Medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Ein Luxus, den sich nur Reiche leisten können?

ShortId
18.4021
Id
20184021
Updated
28.07.2023 03:13
Language
de
Title
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Ein Luxus, den sich nur Reiche leisten können?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Schweiz besteht grundsätzlich eine hochstehende medizinische Versorgung zur Behandlung von Krankheiten und weiteren Umständen, die eine Zeugung und Geburt von Kindern beeinträchtigen. Die Anzahl Geburten - entsprechend der Bevölkerungsentwicklung - ist steigend. Gemäss geltendem Recht werden die Kosten für In-vitro-Fertilisationen und Embryotransfers von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen, und für die Kostenübernahme der künstlichen Insemination gelten einschränkende Bestimmungen (vgl. Ziff. 3 von Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Weiter übernimmt die OKP nur die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Die Fertilität, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau auf natürlichem Wege ein Kind empfangen und gebären kann, nimmt mit zunehmendem Alter ab, um bis zum Zeitpunkt der Menopause ganz zu verschwinden. Altersbedingte Infertilität stellt keine Krankheit dar, sondern ist Ausdruck der natürlichen Alterung. Massnahmen bei einer altersbedingten Infertilität fallen somit nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).</p><p>Vor der 12. Woche werden die Kosten für die Kontrollen in der normalen Schwangerschaft, wie auch die Kosten in Zusammenhang mit einem Abort, von der OKP übernommen (ein Abort gilt als Schwangerschaftskomplikation und mithin als Krankheit). Die Befreiung von Leistungen von der Kostenbeteiligung während der Schwangerschaft ist auf Gesetzesstufe geregelt. Nach Artikel 64 Absatz 7 KVG in Verbindung mit Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe a KVG sind die Kontrollen in der Schwangerschaft bereits vor der 12. Woche von der Kostenbeteiligung befreit, nicht jedoch die Kosten in Zusammenhang mit einer Krankheitsbehandlung und damit beim Abort vor der 12. Woche.</p><p>2. Alle interessierten Kreise können Anträge zur Kostenübernahme zulasten der OKP stellen oder Anpassungen bestehender einschränkender Bestimmungen beantragen. Die zuständige beratende Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft in der Folge die Leistungen auf die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nach KVG und gibt eine Empfehlung an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ab. Letzteres entscheidet abschliessend über die Leistungspflicht.</p><p>Bis anhin liegen noch keine entsprechenden Anträge vor, und vor erfolgter Evaluation können hinsichtlich Massnahmen und deren Auswirkungen keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Allfällige Kostenfolgen hängen auch von der Ausgestaltung einer Regelung zur Leistungspflicht (z. B. Anzahl Zyklen, Alter) ab. Ausgehend von den letzten verfügbaren Zahlen liessen 2016 rund 6000 Frauen rund 11 000 IVF-Behandlungszyklen durchführen. Bei Kosten von 5000 bis 7600 Schweizerfranken pro Behandlungszyklus wäre mit mindestens 60 bis 80 Millionen Schweizerfranken Mehrkosten für die Prämienzahlenden zu rechnen. Diese Schätzung berücksichtigt nicht, dass wohl nicht alle der heute durchgeführten IVF unter eine künftige Leistungspflicht fallen würden (z. B. Alter der Frau jenseits des physiologischen Reproduktionsalters), dass bei Wegfall der finanziellen Hürde mit einer Zunahme zu rechnen ist und die bisher aus finanziellen Gründen im Ausland durchgeführten Behandlungen in der Schweiz durchgeführt würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im internationalen Vergleich ist der Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung in der Schweiz offensichtlich sehr stark eingeschränkt: </p><p>- Ab einem Alter von 40 Jahren haben Frauen bei der Krankenkasse keinen Anspruch mehr auf Entschädigung von Untersuchungen, welche die Fertilität betreffen (obwohl das Alter von Frauen, die Mutter werden, stark gestiegen ist und eine Frau heute im Alter von 40 Jahren noch durchaus fortpflanzungsfähig ist und daher bei Komplikationen die Möglichkeit haben sollte, medizinische Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen).</p><p>- Es werden nur drei künstliche Inseminationen vergütet (statt fünf wie z. B. in Frankreich [vor ein paar Jahren waren es, Irrtum vorbehalten, noch zwölf] und obwohl bestimmte Fachleute der Meinung sind, dass es für eine erfolgreiche Schwangerschaft durchschnittlich fünf Versuche braucht).</p><p>- Die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) betragen in der Schweiz rund 8000 Franken, während in Frankreich die Kosten für die erste IVF vollständig übernommen werden (was dazu führt, dass viele Schweizer Frauen ins Ausland ziehen, um den rigiden Schweizer Verhältnissen zu entkommen).</p><p>- Die Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft erst ab der 12. Woche (d. h., eine frühere Fehlgeburt wird als Krankheit behandelt ...).</p><p>Aufgrund bestimmter Entwicklungen unserer Gesellschaft (Zugang von Frauen zum Studium und zu anderen langen Ausbildungen, Erwerbsleben der Frauen, Stress, Ernährung usw.) haben jedoch immer mehr Frauen Mühe, schwanger zu werden. Dies ist für die Frauen und die betroffenen Paare allgemein mit viel Leiden und Frustration verbunden. Das Thema wirft zwar ethische Fragen auf, muss aber auch im Zusammenhang mit dem Rückgang der Geburtenraten in den Industrieländern betrachtet werden: Dieser führt nicht nur zu einer Überalterung der Bevölkerung, sondern auch zu einem Rückgang der Anzahl versicherter Personen, die die obligatorische Krankenversicherung finanzieren.</p><p>1. Sind die Auflagen, denen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in der Schweiz unterliegt, insbesondere was die von der obligatorischen Krankenversicherung vergüteten Leistungen betrifft, nicht zu streng? Sind sie der Art der Intervention angemessen und der Entwicklung unserer Gesellschaft angepasst?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen könnte man diese Situation ins Lot bringen? Mit welchen Kosten und Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien müsste man rechnen?</p>
  • Medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Ein Luxus, den sich nur Reiche leisten können?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Schweiz besteht grundsätzlich eine hochstehende medizinische Versorgung zur Behandlung von Krankheiten und weiteren Umständen, die eine Zeugung und Geburt von Kindern beeinträchtigen. Die Anzahl Geburten - entsprechend der Bevölkerungsentwicklung - ist steigend. Gemäss geltendem Recht werden die Kosten für In-vitro-Fertilisationen und Embryotransfers von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen, und für die Kostenübernahme der künstlichen Insemination gelten einschränkende Bestimmungen (vgl. Ziff. 3 von Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Weiter übernimmt die OKP nur die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Die Fertilität, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau auf natürlichem Wege ein Kind empfangen und gebären kann, nimmt mit zunehmendem Alter ab, um bis zum Zeitpunkt der Menopause ganz zu verschwinden. Altersbedingte Infertilität stellt keine Krankheit dar, sondern ist Ausdruck der natürlichen Alterung. Massnahmen bei einer altersbedingten Infertilität fallen somit nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).</p><p>Vor der 12. Woche werden die Kosten für die Kontrollen in der normalen Schwangerschaft, wie auch die Kosten in Zusammenhang mit einem Abort, von der OKP übernommen (ein Abort gilt als Schwangerschaftskomplikation und mithin als Krankheit). Die Befreiung von Leistungen von der Kostenbeteiligung während der Schwangerschaft ist auf Gesetzesstufe geregelt. Nach Artikel 64 Absatz 7 KVG in Verbindung mit Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe a KVG sind die Kontrollen in der Schwangerschaft bereits vor der 12. Woche von der Kostenbeteiligung befreit, nicht jedoch die Kosten in Zusammenhang mit einer Krankheitsbehandlung und damit beim Abort vor der 12. Woche.