Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?

ShortId
18.3984
Id
20183984
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7), zu welcher der Bundesrat am 17. Oktober 2018 die Vernehmlassung eröffnet hat, beinhaltet eine vollständige Öffnung des Strommarkts.</p><p>2. Die System-Adequacy-Studie des Bundesamtes für Energie (BFE) (abrufbar unter <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Versorgung &gt; Stromversorgung &gt; Stromversorgungssicherheit) zeigt, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz bis 2035 als unkritisch einzustufen ist, solange die Schweiz mit ihren Stromnachbarn verbunden ist. Dazu hat die Studie Produktionskapazitäten im In- und Ausland, das Übertragungsnetz und einen marktorientierten Einsatz der Kraftwerke analysiert. Ohne Stromabkommen wird die Schweiz zunehmend aus wichtigen Märkten ausgeschlossen (z. B. Intraday-Markt). Damit wäre die Versorgungssicherheit per se aber nicht gefährdet, da die physikalischen Verbindungen weiterhin bestehen. Nicht genutzt werden können derweil Marktpotenziale, was letztlich einen signifikanten volkswirtschaftlichen Nachteil bedeutet. Aufgrund des Ausschlusses steigen auch die netztechnischen Herausforderungen, die nur durch kostspielige, vermehrte Eingriffe des Übertragungsnetzbetreibers (Engpassmanagement, Redispatch) gelöst werden können.</p><p>3. Auch in solchen Extremszenarien, welche die Studie des BFE ebenfalls untersuchte, ist die Versorgungssicherheit bis 2030 gewährleistet. Die Schweiz hat damit auch mit dem künftigen Ausstieg aus der Kernenergie kein Leistungsproblem. Solange genügend Reserveleistung in der Schweiz verfügbar ist, ist die Versorgung der Schweiz gewährleistet, insbesondere wenn eine Speicherreserve für unvorhergesehene Importengpässe oder Produktionsausfälle vorgehalten wird. Erst bei überaus grossem Umfang (5 Gigawatt gemäss Studie) ausfallender Produktion in der Schweiz, in Kombination mit grossen Ausfällen in Deutschland und Frankreich (je 15 Gigawatt), könnte sich die Lage im Zeithorizont 2030 anspannen. Ein solches Szenario ist aber als unwahrscheinlich einzuordnen, es gibt heute keine Anzeichen für den Wegfall von schweizerischen Produktionskapazitäten in diesem Umfang. </p><p>4. Die Energieversorgung und damit die Planung von Kraftwerken ist Sache der Energiewirtschaft. Der Bundesrat hat mit der Energiestrategie 2050 den Rahmen gesetzt, damit die Stromproduktion in erster Linie auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien basiert. Gaskombikraftwerke wurden derweil als eine mögliche Option für die Stromversorgung betrachtet. Welche Angebotsvariante letztlich realisiert wird, hängt von den Entscheidungen der Marktakteure der Energiewirtschaft ab. Ob sich Investitionen in Gaskraftwerke auf absehbare Zeit lohnen, ist allerdings fraglich, da in der Schweiz heute und aller Voraussicht nach auch in der näheren Zukunft genügend Leistung zur Verfügung steht. In der Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes ist jedoch vorgesehen, dass der Bundesrat Treibhausgas emittierende Anlagen wie z. B. Gaskraftwerke ab 2020 ins Emissionshandelssystem (EHS) integriert.</p><p>5. Die Stromversorgungssicherheit ist Sache der Energiewirtschaft. Der Bund ist (zusammen mit den Kantonen) einerseits dafür verantwortlich, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, und greift andererseits dann ein, wenn die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft die sichere Versorgung mit Elektrizität nicht mehr gewährleisten können. Die Elcom überwacht gemäss Artikel 22 StromVG die Versorgungssicherheit und kann bei Bedarf dem Bundesrat Massnahmen nach Artikel 9 StromVG vorschlagen. Das BFE hat die Kompetenzordnung in seinem Bericht "Zuständigkeiten im Bereich der Stromversorgungssicherheit" vom 11. Januar 2017 an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) detailliert beschrieben (abrufbar unter <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Versorgung &gt; Stromversorgung &gt; Stromversorgungssicherheit).