Muss die Beurteilung der Geheimbereiche P-26 und P-27 neu geschrieben werden?

ShortId
18.4011
Id
20184011
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Muss die Beurteilung der Geheimbereiche P-26 und P-27 neu geschrieben werden?
AdditionalIndexing
04;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bericht einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) kann nicht nachträglich revidiert werden. Der PUK-Bericht von 1990 wurde anhand des damals bekannten Sachverhalts im damaligen politischen Kontext erstellt. Er kann heute als historische Quelle gesehen werden.</p><p>2. Der Bundesrat achtet die in Artikel 20 der Bundesverfassung garantierte Freiheit der Wissenschaft und der wissenschaftlichen Forschung. Eine Diskussion der genannten Thesen steht allen Interessierten offen; den Zugang zu historischen Quellen beim Bundesarchiv regelt das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA). Ausserdem besteht die Möglichkeit, beim Schweizerischen Nationalfonds ein Gesuch um Förderung eines Forschungsprojekts einzugeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Dieses Jahr ist mit "Widerstandsvorbereitungen für den Besetzungsfall. Die Schweiz im Kalten Krieg" eine Dissertation erschienen, die die Geheimbereiche P-26 und P-27 neu wissenschaftlich beleuchtet und in der Folge neu bewertet. Sie nimmt letztlich eine wissenschaftliche Widerlegung des parlamentarischen Untersuchungsberichtes (PUK EMD) von 1990 vor. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Muss der parlamentarische Untersuchungsbericht EMD von 1990 wegen der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse revidiert werden?</p><p>2. Würde der Bundesrat eine aktualisierte wissenschaftliche Gegenüberstellung der beiden Thesen (illegale Geheimarmee vs. legitimierte Widerstandsorganisation) begrüssen und ein entsprechendes Forschungsprojekt unterstützen?</p>
  • Muss die Beurteilung der Geheimbereiche P-26 und P-27 neu geschrieben werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bericht einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) kann nicht nachträglich revidiert werden. Der PUK-Bericht von 1990 wurde anhand des damals bekannten Sachverhalts im damaligen politischen Kontext erstellt. Er kann heute als historische Quelle gesehen werden.</p><p>2. Der Bundesrat achtet die in Artikel 20 der Bundesverfassung garantierte Freiheit der Wissenschaft und der wissenschaftlichen Forschung. Eine Diskussion der genannten Thesen steht allen Interessierten offen; den Zugang zu historischen Quellen beim Bundesarchiv regelt das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA). Ausserdem besteht die Möglichkeit, beim Schweizerischen Nationalfonds ein Gesuch um Förderung eines Forschungsprojekts einzugeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Dieses Jahr ist mit "Widerstandsvorbereitungen für den Besetzungsfall. Die Schweiz im Kalten Krieg" eine Dissertation erschienen, die die Geheimbereiche P-26 und P-27 neu wissenschaftlich beleuchtet und in der Folge neu bewertet. Sie nimmt letztlich eine wissenschaftliche Widerlegung des parlamentarischen Untersuchungsberichtes (PUK EMD) von 1990 vor. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Muss der parlamentarische Untersuchungsbericht EMD von 1990 wegen der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse revidiert werden?</p><p>2. Würde der Bundesrat eine aktualisierte wissenschaftliche Gegenüberstellung der beiden Thesen (illegale Geheimarmee vs. legitimierte Widerstandsorganisation) begrüssen und ein entsprechendes Forschungsprojekt unterstützen?</p>
    • Muss die Beurteilung der Geheimbereiche P-26 und P-27 neu geschrieben werden?

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