Das Pauschalreisegesetz der heutigen Konsumrealität anpassen

ShortId
18.4004
Id
20184004
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Das Pauschalreisegesetz der heutigen Konsumrealität anpassen
AdditionalIndexing
15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das bestehende Bundesgesetz über Pauschalreisen wurde im Jahre 1994 erlassen und blieb seither unverändert. Gemäss diesem Gesetz unterliegen Anbieter von Pauschalreisen diversen Pflichten: Urlauber erhalten beispielsweise bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, oder bei Mängeln kann nachträglich der Reisepreis gemindert oder Schadenersatz verlangt werden. Seit dem Erlass des Bundesgesetzes über Pauschalreisen hat sich in der Reisebranche und im Buchungsverhalten viel verändert. So buchen viele Reisende ihre Ferien nicht mehr im Reisebüro, sondern im Internet. Online-Portale wurden jedoch beim Erlass des Bundesgesetzes über Pauschalreisen nicht berücksichtigt. Die meisten Online-Portale sind keine Reiseveranstalter gemäss Gesetz, sondern nur Vermittler. Sie vermitteln entweder fertige Pauschalreisen oder einzelne Leistungen wie Flug, Hotel usw. Das Vermitteln von Pauschalreisen fällt unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen und ist gut abgesichert, wobei klarzustellen ist, dass nicht der Vermittler, sondern der Veranstalter haftbar ist. Dem Vermittler obliegen diverse Informationspflichten. Das Vermitteln von einzelnen Leistungen fällt jedoch nicht unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen. Seit dem 1. Juli 2018 ist in der EU das neue Reiserecht in Kraft. Gemäss Richtlinie fallen neu auch verbundene Reiseleistungen (Hotel und Flug), welche online vermittelt werden, darunter. Damit trägt die Richtlinie den aktuellen Gegebenheiten Rechnung. Wegen seiner ausgeprägt hohen Auslandberührung und den seit 1994 stark veränderten Umständen ist es überfällig, auch eine Anpassung des Schweizer Reiserechts zu prüfen. Zudem führt eine Rechtsvereinheitlichung bei den Anbietern von Reiseleistungen zu Klarheit, und auch Online-Portale sollen sich an ähnliche Vorschriften wie jene für lokale Reisebüros halten müssen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) der seit 1994 stark veränderten Konsumrealität angepasst werden müsste. Insbesondere soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass heutzutage ein Grossteil von einzelnen Reiseleistungen (z. B. Flug, Hotel) online gebucht wird. Transparenz und einen gleichwertigen Schutz sollen Konsumentinnen und Konsumenten auch bei der Buchung über ein Online-Portal erhalten.</p>
  • Das Pauschalreisegesetz der heutigen Konsumrealität anpassen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das bestehende Bundesgesetz über Pauschalreisen wurde im Jahre 1994 erlassen und blieb seither unverändert. Gemäss diesem Gesetz unterliegen Anbieter von Pauschalreisen diversen Pflichten: Urlauber erhalten beispielsweise bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, oder bei Mängeln kann nachträglich der Reisepreis gemindert oder Schadenersatz verlangt werden. Seit dem Erlass des Bundesgesetzes über Pauschalreisen hat sich in der Reisebranche und im Buchungsverhalten viel verändert. So buchen viele Reisende ihre Ferien nicht mehr im Reisebüro, sondern im Internet. Online-Portale wurden jedoch beim Erlass des Bundesgesetzes über Pauschalreisen nicht berücksichtigt. Die meisten Online-Portale sind keine Reiseveranstalter gemäss Gesetz, sondern nur Vermittler. Sie vermitteln entweder fertige Pauschalreisen oder einzelne Leistungen wie Flug, Hotel usw. Das Vermitteln von Pauschalreisen fällt unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen und ist gut abgesichert, wobei klarzustellen ist, dass nicht der Vermittler, sondern der Veranstalter haftbar ist. Dem Vermittler obliegen diverse Informationspflichten. Das Vermitteln von einzelnen Leistungen fällt jedoch nicht unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen. Seit dem 1. Juli 2018 ist in der EU das neue Reiserecht in Kraft. Gemäss Richtlinie fallen neu auch verbundene Reiseleistungen (Hotel und Flug), welche online vermittelt werden, darunter. Damit trägt die Richtlinie den aktuellen Gegebenheiten Rechnung. Wegen seiner ausgeprägt hohen Auslandberührung und den seit 1994 stark veränderten Umständen ist es überfällig, auch eine Anpassung des Schweizer Reiserechts zu prüfen. Zudem führt eine Rechtsvereinheitlichung bei den Anbietern von Reiseleistungen zu Klarheit, und auch Online-Portale sollen sich an ähnliche Vorschriften wie jene für lokale Reisebüros halten müssen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) der seit 1994 stark veränderten Konsumrealität angepasst werden müsste. Insbesondere soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass heutzutage ein Grossteil von einzelnen Reiseleistungen (z. B. Flug, Hotel) online gebucht wird. Transparenz und einen gleichwertigen Schutz sollen Konsumentinnen und Konsumenten auch bei der Buchung über ein Online-Portal erhalten.</p>
    • Das Pauschalreisegesetz der heutigen Konsumrealität anpassen

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