Erhöhung der risikogewichteten Eigenmittel für Kredite und Anlagen in klimaschädigende Rohstoffe

ShortId
18.3964
Id
20183964
Updated
28.07.2023 03:14
Language
de
Title
Erhöhung der risikogewichteten Eigenmittel für Kredite und Anlagen in klimaschädigende Rohstoffe
AdditionalIndexing
24;15;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kredite und Anlagen in den Öl-, Gas- und Kohlesektor fördern Sektoren, welche den internationalen Klimazielen entgegenwirken. Sie verlangsamen die Transition zu einer fossilarmen Wirtschaft und befeuern ein ernstzunehmendes Finanzrisiko. Denn die bestehenden Lagerstätten an fossilen Ressourcen sind bereits heute fünfmal grösser als die Menge Kohlenstoff, die verbrannt werden darf, wenn das internationale Klimaziel erreicht werden soll. Die Gouverneure der französischen und der britischen Zentralbank haben dazu aufgerufen, Klimarisiken systematisch anzugehen. François de Galhau, Gouverneur der französischen Zentralbank, sagte, dass die Zeit reif sei, klimaschädliche Anlagen zu "bestrafen". Auch die Europäische Kommission beschäftigt sich im Rahmen der Anpassung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Richtlinie 2013/36/EU) mit der Risikofähigkeit von fossilen Anlagen und Krediten. In der Schweiz und gemäss den Richtlinien von Basel III gelten trotz erhöhtem Risiko keine risikogewichteten Eigenmittelvorschriften für fossil exponierte Anlagen und Kredite von Finanzinstituten.</p>
  • <p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, dass die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden sollen mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will. Die Nachhaltigkeit im Finanzbereich ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und wird als einer von mehreren Innovationstreibern angesehen. Bereits Anfang 2016 hat der Bundesrat Grundsätze zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Finanzmarktpolitik verabschiedet. Sie orientieren sich am Primat marktwirtschaftlicher Lösungen und an der Subsidiarität staatlichen Handelns und setzen auf Transparenz und Langfristorientierung. Der Staat kann als Vermittler die Bemühungen der Branche zur Öffnung des Geschäftsfeldes nachhaltiger Investitionen unterstützen (vgl. Medienmitteilung vom 24. Februar 2016 "Internationale Finanzgremien diskutieren Fragen der Nachhaltigkeit: Bundesrat definiert Rolle der Schweiz").</p><p>Grundsätzlich besteht die Pflicht, dass Finanzinstitute alle wesentlichen Risiken angemessen berücksichtigen. Ist ein Unternehmen im Zuge der Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens signifikant gegenüber finanziellen, betrieblichen oder rechtlichen Risiken exponiert, so sollte dies die marktteilnehmenden Finanzinstitute bereits heute in ihrer Investitions- oder Kreditvergabeentscheidung in Bezug auf ein solches Unternehmen beeinflussen.</p><p>Die Bankenregulierung in der Schweiz richtet sich nach den internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). Die bestehenden und in der Schweiz bereits national umgesetzten Standards sowie die neuen Standards des finalen Basel-III-Pakets sehen keine höhere Risikogewichtung für Finanzanlagen und Kredite vor, wenn diese eine hohe Exposition in klimaschädigenden Rohstoffen aufweisen.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine isolierte Erhöhung der risikogewichteten Eigenmittel in diesem einen Bereich nicht als zielführend. Die Bankenregulierung und -aufsicht könnte sich damit schwierigen Interessenabwägungen gegenübersehen. Auch ist fraglich, ob ein Eingreifen über die risikogewichteten Eigenmittel das geeignetste Instrument darstellen würde, um die Problematik anzugehen.</p><p>International stehen Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz im Markt derzeit im Vordergrund. Die Umsetzung der Arbeiten der von der Industrie geleiteten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur freiwilligen Offenlegung von klimabezogenen Risiken und Chancen könnte dem Markt nützliche Informationen liefern, um das Klimarisiko bei Anlage- und Kreditentscheiden noch besser zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die risikogewichteten Eigenmittelanforderungen von Finanzinstituten für Finanzanlagen und Kredite zu erhöhen, wenn diese eine hohe Exposition in klimaschädigenden Rohstoffen aufweisen. Namentlich gilt es das zusätzliche Risiko abzubilden, dem Anleihen und Kredite zur Erschliessung neuer Kohle-, Erdöl- und Erdgaslagerstätten ausgesetzt sind, wenn das internationale Klimaziel erreicht werden soll. Falls nötig, legt der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung vor.</p>
