Auszahlung der AHV ins Ausland in Dollars. Warum nicht in Schweizerfranken oder in der von der versicherten Person gewünschten Währung?

ShortId
18.4012
Id
20184012
Updated
28.07.2023 03:16
Language
de
Title
Auszahlung der AHV ins Ausland in Dollars. Warum nicht in Schweizerfranken oder in der von der versicherten Person gewünschten Währung?
AdditionalIndexing
2836;28;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele AHV-Bezügerinnen und -Bezüger leben im Ausland. Die Kassen überweisen diesen die AHV-Renten in Dollars, worauf diese dann in die jeweilige Landeswährung umgewandelt werden.</p><p>Dieser Vorgang kann die Rente erheblich vermindern, weil ein Teil des Geldes für Maklergebühren draufgeht; und dazu kommen eventuell Verluste aufgrund von Schwankungen des Wechselkurses, die ebenfalls zulasten des Empfängers oder der Empfängerin gehen. </p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Schweizerfranken normalerweise leicht umtauschbar ist, wäre es doch angezeigt, die AHV-Renten direkt in Schweizerfranken auszuzahlen, statt dass die versicherte Person das Wechselrisiko zu tragen hat. </p><p>Der Bundesrat könnte auch eine zusätzliche Bestimmung vorsehen, die der versicherten Person die Wahl lässt, sich die AHV auch in der Währung des Landes, in dem sie lebt, auszahlen zu lassen.</p>
  • <p>Die Auszahlung der Renten aus der ersten Säule ins Ausland wird von der Schweizerischen Ausgleichskasse vorgenommen (SAK), die monatlich rund 900 000 Renten in mehr als 180 Länder überweist, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Artikel 72 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der vorsieht, dass die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats erfolgen kann.</p><p>Gemäss der Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV) sowie der eidgenössischen Rechtsprechung überweist die SAK die Renten im Allgemeinen in der Währung des Wohnsitzstaates der anspruchsberechtigten Person (z. B. Euro in Deutschland oder kanadische Dollar in Kanada). Ist die lokale Währung jedoch nur teilweise handelbar oder schwer erhältlich, erfolgt die Auszahlung in einer im Bestimmungsland einfach konvertierbaren ausländischen Währung (z. B. Dollar, Euro, Pfund). Die Überweisung der Renten wird auf jeden Fall von Finanzpartnern vorgenommen und hängt von ihren Lösungen sowie den Interbank-Überweisungssystemen ab.</p><p>Zur Überweisung der Rente in Schweizerfranken ist festzuhalten, dass der Schweizerfranken nicht überall auf dem Geldmarkt eine international anerkannte Währung ist. Seine allgemeine Verwendung für die Auszahlung der Renten hätte deshalb folgende Auswirkungen:</p><p>- Ungleichbehandlung: Der Währungskurs würde von jeder Bestimmungsbank abhängen. Zum Beispiel könnte es sein, dass auf zwei in derselben thailändischen Stadt lebende Versicherte für denselben Monat zwei verschiedene Wechselkurse angewendet würden. Die Verwendung einer im Bestimmungsland umtauschbaren ausländischen Währung gewährleistet somit die Gleichbehandlung aller Empfängerinnen und Empfänger einer Rente aus der ersten Säule.</p><p>- Verzögerung bei der Rentenüberweisung: Die direkte Auszahlung der Rente in Schweizerfranken entspricht nicht der üblichen Funktionsweise der Interbank-Überweisungssysteme. Eine solche Art der Überweisung der Rentenleistungen würde Verzögerungen bei der Auszahlung der Renten nach sich ziehen, und die SAK könnte die Einhaltung der Fristen nach Artikel 72 AHVV nicht mehr gewährleisten. In gewissen Fällen könnte die Auszahlung der Rente sogar von der Empfängerbank abgelehnt werden.</p><p>- Kosten für die Rentenüberweisung: Eine in Schweizerfranken ins Ausland überwiesene Rente würde mehrere Male in Fremdwährungen umgerechnet, bevor sie der versicherten Person gutgeschrieben wird; als Folge davon würden Gutschrift- und Übermittlungsgebühren anfallen.