Wolfsbestand und Schutzmassnahmen

ShortId
18.3997
Id
20183997
Updated
28.07.2023 03:00
Language
de
Title
Wolfsbestand und Schutzmassnahmen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Förderung des Herdenschutzes durch den Bund ist in Umsetzung der Motion Hassler 10.3242 seit 2014 in der eidgenössischen Jagdgesetzgebung geregelt. Der Bund unterstützt Herdenschutzmassnahmen alljährlich mit rund drei Millionen Franken, wobei die Landwirtinnen und Landwirte insbesondere bei technischen Herdenschutzmassnahmen (wie beispielsweise Elektrozäunen) und beim Einsatz von Herdenschutzhunden unterstützt werden. Die Massnahmen zum Schutz der Herden und die jeweilige Höhe der finanziellen Unterstützung sind in den letzten Jahren gemeinsam mit den Kantonen und den Direktbetroffenen entwickelt worden. Der Bundesrat erachtet sowohl das Budget für den Herdenschutz als auch die aktuell ausgerichteten Förderbeiträge als ausreichend. </p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Nutztierhalterinnen und -halter oft eine enge emotionale Beziehung zu ihren Tieren haben. Die Schweiz pflegt einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf, indem die Interessen aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt werden. Ausdruck dieses Pragmatismus sind die Regelungen zum Herdenschutz oder die aktuelle laufende parlamentarische Debatte zur Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz; SR 922.0).</p><p>Der Herdenschutz hat zum Zweck, Nutztierrisse durch Wölfe wirksam zu verhüten. Es obliegt den Landwirtinnen und Landwirten zu entscheiden, welche Massnahmen sie zum Schutz ihrer Tiere konkret ergreifen wollen. Sie werden bezüglich wirksamer Schutzmassnahmen vom Kanton beraten und bei der Umsetzung vom Bund finanziell unterstützt. </p><p>3. Der Wolfsbestand wird sich in dem für die Schweiz angemessenen Bereich einpendeln. Aus Sicht des Artenschutzes, welcher ebenfalls im Jagdgesetz verankert ist, ist massgebend, dass sich mit den übrigen Alpenländern eine langfristig überlebensfähige Wolfspopulation etablieren kann.</p><p>4. In der aktuell laufenden parlamentarischen Debatte zur Änderung des Jagdgesetzes steht insbesondere zur Diskussion, mehr Spielraum bei der Regulierung des Wolfsbestandes zu schaffen, um Schäden an Nutztieren zu verringern und die Akzeptanz des Wolfes zu erhalten bzw. zu verbessern. Bei der Frage des regional akzeptablen Wolfsbestandes sollen neben den Interessen des Artenschutzes gleichwertig auch die Interessen der nachhaltigen Nutzung der Alpen, der Jagd und des Tourismus einbezogen werden. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auch diesen Alpsommer haben Wölfe wieder Nutztiere gerissen, wie etwa im September zweimal auf der Kernalp (Laucheren) der Nidwaldner Gemeinde Wolfenschiessen. Neben dem Verlust der Tiere bedeutet ein solcher Vorfall auch eine enorme Belastung für die betroffenen Personen: sowohl emotional als auch für ihre Arbeit generell. So müssen bei einem Wolfsüberfall anschliessend Schutzmassnahmen (Einzäunungen usw.) getroffen werden, damit die Tierhalter bei einem weiteren Vorfall überhaupt entschädigt werden. Die Bereitstellung von Schutzzäunen und anderer Massnahmen ist das eine, diese Arbeiten müssen aber auch umgesetzt werden, was für die Älpler eine grosse Zusatzbelastung bedeutet.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass für die Zusatzarbeiten durch Schutzmassnahmen Hilfskräfte zur Verfügung gestellt werden müssen bzw. diese zusätzliche Arbeit vollumfänglich in Rechnung gestellt werden kann?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass ein Wolfsvorfall nicht nur materielle Schäden anrichtet, sondern auch eine enorme emotionale Belastung bedeutet? Und dass neben dem Wolfsschutz auch die menschliche Belastung in der Frage der Wolfspopulation und -verbreitung eine entscheidende Rolle spielen sollte? </p><p>3. Wo sieht er konkret die Obergrenze von Wölfen, damit ein verträgliches Nebeneinander von Landwirtschaft, Tourismus und Natur noch möglich ist?</p><p>4. Die aktuelle Agrarpolitik ist erfreulich positiv für die Sömmerungsbetriebe. Befürchtet er nicht auch, dass eine übertriebene Wolfsschutzpolitik letztlich genau das Gegenteil bewirkt, nämlich die Gefährdung der Alpwirtschaft, weil sich immer weniger Menschen dieser zusätzlichen Belastung aussetzen möchten?</p>
