Bekämpfung der Geldwäscherei verstärken

ShortId
18.4006
Id
20184006
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Bekämpfung der Geldwäscherei verstärken
AdditionalIndexing
24;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./5. Der Bericht über Korruption als Vortat von Geldwäscherei wird 2019 veröffentlicht werden. Er wird die Beurteilung aus dem Jahr 2015 präzisieren, insbesondere indem das Ausmass und die Art der Bestechungsrisiken analysiert werden, mit denen die verschiedenen Arten von Finanzintermediären konfrontiert sind. Der Bericht liefert statistisches Zahlenmaterial, anhand dessen sich die Entwicklung dieser Risiken seit 2015 beurteilen lässt. </p><p>Bis auf Weiteres verweist der Bundesrat auf die Jahresberichte der dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) angegliederten Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Aus diesen Berichten geht hervor, dass im Jahr 2015 insgesamt 594 Meldungen erstattet worden sind, denen Bestechungshandlungen als Vortaten zur Geldwäscherei zugrunde liegen (25 Prozent aller Meldungen). Im Jahr 2016 sind 646 Meldungen dieser Art erstattet worden (22 Prozent aller Meldungen), und im Jahr 2017 waren es 1076 Meldungen (22 Prozent aller Meldungen). Der Grossteil dieser Meldungen stammte von Banken. Von den 50 im Jahr 2017 von Treuhändern erstatteten Meldungen hatten 17 Bestechungshandlungen zum Gegenstand. Von Anwälten und Notaren stammten 2017 insgesamt 4 Meldungen; eine davon wies einen Bezug zu Bestechung als Vortat von Geldwäscherei auf. Diese Zunahme lässt auf eine erhöhte Wachsamkeit der Finanzintermediäre schliessen, was Bestechung anbelangt. Anzumerken ist auch, dass die Bestechungshandlungen, die Gegenstand der Verdachtsmeldungen waren, in den allermeisten Fällen im Ausland begangen worden waren. Insofern zeigt sich, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen der MROS und den ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen von zentraler Bedeutung ist. </p><p>3. Am 1. Juni 2018 veröffentlichte die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) ihren Bericht zu Geldwäschereirisiken bei juristischen Personen. Dieser Bericht analysiert ausführlich die Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei verschiedenen schweizerischen und ausländischen juristischen Personen (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/accueil/documentation/communiques.msg-id-70973.html">https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-70973.html</a>).</p><p>Zusammenfassend kommt der Bericht zum Schluss, dass Domizilgesellschaften, seien sie in der Schweiz oder im Ausland gegründet worden, hinsichtlich der Geldwäscherei das Hauptrisiko darstellen. Der Bericht weist insbesondere darauf hin, dass über Domizilgesellschaften häufig Vermögenswerte gewaschen werden, die aus Bestechungshandlungen stammen, die im Ausland begangen worden sind. Der Bericht weist auch auf die Gefährdung der involvierten - schweizerischen oder ausländischen - Domizilgesellschaften hin und lenkt das Augenmerk auf die Rolle der Anwälte, Notare und Treuhänder, die die juristischen Personen - beispielsweise Trusts oder Domizilgesellschaften - bei der Gründung und Verwaltung beraten.</p><p>4. Der am 1. Juni 2018 in die Vernehmlassung gegebene Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (SR 955.0) sieht unter anderem vor, dass Personen, die geschäftsmässig für Dritte bestimmte Leistungen erbringen, die in Zusammenhang stehen mit der Gründung, der Geschäftsführung und der Verwaltung von Gesellschaften und Trusts, speziellen Sorgfaltspflichten unterstellt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich mit dieser Massnahme das Risiko verringern lässt, dass über Gesellschaften und Trusts Geld gewaschen wird, und somit auch das Risiko von Bestechung verringert wird. Ein weiterer Änderungsentwurf ist im Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität (<a href="https://www.bj.admin.ch/bj/fr/home/sicherheit/gesetzgebung/terror-europarat.html">https://www.bj.admin.ch/bj/fr/home/sicherheit/gesetzgebung/terror-europarat.html</a>) enthalten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Kompetenzen der MROS hinsichtlich des Informationsaustausches mit ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen auszuweiten. Dank dieser Änderung könnte die MROS auch gestützt auf Informationsersuchen ausländischer Meldestellen bei Schweizer Finanzintermediären Informationen einfordern. Das ist derzeit nicht möglich. Diese Änderung würde dazu beitragen, das Risiko zu verringern, dass Vermögenswerte gewaschen werden, die aus einer Bestechungshandlung stammen. Der Bundesrat hat die Botschaft über den Entwurf zum Bundesbeschluss in seiner Sitzung vom 14. September 2018 verabschiedet.