Für ein schweizweites Betreibungsregister

ShortId
18.3992
Id
20183992
Updated
28.07.2023 03:05
Language
de
Title
Für ein schweizweites Betreibungsregister
AdditionalIndexing
1211;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mehrfachkonkurse zehren schon seit Jahren an unserer Wirtschaft, und Beispiele für Misswirtschaft, Systemmissbrauch und für das Ausnutzen von Gesetzeslücken gibt es viele. Bereits in den Jahren 2016 und 2017 wurden verschiedene Vorstösse im Parlament eingereicht, mit dem Ziel, das Obligationenrecht diesbezüglich anzupassen. Eine Botschaft des Bundesrates soll Anfang 2019 veröffentlicht werden. Bis jedoch die nötigen Anpassungen im Bundesrecht vorgenommen worden sind, können betrügerische Unternehmen nach wie vor vom aktuellen System profitieren, und das noch für eine ganze Weile. </p><p>Eine Möglichkeit, die noch nicht gänzlich ausgeschöpft wurde, ist die Schaffung eines zentralen Betreibungsregisters. Bestimmte Kantone wie Zürich haben das bereits getestet, und der Bundesrat steht dem Unterfangen positiv gegenüber, wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 16.3199 und dem Bericht zur administrativen Entlastung ausdrücklich festgehalten hat.</p><p>Es scheint, als wären mehrere Schritte, die eine schnellere Umsetzung dieses Vorhabens erlauben, bereits gemacht worden:</p><p>1. Einführung der elektronischen Übermittlung in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren;</p><p>2. Vereinheitlichung der Kosten für den Betreibungsregisterauszug;</p><p>3. Vereinheitlichung des Betreibungsregisterauszugs (Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs).</p><p>Dank eines zentralisierten Betreibungsregisters könnten kantonale Handelsregisterämter Unternehmen, die bereits mehrmals Konkurs angemeldet haben, sei es auf nationaler Ebene oder sogar im gleichen Kanton, endlich daran hindern, einige Monate später das Gleiche wieder zu tun. Die möglichen Anpassungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sehen ebenfalls den Zugang zu einem zentralen Betreibungsregister vor, damit seine Wirksamkeit gewährleistet ist. Das zentrale Betreibungsregister soll daher unverzüglich eingerichtet werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Schweizweite Betreibungsauskunft" vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulates Candinas 12.3957 (<a href="https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-07-04.html">https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-07-04.html</a>) geprüft, welche Massnahmen für die Umsetzung einer Betreibungsauskunft mit schweizweiter Aussagekraft erforderlich wären. In diesem Rahmen wurde auch der Nutzen eines zentralen, landesweiten Betreibungsregisters geprüft. Dabei wurde die Erkenntnis gewonnen, dass alleine damit die Situation gegenüber heute nur wenig verbessert werden könnte. Da im Betreibungswesen kein unveränderliches und eindeutiges Identifikationsmerkmal verwendet wird, könnten die Daten über denselben Schuldner auch in einem landesweiten Register gar nicht zuverlässig gefunden werden. Bei den im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Personengesellschaften besteht diese Problematik dagegen nicht, da deren Daten im Handelsregister ersichtlich sind und gleichzeitig eine Firmengebrauchspflicht besteht. Lösungsansätze ohne Verwendung eines öffentlich bekannten Identifikators würden zwar eine Verbesserung der heutigen Situation bewirken, sie würden aber in verschiedenen kritischen Einzelfällen versagen.</p><p>Betreffend die missbräuchlichen Konkurse von juristischen Personen kann überdies auf die Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern", verwiesen werden und auf die laufenden Arbeiten des Bundesrates an einem Gesetzentwurf dazu, welcher voraussichtlich nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein schweizweites, zentrales Register für Betreibungen, Konkurse und Verlustscheine zu schaffen.</p>
  • Für ein schweizweites Betreibungsregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mehrfachkonkurse zehren schon seit Jahren an unserer Wirtschaft, und Beispiele für Misswirtschaft, Systemmissbrauch und für das Ausnutzen von Gesetzeslücken gibt es viele. Bereits in den Jahren 2016 und 2017 wurden verschiedene Vorstösse im Parlament eingereicht, mit dem Ziel, das Obligationenrecht diesbezüglich anzupassen. Eine Botschaft des Bundesrates soll Anfang 2019 veröffentlicht werden. Bis jedoch die nötigen Anpassungen im Bundesrecht vorgenommen worden sind, können betrügerische Unternehmen nach wie vor vom aktuellen System profitieren, und das noch für eine ganze Weile. </p><p>Eine Möglichkeit, die noch nicht gänzlich ausgeschöpft wurde, ist die Schaffung eines zentralen Betreibungsregisters. Bestimmte Kantone wie Zürich haben das bereits getestet, und der Bundesrat steht dem Unterfangen positiv gegenüber, wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 16.3199 und dem Bericht zur administrativen Entlastung ausdrücklich festgehalten hat.</p><p>Es scheint, als wären mehrere Schritte, die eine schnellere Umsetzung dieses Vorhabens erlauben, bereits gemacht worden:</p><p>1. Einführung der elektronischen Übermittlung in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren;</p><p>2. Vereinheitlichung der Kosten für den Betreibungsregisterauszug;</p><p>3. Vereinheitlichung des Betreibungsregisterauszugs (Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs).</p><p>Dank eines zentralisierten Betreibungsregisters könnten kantonale Handelsregisterämter Unternehmen, die bereits mehrmals Konkurs angemeldet haben, sei es auf nationaler Ebene oder sogar im gleichen Kanton, endlich daran hindern, einige Monate später das Gleiche wieder zu tun. Die möglichen Anpassungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sehen ebenfalls den Zugang zu einem zentralen Betreibungsregister vor, damit seine Wirksamkeit gewährleistet ist. Das zentrale Betreibungsregister soll daher unverzüglich eingerichtet werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Schweizweite Betreibungsauskunft" vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulates Candinas 12.3957 (<a href="https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-07-04.html">https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-07-04.html</a>) geprüft, welche Massnahmen für die Umsetzung einer Betreibungsauskunft mit schweizweiter Aussagekraft erforderlich wären. In diesem Rahmen wurde auch der Nutzen eines zentralen, landesweiten Betreibungsregisters geprüft. Dabei wurde die Erkenntnis gewonnen, dass alleine damit die Situation gegenüber heute nur wenig verbessert werden könnte. Da im Betreibungswesen kein unveränderliches und eindeutiges Identifikationsmerkmal verwendet wird, könnten die Daten über denselben Schuldner auch in einem landesweiten Register gar nicht zuverlässig gefunden werden. Bei den im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Personengesellschaften besteht diese Problematik dagegen nicht, da deren Daten im Handelsregister ersichtlich sind und gleichzeitig eine Firmengebrauchspflicht besteht. Lösungsansätze ohne Verwendung eines öffentlich bekannten Identifikators würden zwar eine Verbesserung der heutigen Situation bewirken, sie würden aber in verschiedenen kritischen Einzelfällen versagen.</p><p>Betreffend die missbräuchlichen Konkurse von juristischen Personen kann überdies auf die Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern", verwiesen werden und auf die laufenden Arbeiten des Bundesrates an einem Gesetzentwurf dazu, welcher voraussichtlich nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein schweizweites, zentrales Register für Betreibungen, Konkurse und Verlustscheine zu schaffen.</p>
    • Für ein schweizweites Betreibungsregister

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