</p><p>2. Alle interessierten Kreise können Anträge zur Kostenübernahme zulasten der OKP stellen oder Anpassungen bestehender einschränkender Bestimmungen beantragen. Die zuständige beratende Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft in der Folge die Leistungen auf die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nach KVG und gibt eine Empfehlung an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ab. Letzteres entscheidet abschliessend über die Leistungspflicht.</p><p>Bis anhin liegen noch keine entsprechenden Anträge vor, und vor erfolgter Evaluation können hinsichtlich Massnahmen und deren Auswirkungen keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Allfällige Kostenfolgen hängen auch von der Ausgestaltung einer Regelung zur Leistungspflicht (z. B. Anzahl Zyklen, Alter) ab. Ausgehend von den letzten verfügbaren Zahlen liessen 2016 rund 6000 Frauen rund 11 000 IVF-Behandlungszyklen durchführen. Bei Kosten von 5000 bis 7600 Schweizerfranken pro Behandlungszyklus wäre mit mindestens 60 bis 80 Millionen Schweizerfranken Mehrkosten für die Prämienzahlenden zu rechnen. Diese Schätzung berücksichtigt nicht, dass wohl nicht alle der heute durchgeführten IVF unter eine künftige Leistungspflicht fallen würden (z. B. Alter der Frau jenseits des physiologischen Reproduktionsalters), dass bei Wegfall der finanziellen Hürde mit einer Zunahme zu rechnen ist und die bisher aus finanziellen Gründen im Ausland durchgeführten Behandlungen in der Schweiz durchgeführt würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im internationalen Vergleich ist der Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung in der Schweiz offensichtlich sehr stark eingeschränkt: </p><p>- Ab einem Alter von 40 Jahren haben Frauen bei der Krankenkasse keinen Anspruch mehr auf Entschädigung von Untersuchungen, welche die Fertilität betreffen (obwohl das Alter von Frauen, die Mutter werden, stark gestiegen ist und eine Frau heute im Alter von 40 Jahren noch durchaus fortpflanzungsfähig ist und daher bei Komplikationen die Möglichkeit haben sollte, medizinische Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen).</p><p>- Es werden nur drei künstliche Inseminationen vergütet (statt fünf wie z. B. in Frankreich [vor ein paar Jahren waren es, Irrtum vorbehalten, noch zwölf] und obwohl bestimmte Fachleute der Meinung sind, dass es für eine erfolgreiche Schwangerschaft durchschnittlich fünf Versuche braucht).</p><p>- Die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) betragen in der Schweiz rund 8000 Franken, während in Frankreich die Kosten für die erste IVF vollständig übernommen werden (was dazu führt, dass viele Schweizer Frauen ins Ausland ziehen, um den rigiden Schweizer Verhältnissen zu entkommen).</p><p>- Die Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft erst ab der 12. Woche (d. h., eine frühere Fehlgeburt wird als Krankheit behandelt ...).</p><p>Aufgrund bestimmter Entwicklungen unserer Gesellschaft (Zugang von Frauen zum Studium und zu anderen langen Ausbildungen, Erwerbsleben der Frauen, Stress, Ernährung usw.) haben jedoch immer mehr Frauen Mühe, schwanger zu werden. Dies ist für die Frauen und die betroffenen Paare allgemein mit viel Leiden und Frustration verbunden. Das Thema wirft zwar ethische Fragen auf, muss aber auch im Zusammenhang mit dem Rückgang der Geburtenraten in den Industrieländern betrachtet werden: Dieser führt nicht nur zu einer Überalterung der Bevölkerung, sondern auch zu einem Rückgang der Anzahl versicherter Personen, die die obligatorische Krankenversicherung finanzieren.</p><p>1. Sind die Auflagen, denen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in der Schweiz unterliegt, insbesondere was die von der obligatorischen Krankenversicherung vergüteten Leistungen betrifft, nicht zu streng? Sind sie der Art der Intervention angemessen und der Entwicklung unserer Gesellschaft angepasst?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen könnte man diese Situation ins Lot bringen? Mit welchen Kosten und Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien müsste man rechnen?</p>
    • Medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Ein Luxus, den sich nur Reiche leisten können?

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