Bundespolizei und Bekämpfung organisierter Kriminalität mafiöser Ausprägung. Ging durch die Zentralisierung in Bern der Kontakt mit der Realität verloren?

ShortId
18.3965
Id
20183965
Updated
28.07.2023 03:14
Language
de
Title
Bundespolizei und Bekämpfung organisierter Kriminalität mafiöser Ausprägung. Ging durch die Zentralisierung in Bern der Kontakt mit der Realität verloren?
AdditionalIndexing
09;1216;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Bundeskriminalpolizei des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) ermittelt im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA). Diese entscheidet in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit, ob eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Die BA publiziert im jährlichen Tätigkeitsbericht an ihre Aufsichtsbehörde eine nach Deliktskategorien gegliederte Statistik hängiger Strafuntersuchungen. Demnach betrug die Anzahl hängiger Strafuntersuchungen in der Deliktskategorie Organisierte Kriminalität jeweils per Jahresende 23 (2010), 50 (2011), 43 (2012), 48 (2013), 50 (2014), 71 (2015), 67 (2016) und 62 (2017). Eine nach Deliktskategorien gegliederte Urteilsstatistik publiziert die BA nicht. </p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass kriminelle Organisationen für die Schweiz eine aktuelle Bedrohung darstellen. Deshalb ist die Bekämpfung von kriminellen Organisationen mafiösen Zuschnitts - also auch der italienischen Mafia - sowohl für die BA als auch für Fedpol ein explizit definierter strategischer Aufgabenschwerpunkt. Entsprechend beobachtet Fedpol die Entwicklungen im In- und Ausland laufend. Aus dieser konstanten Lageverfolgung ergeben sich Hinweise, die es ermöglichen, bei der BA oder in den Kantonen Untersuchungen zu initiieren. Die Jahresberichte von Fedpol widmen sich den strategischen Schwerpunkten. Die organisierte Kriminalität ist eine kriminalstrategische Priorität und wird jedes Jahr mit einem Beispiel abgedeckt. Die Anzahl der Nennungen des Begriffs 'Ndrangheta im Jahresbericht lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Schwerpunktsetzung der BA und von Fedpol zu. </p><p>4./6. Die Bekämpfung krimineller Organisationen untersteht - unter den Voraussetzungen der Strafprozessordnung - der Bundesgerichtsbarkeit. Die Strafuntersuchungen werden deshalb von der BA geführt, und wo erforderlich werden die kantonalen Behörden involviert. Im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit können kantonale Polizeikräfte im Zusammenwirken mit den Strafbehörden des Bundes gestützt auf das Strafbehördenorganisationsgesetz Strafverfolgungsaufgaben wahrnehmen. Die BA publiziert keine Statistiken über die Zusammenarbeit mit kantonalen Polizeikräften. </p><p>5. Die Bundesbehörden arbeiten eng mit den kantonalen Behörden und den ausländischen Partnern zur Bekämpfung italienischer krimineller Organisationen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Fedpol und der Kantonspolizei Tessin ist partnerschaftlich und beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Es finden regelmässige situative Informationsaustausche statt. Auch ausserhalb der Verfahren ist die Zusammenarbeit gut, es werden beispielsweise gemeinsame Ausbildungen durchgeführt. </p><p>Die Zusammenarbeit zwischen Fedpol und der Kantonspolizei Tessin wird weiter intensiviert. </p><p>7. Die Erkenntnisse aus der Ermittlungs- und Analysetätigkeit haben gezeigt, dass kriminelle Organisationen aus Italien transnational und über die ganze Schweiz verteilt aktiv sind, sodass die Bundesbehörden sowohl mit den kantonalen Behörden wie auch mit den ausländischen Behörden eng zusammenarbeiten. Um eine optimale Zusammenarbeit zu garantieren, besteht beispielsweise eine gemeinsame Arbeitsgruppe Italien-Schweiz und ist ein Polizeiattaché in Rom stationiert. In den von der BA geführten Strafuntersuchungen erfolgt gestützt auf die Rechtshilfebestimmungen eine regelmässige Zusammenarbeit in sogenannten gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Der ständige Austausch mit den verschiedenen Partnern stellt einen effizienten Informationsfluss sicher, welcher Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von kriminellen Organisationen wie der italienischen Mafia ist. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität darf sich nicht auf die Repression, d. h. auf das Führen von Straf- und Rechtshilfeverfahren, beschränken. Fedpol wendet vermehrt auch präventiv-polizeiliche Instrumente an: So kann Fedpol gestützt auf das Ausländergesetz auch Fernhaltemassnahmen (Einreiseverbote für eine Dauer von mehr als fünf Jahren, in schwerwiegenden Fällen unbefristet und Ausweisungen) zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit gegenüber Mitgliedern krimineller Organisationen verfügen. Ausserdem steht Fedpol den mit Beschaffungen befassten Bundesämtern beratend zur Seite und sensibilisiert in Kursen des Bundes die Teilnehmer zu Korruption und Infiltration.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Reorganisation der Bundespolizei (Fedpol) wurde 2016 die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bern zentralisiert. Die Verantwortlichen im Fedpol erklären, für das Tessin habe sich dadurch wenig geändert, man habe mehr Kohärenz erreicht und für die Arbeit an der Front hätten sich dadurch Vorteile ergeben. </p><p>Der Jahresbericht 2017 des Fedpol macht deutlich, dass die Aufmerksamkeit heutzutage in erster Linie dem Terrorismus gilt. Im 52 Seiten langen Bericht ist entsprechend oft von Terrorismus und damit zusammenhängenden Themen die Rede, während es zur organisierten Kriminalität nur eine kleine, 25 Zeilen lange Information gibt, die zudem in einen Artikel zu den verschiedenen Arten von Geldwäscherei eingebettet ist.</p><p>Der Ausdruck 'Ndrangheta, der für das wichtigste, einschneidendste und gefährlichste Phänomen im Zusammenhang mit der italienischen Mafia steht, kommt im Bericht nur gerade zweimal vor, im Vergleich zu den Dutzenden Nennungen in den früheren Berichten (24-mal im Bericht 2014). Vor diesem Hintergrund und aufgrund der beunruhigenden Tatsache, dass sich die organisierte Kriminalität mafiöser Ausprägung von Italien aus in der Schweiz ausbreitet, ist es angebracht, dass der Bundesrat zentrale Aspekte klärt, damit beurteilt werden kann, was das Fedpol konkret in diesem Bereich unternimmt, der für den Schutz der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit von grosser Bedeutung ist.</p><p>1. Wie viele Untersuchungen zu organisierter Kriminalität mafiöser Ausprägung wurden seit der Eröffnung der Tessiner Zweigstelle des Fedpol eingeleitet, und wie viele wurden seither mit einem rechtskräftigen Urteil nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs (StGB) abgeschlossen?</p><p>2. Wie viele Untersuchungen wurden von der Fedpol-Zweigstelle in Lugano eingeleitet, und wie viele wurden mit einem rechtskräftigen Urteil nach Artikel 260ter StGB abgeschlossen, seit die Bekämpfung der Mafia in Bern zentralisiert wurde (2016)?</p><p>3. Ist die Tessiner Zweigstelle des Fedpol in der Lage, mit dem vorhandenen Personal und im Rahmen der geplanten Aktivitäten die mit mafiösen Organisationen in Zusammenhang stehenden Phänomene konstant zu überwachen? Gibt es eine konkrete und aktuelle Bestandsaufnahme zu diesem Phänomen?</p><p>4. Bezüglich der Fragen 1 und 2: In wie vielen Fällen war die Tessiner Kantonspolizei involviert?</p><p>5. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der Tessiner Polizei allgemein bewertet?</p><p>6. Wie viele Untersuchungen wurden seit 2016 vom Fedpol und von der Tessiner Kantonspolizei gemeinsam durchgeführt?</p><p>7. Welche Instrumente werden neben der üblichen Polizeiarbeit eingesetzt, um die Gefahr einzudämmen und zu bekämpfen, die sich aus der mafiösen Unterwanderung des Gastgewerbes, der Baubranche und der Institutionen ergibt?</p>