</p><p>6. Werden Botschaften zu Gesetzentwürfen verfasst, berücksichtigt der Bundesrat alle ihm bekannten relevanten Informationen. Der Bundesrat wird dem Bericht der KGGT Rechnung tragen, soweit er für die Botschaft relevant ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus dem Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz aus dem Jahr 2015 geht unmissverständlich hervor, dass Bestechung im Ausland als Vortat der Geldwäscherei eine der grössten Bedrohungen für den Schweizer Finanzplatz darstellt. </p><p>Im Rahmen des Gafi-Evaluationsverfahrens hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016 eine genauere Untersuchung zur Vortat der Bestechung angekündigt, die den Bericht aus dem Jahr 2015 ergänzen soll. </p><p>Inzwischen hat die Evaluation der Schweiz durch die Gafi stattgefunden. Diese hat verschiedene Defizite im Schweizer Geldwäschereidispositiv aufgedeckt. </p><p>1. Hat die Bedrohung des Schweizer Finanzplatzes durch Vermögenswerte, die aus Bestechungshandlungen im Ausland als Vortat der Geldwäscherei stammen, seit 2015 zu- oder abgenommen? </p><p>2. Welche Art von Finanzintermediären ist davon in erster Linie betroffen?</p><p>3. Welche Rolle spielen Domizilgesellschaften für den Schweizer Finanzplatz bei Vermögenswerten, die aus Bestechungshandlungen im Ausland stammen? </p><p>4. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die im Anschluss an die Gafi-Evaluation getroffenen und vorgeschlagenen Massnahmen genügen, um der Bedrohung des Schweizer Finanzplatzes durch Vermögenswerte, die aus Bestechungshandlungen im Ausland stammen, zu begegnen und das Reputationsrisiko für den Schweizer Finanzplatz massgeblich zu senken?</p><p>5. Wann wird der angekündigte Spezialbericht über Bestechungshandlungen als Vortat der Geldwäscherei veröffentlicht?</p><p>6. Wird der Bundesrat die Erkenntnisse, die sich aus diesem Spezialbericht ergeben, in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung berücksichtigen?</p>
  • Bekämpfung der Geldwäscherei verstärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./5. Der Bericht über Korruption als Vortat von Geldwäscherei wird 2019 veröffentlicht werden. Er wird die Beurteilung aus dem Jahr 2015 präzisieren, insbesondere indem das Ausmass und die Art der Bestechungsrisiken analysiert werden, mit denen die verschiedenen Arten von Finanzintermediären konfrontiert sind. Der Bericht liefert statistisches Zahlenmaterial, anhand dessen sich die Entwicklung dieser Risiken seit 2015 beurteilen lässt. </p><p>Bis auf Weiteres verweist der Bundesrat auf die Jahresberichte der dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) angegliederten Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Aus diesen Berichten geht hervor, dass im Jahr 2015 insgesamt 594 Meldungen erstattet worden sind, denen Bestechungshandlungen als Vortaten zur Geldwäscherei zugrunde liegen (25 Prozent aller Meldungen). Im Jahr 2016 sind 646 Meldungen dieser Art erstattet worden (22 Prozent aller Meldungen), und im Jahr 2017 waren es 1076 Meldungen (22 Prozent aller Meldungen). Der Grossteil dieser Meldungen stammte von Banken. Von den 50 im Jahr 2017 von Treuhändern erstatteten Meldungen hatten 17 Bestechungshandlungen zum Gegenstand. Von Anwälten und Notaren stammten 2017 insgesamt 4 Meldungen; eine davon wies einen Bezug zu Bestechung als Vortat von Geldwäscherei auf. Diese Zunahme lässt auf eine erhöhte Wachsamkeit der Finanzintermediäre schliessen, was Bestechung anbelangt. Anzumerken ist auch, dass die Bestechungshandlungen, die Gegenstand der Verdachtsmeldungen waren, in den allermeisten Fällen im Ausland begangen worden waren. Insofern zeigt sich, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen der MROS und den ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen von zentraler Bedeutung ist. </p><p>3. Am 1. Juni 2018 veröffentlichte die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) ihren Bericht zu Geldwäschereirisiken bei juristischen Personen. Dieser Bericht analysiert ausführlich die Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei verschiedenen schweizerischen und ausländischen juristischen Personen (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/accueil/documentation/communiques.msg-id-70973.html">https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-70973.html</a>).