Informationstage zur Rekrutenschule. Entschädigung auch für Frauen?

ShortId
18.3985
Id
20183985
Updated
28.07.2023 03:05
Language
de
Title
Informationstage zur Rekrutenschule. Entschädigung auch für Frauen?
AdditionalIndexing
09;24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung für nicht stellungspflichtige Schweizerinnen weiterhin freiwillig sein soll. Die aktuelle Entschädigungssituation ist aufgrund der folgenden Ausführungen jedoch nicht unbefriedigend.</p><p>2. Heute bewirkt die Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung keinen Anspruch auf Leistungen nach Erwerbsersatzgesetz - weder für die teilnehmenden Männer und Frauen noch für deren Arbeitgeber. Anspruch auf Erwerbsersatz besteht erst bei Beginn des besoldeten Militärdienstes. Mann und Frau sind, sobald diese besoldeten Militärdienst leisten, in allen Bereichen gleichberechtigt und gleichgestellt.</p><p>Nach Artikel 8 Absatz 3 des Militärgesetzes können nicht stellungspflichtige Schweizerinnen und Auslandschweizer freiwillig an der Orientierungsveranstaltung teilnehmen. Die Arbeitgeber sind nach Artikel 324a des Obligationenrechts grundsätzlich verpflichtet, den an der Orientierungsveranstaltung teilnehmenden stellungspflichtigen Männern und Frauen für diesen Tag Lohn zu entrichten. Die freiwillige Übernahme einer gesetzlichen Pflicht fällt zwar nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls unter die Anwendung von Artikel 324a des Obligationenrechts, soweit das öffentliche Interesse an einer solchen freiwilligen Übernahme die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung überwiegt. Die freiwillige Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung und damit die freiwillige Übernahme eines Teils der Stellungspflicht liegt im öffentlichen Interesse des Bundes, weil dadurch das Interesse der Frauen an einer freiwilligen Übernahme der Militärdienstpflicht gesteigert werden soll. Dieses öffentliche Interesse überwiegt nach Meinung des Bundesrates die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung.</p><p>3. Es besteht daher kein Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen, um die aktuelle Entschädigungssituation bei einer freiwilligen Teilnahme der Frauen am Orientierungstag zu entschärfen. Die Entschädigungssituation ist für Männer und Frauen dieselbe und ausreichend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für Männer ist die Teilnahme an den Orientierungstagen der Armee für die Rekrutierung und Rekrutenschule obligatorisch und Teil der Militärdienstpflicht. Entsprechend wird ihr Arbeitgeber finanziell entschädigt, und die Teilnehmer müssen auch keine Ferientage dafür beziehen, weil es um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht geht.</p><p>Für Frauen soll diese Teilnahme freiwillig bleiben, aber auch ihre diesbezüglichen Einsätze sind wichtig und zu schätzen. Dieses Interesse für ein Engagement zugunsten der Sicherheit des Landes wird bis jetzt nicht finanziell entschädigt, und es müssen dafür Frei- oder Ferientage eingesetzt werden. Dies ist zwar aus legalistischer Sicht nachvollziehbar, dennoch aber unbefriedigend, zumal die Armee das Engagement von Frauen ausdrücklich begrüsst.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass es nach wie vor sinnvoll ist, die Teilnahme am Orientierungstag für Frauen freiwillig zu belassen, die aktuelle Entschädigungssituation aber dennoch unbefriedigend ist?</p><p>2. Sieht er eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Frauen bei der Teilnahme an den Orientierungstagen nicht im heutigen Ausmass benachteiligt sind in Bezug auf einen allfälligen Erwerbsausfall? Wenn ja, welche?</p><p>3. Ist er bereit, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten, um die Situation zu entschärfen?</p>
  • Informationstage zur Rekrutenschule. Entschädigung auch für Frauen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung für nicht stellungspflichtige Schweizerinnen weiterhin freiwillig sein soll. Die aktuelle Entschädigungssituation ist aufgrund der folgenden Ausführungen jedoch nicht unbefriedigend.</p><p>2. Heute bewirkt die Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung keinen Anspruch auf Leistungen nach Erwerbsersatzgesetz - weder für die teilnehmenden Männer und Frauen noch für deren Arbeitgeber. Anspruch auf Erwerbsersatz besteht erst bei Beginn des besoldeten Militärdienstes. Mann und Frau sind, sobald diese besoldeten Militärdienst leisten, in allen Bereichen gleichberechtigt und gleichgestellt.</p><p>Nach Artikel 8 Absatz 3 des Militärgesetzes können nicht stellungspflichtige Schweizerinnen und Auslandschweizer freiwillig an der Orientierungsveranstaltung teilnehmen. Die Arbeitgeber sind nach Artikel 324a des Obligationenrechts grundsätzlich verpflichtet, den an der Orientierungsveranstaltung teilnehmenden stellungspflichtigen Männern und Frauen für diesen Tag Lohn zu entrichten. Die freiwillige Übernahme einer gesetzlichen Pflicht fällt zwar nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls unter die Anwendung von Artikel 324a des Obligationenrechts, soweit das öffentliche Interesse an einer solchen freiwilligen Übernahme die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung überwiegt. Die freiwillige Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung und damit die freiwillige Übernahme eines Teils der Stellungspflicht liegt im öffentlichen Interesse des Bundes, weil dadurch das Interesse der Frauen an einer freiwilligen Übernahme der Militärdienstpflicht gesteigert werden soll. Dieses öffentliche Interesse überwiegt nach Meinung des Bundesrates die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung.</p><p>3. Es besteht daher kein Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen, um die aktuelle Entschädigungssituation bei einer freiwilligen Teilnahme der Frauen am Orientierungstag zu entschärfen. Die Entschädigungssituation ist für Männer und Frauen dieselbe und ausreichend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für Männer ist die Teilnahme an den Orientierungstagen der Armee für die Rekrutierung und Rekrutenschule obligatorisch und Teil der Militärdienstpflicht. Entsprechend wird ihr Arbeitgeber finanziell entschädigt, und die Teilnehmer müssen auch keine Ferientage dafür beziehen, weil es um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht geht.</p><p>Für Frauen soll diese Teilnahme freiwillig bleiben, aber auch ihre diesbezüglichen Einsätze sind wichtig und zu schätzen. Dieses Interesse für ein Engagement zugunsten der Sicherheit des Landes wird bis jetzt nicht finanziell entschädigt, und es müssen dafür Frei- oder Ferientage eingesetzt werden. Dies ist zwar aus legalistischer Sicht nachvollziehbar, dennoch aber unbefriedigend, zumal die Armee das Engagement von Frauen ausdrücklich begrüsst.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass es nach wie vor sinnvoll ist, die Teilnahme am Orientierungstag für Frauen freiwillig zu belassen, die aktuelle Entschädigungssituation aber dennoch unbefriedigend ist?</p><p>2. Sieht er eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Frauen bei der Teilnahme an den Orientierungstagen nicht im heutigen Ausmass benachteiligt sind in Bezug auf einen allfälligen Erwerbsausfall? Wenn ja, welche?</p><p>3. Ist er bereit, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten, um die Situation zu entschärfen?</p>
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