  • Bundespolizei und Bekämpfung organisierter Kriminalität mafiöser Ausprägung. Ging durch die Zentralisierung in Bern der Kontakt mit der Realität verloren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Bundeskriminalpolizei des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) ermittelt im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA). Diese entscheidet in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit, ob eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Die BA publiziert im jährlichen Tätigkeitsbericht an ihre Aufsichtsbehörde eine nach Deliktskategorien gegliederte Statistik hängiger Strafuntersuchungen. Demnach betrug die Anzahl hängiger Strafuntersuchungen in der Deliktskategorie Organisierte Kriminalität jeweils per Jahresende 23 (2010), 50 (2011), 43 (2012), 48 (2013), 50 (2014), 71 (2015), 67 (2016) und 62 (2017). Eine nach Deliktskategorien gegliederte Urteilsstatistik publiziert die BA nicht. </p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass kriminelle Organisationen für die Schweiz eine aktuelle Bedrohung darstellen. Deshalb ist die Bekämpfung von kriminellen Organisationen mafiösen Zuschnitts - also auch der italienischen Mafia - sowohl für die BA als auch für Fedpol ein explizit definierter strategischer Aufgabenschwerpunkt. Entsprechend beobachtet Fedpol die Entwicklungen im In- und Ausland laufend. Aus dieser konstanten Lageverfolgung ergeben sich Hinweise, die es ermöglichen, bei der BA oder in den Kantonen Untersuchungen zu initiieren. Die Jahresberichte von Fedpol widmen sich den strategischen Schwerpunkten. Die organisierte Kriminalität ist eine kriminalstrategische Priorität und wird jedes Jahr mit einem Beispiel abgedeckt. Die Anzahl der Nennungen des Begriffs 'Ndrangheta im Jahresbericht lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Schwerpunktsetzung der BA und von Fedpol zu. </p><p>4./6. Die Bekämpfung krimineller Organisationen untersteht - unter den Voraussetzungen der Strafprozessordnung - der Bundesgerichtsbarkeit. Die Strafuntersuchungen werden deshalb von der BA geführt, und wo erforderlich werden die kantonalen Behörden involviert. Im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit können kantonale Polizeikräfte im Zusammenwirken mit den Strafbehörden des Bundes gestützt auf das Strafbehördenorganisationsgesetz Strafverfolgungsaufgaben wahrnehmen. Die BA publiziert keine Statistiken über die Zusammenarbeit mit kantonalen Polizeikräften. </p><p>5. Die Bundesbehörden arbeiten eng mit den kantonalen Behörden und den ausländischen Partnern zur Bekämpfung italienischer krimineller Organisationen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Fedpol und der Kantonspolizei Tessin ist partnerschaftlich und beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Es finden regelmässige situative Informationsaustausche statt. Auch ausserhalb der Verfahren ist die Zusammenarbeit gut, es werden beispielsweise gemeinsame Ausbildungen durchgeführt. </p><p>Die Zusammenarbeit zwischen Fedpol und der Kantonspolizei Tessin wird weiter intensiviert. </p><p>7. Die Erkenntnisse aus der Ermittlungs- und Analysetätigkeit haben gezeigt, dass kriminelle Organisationen aus Italien transnational und über die ganze Schweiz verteilt aktiv sind, sodass die Bundesbehörden sowohl mit den kantonalen Behörden wie auch mit den ausländischen Behörden eng zusammenarbeiten. Um eine optimale Zusammenarbeit zu garantieren, besteht beispielsweise eine gemeinsame Arbeitsgruppe Italien-Schweiz und ist ein Polizeiattaché in Rom stationiert. In den von der BA geführten Strafuntersuchungen erfolgt gestützt auf die Rechtshilfebestimmungen eine regelmässige Zusammenarbeit in sogenannten gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Der ständige Austausch mit den verschiedenen Partnern stellt einen effizienten Informationsfluss sicher, welcher Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von kriminellen Organisationen wie der italienischen Mafia ist. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität darf sich nicht auf die Repression, d. h. auf das Führen von Straf- und Rechtshilfeverfahren, beschränken. Fedpol wendet vermehrt auch präventiv-polizeiliche Instrumente an: So kann Fedpol gestützt auf das Ausländergesetz auch Fernhaltemassnahmen (Einreiseverbote für eine Dauer von mehr als fünf Jahren, in schwerwiegenden Fällen unbefristet und Ausweisungen) zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit gegenüber Mitgliedern krimineller Organisationen verfügen. Ausserdem steht Fedpol den mit Beschaffungen befassten Bundesämtern beratend zur Seite und sensibilisiert in Kursen des Bundes die Teilnehmer zu Korruption und Infiltration.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Reorganisation der Bundespolizei (Fedpol) wurde 2016 die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bern zentralisiert. Die Verantwortlichen im Fedpol erklären, für das Tessin habe sich dadurch wenig geändert, man habe mehr Kohärenz erreicht und für die Arbeit an der Front hätten sich dadurch Vorteile ergeben. </p><p>Der Jahresbericht 2017 des Fedpol macht deutlich, dass die Aufmerksamkeit heutzutage in erster Linie dem Terrorismus gilt. Im 52 Seiten langen Bericht ist entsprechend oft von Terrorismus und damit zusammenhängenden Themen die Rede, während es zur organisierten Kriminalität nur eine kleine, 25 Zeilen lange Information gibt, die zudem in einen Artikel zu den verschiedenen Arten von Geldwäscherei eingebettet ist.</p><p>Der Ausdruck 'Ndrangheta, der für das wichtigste, einschneidendste und gefährlichste Phänomen im Zusammenhang mit der italienischen Mafia steht, kommt im Bericht nur gerade zweimal vor, im Vergleich zu den Dutzenden Nennungen in den früheren Berichten (24-mal im Bericht 2014). Vor diesem Hintergrund und aufgrund der beunruhigenden Tatsache, dass sich die organisierte Kriminalität mafiöser Ausprägung von Italien aus in der Schweiz ausbreitet, ist es angebracht, dass der Bundesrat zentrale Aspekte klärt, damit beurteilt werden kann, was das Fedpol konkret in diesem Bereich unternimmt, der für den Schutz der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit von grosser Bedeutung ist.</p><p>1. Wie viele Untersuchungen zu organisierter Kriminalität mafiöser Ausprägung wurden seit der Eröffnung der Tessiner Zweigstelle des Fedpol eingeleitet, und wie viele wurden seither mit einem rechtskräftigen Urteil nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs (StGB) abgeschlossen?</p><p>2. Wie viele Untersuchungen wurden von der Fedpol-Zweigstelle in Lugano eingeleitet, und wie viele wurden mit einem rechtskräftigen Urteil nach Artikel 260ter StGB abgeschlossen, seit die Bekämpfung der Mafia in Bern zentralisiert wurde (2016)?</p><p>3. Ist die Tessiner Zweigstelle des Fedpol in der Lage, mit dem vorhandenen Personal und im Rahmen der geplanten Aktivitäten die mit mafiösen Organisationen in Zusammenhang stehenden Phänomene konstant zu überwachen? Gibt es eine konkrete und aktuelle Bestandsaufnahme zu diesem Phänomen?</p><p>4. Bezüglich der Fragen 1 und 2: In wie vielen Fällen war die Tessiner Kantonspolizei involviert?</p><p>5. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der Tessiner Polizei allgemein bewertet?</p><p>6. Wie viele Untersuchungen wurden seit 2016 vom Fedpol und von der Tessiner Kantonspolizei gemeinsam durchgeführt?</p><p>7. Welche Instrumente werden neben der üblichen Polizeiarbeit eingesetzt, um die Gefahr einzudämmen und zu bekämpfen, die sich aus der mafiösen Unterwanderung des Gastgewerbes, der Baubranche und der Institutionen ergibt?</p>
    • Bundespolizei und Bekämpfung organisierter Kriminalität mafiöser Ausprägung. Ging durch die Zentralisierung in Bern der Kontakt mit der Realität verloren?

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