Beibehaltung der S42 zwischen Zürich Hauptbahnhof und Muri/AG

ShortId
18.3980
Id
20183980
Updated
28.07.2023 03:08
Language
de
Title
Beibehaltung der S42 zwischen Zürich Hauptbahnhof und Muri/AG
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 der Bahninfrastruktur hat der Kanton Aargau den Viertelstundentakt Wohlen-Aarau als prioritäres Angebotsziel eingereicht. Dieses Angebotsziel wurde positiv bewertet, und die dazu nötigen Infrastrukturmassnahmen wurden aufgenommen. Das Angebot für das Freiamt wird massgeblich verbessert: Es bietet in Lenzburg viertelstündlich Anschluss an den Fernverkehr Richtung Westen und Osten und somit vier statt zwei stündliche Verbindungen nach Zürich mit einer Fahrzeit von 36 bzw. 41 Minuten. Zudem besteht eine fünfte und sechste Verbindung mit Umsteigen in Othmarsingen auf die S-Bahn nach Zürich mit einer Fahrzeit von 46 Minuten.</p><p>Dem Ausbauschritt 2035 liegt ein Angebotskonzept für eine Standardstunde zugrunde. In den Hauptverkehrszeiten sind zusätzliche Angebote möglich, allerdings zulasten anderer Verkehre. Für die heute in der Hauptverkehrszeit verkehrende S42 Muri-Zürich (sechsmal pro Tag und Richtung) wird im Rahmen der weiteren Planung die Weiterführung des Angebots geprüft.</p><p>3. Mit den Ausbauschritten strebt der Bundesrat eine Attraktivitätssteigerung des Bahnangebots an. Angesichts der prognostizierten Überlastungen im Strassenverkehr im Grossraum Zürich stuft der Bundesrat eine Verbesserung des ÖV-Angebots als dringlich ein. Mit dem im Ausbauschritt vorgesehenen Angebotsausbau ist der Bundesrat zuversichtlich, dass das ÖV-Angebot für das Freiamt attraktiver wird und weiteren Pendlerinnen und Pendlern attraktive ÖV-Verbindungen angeboten werden.</p><p>4. Der Ausbaubedarf des Bahnhofs Lenzburg ist unbestritten, die Finanzierung wird mit dem Ausbauschritt 2035 erfolgen. Im Korridor Olten-Zürich ist die Kapazität für den Güterverkehr heute sehr eingeschränkt. Die Trassen werden zurzeit in den Hauptverkehrszeiten weitgehend dem Personenverkehr zugeteilt. In der Planung des Ausbauschritts 2035 wurden die Anforderungen sowohl des Personenverkehrs als auch des Güterverkehrs berücksichtigt. Mit dem Ausbauschritt 2035 können die Engpässe im Güterverkehr zwischen Olten und Zürich beseitigt werden, ohne dass der Personenverkehr darunter leidet. Diese Kapazitätsteilung wird mittels der Trassensicherungsinstrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne längerfristig sichergestellt. Die Freigabe von nichtgenutzten Trassen wird kurzfristig im Rahmen des Fahrplanverfahrens geregelt.</p><p>5./6. Im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 wurde eine Bedarfsanalyse für alle Bahnstrecken der Schweiz durchgeführt. Diese Analyse hat keinen Bedarf an einem dritten Gleis zwischen dem Raum Lenzburg (Verzweigung Gexi) und Arth-Goldau ausgewiesen. Ein drittes Gleis ist deshalb auf absehbare Zeit nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das aargauische Freiamt ist die grösste Wachstumsregion im Kanton Aargau mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Anteil der Pendlerinnen und Pendler zwischen dem Freiamt und dem Zentrum Zürich ist überdurchschnittlich. Die 1993 eingeführte Direktverbindung zwischen dieser Grossregion und dem Zentrum Zürich ist für deren Bewohnerinnen und Bewohner seit vielen Jahren absolut zentral und unverzichtbar. Wie zu erfahren war, besteht nun aber durch einen im SBB-Ausbauschritt 2030-35 geplanten Schnellzugs-Viertelstundentakt zwischen Lenzburg und Zürich die grosse Gefahr, dass für die S42 kein Trassee mehr zur Verfügung steht und die Reisenden nur noch mit Umsteigen via Lenzburg nach Zürich gelangen können.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht tatsächlich die Gefahr, dass durch den SBB-Ausbauschritt 2030-35 für die S42 kein Trassee mehr zur Verfügung stehen wird?</p><p>2. Wie will er sicherstellen, dass die S42 der S-Bahn Zürich zwischen Zürich Hauptbahnhof und Muri/AG auch im geplanten SBB-Ausbauschritt 2030-35 aufrechterhalten wird?</p><p>3. Die Erfahrung hat gezeigt, dass umsteigefreie Direktverbindungen gegenüber Umsteigeverbindungen selbst dann noch als attraktiver eingestuft werden, wenn ihre Reisezeit etwas länger dauert, aber dadurch kein Verbindungsbruch entsteht. Ein Wegfall der S42 bedeutet für viele Pendlerinnen und Pendler aus dem Freiamt Richtung Zürich ein Umstieg auf den MIV. Wie beurteilt er diese Entwicklung?</p><p>4. Was kann er neben dem bevorstehenden Ausbau des Bahnhofes unternehmen, um auch aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Fahrplanstabilität den häufig überlasteten Bahnhof Lenzburg zu entlasten? </p><p>5. Kann er sich auch vorstellen, allfällig nicht benutzte Gütertrassen für die S42 freizugeben?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Möglichkeit, allfällige künftige Kapazitätsengpässe auf der Schiene zwischen dem Gleisdreieck Gexi und Arth-Goldau mit einem dritten Gleis zu entschärfen?</p>
