Abgabe für Radio und Fernsehen. Angemessener Beitrag für Haushalte ohne Fernseher

ShortId
18.4024
Id
20184024
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Abgabe für Radio und Fernsehen. Angemessener Beitrag für Haushalte ohne Fernseher
AdditionalIndexing
34;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Abgabesystem ist geräteunabhängig und sieht ein vereinfachtes Erhebungsverfahren vor, das keine unverhältnismässigen Kosten für die Abgabepflichtigen und die Erhebungsstelle verursacht. Grundsätzlich müssen alle Haushalte unabhängig vom Besitz eines Empfangsgeräts die Abgabe für Radio und Fernsehen entrichten. Dadurch entfällt die Anmeldepflicht, und es ist nicht mehr notwendig, Einzelfälle zu untersuchen oder Kontrollen in Haushalten durchzuführen, um gegen Schwarzsehende und -hörende vorzugehen. Aufgrund der technologischen Entwicklung ist gegenwärtig schwierig zu sagen, was als Empfangsgerät gilt. Die neuen Geräte sind in der Regel multifunktional und können nicht mehr klar voneinander abgegrenzt werden. Dies ist z. B. bei Computern mit Internetanschluss der Fall, mit denen heute problemlos Radio- und Fernsehprogramme konsumiert werden können. Das neue Abgabesystem ermöglicht eine Senkung der Höhe der Abgabe, da die Kosten für deren Erhebung geringer sind. Haushalte ohne Empfangsmöglichkeit für Radio oder Fernsehen können auf Gesuch hin von der Zahlung der Abgabe befreit werden (Opting-out).</p><p>Diese Befreiungsmöglichkeit ist gesetzlich begrenzt und gilt wegen des hohen Aufwands und der damit verbundenen Kosten nur bis Ende 2023.</p><p>Müsste man wieder eine Unterscheidung zwischen den Geräten vornehmen, würde dies zu Kontrollen in den Haushalten führen, um das Schwarzsehen und -hören zu verhindern. Dies würde der Vereinfachung des Erhebungsverfahrens zuwiderlaufen und höhere Inkassokosten verursachen, was wiederum eine Erhöhung der Abgabe zur Folge hätte. Zudem stünde dies im Widerspruch zum Wunsch des Gesetzgebers nach einem einfachen, effizienten und kostengünstigen Inkassosystem.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bis Ende dieses Jahres müssen Haushalte ohne Fernseher jährlich eine Radioempfangsabgabe von 165 Franken bezahlen. Für den Radio- und Fernsehempfang sind es Fr. 451.10. Ab 2019 ist eine einheitliche Abgabe von 365 Franken pro Haushalt geplant.</p><p>Diese Regelung ist gegenüber Haushalten, die keine Fernsehsendungen konsumieren, unfair und steht im Widerspruch zum im Bereich der öffentlichen Abgaben geltenden Äquivalenzprinzip.</p><p>Immer mehr junge Erwachsene haben jedoch keinen Fernseher mehr, vor allem Studierende. Ausserdem ist diese Personengruppe finanziell nicht besonders gut gestellt.</p><p>Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, auf Gesuch hin von der Abgabe befreit werden (Art. 69b RTVG).</p><p>Kann eine solche Ausnahme in Form einer zumindest reduzierten Abgabe nicht auch für Personen ohne Fernseher vorgesehen werden?</p>
  • Abgabe für Radio und Fernsehen. Angemessener Beitrag für Haushalte ohne Fernseher
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Abgabesystem ist geräteunabhängig und sieht ein vereinfachtes Erhebungsverfahren vor, das keine unverhältnismässigen Kosten für die Abgabepflichtigen und die Erhebungsstelle verursacht. Grundsätzlich müssen alle Haushalte unabhängig vom Besitz eines Empfangsgeräts die Abgabe für Radio und Fernsehen entrichten. Dadurch entfällt die Anmeldepflicht, und es ist nicht mehr notwendig, Einzelfälle zu untersuchen oder Kontrollen in Haushalten durchzuführen, um gegen Schwarzsehende und -hörende vorzugehen. Aufgrund der technologischen Entwicklung ist gegenwärtig schwierig zu sagen, was als Empfangsgerät gilt. Die neuen Geräte sind in der Regel multifunktional und können nicht mehr klar voneinander abgegrenzt werden. Dies ist z. B. bei Computern mit Internetanschluss der Fall, mit denen heute problemlos Radio- und Fernsehprogramme konsumiert werden können. Das neue Abgabesystem ermöglicht eine Senkung der Höhe der Abgabe, da die Kosten für deren Erhebung geringer sind. Haushalte ohne Empfangsmöglichkeit für Radio oder Fernsehen können auf Gesuch hin von der Zahlung der Abgabe befreit werden (Opting-out).</p><p>Diese Befreiungsmöglichkeit ist gesetzlich begrenzt und gilt wegen des hohen Aufwands und der damit verbundenen Kosten nur bis Ende 2023.</p><p>Müsste man wieder eine Unterscheidung zwischen den Geräten vornehmen, würde dies zu Kontrollen in den Haushalten führen, um das Schwarzsehen und -hören zu verhindern. Dies würde der Vereinfachung des Erhebungsverfahrens zuwiderlaufen und höhere Inkassokosten verursachen, was wiederum eine Erhöhung der Abgabe zur Folge hätte. Zudem stünde dies im Widerspruch zum Wunsch des Gesetzgebers nach einem einfachen, effizienten und kostengünstigen Inkassosystem.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bis Ende dieses Jahres müssen Haushalte ohne Fernseher jährlich eine Radioempfangsabgabe von 165 Franken bezahlen. Für den Radio- und Fernsehempfang sind es Fr. 451.10. Ab 2019 ist eine einheitliche Abgabe von 365 Franken pro Haushalt geplant.</p><p>Diese Regelung ist gegenüber Haushalten, die keine Fernsehsendungen konsumieren, unfair und steht im Widerspruch zum im Bereich der öffentlichen Abgaben geltenden Äquivalenzprinzip.</p><p>Immer mehr junge Erwachsene haben jedoch keinen Fernseher mehr, vor allem Studierende. Ausserdem ist diese Personengruppe finanziell nicht besonders gut gestellt.</p><p>Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, auf Gesuch hin von der Abgabe befreit werden (Art. 69b RTVG).</p><p>Kann eine solche Ausnahme in Form einer zumindest reduzierten Abgabe nicht auch für Personen ohne Fernseher vorgesehen werden?</p>
    • Abgabe für Radio und Fernsehen. Angemessener Beitrag für Haushalte ohne Fernseher

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