  • Wolfsbestand und Schutzmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Förderung des Herdenschutzes durch den Bund ist in Umsetzung der Motion Hassler 10.3242 seit 2014 in der eidgenössischen Jagdgesetzgebung geregelt. Der Bund unterstützt Herdenschutzmassnahmen alljährlich mit rund drei Millionen Franken, wobei die Landwirtinnen und Landwirte insbesondere bei technischen Herdenschutzmassnahmen (wie beispielsweise Elektrozäunen) und beim Einsatz von Herdenschutzhunden unterstützt werden. Die Massnahmen zum Schutz der Herden und die jeweilige Höhe der finanziellen Unterstützung sind in den letzten Jahren gemeinsam mit den Kantonen und den Direktbetroffenen entwickelt worden. Der Bundesrat erachtet sowohl das Budget für den Herdenschutz als auch die aktuell ausgerichteten Förderbeiträge als ausreichend. </p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Nutztierhalterinnen und -halter oft eine enge emotionale Beziehung zu ihren Tieren haben. Die Schweiz pflegt einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf, indem die Interessen aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt werden. Ausdruck dieses Pragmatismus sind die Regelungen zum Herdenschutz oder die aktuelle laufende parlamentarische Debatte zur Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz; SR 922.0).</p><p>Der Herdenschutz hat zum Zweck, Nutztierrisse durch Wölfe wirksam zu verhüten. Es obliegt den Landwirtinnen und Landwirten zu entscheiden, welche Massnahmen sie zum Schutz ihrer Tiere konkret ergreifen wollen. Sie werden bezüglich wirksamer Schutzmassnahmen vom Kanton beraten und bei der Umsetzung vom Bund finanziell unterstützt. </p><p>3. Der Wolfsbestand wird sich in dem für die Schweiz angemessenen Bereich einpendeln. Aus Sicht des Artenschutzes, welcher ebenfalls im Jagdgesetz verankert ist, ist massgebend, dass sich mit den übrigen Alpenländern eine langfristig überlebensfähige Wolfspopulation etablieren kann.</p><p>4. In der aktuell laufenden parlamentarischen Debatte zur Änderung des Jagdgesetzes steht insbesondere zur Diskussion, mehr Spielraum bei der Regulierung des Wolfsbestandes zu schaffen, um Schäden an Nutztieren zu verringern und die Akzeptanz des Wolfes zu erhalten bzw. zu verbessern. Bei der Frage des regional akzeptablen Wolfsbestandes sollen neben den Interessen des Artenschutzes gleichwertig auch die Interessen der nachhaltigen Nutzung der Alpen, der Jagd und des Tourismus einbezogen werden. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auch diesen Alpsommer haben Wölfe wieder Nutztiere gerissen, wie etwa im September zweimal auf der Kernalp (Laucheren) der Nidwaldner Gemeinde Wolfenschiessen. Neben dem Verlust der Tiere bedeutet ein solcher Vorfall auch eine enorme Belastung für die betroffenen Personen: sowohl emotional als auch für ihre Arbeit generell. So müssen bei einem Wolfsüberfall anschliessend Schutzmassnahmen (Einzäunungen usw.) getroffen werden, damit die Tierhalter bei einem weiteren Vorfall überhaupt entschädigt werden. Die Bereitstellung von Schutzzäunen und anderer Massnahmen ist das eine, diese Arbeiten müssen aber auch umgesetzt werden, was für die Älpler eine grosse Zusatzbelastung bedeutet.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass für die Zusatzarbeiten durch Schutzmassnahmen Hilfskräfte zur Verfügung gestellt werden müssen bzw. diese zusätzliche Arbeit vollumfänglich in Rechnung gestellt werden kann?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass ein Wolfsvorfall nicht nur materielle Schäden anrichtet, sondern auch eine enorme emotionale Belastung bedeutet? Und dass neben dem Wolfsschutz auch die menschliche Belastung in der Frage der Wolfspopulation und -verbreitung eine entscheidende Rolle spielen sollte? </p><p>3. Wo sieht er konkret die Obergrenze von Wölfen, damit ein verträgliches Nebeneinander von Landwirtschaft, Tourismus und Natur noch möglich ist?</p><p>4. Die aktuelle Agrarpolitik ist erfreulich positiv für die Sömmerungsbetriebe. Befürchtet er nicht auch, dass eine übertriebene Wolfsschutzpolitik letztlich genau das Gegenteil bewirkt, nämlich die Gefährdung der Alpwirtschaft, weil sich immer weniger Menschen dieser zusätzlichen Belastung aussetzen möchten?</p>
    • Wolfsbestand und Schutzmassnahmen

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