Eigenverbrauch oder Solarenergiepotenzial nutzen?

ShortId
18.3968
Id
20183968
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Eigenverbrauch oder Solarenergiepotenzial nutzen?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Energie (BFE) hat ein gutes neues Instrument geschaffen: Mit Sonnendach.ch wird das Solarenergiepotenzial der Schweizer Hausdächer sichtbar. Die Schätzung des technisch machbaren Solarenergiepotenzials der Dächer liegt gemäss BFE bei 50 Terawattstunden pro Jahr (Angabe des BFE, 26. September 2018). Um diese wichtige Zielsetzung erreichen zu können, muss in Zukunft die Nutzung ganzer Dächer - im Gegensatz zur früher und heute üblichen teilweisen Nutzung für Fotovoltaik-Einrichtungen - die Regel werden. Das bedeutet, dass nicht mehr die Deckung des Eigenbedarfs an Strom das Ziel ist, sondern das Generieren eines möglichst hohen Überschusses. Dieser kann dann zum Beispiel für Elektromobilität eingesetzt werden. Es ist zu begrüssen, dass neu ganze Dächer für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden sollen. Dazu müssen aber ideale Voraussetzungen geschaffen werden, auch hinsichtlich der Vergütung.</p>
  • <p>Einleitend ist zu vermerken, dass es sich beim neu publizierten Potenzial zur Energieproduktion von Fotovoltaikanlagen auf Dächern in der Schweiz von 50 Terawattstunden pro Jahr um ein technisches Potenzial ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit handelt. In der Botschaft vom 4. September 2013 zum neuen Energiegesetz (BBl 2013 7561) wurde das nachhaltig nutzbare Potenzial angegeben, wobei die Wirtschaftlichkeit mit einberechnet wurde.</p><p>1. Nein, der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass die Eigenverbrauchsregelung bereits angepasst werden sollte. Basierend auf den Ergebnissen des Monitorings zur Energiestrategie 2050 wird der Bundesrat aber in Zukunft prüfen, ob allfällige weitere Massnahmen nötig sein werden. Die Möglichkeit des Eigenverbrauchs sowie des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ist in den Artikeln 16 bis 18 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 370.0) geregelt. Es zeigt sich, dass gerade diese Regelungen eine Dynamik im Fotovoltaikmarkt ausgelöst haben, welche zu einem vermehrten Ausbau von neuen erneuerbaren Energien führen wird.</p><p>2. Es muss im Einzelfall vom Investor anhand wirtschaftlicher und technischer Kriterien evaluiert werden, welche Anlagengrösse optimal ist. Bei dieser Berechnung kann der Investor auch seine künftige Verbrauchsentwicklung betrachten, wie z. B. durch Elektromobilität. Ob von Anfang an die Belegung ganzer Dachflächen oder ein gestaffelter Ausbau sinnvoll ist, muss durch solche Analysen aufgezeigt werden.</p><p>3. Die Bestimmung des technisch machbaren Fotovoltaikpotenzials auf Dächern (50 Terawattstunden pro Jahr) berücksichtigt sozioökonomische Faktoren nicht und ist deswegen im Vergleich zum im EnG aufgeführten Richtwert für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien für 2035 (11,4 Terawattstunden pro Jahr) sehr hoch. Der angestrebte Zubau kann auch dann erreicht werden, wenn im Einzelfall die Dächer nicht vollständig mit Fotovoltaikmodulen bedeckt werden.</p><p>4./5. Da das Einspeisevergütungssystem (KEV) 2022 ausläuft und die Fördermittel weiterhin begrenzt sind, können nur noch wenige Fotovoltaikanlagen in die KEV aufgenommen werden. Fotovoltaikanlagen werden künftig primär mittels Einmalvergütung gefördert. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 9. November 2018 über den Stand des Einspeisevergütungssystems kommuniziert (<a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a>; Medienmitteilungen). </p><p>Es gibt keine Erhebungen dazu, wie viele Dächer ganz bzw. nur teilweise mit Fotovoltaikmodulen belegt sind. Je grösser die Anlageleistung ist, desto höher fällt die Einmalvergütung aus. Da die Fördermittel für Fotovoltaikanlagen aber insgesamt begrenzt sind, würden bei ausschliesslich vollständigen Dachbedeckungen keine Zusatzkosten entstehen. Allerdings könnten dann zahlenmässig weniger Anlagen gefördert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Eigenverbrauchsregelung in Artikel 35 EnG den heutigen Anforderungen an die Quantität der Stromproduktion angepasst werden sollte?</p><p>2. Erachtet er die Ausstattung von Gebäuden mit ganzflächigen Stromanlagen für Plus-Energie-Bauten (PEB), mit welchen über den Eigenverbrauch hinaus noch Überschüsse für CO2-freie Elektrofahrzeuge generiert werden können, als sinnvoll?</p><p>3. Sind die Ziele der Energiestrategie 2050 mit neu ganzflächigen Dachnutzungen nicht eher erreichbar als mit den bisher üblichen und unterstützten Klein-Fotovoltaikanlagen?</p><p>4. Würde eine Anpassung der Gebäudestrategie hin zu ganzflächigen Dachnutzungen trotz massiv tieferen Fotovoltaikpreisen zu Mehrkosten zulasten der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) führen?</p><p>5. Wie hoch werden die Kosten für die KEV geschätzt, wenn künftig ganzflächige Dachnutzungen zum Regelfall würden?</p>
