Halt der IR-Züge 3091 und 3094 (Gotthard-Weekender) im Freiamt

ShortId
18.3982
Id
20183982
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Halt der IR-Züge 3091 und 3094 (Gotthard-Weekender) im Freiamt
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund stellt Mindestanforderungen an den Fernverkehr: Der Fernverkehr muss insgesamt und in seinen Teilnetzen eigenwirtschaftlich betrieben werden, die Schweiz angemessen erschliessen und spezifische Qualitätsanforderungen erfüllen. Für den Betrieb und die detaillierte Ausgestaltung des Fernverkehrs ist das konzessionierte Unternehmen zuständig. Kantone, Gemeinden und Dritte können beim Unternehmen weitere Verbindungen beantragen und bei Bedarf auch finanzieren.</p><p>2. Abgeleitet aus dem Raumkonzept Schweiz, welches durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam erarbeitet worden ist, und basierend auf den Step-Ausbauschritten sowie dem aktuellen Fernverkehrsnetz hat das Bundesamt für Verkehr den Fernverkehr in einer Wegleitung funktional definiert und mit Mindestvorgaben zur Eigenwirtschaftlichkeit und Qualität ergänzt. Das Fernverkehrsbasisnetz erschliesst alle Handlungsräume und bindet die gross- und mittelstädtischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flughäfen an die metropolitanen Zentren an. Das übergelagerte Intercity-Netz verbindet die metropolitanen Zentren, erschliesst die Handlungsräume der Schweiz und bindet sie an die europäischen Hauptverkehrsachsen an. Es umfasst primär die schnellen Verbindungen zwischen den grossen Zentren (Intercity-Verbindungen). Ein Anspruch zur Anbindung an das Fernverkehrsnetz erwächst jedoch hieraus nicht.</p><p>Gemäss der Definition des Raumkonzepts Schweiz gehört das Freiamt zum Metropolitanraum Zürich, und Wohlen/AG ist ein kleinstädtisches Zentrum. Demnach könnte Wohlen/AG an den Fernverkehr angeschlossen werden, sofern es an einer Fernverkehrslinie liegt und dies betrieblich und wirtschaftlich machbar ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, da keine Fernverkehrslinie durch das Freiamt führt und geplant ist. Das Freiamt wird über die Knoten Aarau, Brugg/AG, Lenzburg, Olten und Rotkreuz ans Fernverkehrsnetz angebunden.</p><p>3. Beispielsweise sind die Zentren Uster (34 319 Einwohner gemäss BFS 2016), Rapperswil-Jona (26 962 Einwohner gemäss BFS 2016), die Kantonshauptorte Appenzell, Herisau, Sarnen und Stans sowie in der Westschweiz das Broyetal nicht direkt ans Fernverkehrsnetz angeschlossen.</p><p>4. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens hat der Kanton Aargau die Möglichkeit, dieses Anliegen einzubringen. Über die regionalen Planungsverbände werden Gemeinden und Privatpersonen einbezogen.</p><p>5. Im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 hat der Kanton Aargau den Viertelstundentakt Wohlen-Aarau als prioritäres Angebotsziel eingereicht. Dieses Angebotsziel wurde positiv bewertet, und die dazu notwendigen Infrastrukturmassnahmen wurden in die Botschaft zum Ausbauschritt 2035 aufgenommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wohlen/AG und sein Einzugsgebiet ist nach wie vor eines der grössten und bevölkerungsstärksten Zentren in der ganzen Schweiz, welche nicht von Fernverkehr bedient werden oder in ein schnelles Agglomerationsnetz eingebunden sind; dies, obschon es an der einzigen durchgehend doppelspurigen Gotthard-Zufahrt liegt, welche regelmässig, ja manchmal sogar mehrmals täglich, von umgeleiteten Fernverkehrszügen Italien-Tessin-Zürich oder umgekehrt in Anspruch genommen wird. Bis 1996 war es selbstverständlich, dass in Wohlen täglich schnelle Fernverkehrszüge auf der Nord-Süd-Achse angehalten haben. Es ist seit Längerem stossend, dass das Freiamt mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sein Hauptzentrum mit selber über 16 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem SBB-Einzugsgebiet von rund 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich von Regionalverkehr bedient wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen kann er treffen, um eine regelmässige Fernverkehrsanbindung der Region Freiamt zu erreichen?</p><p>2. Wohlen und sein Einzugsgebiet ist das wichtigste Bevölkerungszentrum im Freiamt. Wie gewährleistet er, dass es angemessen ins Fernverkehrsnetz der Schweiz eingebunden wird?</p><p>3. Welche anderen Zentren und Einzugsgebiete dieser Grösse gibt es in der Schweiz, welche lediglich von S-Bahnen mit Halt auf allen Stationen bedient werden?</p><p>4. Was kann er unternehmen, damit die Interregio-Züge 3091 und 3094 ab dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2020 in Wohlen nicht nur vorbeifahren, sondern auch anhalten?</p><p>5. Ist er gewillt, dem Zentrum Wohlen wenigstens zu einem Minimum an Fernverkehrsbedienung zu verhelfen und dieses Minimum bei den SBB zu beantragen?</p>