  • Beibehaltung der S42 zwischen Zürich Hauptbahnhof und Muri/AG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 der Bahninfrastruktur hat der Kanton Aargau den Viertelstundentakt Wohlen-Aarau als prioritäres Angebotsziel eingereicht. Dieses Angebotsziel wurde positiv bewertet, und die dazu nötigen Infrastrukturmassnahmen wurden aufgenommen. Das Angebot für das Freiamt wird massgeblich verbessert: Es bietet in Lenzburg viertelstündlich Anschluss an den Fernverkehr Richtung Westen und Osten und somit vier statt zwei stündliche Verbindungen nach Zürich mit einer Fahrzeit von 36 bzw. 41 Minuten. Zudem besteht eine fünfte und sechste Verbindung mit Umsteigen in Othmarsingen auf die S-Bahn nach Zürich mit einer Fahrzeit von 46 Minuten.</p><p>Dem Ausbauschritt 2035 liegt ein Angebotskonzept für eine Standardstunde zugrunde. In den Hauptverkehrszeiten sind zusätzliche Angebote möglich, allerdings zulasten anderer Verkehre. Für die heute in der Hauptverkehrszeit verkehrende S42 Muri-Zürich (sechsmal pro Tag und Richtung) wird im Rahmen der weiteren Planung die Weiterführung des Angebots geprüft.</p><p>3. Mit den Ausbauschritten strebt der Bundesrat eine Attraktivitätssteigerung des Bahnangebots an. Angesichts der prognostizierten Überlastungen im Strassenverkehr im Grossraum Zürich stuft der Bundesrat eine Verbesserung des ÖV-Angebots als dringlich ein. Mit dem im Ausbauschritt vorgesehenen Angebotsausbau ist der Bundesrat zuversichtlich, dass das ÖV-Angebot für das Freiamt attraktiver wird und weiteren Pendlerinnen und Pendlern attraktive ÖV-Verbindungen angeboten werden.</p><p>4. Der Ausbaubedarf des Bahnhofs Lenzburg ist unbestritten, die Finanzierung wird mit dem Ausbauschritt 2035 erfolgen. Im Korridor Olten-Zürich ist die Kapazität für den Güterverkehr heute sehr eingeschränkt. Die Trassen werden zurzeit in den Hauptverkehrszeiten weitgehend dem Personenverkehr zugeteilt. In der Planung des Ausbauschritts 2035 wurden die Anforderungen sowohl des Personenverkehrs als auch des Güterverkehrs berücksichtigt. Mit dem Ausbauschritt 2035 können die Engpässe im Güterverkehr zwischen Olten und Zürich beseitigt werden, ohne dass der Personenverkehr darunter leidet. Diese Kapazitätsteilung wird mittels der Trassensicherungsinstrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne längerfristig sichergestellt. Die Freigabe von nichtgenutzten Trassen wird kurzfristig im Rahmen des Fahrplanverfahrens geregelt.</p><p>5./6. Im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 wurde eine Bedarfsanalyse für alle Bahnstrecken der Schweiz durchgeführt. Diese Analyse hat keinen Bedarf an einem dritten Gleis zwischen dem Raum Lenzburg (Verzweigung Gexi) und Arth-Goldau ausgewiesen. Ein drittes Gleis ist deshalb auf absehbare Zeit nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das aargauische Freiamt ist die grösste Wachstumsregion im Kanton Aargau mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Anteil der Pendlerinnen und Pendler zwischen dem Freiamt und dem Zentrum Zürich ist überdurchschnittlich. Die 1993 eingeführte Direktverbindung zwischen dieser Grossregion und dem Zentrum Zürich ist für deren Bewohnerinnen und Bewohner seit vielen Jahren absolut zentral und unverzichtbar. Wie zu erfahren war, besteht nun aber durch einen im SBB-Ausbauschritt 2030-35 geplanten Schnellzugs-Viertelstundentakt zwischen Lenzburg und Zürich die grosse Gefahr, dass für die S42 kein Trassee mehr zur Verfügung steht und die Reisenden nur noch mit Umsteigen via Lenzburg nach Zürich gelangen können.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht tatsächlich die Gefahr, dass durch den SBB-Ausbauschritt 2030-35 für die S42 kein Trassee mehr zur Verfügung stehen wird?</p><p>2. Wie will er sicherstellen, dass die S42 der S-Bahn Zürich zwischen Zürich Hauptbahnhof und Muri/AG auch im geplanten SBB-Ausbauschritt 2030-35 aufrechterhalten wird?</p><p>3. Die Erfahrung hat gezeigt, dass umsteigefreie Direktverbindungen gegenüber Umsteigeverbindungen selbst dann noch als attraktiver eingestuft werden, wenn ihre Reisezeit etwas länger dauert, aber dadurch kein Verbindungsbruch entsteht. Ein Wegfall der S42 bedeutet für viele Pendlerinnen und Pendler aus dem Freiamt Richtung Zürich ein Umstieg auf den MIV. Wie beurteilt er diese Entwicklung?</p><p>4. Was kann er neben dem bevorstehenden Ausbau des Bahnhofes unternehmen, um auch aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Fahrplanstabilität den häufig überlasteten Bahnhof Lenzburg zu entlasten? </p><p>5. Kann er sich auch vorstellen, allfällig nicht benutzte Gütertrassen für die S42 freizugeben?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Möglichkeit, allfällige künftige Kapazitätsengpässe auf der Schiene zwischen dem Gleisdreieck Gexi und Arth-Goldau mit einem dritten Gleis zu entschärfen?</p>
    • Beibehaltung der S42 zwischen Zürich Hauptbahnhof und Muri/AG

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