Kohärenz zwischen der Antibiotikastrategie und den Freihandelsverträgen der Schweiz

ShortId
18.3988
Id
20183988
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Kohärenz zwischen der Antibiotikastrategie und den Freihandelsverträgen der Schweiz
AdditionalIndexing
2841;15;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat den 2016 veröffentlichten Bericht des vom Uno-Generalsekretär eingesetzten hochrangigen Panels zur Frage des Zugangs zu Arzneimitteln zur Kenntnis genommen. Er bedauert das limitierte Mandat zur Erstellung des Berichtes, welches die vielschichtigen Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zu Arzneimitteln nicht abbildet.</p><p>Der Bundesrat begrüsst den One-Health-Ansatz des europäischen Aktionsplans gegen antimikrobielle Resistenz (AMR) und unterstützt dessen Ziel, die wirksame Behandlung von Infektionen bei Mensch und Tier zu bewahren. Dieser für die Mitgliedstaaten der EU gültige Aktionsplan basiert auf den internationalen Anstrengungen wie dem Global Action Plan der Weltgesundheitsorganisation, der auch für die Strategie Antibiotika Schweiz eine wichtige Grundlage darstellt. Zwischen der Schweiz und der EU findet ein regelmässiger Austausch zum Thema AMR statt.</p><p>2. Die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln werden durch die nationale Gesetzgebung geregelt und bleiben von einem Freihandelsabkommen (FHA) unangetastet. FHA sind nicht das geeignete Mittel, um Mindeststandards im Ausland durchzusetzen. Handelsrelevante Fragen zur Problematik AMR werden am effizientesten in den dafür zuständigen multilateralen Foren geregelt, insbesondere im Codex Alimentarius und in der OIE, auf die sich die WTO bezieht. Die Schweiz beteiligt sich aktiv in den zuständigen multilateralen Foren bei der Ausarbeitung internationaler Standards zu AMR, die den Handel mit Tieren oder Lebensmitteln einschränken.</p><p>3./4. Die EU hat bisher kein FHA mit AMR-bezogenen Mindeststandards abgeschlossen. Einzig mit Mexiko hat sich die EU bisher im Rahmen des FHA auf einen Dialog zum Thema AMR geeinigt. Das FHA EU-Mexiko wurde noch nicht ratifiziert.</p><p>Im Sinne einer Politikkohärenz ist der Bundesrat bereit, auch im Rahmen von FHA die Zusammenarbeit in diesen Fragen zu stärken und fallweise entsprechende Kooperationsbestimmungen vorzuschlagen. So wird die Efta zum Beispiel in den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten eine Bestimmung über den Austausch von Informationen bezüglich AMR vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im September 2015 verabschiedeten 193 UN-Mitgliedstaaten die Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030. Der damalige Generalsekretär Ban Ki-moon setzte dafür ein hochrangiges Gremium ein, dem auch alt Bundesrätin Ruth Dreifuss angehörte. Dieses forderte im Bericht "Report of the United Nations Secretary-General's High-Level Panel on Access to Medicines" die Beseitigung politischer Inkohärenz zwischen den Handelsregeln und den Zielen für die öffentliche Gesundheit. Die Experten warnen, "dass arzneimittelresistente Viren und Bakterien bis 2050 weltweit jährlich 10 Millionen Todesfälle verursachen könnten".</p><p>Die Schweiz hat seit 2015 eine vorbildliche Antibiotika-Strategie, welche die gleichen Ziele verfolgt wie viele andere Staaten. Angesichts der Warnungen der medizinischen Wissenschaft vor den Gefahren weltweit zunehmender Antibiotika-Resistenzen stellt sich die Frage, warum der Bundesrat im Rahmen der Freihandelsabkommen keine Bestimmungen zur Antibiotika-Frage vorsieht (Antwort des Bundesrates vom 29. August 2018 auf die Interpellation 18.3691). Demgegenüber steht im European One Health Action Plan against Antimicrobial Resistance (AMR) der Europäischen Kommission von 2017, dass die "systematische Einbeziehung der AMR-bezogenen Bestimmungen heute in allen neuen Freihandelsabkommen gängige Praxis" der EU sei. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zum "Report of the United Nations Secretary-General's High-Level Panel on Access to Medicines", und wie stellt er sich zum European One Health Action Plan against Antimicrobial Resistance (AMR) der Europäischen Kommission von 2017?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass AMR-bezogene Mindeststandards im Bereich der Lebensmittel für alle Partner von Handelsverträgen von Vorteil sind, da sie der Bekämpfung der Antibiotika-Resistenzen dienen und bei Handelspartnern im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung entsprechende Anpassungen nationaler Regelungen auslösen können, dies besonders in Ländern, die sich bezüglich des Antibiotika-Einsatzes noch kaum für die globale und landesspezifische Resistenzproblematik sensibilisiert zeigen?</p><p>3. Ist er bereit, entsprechend der "gängigen Praxis" der EU in Freihandelsabkommen ebenfalls AMR-bezogene Standards für Landwirtschaftsprodukte einzubeziehen?</p><p>4. Insbesondere auch in die Mercosur- und alle weiteren Verhandlungen für Freihandelsabkommen?</p>
