Stand der Überprüfung palästinensischer NGO

ShortId
18.4002
Id
20184002
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Stand der Überprüfung palästinensischer NGO
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Die Überprüfung der von der Schweiz unterstützten NGO ist eine kontinuierliche Aufgabe. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Imark 16.3289 überprüft das EDA derzeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Reglemente, um sicherzustellen, dass Partnerorganisationen nicht in rassistische, antisemitische oder hetzerische Tätigkeiten involviert sind. Das EDA wird dem Bundesrat hierzu bis im April 2019 einen Bericht vorlegen.</p><p>Das EDA hat in den letzten Monaten verschiedene Anpassungen in seinem NGO-Engagement in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet vorgenommen. So wurden griffigere Vertragsklauseln zur Verhinderung der Unterstützung von Antisemitismus, Terrorismus und Gewalt in die Verträge eingeführt. Israelische und palästinensische NGO im Bereich der Förderung der Menschenrechte werden nicht mehr über das von mehreren Staaten gemeinsam finanzierte Human Rights and International Humanitarian Law Secretariat, sondern bilateral unterstützt, was die Kontrollmöglichkeiten verstärkt. Nach der Auflösung des "Sekretariats" im Juni 2018 wurde die Anzahl der unterstützten NGO von 24 auf 9 reduziert. In einem Fall von Missbrauch wurde die Zusammenarbeit eingestellt. </p><p>Das künftige NGO-Engagement wird eingebettet in eine erstmalige gemeinsame Strategie für Israel und das besetzte palästinensische Gebiet. Diese Strategie für die Jahre 2020 bis 2023 ist in Erarbeitung. Die Förderung von Frieden und Menschenrechten soll dabei in einen grösseren Rahmen eingebettet werden. Mögliche Felder zur Vertiefung der Beziehungen mit Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet, wie beispielsweise der verstärkte Dialog in den Bereichen Wirtschaft und Innovation oder die Schaffung von Perspektiven für die Jugend, werden zurzeit geprüft. Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren (NGO, Stiftungen und andere) wird eines der Instrumente sein, um diese Strategie umzusetzen. Zudem wird das EDA die Steuerung, das Risikomanagement und das Controlling des NGO-Engagements an der Zentrale und vor Ort weiter verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anlässlich der Behandlung der Motion Imark 16.3289 im Nationalrat erklärte Bundesrat Burkhalter, es würden sämtliche vom EDA unterstützten palästinensischen NGO dahingehend überprüft, ob sie in rassistische, antisemitische oder hetzerische Aktionen verwickelt seien. </p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann wurden diese Arbeiten aufgenommen?</p><p>2. Welche NGO werden überprüft?</p><p>3. Wer nimmt die Überprüfungen vor?</p><p>4. Bis wann liegen die Ergebnisse der Überprüfung vor?</p>
  • Stand der Überprüfung palästinensischer NGO
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Die Überprüfung der von der Schweiz unterstützten NGO ist eine kontinuierliche Aufgabe. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Imark 16.3289 überprüft das EDA derzeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Reglemente, um sicherzustellen, dass Partnerorganisationen nicht in rassistische, antisemitische oder hetzerische Tätigkeiten involviert sind. Das EDA wird dem Bundesrat hierzu bis im April 2019 einen Bericht vorlegen.</p><p>Das EDA hat in den letzten Monaten verschiedene Anpassungen in seinem NGO-Engagement in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet vorgenommen. So wurden griffigere Vertragsklauseln zur Verhinderung der Unterstützung von Antisemitismus, Terrorismus und Gewalt in die Verträge eingeführt. Israelische und palästinensische NGO im Bereich der Förderung der Menschenrechte werden nicht mehr über das von mehreren Staaten gemeinsam finanzierte Human Rights and International Humanitarian Law Secretariat, sondern bilateral unterstützt, was die Kontrollmöglichkeiten verstärkt. Nach der Auflösung des "Sekretariats" im Juni 2018 wurde die Anzahl der unterstützten NGO von 24 auf 9 reduziert. In einem Fall von Missbrauch wurde die Zusammenarbeit eingestellt. </p><p>Das künftige NGO-Engagement wird eingebettet in eine erstmalige gemeinsame Strategie für Israel und das besetzte palästinensische Gebiet. Diese Strategie für die Jahre 2020 bis 2023 ist in Erarbeitung. Die Förderung von Frieden und Menschenrechten soll dabei in einen grösseren Rahmen eingebettet werden. Mögliche Felder zur Vertiefung der Beziehungen mit Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet, wie beispielsweise der verstärkte Dialog in den Bereichen Wirtschaft und Innovation oder die Schaffung von Perspektiven für die Jugend, werden zurzeit geprüft. Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren (NGO, Stiftungen und andere) wird eines der Instrumente sein, um diese Strategie umzusetzen. Zudem wird das EDA die Steuerung, das Risikomanagement und das Controlling des NGO-Engagements an der Zentrale und vor Ort weiter verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anlässlich der Behandlung der Motion Imark 16.3289 im Nationalrat erklärte Bundesrat Burkhalter, es würden sämtliche vom EDA unterstützten palästinensischen NGO dahingehend überprüft, ob sie in rassistische, antisemitische oder hetzerische Aktionen verwickelt seien. </p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann wurden diese Arbeiten aufgenommen?</p><p>2. Welche NGO werden überprüft?</p><p>3. Wer nimmt die Überprüfungen vor?</p><p>4. Bis wann liegen die Ergebnisse der Überprüfung vor?</p>
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