Wie hoch sollen die aus dem Ausland bezahlten freiwilligen AHV/IV-Beiträge sein, wenn dort die Währung stark abgewertet wird?

ShortId
18.3967
Id
20183967
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Wie hoch sollen die aus dem Ausland bezahlten freiwilligen AHV/IV-Beiträge sein, wenn dort die Währung stark abgewertet wird?
AdditionalIndexing
2836;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell sind 13 385 Personen freiwillig versichert. In Argentinien und Venezuela sind am 1. Oktober 2018 16 von 892 (1,79 Prozent) beziehungsweise 2 von 42 (4,76 Prozent) Beitragszahlenden vom Ausschluss bedroht. 773 beziehungsweise 38 haben ihre Beiträge fürs Beitragsjahr 2017 vollständig bezahlt. </p><p>1./2. Wirtschaftliche Gründe werden im AHV/IV-Beitragsfestsetzungsverfahren immer nur individuell berücksichtigt. Allgemeinen und wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen verbietet sich. Daher zieht der Bundesrat keine Massnahmen in Betracht. Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) prüft bei vom Ausschluss betroffenen Versicherten aber individuell, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und Lösungen gefunden werden können. Die betroffenen Personen in Ländern mit schweren wirtschaftlichen Problemen müssen sich bei der SAK melden und im Verfahren aktiv mitwirken. Die Beiträge von Personen, die aus der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen werden, sind nicht verloren. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls (Alter, Invalidität oder Tod) begründen sie einen (Teil-) Rentenanspruch.</p><p>3. Die Beiträge sind grundsätzlich vollständig zu entrichten. Ist der Ausstand indes bloss geringfügig, prüfen die SAK und die Gerichte ohnehin, ob der Ausschluss verhältnismässig ist. Somit erübrigt sich die Einführung neuer Regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es gibt Länder wie Argentinien und Venezuela, die zurzeit mit einer starken Abwertung ihrer Währung kämpfen. Dies hat einen Einfluss auf die Personen, die von diesen Ländern aus freiwillige Beiträge an die AHV/IV zahlen. Einige können diese Zahlungen nicht mehr leisten, weil der Beitrag wegen der Abwertung der Währung im Verhältnis zu ihrem realen Einkommen oder Vermögen einfach zu hoch ist. Wenn diese Personen aber keine Beiträge bezahlen, laufen sie Gefahr, einmal für immer aus der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen zu werden, unabhängig davon, wie hoch der Fehlbetrag ist. Es ist also möglich, dass eine Person beispielsweise wegen fehlenden 30 Franken ausgeschlossen wird, wo sie doch während ihrer langen Berufstätigkeit freiwillige AHV/IV-Beiträge bezahlt hat. Das ist unverhältnismässig. In Ländern mit hoher Abwertung könnten sich solche Fälle mehren. Zu bedenken ist, dass für zahlreiche Versicherte die freiwillige AHV/IV oft die einzige sichere Altersvorsorge ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was will der Bundesrat tun, um den Personen, die in einem Land mit Währungszerfall leben, die Fortführung ihrer freiwilligen Versicherung bei der AHV/IV zu ermöglichen?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, von einem gewissen Handlungsspielraum Gebrauch zu machen, um im Einzelfall bei Währungszerfall einen Zahlungsaufschub zu gewähren?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die geschuldeten Beträge einzuführen, damit Personen, die bloss einen winzigen Betrag schulden, nicht von der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen werden?</p>
  • Wie hoch sollen die aus dem Ausland bezahlten freiwilligen AHV/IV-Beiträge sein, wenn dort die Währung stark abgewertet wird?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell sind 13 385 Personen freiwillig versichert. In Argentinien und Venezuela sind am 1. Oktober 2018 16 von 892 (1,79 Prozent) beziehungsweise 2 von 42 (4,76 Prozent) Beitragszahlenden vom Ausschluss bedroht. 773 beziehungsweise 38 haben ihre Beiträge fürs Beitragsjahr 2017 vollständig bezahlt. </p><p>1./2. Wirtschaftliche Gründe werden im AHV/IV-Beitragsfestsetzungsverfahren immer nur individuell berücksichtigt. Allgemeinen und wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen verbietet sich. Daher zieht der Bundesrat keine Massnahmen in Betracht. Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) prüft bei vom Ausschluss betroffenen Versicherten aber individuell, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und Lösungen gefunden werden können. Die betroffenen Personen in Ländern mit schweren wirtschaftlichen Problemen müssen sich bei der SAK melden und im Verfahren aktiv mitwirken. Die Beiträge von Personen, die aus der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen werden, sind nicht verloren. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls (Alter, Invalidität oder Tod) begründen sie einen (Teil-) Rentenanspruch.</p><p>3. Die Beiträge sind grundsätzlich vollständig zu entrichten. Ist der Ausstand indes bloss geringfügig, prüfen die SAK und die Gerichte ohnehin, ob der Ausschluss verhältnismässig ist. Somit erübrigt sich die Einführung neuer Regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es gibt Länder wie Argentinien und Venezuela, die zurzeit mit einer starken Abwertung ihrer Währung kämpfen. Dies hat einen Einfluss auf die Personen, die von diesen Ländern aus freiwillige Beiträge an die AHV/IV zahlen. Einige können diese Zahlungen nicht mehr leisten, weil der Beitrag wegen der Abwertung der Währung im Verhältnis zu ihrem realen Einkommen oder Vermögen einfach zu hoch ist. Wenn diese Personen aber keine Beiträge bezahlen, laufen sie Gefahr, einmal für immer aus der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen zu werden, unabhängig davon, wie hoch der Fehlbetrag ist. Es ist also möglich, dass eine Person beispielsweise wegen fehlenden 30 Franken ausgeschlossen wird, wo sie doch während ihrer langen Berufstätigkeit freiwillige AHV/IV-Beiträge bezahlt hat. Das ist unverhältnismässig. In Ländern mit hoher Abwertung könnten sich solche Fälle mehren. Zu bedenken ist, dass für zahlreiche Versicherte die freiwillige AHV/IV oft die einzige sichere Altersvorsorge ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was will der Bundesrat tun, um den Personen, die in einem Land mit Währungszerfall leben, die Fortführung ihrer freiwilligen Versicherung bei der AHV/IV zu ermöglichen?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, von einem gewissen Handlungsspielraum Gebrauch zu machen, um im Einzelfall bei Währungszerfall einen Zahlungsaufschub zu gewähren?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die geschuldeten Beträge einzuführen, damit Personen, die bloss einen winzigen Betrag schulden, nicht von der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen werden?</p>
    • Wie hoch sollen die aus dem Ausland bezahlten freiwilligen AHV/IV-Beiträge sein, wenn dort die Währung stark abgewertet wird?

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