  • Kohärenz zwischen der Antibiotikastrategie und den Freihandelsverträgen der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat den 2016 veröffentlichten Bericht des vom Uno-Generalsekretär eingesetzten hochrangigen Panels zur Frage des Zugangs zu Arzneimitteln zur Kenntnis genommen. Er bedauert das limitierte Mandat zur Erstellung des Berichtes, welches die vielschichtigen Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zu Arzneimitteln nicht abbildet.</p><p>Der Bundesrat begrüsst den One-Health-Ansatz des europäischen Aktionsplans gegen antimikrobielle Resistenz (AMR) und unterstützt dessen Ziel, die wirksame Behandlung von Infektionen bei Mensch und Tier zu bewahren. Dieser für die Mitgliedstaaten der EU gültige Aktionsplan basiert auf den internationalen Anstrengungen wie dem Global Action Plan der Weltgesundheitsorganisation, der auch für die Strategie Antibiotika Schweiz eine wichtige Grundlage darstellt. Zwischen der Schweiz und der EU findet ein regelmässiger Austausch zum Thema AMR statt.</p><p>2. Die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln werden durch die nationale Gesetzgebung geregelt und bleiben von einem Freihandelsabkommen (FHA) unangetastet. FHA sind nicht das geeignete Mittel, um Mindeststandards im Ausland durchzusetzen. Handelsrelevante Fragen zur Problematik AMR werden am effizientesten in den dafür zuständigen multilateralen Foren geregelt, insbesondere im Codex Alimentarius und in der OIE, auf die sich die WTO bezieht. Die Schweiz beteiligt sich aktiv in den zuständigen multilateralen Foren bei der Ausarbeitung internationaler Standards zu AMR, die den Handel mit Tieren oder Lebensmitteln einschränken.</p><p>3./4. Die EU hat bisher kein FHA mit AMR-bezogenen Mindeststandards abgeschlossen. Einzig mit Mexiko hat sich die EU bisher im Rahmen des FHA auf einen Dialog zum Thema AMR geeinigt. Das FHA EU-Mexiko wurde noch nicht ratifiziert.</p><p>Im Sinne einer Politikkohärenz ist der Bundesrat bereit, auch im Rahmen von FHA die Zusammenarbeit in diesen Fragen zu stärken und fallweise entsprechende Kooperationsbestimmungen vorzuschlagen. So wird die Efta zum Beispiel in den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten eine Bestimmung über den Austausch von Informationen bezüglich AMR vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im September 2015 verabschiedeten 193 UN-Mitgliedstaaten die Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030. Der damalige Generalsekretär Ban Ki-moon setzte dafür ein hochrangiges Gremium ein, dem auch alt Bundesrätin Ruth Dreifuss angehörte. Dieses forderte im Bericht "Report of the United Nations Secretary-General's High-Level Panel on Access to Medicines" die Beseitigung politischer Inkohärenz zwischen den Handelsregeln und den Zielen für die öffentliche Gesundheit. Die Experten warnen, "dass arzneimittelresistente Viren und Bakterien bis 2050 weltweit jährlich 10 Millionen Todesfälle verursachen könnten".</p><p>Die Schweiz hat seit 2015 eine vorbildliche Antibiotika-Strategie, welche die gleichen Ziele verfolgt wie viele andere Staaten. Angesichts der Warnungen der medizinischen Wissenschaft vor den Gefahren weltweit zunehmender Antibiotika-Resistenzen stellt sich die Frage, warum der Bundesrat im Rahmen der Freihandelsabkommen keine Bestimmungen zur Antibiotika-Frage vorsieht (Antwort des Bundesrates vom 29. August 2018 auf die Interpellation 18.3691). Demgegenüber steht im European One Health Action Plan against Antimicrobial Resistance (AMR) der Europäischen Kommission von 2017, dass die "systematische Einbeziehung der AMR-bezogenen Bestimmungen heute in allen neuen Freihandelsabkommen gängige Praxis" der EU sei. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zum "Report of the United Nations Secretary-General's High-Level Panel on Access to Medicines", und wie stellt er sich zum European One Health Action Plan against Antimicrobial Resistance (AMR) der Europäischen Kommission von 2017?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass AMR-bezogene Mindeststandards im Bereich der Lebensmittel für alle Partner von Handelsverträgen von Vorteil sind, da sie der Bekämpfung der Antibiotika-Resistenzen dienen und bei Handelspartnern im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung entsprechende Anpassungen nationaler Regelungen auslösen können, dies besonders in Ländern, die sich bezüglich des Antibiotika-Einsatzes noch kaum für die globale und landesspezifische Resistenzproblematik sensibilisiert zeigen?</p><p>3. Ist er bereit, entsprechend der "gängigen Praxis" der EU in Freihandelsabkommen ebenfalls AMR-bezogene Standards für Landwirtschaftsprodukte einzubeziehen?</p><p>4. Insbesondere auch in die Mercosur- und alle weiteren Verhandlungen für Freihandelsabkommen?</p>
    • Kohärenz zwischen der Antibiotikastrategie und den Freihandelsverträgen der Schweiz

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