</p><p>- Kosten für die Ausgleichsfonds: Die Finanzpartner, mit denen die SAK zusammenarbeitet, stellen derzeit weder der SAK noch den Leistungsempfängern Transaktionskosten in Rechnung. Diese Partner decken ihre Kosten mit der Differenz zwischen dem Wechselkurs im Zeitpunkt des Devisenankaufs für die geplanten Transaktionen und demjenigen im Zeitpunkt der Auszahlung, d. h. dem Wechselkurs des Vortags der Auszahlung.</p><p>- Sollte die Auszahlung von nun an in Schweizerfranken erfolgen, müssten die Finanzpartner eine andere Finanzierungsquelle zur Entschädigung ihrer Leistungen finden, denn es würden keine Devisengeschäfte mehr getätigt. Sie würden von der SAK demzufolge die Übernahme der Transaktionskosten von 10 bis 30 Franken pro Überweisung (aktuelle Marktpreise) verlangen. Bei einem schätzungsweise in Rechnung gestellten Preis von durchschnittlich 15 Franken pro Transaktion würde den AHV/IV-Ausgleichsfonds ein jährlicher Betrag von rund 150 Millionen Franken belastet.</p><p>Angesichts der Anzahl monatlicher Transaktionen (900 000 pro Monat), wäre es ausserdem extrem komplex, jede Überweisung einzeln zu verwalten. Man müsste den Leistungsempfängern individuell eine spezifische Währung zuteilen und einen geeigneten Finanzintermediär für die Überweisung der Rente in der gewünschten Währung bestimmen.</p><p>In einer Bankenwelt und einem politischen Kontext, die sich in einem stetigen Wandel befinden, braucht die SAK eine gewisse Flexibilität, was die internationalen Auszahlungen angeht, damit sie die Renten der Versicherten entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fristgerecht und zu den günstigsten Kosten überweisen kann. Eine Bestimmung, die diesen Entscheid dem freien Ermessen der Versicherten überliesse, würde die Ausführung ihres Auftrags kostspielig und ineffizient machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so zu ändern, dass die AHV ins Ausland nicht mehr zwingend in Dollars, sondern in Schweizerfranken oder in der von der versicherten Person gewünschten Währung ausbezahlt wird.</p>
  • Auszahlung der AHV ins Ausland in Dollars. Warum nicht in Schweizerfranken oder in der von der versicherten Person gewünschten Währung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele AHV-Bezügerinnen und -Bezüger leben im Ausland. Die Kassen überweisen diesen die AHV-Renten in Dollars, worauf diese dann in die jeweilige Landeswährung umgewandelt werden.</p><p>Dieser Vorgang kann die Rente erheblich vermindern, weil ein Teil des Geldes für Maklergebühren draufgeht; und dazu kommen eventuell Verluste aufgrund von Schwankungen des Wechselkurses, die ebenfalls zulasten des Empfängers oder der Empfängerin gehen. </p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Schweizerfranken normalerweise leicht umtauschbar ist, wäre es doch angezeigt, die AHV-Renten direkt in Schweizerfranken auszuzahlen, statt dass die versicherte Person das Wechselrisiko zu tragen hat. </p><p>Der Bundesrat könnte auch eine zusätzliche Bestimmung vorsehen, die der versicherten Person die Wahl lässt, sich die AHV auch in der Währung des Landes, in dem sie lebt, auszahlen zu lassen.</p>
    • <p>Die Auszahlung der Renten aus der ersten Säule ins Ausland wird von der Schweizerischen Ausgleichskasse vorgenommen (SAK), die monatlich rund 900 000 Renten in mehr als 180 Länder überweist, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Artikel 72 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der vorsieht, dass die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats erfolgen kann.</p><p>Gemäss der Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV) sowie der eidgenössischen Rechtsprechung überweist die SAK die Renten im Allgemeinen in der Währung des Wohnsitzstaates der anspruchsberechtigten Person (z. B. Euro in Deutschland oder kanadische Dollar in Kanada). Ist die lokale Währung jedoch nur teilweise handelbar oder schwer erhältlich, erfolgt die Auszahlung in einer im Bestimmungsland einfach konvertierbaren ausländischen Währung (z. B. Dollar, Euro, Pfund). Die Überweisung der Renten wird auf jeden Fall von Finanzpartnern vorgenommen und hängt von ihren Lösungen sowie den Interbank-Überweisungssystemen ab.