Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz

ShortId
18.3977
Id
20183977
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Revision des MedBG und des HMG wurden die Aufgaben der Apotheker in der medizinischen Grundversorgung erweitert, dies gestützt auf den Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung. Um Versorgungsengpässe zu verhindern und weiterhin eine qualitativ hochwertige, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung sicherzustellen, müssen die vorhandenen Ressourcen und Fachkompetenzen effizienter genutzt werden. Zudem schliessen verschiedene laufende nationale Strategien (NCD-Strategie, NSI, Förderprogramm Interprofessionalität) die Apotheker als wichtige Akteure in der medizinischen Grundversorgung ein. In Erfüllung des Postulates 12.3864 zur Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung hat der Bundesrat eine Vielfalt von effizienzsteigernden und kostendämpfenden Einsatzmöglichkeiten von Apothekern - insbesondere in einem interprofessionellen Zusammenarbeitskontext - dargestellt. Es geht um Empowerment, Medikationscompliance, Dokumentation der Medikationen im elektronischen Patientendossier, Präventionsprogramme, Triage und Behandlung von akuten Gesundheitsstörungen und gutartigen Krankheiten sowie um die patientenzentrierte interprofessionelle Betreuung von Chronischkranken mit optimierter Aufteilung der Aufgaben zwischen den Leistungserbringern. In diesem Bereich wird auf ein grosses Einsparungspotenzial hingewiesen. </p><p>Die Aufgabenerweiterung der Apotheker darf nicht zu einer unerwünschten Mengenausweitung führen. Sie soll einerseits zur Versorgungssicherheit und Qualitätssicherung beitragen, andererseits auch ein Einsparpotenzial realisieren. Damit diese Zielsetzungen zum Tragen kommen können, braucht es eine Anpassung im KVG, namentlich in den Artikeln 25 und 26 KVG. Artikel 26 KVG betrifft eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der Apotheker im Rahmen von Präventionsprogrammen. Die Tarifpartner sollten Vereinbarungen über WZW-konforme Apothekerleistungen schliessen und das kostendämpfende Potenzial nutzen können.</p>
  • <p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, auf die Bedeutung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen hinzuweisen, namentlich um dem prognostizierten Hausärztemangel entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang hat er auch bereits die zunehmende Bedeutung der Apotheken anerkannt, insbesondere im Rahmen verschiedener Präventionsprogramme. Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) sowie des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) wurden die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker im Abgabebereich ausgeweitet.</p><p>Mit einer isolierten Erweiterung des Katalogs der Leistungen, die von einer Kategorie von Leistungserbringern direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht werden können, wäre das Risiko einer Mengenausweitung bei den zu vergütenden Leistungen gross, wenn keine Einschränkung oder kein Rahmen gesetzt würde. Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, in seiner Antwort auf die parlamentarische Initiative Joder 11.418, "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege", vom 16. März 2011 zu dieser Frage Stellung zu nehmen.</p><p>Der Bundesrat hat sich mit seinem Antrag zur Annahme der Motion SGK-N 18.3387, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", bereiterklärt zu prüfen, wie das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) angepasst werden kann, sodass im Rahmen von organisierten und qualitätsgesicherten Programmen zur Früherkennung und Prävention sowie Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten die nichtärztlichen Leistungserbringer weiter gehende Leistungen zulasten der OKP erbringen können, als dies bei der selbstständigen Leistungserbringung ausserhalb von Programmen derzeit vorgesehen ist. Dieser strikte Rahmen soll eine bessere Kontrolle der Mengen von erbrachten Leistungen und somit eine bessere Kostenkontrolle ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die neu den Apothekern übertragenen Leistungen der Grundversorgung, welche zur Kostendämpfung und Qualitätssicherung beitragen, im Krankenversicherungsgesetz abzubilden, damit die Leistungen in einem Tarifvertrag zwischen Apothekern und Krankenversicherern geregelt werden können.</p>
  • Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Revision des MedBG und des HMG wurden die Aufgaben der Apotheker in der medizinischen Grundversorgung erweitert, dies gestützt auf den Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung. Um Versorgungsengpässe zu verhindern und weiterhin eine qualitativ hochwertige, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung sicherzustellen, müssen die vorhandenen Ressourcen und Fachkompetenzen effizienter genutzt werden. Zudem schliessen verschiedene laufende nationale Strategien (NCD-Strategie, NSI, Förderprogramm Interprofessionalität) die Apotheker als wichtige Akteure in der medizinischen Grundversorgung ein. In Erfüllung des Postulates 12.3864 zur Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung hat der Bundesrat eine Vielfalt von effizienzsteigernden und kostendämpfenden Einsatzmöglichkeiten von Apothekern - insbesondere in einem interprofessionellen Zusammenarbeitskontext - dargestellt. Es geht um Empowerment, Medikationscompliance, Dokumentation der Medikationen im elektronischen Patientendossier, Präventionsprogramme, Triage und Behandlung von akuten Gesundheitsstörungen und gutartigen Krankheiten sowie um die patientenzentrierte interprofessionelle Betreuung von Chronischkranken mit optimierter Aufteilung der Aufgaben zwischen den Leistungserbringern. In diesem Bereich wird auf ein grosses Einsparungspotenzial hingewiesen. </p><p>Die Aufgabenerweiterung der Apotheker darf nicht zu einer unerwünschten Mengenausweitung führen. Sie soll einerseits zur Versorgungssicherheit und Qualitätssicherung beitragen, andererseits auch ein Einsparpotenzial realisieren. Damit diese Zielsetzungen zum Tragen kommen können, braucht es eine Anpassung im KVG, namentlich in den Artikeln 25 und 26 KVG. Artikel 26 KVG betrifft eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der Apotheker im Rahmen von Präventionsprogrammen. Die Tarifpartner sollten Vereinbarungen über WZW-konforme Apothekerleistungen schliessen und das kostendämpfende Potenzial nutzen können.</p>
    • <p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, auf die Bedeutung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen hinzuweisen, namentlich um dem prognostizierten Hausärztemangel entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang hat er auch bereits die zunehmende Bedeutung der Apotheken anerkannt, insbesondere im Rahmen verschiedener Präventionsprogramme. Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) sowie des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) wurden die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker im Abgabebereich ausgeweitet.</p><p>Mit einer isolierten Erweiterung des Katalogs der Leistungen, die von einer Kategorie von Leistungserbringern direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht werden können, wäre das Risiko einer Mengenausweitung bei den zu vergütenden Leistungen gross, wenn keine Einschränkung oder kein Rahmen gesetzt würde. Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, in seiner Antwort auf die parlamentarische Initiative Joder 11.418, "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege", vom 16. März 2011 zu dieser Frage Stellung zu nehmen.</p><p>Der Bundesrat hat sich mit seinem Antrag zur Annahme der Motion SGK-N 18.3387, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", bereiterklärt zu prüfen, wie das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) angepasst werden kann, sodass im Rahmen von organisierten und qualitätsgesicherten Programmen zur Früherkennung und Prävention sowie Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten die nichtärztlichen Leistungserbringer weiter gehende Leistungen zulasten der OKP erbringen können, als dies bei der selbstständigen Leistungserbringung ausserhalb von Programmen derzeit vorgesehen ist. Dieser strikte Rahmen soll eine bessere Kontrolle der Mengen von erbrachten Leistungen und somit eine bessere Kostenkontrolle ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die neu den Apothekern übertragenen Leistungen der Grundversorgung, welche zur Kostendämpfung und Qualitätssicherung beitragen, im Krankenversicherungsgesetz abzubilden, damit die Leistungen in einem Tarifvertrag zwischen Apothekern und Krankenversicherern geregelt werden können.</p>
    • Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz

Back to List