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Herbst 2018 wird der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnen. Dabei soll unter anderem die Frage der Stromversorgungssicherheit über neue Strommarktmodelle angegangen werden, wobei gemäss Ankündigungen des Bundesrates in erster Linie auf Stromimporte und eine strategische Reserve gesetzt wird. Die Entwicklungen im Schweizer und europäischen Strommarkt hin zu einer vermehrt dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion aufgrund des Ausstiegs aus der Kernkraft führen immer mehr zu einer Rückbesinnung auf nationale Reserven, damit allfällige Stromlücken rasch gedeckt werden können. Hinzu kommt, dass die Schweiz ohne eine vollständige Strommarktöffnung und mit dem blockierten Strommarktabkommen im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarstaaten Nachteile bezüglich der Strommarktintegration besitzt. Diese Probleme akzentuieren sich in den Wintermonaten, in denen die Schweiz bereits heute auf Stromimporte angewiesen ist. Aufgrund dieser Umstände und der damit verbundenen Unklarheiten betreffend die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie will er das Anliegen der bereits an den Ständerat überwiesenen Motion 17.3971, "Strommarkt 2.0. Strommarktliberalisierung, zweiter Schritt", in die anstehende Revision des StromVG integrieren?</p><p>2. Wie will er die Stromversorgungssicherheit langfristig aufrechterhalten, wenn ein Stromabkommen nicht abgeschlossen werden kann?</p><p>3. Was sind die Optionen des Bundesrates, wenn wichtige Stromlieferanten wie Deutschland oder Frankreich aufgrund eigener Produktionsknappheit vor allem in den Wintermonaten nicht mehr liefern können? Wie soll in einem solchen Fall eine strategische Reserve auch für längere Kapazitätsengpässe der Schweiz ausreichen?</p><p>4. Inwieweit sind die im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 angekündigten Gaskraftwerke weiterhin Teil der Planung des Bundesrates, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?</p><p>5. Wer trägt die abschliessende Verantwortung für die Versorgungssicherheit im Bereich Strom?</p>
  • Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7), zu welcher der Bundesrat am 17. Oktober 2018 die Vernehmlassung eröffnet hat, beinhaltet eine vollständige Öffnung des Strommarkts.</p><p>2. Die System-Adequacy-Studie des Bundesamtes für Energie (BFE) (abrufbar unter <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Versorgung &gt; Stromversorgung &gt; Stromversorgungssicherheit) zeigt, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz bis 2035 als unkritisch einzustufen ist, solange die Schweiz mit ihren Stromnachbarn verbunden ist. Dazu hat die Studie Produktionskapazitäten im In- und Ausland, das Übertragungsnetz und einen marktorientierten Einsatz der Kraftwerke analysiert. Ohne Stromabkommen wird die Schweiz zunehmend aus wichtigen Märkten ausgeschlossen (z. B. Intraday-Markt). Damit wäre die Versorgungssicherheit per se aber nicht gefährdet, da die physikalischen Verbindungen weiterhin bestehen. Nicht genutzt werden können derweil Marktpotenziale, was letztlich einen signifikanten volkswirtschaftlichen Nachteil bedeutet. Aufgrund des Ausschlusses steigen auch die netztechnischen Herausforderungen, die nur durch kostspielige, vermehrte Eingriffe des Übertragungsnetzbetreibers (Engpassmanagement, Redispatch) gelöst werden können.</p><p>3. Auch in solchen Extremszenarien, welche die Studie des BFE ebenfalls untersuchte, ist die Versorgungssicherheit bis 2030 gewährleistet. Die Schweiz hat damit auch mit dem künftigen Ausstieg aus der Kernenergie kein Leistungsproblem. Solange genügend Reserveleistung in der Schweiz verfügbar ist, ist die Versorgung der Schweiz gewährleistet, insbesondere wenn eine Speicherreserve für unvorhergesehene Importengpässe oder Produktionsausfälle vorgehalten wird. Erst bei überaus grossem Umfang (5 Gigawatt gemäss Studie) ausfallender Produktion in der Schweiz, in Kombination mit grossen Ausfällen in Deutschland und Frankreich (je 15 Gigawatt), könnte sich die Lage im Zeithorizont 2030 anspannen. Ein solches Szenario ist aber als unwahrscheinlich einzuordnen, es gibt heute keine Anzeichen