Psychische Gesundheit. Versorgungs- und Angebotsmangel. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, und was tut er, um der Bevölkerung den Zugang zur Behandlung zu gewährleisten?

ShortId
18.4016
Id
20184016
Updated
28.07.2023 03:14
Language
de
Title
Psychische Gesundheit. Versorgungs- und Angebotsmangel. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, und was tut er, um der Bevölkerung den Zugang zur Behandlung zu gewährleisten?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Abklärungen und die erwähnten Studien haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist. Verbesserungen, insbesondere für gewisse Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche), bezüglich spezifischer Regionen und Angebotsformen sind aber angezeigt. </p><p>Die beschriebenen Problemfelder sind komplex. Die Behandlungsquote weicht vom theoretischen Behandlungsbedarf aus folgenden Gründen ab: Angebotssituation (z. B. Dichte des Versorgungsangebots, Aufgabenteilung zwischen Berufsgruppen), Zugangshürden (z. B. sprachliche und kulturelle Hürden, schlechte Erreichbarkeit und Wartezeiten, mangelnde Niederschwelligkeit) und Unterbeanspruchung durch Betroffene (z. B. Stigmatisierung). Eine solche Differenz besteht in allen Ländern. Die vom BAG veranlassten Studien liefern qualitative Informationen zu Behandlungslücken, ermöglichen aber keine Quantifizierung. Die Angaben betreffend Inanspruchnahme professioneller Hilfe aus den Niederlanden und der Schweiz beruhen auf unterschiedlichen Befragungen und sind daher nicht direkt vergleichbar. So ist beispielsweise die Fragestellung in der schweizerischen Gesundheitsbefragung viel enger gewählt als im Eurobarometer, auf welchem die niederländischen Angaben beruhen. </p><p>Auch der Anteil der Kosten für psychische Störungen an den gesamten Gesundheitskosten wurde für die beiden Länder unterschiedlich berechnet. Der Wert für die Niederlande ist ein OECD-Spitzenwert und beinhaltet zu 57 Prozent auch Kosten für Langzeitpflege bei Demenz oder für Behinderte. Andere OECD-Länder liegen näher am Wert der Schweiz. Der für die Schweiz dargestellte Anteil von 9,2 Prozent beinhaltet nur OKP-Bruttokosten, ohne Kosten für Medikamente oder psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen von Fachärztinnen und Fachärzten anderer Fachrichtungen als derjenigen der Psychiatrie (z. B. Grundversorger), und unterschätzt den wahren Wert. </p><p>Bezüglich der Anzahl der Psychiaterinnen und Psychiater hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Eder 16.3060, "Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten", erläutert, dass die verfügbaren Zahlen nicht auf einen vorhandenen oder absehbaren Versorgungsengpass hinweisen. Jedoch ist die Schweiz für die Rekrutierung des Nachwuchses stark vom Ausland abhängig. </p><p>Der Bundesrat hat im Bericht "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 festgestellt, dass die Angebotsstrukturen weiterzuentwickeln sind, insbesondere für Krisen- und Notfallsituationen und die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams, die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten, sowie deren nachhaltige Finanzierung. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat sich hier zum Ziel gesetzt, mit den Kantonen und den Krankenversicherern eine stabilisierende Regelung der Finanzierung von psychiatrischen Tageskliniken zu finden. Hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsstrukturen sind die Kantone, Berufsverbände und Leistungserbringer gefordert. Der Bund hat auch keine direkte Handhabe, um Verteilungsprobleme zwischen Stadt und Land anzugehen.</p><p>Bezüglich der psychologischen Psychotherapie hat der Bundesrat in seinen Antworten auf die Anfrage Prelicz-Huber 11.1068, "Nichtärztliche Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung", die obenerwähnte Interpellation Eder 16.3060 und die Interpellation Marchand-Balet 18.3446, "Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen", dargelegt, dass er verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prüft. Die Arbeiten zu einem alternativen Modell, welches die Verbesserung der Versorgungsqualität und die Vermeidung von Mengenausweitung beinhaltet, sind im Gange. Nächste konkrete Schritte sind für das Jahr 2019 geplant. Angaben zu den Kostenauswirkungen sind derzeit mangels valider Datengrundlagen nicht möglich. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2016 und 2017 sind im Auftrag des BAG zwei Studien zur Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit durchgeführt worden. Daraus ergibt sich eine deutliche Unterversorgung für Kinder und Jugendliche (lange Wartefristen, Fachkräftemangel, Mangel an Angeboten in allen Regionen und ganz besonders im Bereich der von der Grundversicherung übernommenen Leistungen). Was die Behandlung der Erwachsenen angeht, so stellt man in den Institutionen und in den ländlichen Regionen einen Fachkräftemangel fest (Mangel an rasch zugänglichen Angeboten, fehlende Angebote im ambulanten und intermediären Setting, Zugangs- und Versorgungsschwierigkeiten für Personen, deren Art der psychischen Erkrankung eine Therapie erschwert, Mangel an via Grundversicherung finanzierten Behandlungsplätzen). Es wird ausgeführt, dass die Anzahl Psychiaterinnen und Psychiater pro Kopf kein guter Indikator ist für die Breite des Behandlungsangebots (eine andere Studie zeigt, dass bis 2023 1000 Psychiaterinnen und Psychiater fehlen werden). Die Zugangsprobleme sind zudem mit langen Wartefristen verbunden (auch in Gegenden, in denen es relativ viele Psychiaterinnen und Psychiater gibt), weil die Psychiaterinnen und Psychiater nicht genügend durch Psychotherapeutinnen/Psychologinnen und Psychotherapeuten/Psychologen (nach dem Modell der delegierten Psychiatrie) entlastet werden. </p><p>Laut der Studie von 2017 investiert die Schweiz zu wenig im Bereich der psychischen Gesundheit. Der Anteil an den Gesamtgesundheitskosten, den die Kosten für die psychische Gesundheit ausmachen, liegt in der Schweiz seit Jahren stabil bei 9,2 Prozent und damit unter dem internationalen Durchschnitt. In den Niederlanden zum Beispiel beträgt er mit 20,9 Prozent mehr als das Doppelte. Die Unterversorgung führt dazu, dass der Bevölkerungsanteil, der professionelle Hilfe wegen eines psychischen Problems in Anspruch nimmt, mit 5 Prozent deutlich tiefer liegt als im Ausland (12-18 Prozent). Man geht davon aus, dass sich jede dritte Person nicht behandeln lässt. Das hat enorme finanzielle Folgen: Ausfall am Arbeitsplatz, Burnout, vermeidbare Hospitalisierung, IV-Renten usw.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>Was unternimmt er konkret, um dieser besorgniserregenden Situation zu begegnen?</p><p>Welche Massnahmen will er in welchem Zeitraum ergreifen, und wie hoch sind die Kosten dafür? </p><p>Und was will er in welchem Zeitraum tun, um allen den Zugang zu psychiatrisch-psychologischer Hilfe zu gewährleisten? Will er einführen, dass eine solche Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird? Wie hoch wären die Kosten?</p>
  • Psychische Gesundheit. Versorgungs- und Angebotsmangel. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, und was tut er, um der Bevölkerung den Zugang zur Behandlung zu gewährleisten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Abklärungen und die erwähnten Studien haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist. Verbesserungen, insbesondere für gewisse Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche), bezüglich spezifischer Regionen und Angebotsformen sind aber angezeigt. </p><p>Die beschriebenen Problemfelder sind komplex. Die Behandlungsquote weicht vom theoretischen Behandlungsbedarf aus folgenden Gründen ab: Angebotssituation (z. B. Dichte des Versorgungsangebots, Aufgabenteilung zwischen Berufsgruppen), Zugangshürden (z. B. sprachliche und kulturelle Hürden, schlechte Erreichbarkeit und Wartezeiten, mangelnde Niederschwelligkeit) und Unterbeanspruchung durch Betroffene (z. B. Stigmatisierung). Eine solche Differenz besteht in allen Ländern. Die vom BAG veranlassten Studien liefern qualitative Informationen zu Behandlungslücken, ermöglichen aber keine Quantifizierung. Die Angaben betreffend Inanspruchnahme professioneller Hilfe aus den Niederlanden und der Schweiz beruhen auf unterschiedlichen Befragungen und sind daher nicht direkt vergleichbar. So ist beispielsweise die Fragestellung in der schweizerischen Gesundheitsbefragung viel enger gewählt als im Eurobarometer, auf welchem die niederländischen Angaben beruhen. </p><p>Auch der Anteil der Kosten für psychische Störungen an den gesamten Gesundheitskosten wurde für die beiden Länder unterschiedlich berechnet. Der Wert für die Niederlande ist ein OECD-Spitzenwert und beinhaltet zu 57 Prozent auch Kosten für Langzeitpflege bei Demenz oder für Behinderte. Andere OECD-Länder liegen näher am Wert der Schweiz. Der für die Schweiz dargestellte Anteil von 9,2 Prozent beinhaltet nur OKP-Bruttokosten, ohne Kosten für Medikamente oder psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen von Fachärztinnen und Fachärzten anderer Fachrichtungen als derjenigen der Psychiatrie (z. B. Grundversorger), und unterschätzt den wahren Wert. </p><p>Bezüglich der Anzahl der Psychiaterinnen und Psychiater hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Eder 16.3060, "Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten", erläutert, dass die verfügbaren Zahlen nicht auf einen vorhandenen oder absehbaren Versorgungsengpass hinweisen. Jedoch ist die Schweiz für die Rekrutierung des Nachwuchses stark vom Ausland abhängig. </p><p>Der Bundesrat hat im Bericht "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 festgestellt, dass die Angebotsstrukturen weiterzuentwickeln sind, insbesondere für Krisen- und Notfallsituationen und die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams, die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten, sowie deren nachhaltige Finanzierung. