Längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern

ShortId
18.4007
Id
20184007
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Da Hersteller nicht rechtlich dazu verpflichtet sind, Ersatzteile für ihre Produkte zur Verfügung zu stellen, kommt es oft vor, dass Produkte vorzeitig ersetzt werden, obwohl man sie hätte reparieren können. Dieses Problem betrifft besonders den Elektronik- und Haushaltgerätebereich, der in der Schweiz für viel Elektroschrott sorgt. Die kürzlich in Frankreich veröffentlichte Untersuchung der Fnac-Darty-Gruppe ("Baromètre du SAV") bestätigt diese Feststellung. Viele Geräte seien ersetzt worden, da eine Reparatur des Produkts nicht möglich war. Betreffend Reparaturarbeiten stellt die Untersuchung weiter fest, dass bei 35 Prozent der Haushaltgrossgeräte, 55 Prozent der Geräte im Bereich Unterhaltungselektronik und 67 Prozent der Haushaltkleingeräte Teile ersetzt werden müssen und dass jede Marke die Verfügbarkeit dieser Ersatzteile unterschiedlich regelt. Um gegen die Energie- und Ressourcenverschwendung, die mit dem unnötigen Ersetzen von reparierbaren Produkten einhergeht, anzukämpfen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der:</p><p>1. eine Bilanz über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen der meistverkauften Produkte in der Schweiz (Smartphones, Informatikprodukte, Gross- und Kleingeräte für den Haushalt) aufstellt;</p><p>2. die durchschnittliche Nutzungsdauer der meistverkauften Produkte in der Schweiz untersucht;</p><p>3. die Vorteile für Wirtschaft, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Umwelt aufzählt, wenn Ersatzteile während fünf oder zehn Jahren (gemäss der durchschnittlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Gerätekategorie) erhältlich sind;</p><p>4. eine Übersicht darüber gibt, welche rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen notwendig sind, und dazu die Gesetzesartikel nennt, die ausgearbeitet, erweitert oder angepasst werden müssen. </p>
  • <p>Die Verfügbarkeit von erschwinglichen Ersatzteilen ist eine Voraussetzung für die Reparierbarkeit von Produkten. Sie bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass die Produkte auch tatsächlich repariert werden. Der Bundesrat hatte in Erfüllung des Postulates der grünen Fraktion 12.3777, "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", die Gründe, weshalb Produkte ersetzt anstatt repariert werden, aufgezeigt (Stichwort relative Obsoleszenz). Mitentscheidend dafür, ob ein Produkt repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird, ist unter anderem auch das Verhältnis der Reparaturkosten zum Neupreis. In der Schweiz sind die finanziellen Anreize für eine Reparatur oft gering, weil insbesondere bei günstigen Produkten die Lohnkosten für die Reparatur und die Preise für Ersatzteile im Vergleich zum Preis eines neuen Produktes relativ hoch sind. Bei teureren Produkten wie Autos, Haushaltgrossgeräten und Computern scheint die Verfügbarkeit von Ersatzteilen derzeit zwar nicht ausnahmslos (Smartphones), aber in vielen Fällen gewährleistet. Auch aus diesen Überlegungen hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Müller-Altermatt 17.3218, "Bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Produkte", festgehalten, dass er eine Regulierung, die sich rein auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beschränkt, nicht als zweckdienlich erachtet. Er ist der Ansicht, dass eine generelle Pflicht zur Lagerung von Ersatzteilen für alle elektrischen und elektronischen Geräte während fünf oder zehn Jahren alleine nicht gewährleisten kann, dass Produkte repariert und letztendlich länger genutzt werden.</p><p>Grundsätzlich ist es wichtig, dass Produkte so konzipiert sind, dass man sie reparieren kann. Dies bedeutet beispielsweise, dass Produkte demontiert werden können, ohne sie dabei zu beschädigen, und dass entsprechende professionelle Reparaturdienstleistungen oder Reparaturanleitungen zur Verfügung stehen. Die Europäische Union (EU) erarbeitet im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie erste Vorgaben zur Reparierbarkeit von Produkten. Aufgrund der Tatsache, dass viele elektrische und elektronische Geräte nicht in der Schweiz hergestellt werden, wäre es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, wenn Anforderungen an die Reparierbarkeit der EU übernommen werden könnten. In der Schweiz werden bislang nur die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz aus der Ökodesign-Richtlinie der EU übernommen, weil das Energiegesetz dies vorsieht. Im Rahmen der Erfüllung des Postulates von Ständerat Beat Vonlanthen 17.3505, "Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen", wird derzeit geprüft, auf welche bestehenden oder gegebenenfalls zu schaffenden rechtlichen Grundlagen sich die Übernahme von Anforderungen bezüglich der Reparierbarkeit stützen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten und die Umwelt entstehen, wenn Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten dazu verpflichtet werden, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen während fünf oder zehn Jahren (je nach Gerätekategorie) zu gewährleisten. Überdies soll der Bericht eine Übersicht darüber geben, welche rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung dieser Verpflichtung notwendig sind.</p>
  • Längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Da Hersteller nicht rechtlich dazu verpflichtet sind, Ersatzteile für ihre Produkte zur Verfügung zu stellen, kommt es oft vor, dass Produkte vorzeitig ersetzt werden, obwohl man sie hätte reparieren können. Dieses Problem betrifft besonders den Elektronik- und Haushaltgerätebereich, der in der Schweiz für viel Elektroschrott sorgt. Die kürzlich in Frankreich veröffentlichte Untersuchung der Fnac-Darty-Gruppe ("Baromètre du SAV") bestätigt diese Feststellung. Viele Geräte seien ersetzt worden, da eine Reparatur des Produkts nicht möglich war. Betreffend Reparaturarbeiten stellt die Untersuchung weiter fest, dass bei 35 Prozent der Haushaltgrossgeräte, 55 Prozent der Geräte im Bereich Unterhaltungselektronik und 67 Prozent der Haushaltkleingeräte Teile ersetzt werden müssen und dass jede Marke die Verfügbarkeit dieser Ersatzteile unterschiedlich regelt. Um gegen die Energie- und Ressourcenverschwendung, die mit dem unnötigen Ersetzen von reparierbaren Produkten einhergeht, anzukämpfen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der:</p><p>1. eine Bilanz über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen der meistverkauften Produkte in der Schweiz (Smartphones, Informatikprodukte, Gross- und Kleingeräte für den Haushalt) aufstellt;</p><p>2. die durchschnittliche Nutzungsdauer der meistverkauften Produkte in der Schweiz untersucht;</p><p>3. die Vorteile für Wirtschaft, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Umwelt aufzählt, wenn Ersatzteile während fünf oder zehn Jahren (gemäss der durchschnittlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Gerätekategorie) erhältlich sind;</p><p>4. eine Übersicht darüber gibt, welche rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen notwendig sind, und dazu die Gesetzesartikel nennt, die ausgearbeitet, erweitert oder angepasst werden müssen. </p>
    • <p>Die Verfügbarkeit von erschwinglichen Ersatzteilen ist eine Voraussetzung für die Reparierbarkeit von Produkten. Sie bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass die Produkte auch tatsächlich repariert werden. Der Bundesrat hatte in Erfüllung des Postulates der grünen Fraktion 12.3777, "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", die Gründe, weshalb Produkte ersetzt anstatt repariert werden, aufgezeigt (Stichwort relative Obsoleszenz). Mitentscheidend dafür, ob ein Produkt repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird, ist unter anderem auch das Verhältnis der Reparaturkosten zum Neupreis. In der Schweiz sind die finanziellen Anreize für eine Reparatur oft gering, weil insbesondere bei günstigen Produkten die Lohnkosten für die Reparatur und die Preise für Ersatzteile im Vergleich zum Preis eines neuen Produktes relativ hoch sind. Bei teureren Produkten wie Autos, Haushaltgrossgeräten und Computern scheint die Verfügbarkeit von Ersatzteilen derzeit zwar nicht ausnahmslos (Smartphones), aber in vielen Fällen gewährleistet. Auch aus diesen Überlegungen hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Müller-Altermatt 17.3218, "Bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Produkte", festgehalten, dass er eine Regulierung, die sich rein auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beschränkt, nicht als zweckdienlich erachtet. Er ist der Ansicht, dass eine generelle Pflicht zur Lagerung von Ersatzteilen für alle elektrischen und elektronischen Geräte während fünf oder zehn Jahren alleine nicht gewährleisten kann, dass Produkte repariert und letztendlich länger genutzt werden.</p><p>Grundsätzlich ist es wichtig, dass Produkte so konzipiert sind, dass man sie reparieren kann. Dies bedeutet beispielsweise, dass Produkte demontiert werden können, ohne sie dabei zu beschädigen, und dass entsprechende professionelle Reparaturdienstleistungen oder Reparaturanleitungen zur Verfügung stehen. Die Europäische Union (EU) erarbeitet im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie erste Vorgaben zur Reparierbarkeit von Produkten. Aufgrund der Tatsache, dass viele elektrische und elektronische Geräte nicht in der Schweiz hergestellt werden, wäre es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, wenn Anforderungen an die Reparierbarkeit der EU übernommen werden könnten. In der Schweiz werden bislang nur die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz aus der Ökodesign-Richtlinie der EU übernommen, weil das Energiegesetz dies vorsieht. Im Rahmen der Erfüllung des Postulates von Ständerat Beat Vonlanthen 17.3505, "Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen", wird derzeit geprüft, auf welche bestehenden oder gegebenenfalls zu schaffenden rechtlichen Grundlagen sich die Übernahme von Anforderungen bezüglich der Reparierbarkeit stützen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten und die Umwelt entstehen, wenn Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten dazu verpflichtet werden, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen während fünf oder zehn Jahren (je nach Gerätekategorie) zu gewährleisten. Überdies soll der Bericht eine Übersicht darüber geben, welche rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung dieser Verpflichtung notwendig sind.</p>
    • Längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern

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