  • Halt der IR-Züge 3091 und 3094 (Gotthard-Weekender) im Freiamt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund stellt Mindestanforderungen an den Fernverkehr: Der Fernverkehr muss insgesamt und in seinen Teilnetzen eigenwirtschaftlich betrieben werden, die Schweiz angemessen erschliessen und spezifische Qualitätsanforderungen erfüllen. Für den Betrieb und die detaillierte Ausgestaltung des Fernverkehrs ist das konzessionierte Unternehmen zuständig. Kantone, Gemeinden und Dritte können beim Unternehmen weitere Verbindungen beantragen und bei Bedarf auch finanzieren.</p><p>2. Abgeleitet aus dem Raumkonzept Schweiz, welches durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam erarbeitet worden ist, und basierend auf den Step-Ausbauschritten sowie dem aktuellen Fernverkehrsnetz hat das Bundesamt für Verkehr den Fernverkehr in einer Wegleitung funktional definiert und mit Mindestvorgaben zur Eigenwirtschaftlichkeit und Qualität ergänzt. Das Fernverkehrsbasisnetz erschliesst alle Handlungsräume und bindet die gross- und mittelstädtischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flughäfen an die metropolitanen Zentren an. Das übergelagerte Intercity-Netz verbindet die metropolitanen Zentren, erschliesst die Handlungsräume der Schweiz und bindet sie an die europäischen Hauptverkehrsachsen an. Es umfasst primär die schnellen Verbindungen zwischen den grossen Zentren (Intercity-Verbindungen). Ein Anspruch zur Anbindung an das Fernverkehrsnetz erwächst jedoch hieraus nicht.</p><p>Gemäss der Definition des Raumkonzepts Schweiz gehört das Freiamt zum Metropolitanraum Zürich, und Wohlen/AG ist ein kleinstädtisches Zentrum. Demnach könnte Wohlen/AG an den Fernverkehr angeschlossen werden, sofern es an einer Fernverkehrslinie liegt und dies betrieblich und wirtschaftlich machbar ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, da keine Fernverkehrslinie durch das Freiamt führt und geplant ist. Das Freiamt wird über die Knoten Aarau, Brugg/AG, Lenzburg, Olten und Rotkreuz ans Fernverkehrsnetz angebunden.</p><p>3. Beispielsweise sind die Zentren Uster (34 319 Einwohner gemäss BFS 2016), Rapperswil-Jona (26 962 Einwohner gemäss BFS 2016), die Kantonshauptorte Appenzell, Herisau, Sarnen und Stans sowie in der Westschweiz das Broyetal nicht direkt ans Fernverkehrsnetz angeschlossen.</p><p>4. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens hat der Kanton Aargau die Möglichkeit, dieses Anliegen einzubringen. Über die regionalen Planungsverbände werden Gemeinden und Privatpersonen einbezogen.</p><p>5. Im Rahmen der Planung des Ausbauschritts 2035 hat der Kanton Aargau den Viertelstundentakt Wohlen-Aarau als prioritäres Angebotsziel eingereicht. Dieses Angebotsziel wurde positiv bewertet, und die dazu notwendigen Infrastrukturmassnahmen wurden in die Botschaft zum Ausbauschritt 2035 aufgenommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wohlen/AG und sein Einzugsgebiet ist nach wie vor eines der grössten und bevölkerungsstärksten Zentren in der ganzen Schweiz, welche nicht von Fernverkehr bedient werden oder in ein schnelles Agglomerationsnetz eingebunden sind; dies, obschon es an der einzigen durchgehend doppelspurigen Gotthard-Zufahrt liegt, welche regelmässig, ja manchmal sogar mehrmals täglich, von umgeleiteten Fernverkehrszügen Italien-Tessin-Zürich oder umgekehrt in Anspruch genommen wird. Bis 1996 war es selbstverständlich, dass in Wohlen täglich schnelle Fernverkehrszüge auf der Nord-Süd-Achse angehalten haben. Es ist seit Längerem stossend, dass das Freiamt mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sein Hauptzentrum mit selber über 16 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem SBB-Einzugsgebiet von rund 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich von Regionalverkehr bedient wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen kann er treffen, um eine regelmässige Fernverkehrsanbindung der Region Freiamt zu erreichen?</p><p>2. Wohlen und sein Einzugsgebiet ist das wichtigste Bevölkerungszentrum im Freiamt. Wie gewährleistet er, dass es angemessen ins Fernverkehrsnetz der Schweiz eingebunden wird?</p><p>3. Welche anderen Zentren und Einzugsgebiete dieser Grösse gibt es in der Schweiz, welche lediglich von S-Bahnen mit Halt auf allen Stationen bedient werden?</p><p>4. Was kann er unternehmen, damit die Interregio-Züge 3091 und 3094 ab dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2020 in Wohlen nicht nur vorbeifahren, sondern auch anhalten?</p><p>5. Ist er gewillt, dem Zentrum Wohlen wenigstens zu einem Minimum an Fernverkehrsbedienung zu verhelfen und dieses Minimum bei den SBB zu beantragen?</p>
    • Halt der IR-Züge 3091 und 3094 (Gotthard-Weekender) im Freiamt

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