Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abschaffen

ShortId
18.3987
Id
20183987
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abschaffen
AdditionalIndexing
1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gründung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ist in sich ein Akt politischer Propaganda. Sie soll glauben machen, in der Schweiz existiere ein echtes Rassismusproblem - ein Problem von einer solchen Grössenordnung, dass eine eigene eidgenössische Kommission nötig ist, um es zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Manipulation der Realität. Denn es ist offensichtlich, dass ein Land, in dem 25 Prozent der Bevölkerung Ausländerinnen und Ausländer sind und die Hälfte einen "Migrationshintergrund" hat, kein rassistisches Land sein kann. Es ist genauso offensichtlich, dass ein rassistisches Land nicht solchen Migrationsströmen ausgesetzt sein könnte wie die Schweiz. Es käme dort eher zum umgekehrten Phänomen.</p><p>Die Kommission jedoch meidet - wie auch der Jahresbericht 2017 zeigt - sträflicherweise ein Thema, das sie im Gegenteil stark beschäftigen müsste. Es ist der importierte Rassismus, der von Zugewanderten aus "anderen Kulturen", die rassistisch, antisemitisch, antichristlich usw. sind, in die Schweiz gebracht wird.</p><p>Es ist offensichtlich, dass der Rassismus von der Kommission - und von den dahinterstehenden politischen Kräften - instrumentalisiert wird, um eine Politik unkontrollierter Einwanderung zu legitimieren und Personen, die eine andere Meinung vertreten, moralisch zu stigmatisieren. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fördert damit die Diskriminierung all jener, die sich nicht dem Dogma der Verfechtung weit geöffneter Grenzen unterwerfen. </p><p>Zudem hat der Nationalrat gerade mit grosser Mehrheit eine parlamentarische Initiative angenommen, die den Anwendungsbereich von Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches ausweitet auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Die Existenz einer eidgenössischen Kommission, die sich einzig auf das Thema der Rassendiskriminierung konzentriert, ist damit durch die Ereignisse überholt worden und entspricht nicht mehr dem politischen Willen der Mehrheit, auch andere Arten von Diskriminierung zu berücksichtigen.</p><p>Mit der Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus liessen sich jährlich rund 200 000 Franken einsparen. Diese könnten für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung eingesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass angesichts 25 Prozent ausländischer Wohnbevölkerung und der Tatsache, dass ein Drittel der Wohnbevölkerung Migrationshintergrund hat, die Schweizer Integrationspolitik grundsätzlich erfolgreich ist. Das ist nicht selbstverständlich, denn um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren, bedarf es kontinuierlicher Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure auf allen staatlichen Ebenen. Mit ihren zahlreichen Minderheiten (sprachlich, regional, kulturell, religiös usw.) hat die Schweiz eine lange Erfahrung darin, das Zusammenleben immer wieder neu auszuhandeln.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung ist sich dieser Herausforderung durchaus bewusst. 56 Prozent beurteilen die Integration von Migrantinnen und Migranten zwar als gut bis sehr gut, doch fühlt sich ein Drittel durch als "anders" empfundene Personen gestört. 66 Prozent der Schweizer Bevölkerung finden eine Auseinandersetzung mit Rassismus ein wichtiges gesellschaftliches Problem, 30 Prozent erwarten zusätzliche Massnahmen vom Staat (BFS, ZidS 2016).</p><p>Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet jede Form der Diskriminierung, Artikel 35 verpflichtet alle, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, die Grundrechte zu verwirklichen. Das bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, mit geeigneten Instrumenten potenzielle Konflikte wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit proaktiv anzugehen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ist ein solches Instrument. Sie bekämpft jegliche Form von direkter oder indirekter rassistischer Diskriminierung, schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung und fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft oder Religion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abzuschaffen.</p>
  • Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abschaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gründung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ist in sich ein Akt politischer Propaganda. Sie soll glauben machen, in der Schweiz existiere ein echtes Rassismusproblem - ein Problem von einer solchen Grössenordnung, dass eine eigene eidgenössische Kommission nötig ist, um es zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Manipulation der Realität. Denn es ist offensichtlich, dass ein Land, in dem 25 Prozent der Bevölkerung Ausländerinnen und Ausländer sind und die Hälfte einen "Migrationshintergrund" hat, kein rassistisches Land sein kann. Es ist genauso offensichtlich, dass ein rassistisches Land nicht solchen Migrationsströmen ausgesetzt sein könnte wie die Schweiz. Es käme dort eher zum umgekehrten Phänomen.</p><p>Die Kommission jedoch meidet - wie auch der Jahresbericht 2017 zeigt - sträflicherweise ein Thema, das sie im Gegenteil stark beschäftigen müsste. Es ist der importierte Rassismus, der von Zugewanderten aus "anderen Kulturen", die rassistisch, antisemitisch, antichristlich usw. sind, in die Schweiz gebracht wird.</p><p>Es ist offensichtlich, dass der Rassismus von der Kommission - und von den dahinterstehenden politischen Kräften - instrumentalisiert wird, um eine Politik unkontrollierter Einwanderung zu legitimieren und Personen, die eine andere Meinung vertreten, moralisch zu stigmatisieren. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fördert damit die Diskriminierung all jener, die sich nicht dem Dogma der Verfechtung weit geöffneter Grenzen unterwerfen. </p><p>Zudem hat der Nationalrat gerade mit grosser Mehrheit eine parlamentarische Initiative angenommen, die den Anwendungsbereich von Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches ausweitet auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Die Existenz einer eidgenössischen Kommission, die sich einzig auf das Thema der Rassendiskriminierung konzentriert, ist damit durch die Ereignisse überholt worden und entspricht nicht mehr dem politischen Willen der Mehrheit, auch andere Arten von Diskriminierung zu berücksichtigen.</p><p>Mit der Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus liessen sich jährlich rund 200 000 Franken einsparen. Diese könnten für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung eingesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass angesichts 25 Prozent ausländischer Wohnbevölkerung und der Tatsache, dass ein Drittel der Wohnbevölkerung Migrationshintergrund hat, die Schweizer Integrationspolitik grundsätzlich erfolgreich ist. Das ist nicht selbstverständlich, denn um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren, bedarf es kontinuierlicher Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure auf allen staatlichen Ebenen. Mit ihren zahlreichen Minderheiten (sprachlich, regional, kulturell, religiös usw.) hat die Schweiz eine lange Erfahrung darin, das Zusammenleben immer wieder neu auszuhandeln.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung ist sich dieser Herausforderung durchaus bewusst. 56 Prozent beurteilen die Integration von Migrantinnen und Migranten zwar als gut bis sehr gut, doch fühlt sich ein Drittel durch als "anders" empfundene Personen gestört. 66 Prozent der Schweizer Bevölkerung finden eine Auseinandersetzung mit Rassismus ein wichtiges gesellschaftliches Problem, 30 Prozent erwarten zusätzliche Massnahmen vom Staat (BFS, ZidS 2016).</p><p>Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet jede Form der Diskriminierung, Artikel 35 verpflichtet alle, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, die Grundrechte zu verwirklichen. Das bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, mit geeigneten Instrumenten potenzielle Konflikte wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit proaktiv anzugehen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ist ein solches Instrument. Sie bekämpft jegliche Form von direkter oder indirekter rassistischer Diskriminierung, schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung und fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft oder Religion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abzuschaffen.</p>
    • Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abschaffen

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