für den Wegfall von schweizerischen Produktionskapazitäten in diesem Umfang. </p><p>4. Die Energieversorgung und damit die Planung von Kraftwerken ist Sache der Energiewirtschaft. Der Bundesrat hat mit der Energiestrategie 2050 den Rahmen gesetzt, damit die Stromproduktion in erster Linie auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien basiert. Gaskombikraftwerke wurden derweil als eine mögliche Option für die Stromversorgung betrachtet. Welche Angebotsvariante letztlich realisiert wird, hängt von den Entscheidungen der Marktakteure der Energiewirtschaft ab. Ob sich Investitionen in Gaskraftwerke auf absehbare Zeit lohnen, ist allerdings fraglich, da in der Schweiz heute und aller Voraussicht nach auch in der näheren Zukunft genügend Leistung zur Verfügung steht. In der Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes ist jedoch vorgesehen, dass der Bundesrat Treibhausgas emittierende Anlagen wie z. B. Gaskraftwerke ab 2020 ins Emissionshandelssystem (EHS) integriert.</p><p>5. Die Stromversorgungssicherheit ist Sache der Energiewirtschaft. Der Bund ist (zusammen mit den Kantonen) einerseits dafür verantwortlich, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, und greift andererseits dann ein, wenn die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft die sichere Versorgung mit Elektrizität nicht mehr gewährleisten können. Die Elcom überwacht gemäss Artikel 22 StromVG die Versorgungssicherheit und kann bei Bedarf dem Bundesrat Massnahmen nach Artikel 9 StromVG vorschlagen. Das BFE hat die Kompetenzordnung in seinem Bericht "Zuständigkeiten im Bereich der Stromversorgungssicherheit" vom 11. Januar 2017 an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) detailliert beschrieben (abrufbar unter <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Versorgung &gt; Stromversorgung &gt; Stromversorgungssicherheit).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Herbst 2018 wird der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnen. Dabei soll unter anderem die Frage der Stromversorgungssicherheit über neue Strommarktmodelle angegangen werden, wobei gemäss Ankündigungen des Bundesrates in erster Linie auf Stromimporte und eine strategische Reserve gesetzt wird. Die Entwicklungen im Schweizer und europäischen Strommarkt hin zu einer vermehrt dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion aufgrund des Ausstiegs aus der Kernkraft führen immer mehr zu einer Rückbesinnung auf nationale Reserven, damit allfällige Stromlücken rasch gedeckt werden können. Hinzu kommt, dass die Schweiz ohne eine vollständige Strommarktöffnung und mit dem blockierten Strommarktabkommen im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarstaaten Nachteile bezüglich der Strommarktintegration besitzt. Diese Probleme akzentuieren sich in den Wintermonaten, in denen die Schweiz bereits heute auf Stromimporte angewiesen ist. Aufgrund dieser Umstände und der damit verbundenen Unklarheiten betreffend die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie will er das Anliegen der bereits an den Ständerat überwiesenen Motion 17.3971, "Strommarkt 2.0. Strommarktliberalisierung, zweiter Schritt", in die anstehende Revision des StromVG integrieren?</p><p>2. Wie will er die Stromversorgungssicherheit langfristig aufrechterhalten, wenn ein Stromabkommen nicht abgeschlossen werden kann?</p><p>3. Was sind die Optionen des Bundesrates, wenn wichtige Stromlieferanten wie Deutschland oder Frankreich aufgrund eigener Produktionsknappheit vor allem in den Wintermonaten nicht mehr liefern können? Wie soll in einem solchen Fall eine strategische Reserve auch für längere Kapazitätsengpässe der Schweiz ausreichen?</p><p>4. Inwieweit sind die im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 angekündigten Gaskraftwerke weiterhin Teil der Planung des Bundesrates, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?</p><p>5. Wer trägt die abschliessende Verantwortung für die Versorgungssicherheit im Bereich Strom?</p>
    • Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?

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