Schaffung weiterer Anreize zum Einsparen von CO2-Emissionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis

ShortId
18.4025
Id
20184025
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Schaffung weiterer Anreize zum Einsparen von CO2-Emissionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis
AdditionalIndexing
52;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gewisse Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, wurden zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Bund angehalten.</p><p>Um dies zu tun, unternehmen die Unternehmen die folgenden Schritte:</p><p>a. Sie beauftragen eine Fachperson für Energieeinsparungen und</p><p>b. legen mit dieser Person Ziele sowie einen Zeitplan für die Senkung des CO2-Ausstosses fest.</p><p>Als Gegenleistung für die Senkung des CO2-Ausstosses wird diesen Unternehmen die CO2-Abgabe rückvergütet, oder sie werden von dieser Abgabe befreit.</p><p>Eine Zielvereinbarung ist also eine Win-win-Situation: Das Unternehmen hat geringere Energiekosten, und der Ausstoss von CO2 in die Atmosphäre ist rückläufig. Und das Instrument greift, lässt sich dank Zielvereinbarungen doch das Doppelte des jährlichen CO2-Ausstosses einer Stadt wie Zürich einsparen.</p><p>Bisher konnten aber nur Unternehmen aus gewissen Wirtschaftssektoren von diesem Instrument profitieren; die fraglichen Sektoren sind in Anhang 7 der CO2-Verordnung aufgelistet (Herstellung von Roheisen, von Eisenmetallen, von Aluminium, von Zement, von Keramik, von Papier usw.), allesamt Sektoren, die als grosse Energiekonsumenten gelten. Zudem sind nur die jeweils grössten Unternehmen aus den genannten Sektoren zur Teilnahme vorgesehen. Für Unternehmen, die pro Jahr weniger als 20 000 Franken für Wärme und Elektrizität aufwenden, überwiegen die Kosten für die Umsetzung (Beratung, zu treffende Massnahmen, Verwaltungsaufwand) die möglichen Einsparungen (im Schnitt belaufen sich diese pro Jahr auf 13 000 Franken) plus die Rückvergütung der CO2-Abgabe. </p><p>Aber bei den Unternehmen, welche bisher nicht zur Benutzung eines solchen Instruments vorgesehen waren, besteht ein grosses CO2-Sparpotenzial. Aus diesem Grund erscheint es interessant, die Möglichkeit zum Abschluss einer Zielvereinbarung auszuweiten und den Unternehmen zu gestatten, dies auf freiwilliger Basis zu tun. Die Erfahrung zeigt, dass das Engagement eines Unternehmens, das sich auf diese Weise verpflichtet hat, stärker wirkt.</p>
  • <p>1. Das geltende CO2-Gesetz verpflichtet den Bundesrat, die befreiungsberechtigten Wirtschaftszweige nach den Kriterien der CO2-Abgabelast und der Exposition im internationalen Wettbewerb zu bezeichnen. Weil sich die eindeutige Definition auf Verordnungsstufe (Anhang 7) als anspruchsvoll erwies, schlägt der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vor, allen Unternehmen mit einer Abgabelast von 15 000 Franken pro Jahr eine Befreiung zu ermöglichen und damit den Kreis der Befreiungsberechtigten zu erweitern. Eine freiwillige Zielvereinbarung kann bereits heute von sämtlichen Unternehmen abgeschlossen werden. </p><p>2. Ob sich in Zukunft eine Befreiung von der CO2-Abgabe lohnt, hängt nicht nur von den Kosten für die Ausarbeitung und Umsetzung der dafür erforderlichen Verminderungsverpflichtung ab, sondern auch von der Rückverteilung der CO2-Abgabe, die den abgabezahlenden Unternehmen proportional zur AHV-Lohnsumme ausgerichtet wird. Unternehmen, für die sich eine Befreiung finanziell nicht lohnt, steht bereits heute eine freiwillige Zielvereinbarung offen. Für die Unterstützung in diesem Prozess erhalten die vom Bund beauftragten Agenturen (Energieagentur der Wirtschaft (EnAW), Cleantech-Agentur Schweiz (Act)) für den Zeitraum 2013-2022 