Drohnen Hermes 900 HFE. Ausgereiftes Beschaffungsprojekt oder Papierflieger?

ShortId
18.3999
Id
20183999
Updated
28.07.2023 03:01
Language
de
Title
Drohnen Hermes 900 HFE. Ausgereiftes Beschaffungsprojekt oder Papierflieger?
AdditionalIndexing
09;48;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der konkrete und genaue Projektstand der Beschaffung des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) wird quartalsmässig gegenüber den zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie jeweils jährlich auch im öffentlichen Projektbericht VBS transparent ausgewiesen. Der Projektverlauf entspricht den Planungen, und der Termin für das Projektende kann nach heutigem Kenntnisstand eingehalten werden.</p><p>Auch auf mögliche Risiken, wie z. B. beim integrierten System zur Detektion anderer Luftfahrzeuge sowie nötigenfalls der automatischen Einleitung von Ausweichmanövern (Sense and Avoid), wird in den verschiedenen Berichten hingewiesen. Diesbezüglich besteht das Hauptrisiko darin, dass der Entwicklungsprozess bis und mit Zertifizierung aufwendiger als ursprünglich geplant werden könnte. Die bis heute erzielten Resultate entsprechen jedoch den Erwartungen an den Projektverlauf. Dies gilt auch für den Entwicklungsfortschritt beim sogenannt nichtkooperativen Teil von Sense and Avoid. Im Gegensatz zu kooperativen Benutzern des Luftraums verfügen nichtkooperative Benutzer nicht über die notwendigen elektronischen Geräte, welche die gegenseitige Bestimmung der räumlichen Position und des Flugweges erlauben würden. Dies kann beispielsweise Kleinflugzeuge, Segelflieger oder Ballone betreffen. Um solche nichtkooperativen Luftraumbenutzer erkennen zu können, wird für die Drohne ein spezieller Radar entwickelt.</p><p>2. Es handelt sich nicht um eine "Papierdrohne". Die Hauptkomponenten des Aufklärungsdrohnensystems 15 sowie des kooperativen Sense and Avoid befinden sich in der Produktions- und Testphase. Testflüge mit einer für die Schweiz vorgesehenen Drohne finden seit Juni 2018 statt. Mit der Herstellung des Prototyps für den nichtkooperativen Teil von Sense and Avoid (Radar) kann per Ende 2018 begonnen werden.</p><p>3. Damit für ein Rüstungsgut wie das Aufklärungsdrohnensystem 15 die Beschaffungsreife erklärt werden kann, muss gemäss Artikel 9 der Verordnung des VBS über das Armeematerial (SR 514.20, 6. Dezember 2007) eine Vielzahl von Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sein. So müssen beispielsweise spezifisch festgelegte militärische und technische Anforderungen erfüllt sein und eine umfassende Risikobeurteilung vorliegen. Da das Aufklärungsdrohnensystem 15 diese Voraussetzungen erfüllt hatte, konnte die Beschaffungsreife für das Rüstungsprogramm 2015 erklärt werden.</p><p>4. Ja, die im Rüstungsprogramm 2015 gemachten Angaben von 250 Millionen Franken sind nach wie vor gültig.</p><p>5. Nein, es findet kein Technologietransfer zwischen Israel und der Schweiz statt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Artikel 9 der Verordnung des VBS über das Armeematerial vom 6. Dezember 2007 ist die Erklärung der Beschaffungsreife des Armeematerials eine notwendige Voraussetzung für einen Kreditantrag beim Parlament. Diese logisch und grundlegend erscheinende Regel wurde in der Vergangenheit aber in verschiedenen Fällen ignoriert: beispielsweise beim Projekt Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) oder beim Kampfflugzeug Gripen. Und heute machen Gerüchte über die Beschaffung der israelischen Drohnen Hermes 900 HFE die Runde; ihre Technologie soll immer noch in der Entwicklungsphase sein ... Während des Beschaffungsverfahrens im Zuge des Rüstungsprogramms 2015 wurde das technische Risiko als mittel eingestuft; das System zum automatischen Detektieren von anderen Luftfahrzeugen und zur Einleitung eines Ausweichmanövers befand sich noch in der Entwicklung.</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat über den konkreten Stand des Projekts informieren, und kann er Auskunft darüber geben, ob auch heute noch ein technisches Risiko besteht?</p><p>2. Handelt es sich um "Papierflieger", die immer noch in der Entwicklungsphase sind?</p><p>3. Falls ja, auf welcher Grundlage basiert, gemäss dem normalen Vorgehen, die Einschätzung der Beschaffungsreife des Armeematerials durch den Rüstungschef?</p><p>4. Wird der damals angekündigte Kostenvoranschlag eingehalten?</p><p>5. Existiert ein Technologieaustausch zwischen Israel und der Schweiz?</p>
