Den grössten Klimaheizern den Geldhahn zudrehen

ShortId
18.3974
Id
20183974
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Den grössten Klimaheizern den Geldhahn zudrehen
AdditionalIndexing
24;15;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allein die UBS und die Credit Suisse haben in den Jahren 2015 bis 2017 Kredite in der Höhe von 12,3 Milliarden Dollar für Teersandöl, arktisches Öl, Ultratiefseeöl, Flüssigerdgas, Kohlebergbau und kohlebefeuerte Energie vergeben. Damit bekämpfen sie das 2-Grad-Ziel des CO2-Gesetzes und des Pariser Klimaabkommens aktiv und sind dafür mitverantwortlich, dass die Schweizer Finanzdienstleister eine Klimaerhitzung von 4 bis 6 Grad finanzieren. Die Weltbank hat beschlossen, die Förderung von Erdöl, Erdgas oder Kohle nicht mehr zu finanzieren. Es geht nicht, dass der Schweizer Finanzplatz solche internationalen Entscheide unterläuft und die Klimaerhitzung aktiv antreibt.</p>
  • <p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, dass die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden sollen mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will.</p><p>Die Nachhaltigkeit im Finanzbereich ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und wird als einer von mehreren Innovationstreibern angesehen. Bereits Anfang 2016 hat der Bundesrat Grundsätze zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Finanzmarktpolitik verabschiedet. Sie orientieren sich am Primat marktwirtschaftlicher Lösungen und an der Subsidiarität staatlichen Handelns und setzen auf Transparenz und Langfristorientierung. Der Staat kann als Vermittler die Bemühungen der Branche zur Öffnung des Geschäftsfeldes nachhaltiger Investitionen unterstützen (vgl. Medienmitteilung vom 24. Februar 2016 "Internationale Finanzgremien diskutieren Fragen der Nachhaltigkeit: Bundesrat definiert Rolle der Schweiz").</p><p>Es findet ein regelmässiger und intensiver Informations- und Meinungsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der Finanzbranche statt. Wie auch bereits in der Antwort auf die Interpellation Jans 17.3914 dargelegt, setzt der Bundesrat bei der Umsetzung des Klimaziels für die Finanzflüsse auf Freiwilligkeit und eine verbesserte Transparenz.</p><p>Finanzinstitute sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt auch ein mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehendes Reputationsrisiko.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Verbot der Kreditvergabe an besonders klimaschädigende Projekte schwer mit der Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Finanzinstitute gemäss Bundesverfassung zu vereinbaren wäre. Im Zusammenhang mit der Forderung des Motionärs stellt sich zudem die Frage der praktischen Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Vorschriften. Es würden sich grosse Umgehungs- und Abgrenzungsprobleme ergeben sowie schwierige Definitionsfragen stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschriften zu erlassen, die es in der Schweiz ansässigen Finanzdienstleistern untersagen, Kredite an besonders klimaschädigende Projekte zu vergeben. Namentlich Öl-, Gas- und Kohleunternehmen, welche neue Kohlenstoffvorkommen erschliessen oder Strom aus Kohle herstellen wollen, sollen nicht mehr finanziert werden.</p>
  • Den grössten Klimaheizern den Geldhahn zudrehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allein die UBS und die Credit Suisse haben in den Jahren 2015 bis 2017 Kredite in der Höhe von 12,3 Milliarden Dollar für Teersandöl, arktisches Öl, Ultratiefseeöl, Flüssigerdgas, Kohlebergbau und kohlebefeuerte Energie vergeben. Damit bekämpfen sie das 2-Grad-Ziel des CO2-Gesetzes und des Pariser Klimaabkommens aktiv und sind dafür mitverantwortlich, dass die Schweizer Finanzdienstleister eine Klimaerhitzung von 4 bis 6 Grad finanzieren. Die Weltbank hat beschlossen, die Förderung von Erdöl, Erdgas oder Kohle nicht mehr zu finanzieren. Es geht nicht, dass der Schweizer Finanzplatz solche internationalen Entscheide unterläuft und die Klimaerhitzung aktiv antreibt.</p>
    • <p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, dass die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden sollen mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will.</p><p>Die Nachhaltigkeit im Finanzbereich ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und wird als einer von mehreren Innovationstreibern angesehen. Bereits Anfang 2016 hat der Bundesrat Grundsätze zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Finanzmarktpolitik verabschiedet. Sie orientieren sich am Primat marktwirtschaftlicher Lösungen und an der Subsidiarität staatlichen Handelns und setzen auf Transparenz und Langfristorientierung. Der Staat kann als Vermittler die Bemühungen der Branche zur Öffnung des Geschäftsfeldes nachhaltiger Investitionen unterstützen (vgl. Medienmitteilung vom 24. Februar 2016 "Internationale Finanzgremien diskutieren Fragen der Nachhaltigkeit: Bundesrat definiert Rolle der Schweiz").</p><p>Es findet ein regelmässiger und intensiver Informations- und Meinungsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der Finanzbranche statt. Wie auch bereits in der Antwort auf die Interpellation Jans 17.3914 dargelegt, setzt der Bundesrat bei der Umsetzung des Klimaziels für die Finanzflüsse auf Freiwilligkeit und eine verbesserte Transparenz.</p><p>Finanzinstitute sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt auch ein mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehendes Reputationsrisiko.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Verbot der Kreditvergabe an besonders klimaschädigende Projekte schwer mit der Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Finanzinstitute gemäss Bundesverfassung zu vereinbaren wäre. Im Zusammenhang mit der Forderung des Motionärs stellt sich zudem die Frage der praktischen Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Vorschriften. Es würden sich grosse Umgehungs- und Abgrenzungsprobleme ergeben sowie schwierige Definitionsfragen stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschriften zu erlassen, die es in der Schweiz ansässigen Finanzdienstleistern untersagen, Kredite an besonders klimaschädigende Projekte zu vergeben. Namentlich Öl-, Gas- und Kohleunternehmen, welche neue Kohlenstoffvorkommen erschliessen oder Strom aus Kohle herstellen wollen, sollen nicht mehr finanziert werden.</p>
    • Den grössten Klimaheizern den Geldhahn zudrehen

Back to List