</p><p>Zusammenfassend kommt der Bericht zum Schluss, dass Domizilgesellschaften, seien sie in der Schweiz oder im Ausland gegründet worden, hinsichtlich der Geldwäscherei das Hauptrisiko darstellen. Der Bericht weist insbesondere darauf hin, dass über Domizilgesellschaften häufig Vermögenswerte gewaschen werden, die aus Bestechungshandlungen stammen, die im Ausland begangen worden sind. Der Bericht weist auch auf die Gefährdung der involvierten - schweizerischen oder ausländischen - Domizilgesellschaften hin und lenkt das Augenmerk auf die Rolle der Anwälte, Notare und Treuhänder, die die juristischen Personen - beispielsweise Trusts oder Domizilgesellschaften - bei der Gründung und Verwaltung beraten.</p><p>4. Der am 1. Juni 2018 in die Vernehmlassung gegebene Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (SR 955.0) sieht unter anderem vor, dass Personen, die geschäftsmässig für Dritte bestimmte Leistungen erbringen, die in Zusammenhang stehen mit der Gründung, der Geschäftsführung und der Verwaltung von Gesellschaften und Trusts, speziellen Sorgfaltspflichten unterstellt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich mit dieser Massnahme das Risiko verringern lässt, dass über Gesellschaften und Trusts Geld gewaschen wird, und somit auch das Risiko von Bestechung verringert wird. Ein weiterer Änderungsentwurf ist im Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität (<a href="https://www.bj.admin.ch/bj/fr/home/sicherheit/gesetzgebung/terror-europarat.html">https://www.bj.admin.ch/bj/fr/home/sicherheit/gesetzgebung/terror-europarat.html</a>) enthalten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Kompetenzen der MROS hinsichtlich des Informationsaustausches mit ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen auszuweiten. Dank dieser Änderung könnte die MROS auch gestützt auf Informationsersuchen ausländischer Meldestellen bei Schweizer Finanzintermediären Informationen einfordern. Das ist derzeit nicht möglich. Diese Änderung würde dazu beitragen, das Risiko zu verringern, dass Vermögenswerte gewaschen werden, die aus einer Bestechungshandlung stammen. Der Bundesrat hat die Botschaft über den Entwurf zum Bundesbeschluss in seiner Sitzung vom 14. September 2018 verabschiedet.</p><p>6. Werden Botschaften zu Gesetzentwürfen verfasst, berücksichtigt der Bundesrat alle ihm bekannten relevanten Informationen. Der Bundesrat wird dem Bericht der KGGT Rechnung tragen, soweit er für die Botschaft relevant ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus dem Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz aus dem Jahr 2015 geht unmissverständlich hervor, dass Bestechung im Ausland als Vortat der Geldwäscherei eine der grössten Bedrohungen für den Schweizer Finanzplatz darstellt. </p><p>Im Rahmen des Gafi-Evaluationsverfahrens hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016 eine genauere Untersuchung zur Vortat der Bestechung angekündigt, die den Bericht aus dem Jahr 2015 ergänzen soll. </p><p>Inzwischen hat die Evaluation der Schweiz durch die Gafi stattgefunden. Diese hat verschiedene Defizite im Schweizer Geldwäschereidispositiv aufgedeckt. </p><p>1. Hat die Bedrohung des Schweizer Finanzplatzes durch Vermögenswerte, die aus Bestechungshandlungen im Ausland als Vortat der Geldwäscherei stammen, seit 2015 zu- oder abgenommen? </p><p>2. Welche Art von Finanzintermediären ist davon in erster Linie betroffen?</p><p>3. Welche Rolle spielen Domizilgesellschaften für den Schweizer Finanzplatz bei Vermögenswerten, die aus Bestechungshandlungen im Ausland stammen? </p><p>4. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die im Anschluss an die Gafi-Evaluation getroffenen und vorgeschlagenen Massnahmen genügen, um der Bedrohung des Schweizer Finanzplatzes durch Vermögenswerte, die aus Bestechungshandlungen im Ausland stammen, zu begegnen und das Reputationsrisiko für den Schweizer Finanzplatz massgeblich zu senken?</p><p>5. Wann wird der angekündigte Spezialbericht über Bestechungshandlungen als Vortat der Geldwäscherei veröffentlicht?</p><p>6. Wird der Bundesrat die Erkenntnisse, die sich aus diesem Spezialbericht ergeben, in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung berücksichtigen?</p>
    • Bekämpfung der Geldwäscherei verstärken

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