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat sich hier zum Ziel gesetzt, mit den Kantonen und den Krankenversicherern eine stabilisierende Regelung der Finanzierung von psychiatrischen Tageskliniken zu finden. Hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsstrukturen sind die Kantone, Berufsverbände und Leistungserbringer gefordert. Der Bund hat auch keine direkte Handhabe, um Verteilungsprobleme zwischen Stadt und Land anzugehen.</p><p>Bezüglich der psychologischen Psychotherapie hat der Bundesrat in seinen Antworten auf die Anfrage Prelicz-Huber 11.1068, "Nichtärztliche Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung", die obenerwähnte Interpellation Eder 16.3060 und die Interpellation Marchand-Balet 18.3446, "Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen", dargelegt, dass er verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prüft. Die Arbeiten zu einem alternativen Modell, welches die Verbesserung der Versorgungsqualität und die Vermeidung von Mengenausweitung beinhaltet, sind im Gange. Nächste konkrete Schritte sind für das Jahr 2019 geplant. Angaben zu den Kostenauswirkungen sind derzeit mangels valider Datengrundlagen nicht möglich. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2016 und 2017 sind im Auftrag des BAG zwei Studien zur Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit durchgeführt worden. Daraus ergibt sich eine deutliche Unterversorgung für Kinder und Jugendliche (lange Wartefristen, Fachkräftemangel, Mangel an Angeboten in allen Regionen und ganz besonders im Bereich der von der Grundversicherung übernommenen Leistungen). Was die Behandlung der Erwachsenen angeht, so stellt man in den Institutionen und in den ländlichen Regionen einen Fachkräftemangel fest (Mangel an rasch zugänglichen Angeboten, fehlende Angebote im ambulanten und intermediären Setting, Zugangs- und Versorgungsschwierigkeiten für Personen, deren Art der psychischen Erkrankung eine Therapie erschwert, Mangel an via Grundversicherung finanzierten Behandlungsplätzen). Es wird ausgeführt, dass die Anzahl Psychiaterinnen und Psychiater pro Kopf kein guter Indikator ist für die Breite des Behandlungsangebots (eine andere Studie zeigt, dass bis 2023 1000 Psychiaterinnen und Psychiater fehlen werden). Die Zugangsprobleme sind zudem mit langen Wartefristen verbunden (auch in Gegenden, in denen es relativ viele Psychiaterinnen und Psychiater gibt), weil die Psychiaterinnen und Psychiater nicht genügend durch Psychotherapeutinnen/Psychologinnen und Psychotherapeuten/Psychologen (nach dem Modell der delegierten Psychiatrie) entlastet werden. </p><p>Laut der Studie von 2017 investiert die Schweiz zu wenig im Bereich der psychischen Gesundheit. Der Anteil an den Gesamtgesundheitskosten, den die Kosten für die psychische Gesundheit ausmachen, liegt in der Schweiz seit Jahren stabil bei 9,2 Prozent und damit unter dem internationalen Durchschnitt. In den Niederlanden zum Beispiel beträgt er mit 20,9 Prozent mehr als das Doppelte. Die Unterversorgung führt dazu, dass der Bevölkerungsanteil, der professionelle Hilfe wegen eines psychischen Problems in Anspruch nimmt, mit 5 Prozent deutlich tiefer liegt als im Ausland (12-18 Prozent). Man geht davon aus, dass sich jede dritte Person nicht behandeln lässt. Das hat enorme finanzielle Folgen: Ausfall am Arbeitsplatz, Burnout, vermeidbare Hospitalisierung, IV-Renten usw.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>Was unternimmt er konkret, um dieser besorgniserregenden Situation zu begegnen?</p><p>Welche Massnahmen will er in welchem Zeitraum ergreifen, und wie hoch sind die Kosten dafür? </p><p>Und was will er in welchem Zeitraum tun, um allen den Zugang zu psychiatrisch-psychologischer Hilfe zu gewährleisten? Will er einführen, dass eine solche Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird? Wie hoch wären die Kosten?</p>
    • Psychische Gesundheit. Versorgungs- und Angebotsmangel. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, und was tut er, um der Bevölkerung den Zugang zur Behandlung zu gewährleisten?

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