  • Drohnen Hermes 900 HFE. Ausgereiftes Beschaffungsprojekt oder Papierflieger?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der konkrete und genaue Projektstand der Beschaffung des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) wird quartalsmässig gegenüber den zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie jeweils jährlich auch im öffentlichen Projektbericht VBS transparent ausgewiesen. Der Projektverlauf entspricht den Planungen, und der Termin für das Projektende kann nach heutigem Kenntnisstand eingehalten werden.</p><p>Auch auf mögliche Risiken, wie z. B. beim integrierten System zur Detektion anderer Luftfahrzeuge sowie nötigenfalls der automatischen Einleitung von Ausweichmanövern (Sense and Avoid), wird in den verschiedenen Berichten hingewiesen. Diesbezüglich besteht das Hauptrisiko darin, dass der Entwicklungsprozess bis und mit Zertifizierung aufwendiger als ursprünglich geplant werden könnte. Die bis heute erzielten Resultate entsprechen jedoch den Erwartungen an den Projektverlauf. Dies gilt auch für den Entwicklungsfortschritt beim sogenannt nichtkooperativen Teil von Sense and Avoid. Im Gegensatz zu kooperativen Benutzern des Luftraums verfügen nichtkooperative Benutzer nicht über die notwendigen elektronischen Geräte, welche die gegenseitige Bestimmung der räumlichen Position und des Flugweges erlauben würden. Dies kann beispielsweise Kleinflugzeuge, Segelflieger oder Ballone betreffen. Um solche nichtkooperativen Luftraumbenutzer erkennen zu können, wird für die Drohne ein spezieller Radar entwickelt.</p><p>2. Es handelt sich nicht um eine "Papierdrohne". Die Hauptkomponenten des Aufklärungsdrohnensystems 15 sowie des kooperativen Sense and Avoid befinden sich in der Produktions- und Testphase. Testflüge mit einer für die Schweiz vorgesehenen Drohne finden seit Juni 2018 statt. Mit der Herstellung des Prototyps für den nichtkooperativen Teil von Sense and Avoid (Radar) kann per Ende 2018 begonnen werden.</p><p>3. Damit für ein Rüstungsgut wie das Aufklärungsdrohnensystem 15 die Beschaffungsreife erklärt werden kann, muss gemäss Artikel 9 der Verordnung des VBS über das Armeematerial (SR 514.20, 6. Dezember 2007) eine Vielzahl von Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sein. So müssen beispielsweise spezifisch festgelegte militärische und technische Anforderungen erfüllt sein und eine umfassende Risikobeurteilung vorliegen. Da das Aufklärungsdrohnensystem 15 diese Voraussetzungen erfüllt hatte, konnte die Beschaffungsreife für das Rüstungsprogramm 2015 erklärt werden.</p><p>4. Ja, die im Rüstungsprogramm 2015 gemachten Angaben von 250 Millionen Franken sind nach wie vor gültig.</p><p>5. Nein, es findet kein Technologietransfer zwischen Israel und der Schweiz statt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Artikel 9 der Verordnung des VBS über das Armeematerial vom 6. Dezember 2007 ist die Erklärung der Beschaffungsreife des Armeematerials eine notwendige Voraussetzung für einen Kreditantrag beim Parlament. Diese logisch und grundlegend erscheinende Regel wurde in der Vergangenheit aber in verschiedenen Fällen ignoriert: beispielsweise beim Projekt Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) oder beim Kampfflugzeug Gripen. Und heute machen Gerüchte über die Beschaffung der israelischen Drohnen Hermes 900 HFE die Runde; ihre Technologie soll immer noch in der Entwicklungsphase sein ... Während des Beschaffungsverfahrens im Zuge des Rüstungsprogramms 2015 wurde das technische Risiko als mittel eingestuft; das System zum automatischen Detektieren von anderen Luftfahrzeugen und zur Einleitung eines Ausweichmanövers befand sich noch in der Entwicklung.</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat über den konkreten Stand des Projekts informieren, und kann er Auskunft darüber geben, ob auch heute noch ein technisches Risiko besteht?</p><p>2. Handelt es sich um "Papierflieger", die immer noch in der Entwicklungsphase sind?</p><p>3. Falls ja, auf welcher Grundlage basiert, gemäss dem normalen Vorgehen, die Einschätzung der Beschaffungsreife des Armeematerials durch den Rüstungschef?</p><p>4. Wird der damals angekündigte Kostenvoranschlag eingehalten?</p><p>5. Existiert ein Technologieaustausch zwischen Israel und der Schweiz?</p>
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