  • Erhöhung der risikogewichteten Eigenmittel für Kredite und Anlagen in klimaschädigende Rohstoffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kredite und Anlagen in den Öl-, Gas- und Kohlesektor fördern Sektoren, welche den internationalen Klimazielen entgegenwirken. Sie verlangsamen die Transition zu einer fossilarmen Wirtschaft und befeuern ein ernstzunehmendes Finanzrisiko. Denn die bestehenden Lagerstätten an fossilen Ressourcen sind bereits heute fünfmal grösser als die Menge Kohlenstoff, die verbrannt werden darf, wenn das internationale Klimaziel erreicht werden soll. Die Gouverneure der französischen und der britischen Zentralbank haben dazu aufgerufen, Klimarisiken systematisch anzugehen. François de Galhau, Gouverneur der französischen Zentralbank, sagte, dass die Zeit reif sei, klimaschädliche Anlagen zu "bestrafen". Auch die Europäische Kommission beschäftigt sich im Rahmen der Anpassung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Richtlinie 2013/36/EU) mit der Risikofähigkeit von fossilen Anlagen und Krediten. In der Schweiz und gemäss den Richtlinien von Basel III gelten trotz erhöhtem Risiko keine risikogewichteten Eigenmittelvorschriften für fossil exponierte Anlagen und Kredite von Finanzinstituten.</p>
    • <p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, dass die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden sollen mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will. Die Nachhaltigkeit im Finanzbereich ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und wird als einer von mehreren Innovationstreibern angesehen. Bereits Anfang 2016 hat der Bundesrat Grundsätze zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Finanzmarktpolitik verabschiedet. Sie orientieren sich am Primat marktwirtschaftlicher Lösungen und an der Subsidiarität staatlichen Handelns und setzen auf Transparenz und Langfristorientierung. Der Staat kann als Vermittler die Bemühungen der Branche zur Öffnung des Geschäftsfeldes nachhaltiger Investitionen unterstützen (vgl. Medienmitteilung vom 24. Februar 2016 "Internationale Finanzgremien diskutieren Fragen der Nachhaltigkeit: Bundesrat definiert Rolle der Schweiz").</p><p>Grundsätzlich besteht die Pflicht, dass Finanzinstitute alle wesentlichen Risiken angemessen berücksichtigen. Ist ein Unternehmen im Zuge der Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens signifikant gegenüber finanziellen, betrieblichen oder rechtlichen Risiken exponiert, so sollte dies die marktteilnehmenden Finanzinstitute bereits heute in ihrer Investitions- oder Kreditvergabeentscheidung in Bezug auf ein solches Unternehmen beeinflussen.</p><p>Die Bankenregulierung in der Schweiz richtet sich nach den internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). Die bestehenden und in der Schweiz bereits national umgesetzten Standards sowie die neuen Standards des finalen Basel-III-Pakets sehen keine höhere Risikogewichtung für Finanzanlagen und Kredite vor, wenn diese eine hohe Exposition in klimaschädigenden Rohstoffen aufweisen.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine isolierte Erhöhung der risikogewichteten Eigenmittel in diesem einen Bereich nicht als zielführend. Die Bankenregulierung und -aufsicht könnte sich damit schwierigen Interessenabwägungen gegenübersehen. Auch ist fraglich, ob ein Eingreifen über die risikogewichteten Eigenmittel das geeignetste Instrument darstellen würde, um die Problematik anzugehen.</p><p>International stehen Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz im Markt derzeit im Vordergrund. Die Umsetzung der Arbeiten der von der Industrie geleiteten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur freiwilligen Offenlegung von klimabezogenen Risiken und Chancen könnte dem Markt nützliche Informationen liefern, um das Klimarisiko bei Anlage- und Kreditentscheiden noch besser zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die risikogewichteten Eigenmittelanforderungen von Finanzinstituten für Finanzanlagen und Kredite zu erhöhen, wenn diese eine hohe Exposition in klimaschädigenden Rohstoffen aufweisen. Namentlich gilt es das zusätzliche Risiko abzubilden, dem Anleihen und Kredite zur Erschliessung neuer Kohle-, Erdöl- und Erdgaslagerstätten ausgesetzt sind, wenn das internationale Klimaziel erreicht werden soll. Falls nötig, legt der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung vor.</p>
    • Erhöhung der risikogewichteten Eigenmittel für Kredite und Anlagen in klimaschädigende Rohstoffe

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