Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf den Autobahnabschnitten, die dies erlauben

ShortId
18.4022
Id
20184022
Updated
28.07.2023 03:14
Language
de
Title
Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf den Autobahnabschnitten, die dies erlauben
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bekanntlich muss die Geschwindigkeit auf Strassen grundsätzlich stets den Umständen angepasst werden (Art. 32 Abs. 1 erster Satz des Strassenverkehrsgesetzes). Für Autobahnen wurde die allgemeine Höchstgeschwindigkeit einheitlich auf 120 Stundenkilometer festgelegt (Art. 4a Abs. 1 Bst. d der Verkehrsregelnverordnung).</p><p>Häufig wird diese Geschwindigkeit jedoch auf 100 Stundenkilometer reduziert, insbesondere auf den Autobahnumfahrungen der grossen Städte. Diese tiefere Geschwindigkeit ergibt sich daraus, dass diese Abschnitte häufig überlastet sind und zahlreiche Viadukte, Ein- und Ausfahrten das Fahren komplizierter machen.</p><p>Nach der gleichen Logik kann man sich aber gut vorstellen, dass die Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf denjenigen Autobahnabschnitten, die dies erlauben, angemessen erhöht werden könnte, ohne dass dadurch ein inakzeptables Risiko entstehen würde. Dies gilt etwa für gerade oder wenig befahrene Strecken.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in seinen Stellungnahmen zum Postulat Golay 15.4068, "Geschwindigkeiten auf der Autobahn wie in Frankreich. 130 Stundenkilometer bei schönem Wetter und 110 Stundenkilometer bei Regen. Beurteilung der Auswirkungen", und zur Motion Hess Erich 18.3261, "Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben", zu dieser Thematik geäussert. Die diesbezüglichen Argumente gelten unverändert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über den Strassenverkehr derart anzupassen, dass die zulässige Geschwindigkeit auf den Autobahnabschnitten, die dies erlauben, auf 140 Stundenkilometer erhöht wird.</p>
  • Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf den Autobahnabschnitten, die dies erlauben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bekanntlich muss die Geschwindigkeit auf Strassen grundsätzlich stets den Umständen angepasst werden (Art. 32 Abs. 1 erster Satz des Strassenverkehrsgesetzes). Für Autobahnen wurde die allgemeine Höchstgeschwindigkeit einheitlich auf 120 Stundenkilometer festgelegt (Art. 4a Abs. 1 Bst. d der Verkehrsregelnverordnung).</p><p>Häufig wird diese Geschwindigkeit jedoch auf 100 Stundenkilometer reduziert, insbesondere auf den Autobahnumfahrungen der grossen Städte. Diese tiefere Geschwindigkeit ergibt sich daraus, dass diese Abschnitte häufig überlastet sind und zahlreiche Viadukte, Ein- und Ausfahrten das Fahren komplizierter machen.</p><p>Nach der gleichen Logik kann man sich aber gut vorstellen, dass die Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf denjenigen Autobahnabschnitten, die dies erlauben, angemessen erhöht werden könnte, ohne dass dadurch ein inakzeptables Risiko entstehen würde. Dies gilt etwa für gerade oder wenig befahrene Strecken.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in seinen Stellungnahmen zum Postulat Golay 15.4068, "Geschwindigkeiten auf der Autobahn wie in Frankreich. 130 Stundenkilometer bei schönem Wetter und 110 Stundenkilometer bei Regen. Beurteilung der Auswirkungen", und zur Motion Hess Erich 18.3261, "Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben", zu dieser Thematik geäussert. Die diesbezüglichen Argumente gelten unverändert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über den Strassenverkehr derart anzupassen, dass die zulässige Geschwindigkeit auf den Autobahnabschnitten, die dies erlauben, auf 140 Stundenkilometer erhöht wird.</p>
    • Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf den Autobahnabschnitten, die dies erlauben

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