  • Eigenverbrauch oder Solarenergiepotenzial nutzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Energie (BFE) hat ein gutes neues Instrument geschaffen: Mit Sonnendach.ch wird das Solarenergiepotenzial der Schweizer Hausdächer sichtbar. Die Schätzung des technisch machbaren Solarenergiepotenzials der Dächer liegt gemäss BFE bei 50 Terawattstunden pro Jahr (Angabe des BFE, 26. September 2018). Um diese wichtige Zielsetzung erreichen zu können, muss in Zukunft die Nutzung ganzer Dächer - im Gegensatz zur früher und heute üblichen teilweisen Nutzung für Fotovoltaik-Einrichtungen - die Regel werden. Das bedeutet, dass nicht mehr die Deckung des Eigenbedarfs an Strom das Ziel ist, sondern das Generieren eines möglichst hohen Überschusses. Dieser kann dann zum Beispiel für Elektromobilität eingesetzt werden. Es ist zu begrüssen, dass neu ganze Dächer für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden sollen. Dazu müssen aber ideale Voraussetzungen geschaffen werden, auch hinsichtlich der Vergütung.</p>
    • <p>Einleitend ist zu vermerken, dass es sich beim neu publizierten Potenzial zur Energieproduktion von Fotovoltaikanlagen auf Dächern in der Schweiz von 50 Terawattstunden pro Jahr um ein technisches Potenzial ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit handelt. In der Botschaft vom 4. September 2013 zum neuen Energiegesetz (BBl 2013 7561) wurde das nachhaltig nutzbare Potenzial angegeben, wobei die Wirtschaftlichkeit mit einberechnet wurde.</p><p>1. Nein, der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass die Eigenverbrauchsregelung bereits angepasst werden sollte. Basierend auf den Ergebnissen des Monitorings zur Energiestrategie 2050 wird der Bundesrat aber in Zukunft prüfen, ob allfällige weitere Massnahmen nötig sein werden. Die Möglichkeit des Eigenverbrauchs sowie des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ist in den Artikeln 16 bis 18 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 370.0) geregelt. Es zeigt sich, dass gerade diese Regelungen eine Dynamik im Fotovoltaikmarkt ausgelöst haben, welche zu einem vermehrten Ausbau von neuen erneuerbaren Energien führen wird.</p><p>2. Es muss im Einzelfall vom Investor anhand wirtschaftlicher und technischer Kriterien evaluiert werden, welche Anlagengrösse optimal ist. Bei dieser Berechnung kann der Investor auch seine künftige Verbrauchsentwicklung betrachten, wie z. B. durch Elektromobilität. Ob von Anfang an die Belegung ganzer Dachflächen oder ein gestaffelter Ausbau sinnvoll ist, muss durch solche Analysen aufgezeigt werden.</p><p>3. Die Bestimmung des technisch machbaren Fotovoltaikpotenzials auf Dächern (50 Terawattstunden pro Jahr) berücksichtigt sozioökonomische Faktoren nicht und ist deswegen im Vergleich zum im EnG aufgeführten Richtwert für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien für 2035 (11,4 Terawattstunden pro Jahr) sehr hoch. Der angestrebte Zubau kann auch dann erreicht werden, wenn im Einzelfall die Dächer nicht vollständig mit Fotovoltaikmodulen bedeckt werden.</p><p>4./5. Da das Einspeisevergütungssystem (KEV) 2022 ausläuft und die Fördermittel weiterhin begrenzt sind, können nur noch wenige Fotovoltaikanlagen in die KEV aufgenommen werden. Fotovoltaikanlagen werden künftig primär mittels Einmalvergütung gefördert. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 9. November 2018 über den Stand des Einspeisevergütungssystems kommuniziert (<a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a>; Medienmitteilungen). </p><p>Es gibt keine Erhebungen dazu, wie viele Dächer ganz bzw. nur teilweise mit Fotovoltaikmodulen belegt sind. Je grösser die Anlageleistung ist, desto höher fällt die Einmalvergütung aus. Da die Fördermittel für Fotovoltaikanlagen aber insgesamt begrenzt sind, würden bei ausschliesslich vollständigen Dachbedeckungen keine Zusatzkosten entstehen. Allerdings könnten dann zahlenmässig weniger Anlagen gefördert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Eigenverbrauchsregelung in Artikel 35 EnG den heutigen Anforderungen an die Quantität der Stromproduktion angepasst werden sollte?</p><p>2. Erachtet er die Ausstattung von Gebäuden mit ganzflächigen Stromanlagen für Plus-Energie-Bauten (PEB), mit welchen über den Eigenverbrauch hinaus noch Überschüsse für CO2-freie Elektrofahrzeuge generiert werden können, als sinnvoll?</p><p>3. Sind die Ziele der Energiestrategie 2050 mit neu ganzflächigen Dachnutzungen nicht eher erreichbar als mit den bisher üblichen und unterstützten Klein-Fotovoltaikanlagen?</p><p>4. Würde eine Anpassung der Gebäudestrategie hin zu ganzflächigen Dachnutzungen trotz massiv tieferen Fotovoltaikpreisen zu Mehrkosten zulasten der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) führen?</p><p>5. Wie hoch werden die Kosten für die KEV geschätzt, wenn künftig ganzflächige Dachnutzungen zum Regelfall würden?</p>
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