</p><p>Zur Überweisung der Rente in Schweizerfranken ist festzuhalten, dass der Schweizerfranken nicht überall auf dem Geldmarkt eine international anerkannte Währung ist. Seine allgemeine Verwendung für die Auszahlung der Renten hätte deshalb folgende Auswirkungen:</p><p>- Ungleichbehandlung: Der Währungskurs würde von jeder Bestimmungsbank abhängen. Zum Beispiel könnte es sein, dass auf zwei in derselben thailändischen Stadt lebende Versicherte für denselben Monat zwei verschiedene Wechselkurse angewendet würden. Die Verwendung einer im Bestimmungsland umtauschbaren ausländischen Währung gewährleistet somit die Gleichbehandlung aller Empfängerinnen und Empfänger einer Rente aus der ersten Säule.</p><p>- Verzögerung bei der Rentenüberweisung: Die direkte Auszahlung der Rente in Schweizerfranken entspricht nicht der üblichen Funktionsweise der Interbank-Überweisungssysteme. Eine solche Art der Überweisung der Rentenleistungen würde Verzögerungen bei der Auszahlung der Renten nach sich ziehen, und die SAK könnte die Einhaltung der Fristen nach Artikel 72 AHVV nicht mehr gewährleisten. In gewissen Fällen könnte die Auszahlung der Rente sogar von der Empfängerbank abgelehnt werden.</p><p>- Kosten für die Rentenüberweisung: Eine in Schweizerfranken ins Ausland überwiesene Rente würde mehrere Male in Fremdwährungen umgerechnet, bevor sie der versicherten Person gutgeschrieben wird; als Folge davon würden Gutschrift- und Übermittlungsgebühren anfallen.</p><p>- Kosten für die Ausgleichsfonds: Die Finanzpartner, mit denen die SAK zusammenarbeitet, stellen derzeit weder der SAK noch den Leistungsempfängern Transaktionskosten in Rechnung. Diese Partner decken ihre Kosten mit der Differenz zwischen dem Wechselkurs im Zeitpunkt des Devisenankaufs für die geplanten Transaktionen und demjenigen im Zeitpunkt der Auszahlung, d. h. dem Wechselkurs des Vortags der Auszahlung.</p><p>- Sollte die Auszahlung von nun an in Schweizerfranken erfolgen, müssten die Finanzpartner eine andere Finanzierungsquelle zur Entschädigung ihrer Leistungen finden, denn es würden keine Devisengeschäfte mehr getätigt. Sie würden von der SAK demzufolge die Übernahme der Transaktionskosten von 10 bis 30 Franken pro Überweisung (aktuelle Marktpreise) verlangen. Bei einem schätzungsweise in Rechnung gestellten Preis von durchschnittlich 15 Franken pro Transaktion würde den AHV/IV-Ausgleichsfonds ein jährlicher Betrag von rund 150 Millionen Franken belastet.</p><p>Angesichts der Anzahl monatlicher Transaktionen (900 000 pro Monat), wäre es ausserdem extrem komplex, jede Überweisung einzeln zu verwalten. Man müsste den Leistungsempfängern individuell eine spezifische Währung zuteilen und einen geeigneten Finanzintermediär für die Überweisung der Rente in der gewünschten Währung bestimmen.</p><p>In einer Bankenwelt und einem politischen Kontext, die sich in einem stetigen Wandel befinden, braucht die SAK eine gewisse Flexibilität, was die internationalen Auszahlungen angeht, damit sie die Renten der Versicherten entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fristgerecht und zu den günstigsten Kosten überweisen kann. Eine Bestimmung, die diesen Entscheid dem freien Ermessen der Versicherten überliesse, würde die Ausführung ihres Auftrags kostspielig und ineffizient machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so zu ändern, dass die AHV ins Ausland nicht mehr zwingend in Dollars, sondern in Schweizerfranken oder in der von der versicherten Person gewünschten Währung ausbezahlt wird.</p>
    • Auszahlung der AHV ins Ausland in Dollars. Warum nicht in Schweizerfranken oder in der von der versicherten Person gewünschten Währung?

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