gesamthaft 11,1 Millionen Franken. Die Klimastiftung Schweiz, die von grossen Dienstleistungsunternehmen aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe alimentiert wird, unterstützt KMU finanziell, indem sie für freiwillige Zielvereinbarungen bis zur Hälfte der jährlichen Agenturgebühren übernimmt, sich an Investitionen zur CO2-Verminderung beteiligt und Innovationsvorhaben finanziell unterstützt. Energie Schweiz bietet KMU im Rahmen des Programms "Professionelle Energieberatung in KMU (PEIK)" Berechnungs-Tools an und übernimmt teilweise die Kosten der Energieberatung durch zugelassene Fachpersonen.</p><p>3. Eine Verminderungsverpflichtung zur Befreiung von der CO2-Abgabe ist und bleibt freiwillig. Hingegen verpflichten die meisten Kantone energieintensive Unternehmen über einen Grossverbraucherartikel im kantonalen Energiegesetz zu Massnahmen. Die Zielvereinbarung ist ein mögliches Instrument dazu. Die Zielvereinbarung kann als Basis für die Verminderungsverpflichtung zur Befreiung von der CO2-Abgabe, die Rückerstattung des Netzzuschlags und die Umsetzung des Grossverbraucherartikels eingesetzt werden, womit Unternehmen Synergien nutzen und Kosten einsparen können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es ist wichtig, dass alle Unternehmen Anreize haben, um CO2 einzusparen. Das Instrument der Zielvereinbarungen hat sich in Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, bereits bewährt.</p><p>Könnte der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes vorsehen, dass:</p><p>1. die Verwendung dieses Instruments auf alle Unternehmen ausgedehnt wird?</p><p>2. die finanziellen Anreize verstärkt werden, sodass auch kleinere Unternehmen ermutigt werden, das Instrument der Zielvereinbarungen einzusetzen?</p><p>3. Unternehmen, die noch keine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben, eine solche auf freiwilliger Basis abzuschliessen?</p>
  • Schaffung weiterer Anreize zum Einsparen von CO2-Emissionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewisse Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, wurden zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Bund angehalten.</p><p>Um dies zu tun, unternehmen die Unternehmen die folgenden Schritte:</p><p>a. Sie beauftragen eine Fachperson für Energieeinsparungen und</p><p>b. legen mit dieser Person Ziele sowie einen Zeitplan für die Senkung des CO2-Ausstosses fest.</p><p>Als Gegenleistung für die Senkung des CO2-Ausstosses wird diesen Unternehmen die CO2-Abgabe rückvergütet, oder sie werden von dieser Abgabe befreit.</p><p>Eine Zielvereinbarung ist also eine Win-win-Situation: Das Unternehmen hat geringere Energiekosten, und der Ausstoss von CO2 in die Atmosphäre ist rückläufig. Und das Instrument greift, lässt sich dank Zielvereinbarungen doch das Doppelte des jährlichen CO2-Ausstosses einer Stadt wie Zürich einsparen.</p><p>Bisher konnten aber nur Unternehmen aus gewissen Wirtschaftssektoren von diesem Instrument profitieren; die fraglichen Sektoren sind in Anhang 7 der CO2-Verordnung aufgelistet (Herstellung von Roheisen, von Eisenmetallen, von Aluminium, von Zement, von Keramik, von Papier usw.), allesamt Sektoren, die als grosse Energiekonsumenten gelten. Zudem sind nur die jeweils grössten Unternehmen aus den genannten Sektoren zur Teilnahme vorgesehen. Für Unternehmen, die pro Jahr weniger als 20 000 Franken für Wärme und Elektrizität aufwenden, überwiegen die Kosten für die Umsetzung (Beratung, zu treffende Massnahmen, Verwaltungsaufwand) die möglichen Einsparungen (im Schnitt belaufen sich diese pro Jahr auf 13 000 Franken) plus die Rückvergütung der CO2-Abgabe. </p><p>Aber bei den Unternehmen, welche bisher nicht zur Benutzung eines solchen Instruments vorgesehen waren, besteht ein grosses CO2-Sparpotenzial. Aus diesem Grund erscheint es interessant, die Möglichkeit zum Abschluss einer Zielvereinbarung auszuweiten und den Unternehmen zu gestatten, dies auf freiwilliger Basis zu tun. Die Erfahrung zeigt, dass das Engagement eines Unternehmens, das sich auf diese Weise verpflichtet hat, stärker wirkt.</p>
    • <p>1. Das geltende CO2-Gesetz verpflichtet den Bundesrat, die befreiungsberechtigten Wirtschaftszweige nach den Kriterien der CO2-Abgabelast und der Exposition im internationalen Wettbewerb zu bezeichnen. Weil sich die eindeutige Definition auf Verordnungsstufe (Anhang 7) als anspruchsvoll erwies, schlägt der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vor, allen Unternehmen mit einer Abgabelast von 15 000 Franken pro Jahr eine Befreiung zu ermöglichen und damit den Kreis der Befreiungsberechtigten zu erweitern. Eine freiwillige Zielvereinbarung kann bereits heute von sämtlichen Unternehmen abgeschlossen werden. </p><p>2. Ob sich in Zukunft eine Befreiung von der CO2-Abgabe lohnt, hängt nicht nur von den Kosten für die Ausarbeitung und Umsetzung der dafür erforderlichen Verminderungsverpflichtung ab, sondern auch von der Rückverteilung der CO2-Abgabe, die den abgabezahlenden Unternehmen proportional zur AHV-Lohnsumme ausgerichtet wird. Unternehmen, für die sich eine Befreiung finanziell nicht lohnt, steht bereits heute eine freiwillige Zielvereinbarung offen. Für die Unterstützung in diesem Prozess erhalten die vom Bund beauftragten Agenturen (Energieagentur der Wirtschaft (EnAW), Cleantech-Agentur Schweiz (Act)) für den Zeitraum 2013-2022 gesamthaft 11,1 Millionen Franken. Die Klimastiftung Schweiz, die von grossen Dienstleistungsunternehmen aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe alimentiert wird, unterstützt KMU finanziell, indem sie für freiwillige Zielvereinbarungen bis zur Hälfte der jährlichen Agenturgebühren übernimmt, sich an Investitionen zur CO2-Verminderung beteiligt und Innovationsvorhaben finanziell unterstützt. Energie Schweiz bietet KMU im Rahmen des Programms "Professionelle Energieberatung in KMU (PEIK)" Berechnungs-Tools an und übernimmt teilweise die Kosten der Energieberatung durch zugelassene Fachpersonen.</p><p>3. Eine Verminderungsverpflichtung zur Befreiung von der CO2-Abgabe ist und bleibt freiwillig. Hingegen verpflichten die meisten Kantone energieintensive Unternehmen über einen Grossverbraucherartikel im kantonalen Energiegesetz zu Massnahmen. Die Zielvereinbarung ist ein mögliches Instrument dazu. Die Zielvereinbarung kann als Basis für die Verminderungsverpflichtung zur Befreiung von der CO2-Abgabe, die Rückerstattung des Netzzuschlags und die Umsetzung des Grossverbraucherartikels eingesetzt werden, womit Unternehmen Synergien nutzen und Kosten einsparen können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es ist wichtig, dass alle Unternehmen Anreize haben, um CO2 einzusparen. Das Instrument der Zielvereinbarungen hat sich in Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, bereits bewährt.</p><p>Könnte der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes vorsehen, dass:</p><p>1. die Verwendung dieses Instruments auf alle Unternehmen ausgedehnt wird?</p><p>2. die finanziellen Anreize verstärkt werden, sodass auch kleinere Unternehmen ermutigt werden, das Instrument der Zielvereinbarungen einzusetzen?</p><p>3. Unternehmen, die noch keine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben, eine solche auf freiwilliger Basis abzuschliessen?</p>
    • Schaffung weiterer Anreize zum Einsparen von CO2-Emissionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis

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