Der "Service public" der öffentlichen Apotheken soll auf Dauer erhalten werden

ShortId
18.4033
Id
20184033
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Der "Service public" der öffentlichen Apotheken soll auf Dauer erhalten werden
AdditionalIndexing
04;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Humbel 12.3864, "Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung", anerkennt der Bundesrat die Apothekerinnen und Apotheker als wichtigen Pfeiler für eine niederschwellige medizinische Grundversorgung. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Ruiz Rebecca 17.3172, "Erweiterte Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Reichen die Mittel aus?", festgehalten, hat das Parlament die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker mit der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) erweitert. Mit dieser Kompetenzerweiterung sind Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 befugt, gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verschreibung abgeben zu können. Die Umschreibung dieser Kompetenzen (Diagnose und Behandlung leichter Erkrankungen durch Apothekerinnen und Apotheker) wurde parallel als Ausbildungsziel in das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) aufgenommen (in Kraft seit 1. Januar 2018). Mit 21,3 Apotheken pro 100 000 Einwohner (2015) ist die Apothekendichte in der Schweiz in den letzten Jahren ziemlich stabil geblieben. Dieser Wert liegt etwas unter dem OECD-Durchschnitt (25,1 pro 100 000 Einwohner). Die Situation ist sehr unterschiedlich zwischen den Kantonen, unter anderem abhängig davon, ob die Ärzte selber Arzneimittel abgeben dürfen. Der Bundesrat erachtet daher die Versorgung als nicht gefährdet. </p><p>2. Am 14. September 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen Vorschlag für die Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) gemäss den Empfehlungen des Expertenberichtes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage nutzt Sparpotenzial, indem sie bestimmte Parameter aktualisiert, die bei der Berechnung des Vertriebsanteils berücksichtigt werden, so zum Beispiel die Zinssätze und die Rückerstattungsfristen. Mit dieser Anpassung sind Einsparungen von ungefähr 47 Millionen Franken zugunsten der OKP zu erwarten, davon gehen ungefähr 26 Millionen Franken zulasten der Apotheken. Mit dem Vorhaben wird auch die Abgabe von Generika gefördert. Die Vernehmlassung dauert bis 14. Dezember 2018 (Unterlagen sind abrufbar unter www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen).</p><p>3. Neben der Abgeltung der Logistikleistungen in Zusammenhang mit der Abgabe nach verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (nach Art. 38 KLV) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bestimmte pharmazeutische Leistungen in Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Art. 4a KLV). Die Vergütung für diese Leistungen wird in einem Vertrag zwischen dem Dachverband der Apotheken und den Krankenversicherungsverbänden vereinbart. Entsprechende Leistungen müssen sich aber immer in die für Apothekerinnen und Apotheker vorgesehene Rolle einfügen und somit mit der Abgabe von ärztlich verordneten Arzneimitteln verbunden sein. Der Bundesrat hat sich mit seinem Antrag zur Annahme der Motion SGK-N 18.3387, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", bereiterklärt, zu prüfen, wie das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) angepasst werden kann, sodass im Rahmen von organisierten und qualitätsgesicherten Programmen zur Früherkennung und Prävention sowie Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten die nichtärztlichen Leistungserbringer weiter gehende Leistungen zulasten der OKP erbringen können, als dies bei der selbstständigen Leistungserbringung ausserhalb von Programmen derzeit vorgesehen ist. Dieser strikte Rahmen soll eine bessere Kontrolle der Mengen von erbrachten Leistungen und somit eine bessere Kostenkontrolle ermöglichen. </p><p>4. Im Rahmen der Revision von Artikel 38 KLV in Vernehmlassung hat der Bundesrat auch den Anstieg gewisser Vertriebskosten berücksichtigt, namentlich bei den teuersten Arzneimitteln. Er schlägt vor, bei Arzneimitteln ab einem Fabrikabgabepreis von 3070 Franken den Vertriebsanteil von 240 auf 300 Franken zu erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz gibt es ein Apothekennetz, das einen "Service public" von hoher Qualität anbietet. Die beiden Haupteinnahmequellen der Apotheken sind der Verkauf von Medikamenten und die Leistungen zugunsten eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Medikamenten. Diese Tätigkeiten sind stark reguliert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Abgeltung für die Vertriebsleistung der Medikamente fest, und die Krankenkassen legen die Tarife für die bei der Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker in einem Vertrag fest. 2001 verabschiedeten die Apothekerinnen und Apotheker ein neues leistungsorientiertes Abgeltungssystem (LOA). Damit wurde ihr aus der Grundversicherung stammendes Einkommen von den Medikamentenpreisen entkoppelt, mit dem Ziel, die Abgabe von Generika zu fördern. Die Bilanz ist weitgehend positiv. Das Parlament hat überdies 2015 das Medizinalberufegesetz und 2016 das Heilmittelgesetz dahingehend revidiert, dass die Kompetenzen und Infrastrukturen der Apotheken besser genutzt werden (vgl. Bericht zum Postulat 12.3864).</p><p>Ich bitte nun den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. In den vergangenen zehn Jahren nahm das Arbeitsvolumen der Apotheken um 17,5 Prozent zu, das Nettoeinkommen um 5,2 Prozent. Seit dem Jahr 2001 wurde der vom BAG festgelegte Vertriebsanteil gesenkt, und die mit den Krankenversicherern ausgehandelten Tarifpunkte blieben unverändert. Eine rollende Studie der KOF der ETHZ kommt zum Schluss, dass 26 Prozent der Apotheken in ihrer Existenz bedroht sind. Hat der Bundesrat Massnahmen vorgesehen, um diesen Service public auf Dauer aufrechtzuerhalten?</p><p>2. Der Expertenbericht des Bundesrates sieht eine Anpassung der Vertriebsmarge vor (M23). Befürchtet der Bundesrat nicht auch, dass damit die Entkoppelung von den Medikamentenpreisen und die Abgabe von Generika infrage gestellt werden? Wären die Apotheken, die nebenher nicht noch eine andere Tätigkeit ausüben, beispielsweise mit einer Parfümerie, dadurch nicht bedroht?</p><p>3. Zurzeit kommen die Grundversicherer nur für Leistungen der Apothekerin oder des Apothekers auf, die im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente stehen. Wie stellt sich der Bundesrat die dauerhafte Abgeltung der mit ihren neuen Kompetenzen verbundenen Leistungen vor?</p><p>4. Apothekerin und Grossist teilen sich eine Bruttomarge von 240 Franken, wenn sie ein Medikament abgeben, dessen Fabrikabgabepreis über 2570 Franken liegt (Art. 38 der Verordnung des EDI über die Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung). Nun erscheinen aber auch Medikamente, die über 10 000 Franken pro Packung kosten. Was ist vorgesehen, damit deren Abgabe für die Apotheken kein Defizitgeschäft wird und die Apotheken die Compliance und die Sicherheit der Behandlung sicherstellen? </p>
  • Der "Service public" der öffentlichen Apotheken soll auf Dauer erhalten werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Humbel 12.3864, "Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung", anerkennt der Bundesrat die Apothekerinnen und Apotheker als wichtigen Pfeiler für eine niederschwellige medizinische Grundversorgung. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Ruiz Rebecca 17.3172, "Erweiterte Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Reichen die Mittel aus?", festgehalten, hat das Parlament die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker mit der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) erweitert. Mit dieser Kompetenzerweiterung sind Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 befugt, gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verschreibung abgeben zu können. Die Umschreibung dieser Kompetenzen (Diagnose und Behandlung leichter Erkrankungen durch Apothekerinnen und Apotheker) wurde parallel als Ausbildungsziel in das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) aufgenommen (in Kraft seit 1. Januar 2018). Mit 21,3 Apotheken pro 100 000 Einwohner (2015) ist die Apothekendichte in der Schweiz in den letzten Jahren ziemlich stabil geblieben. Dieser Wert liegt etwas unter dem OECD-Durchschnitt (25,1 pro 100 000 Einwohner). Die Situation ist sehr unterschiedlich zwischen den Kantonen, unter anderem abhängig davon, ob die Ärzte selber Arzneimittel abgeben dürfen. Der Bundesrat erachtet daher die Versorgung als nicht gefährdet. </p><p>2. Am 14. September 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen Vorschlag für die Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) gemäss den Empfehlungen des Expertenberichtes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage nutzt Sparpotenzial, indem sie bestimmte Parameter aktualisiert, die bei der Berechnung des Vertriebsanteils berücksichtigt werden, so zum Beispiel die Zinssätze und die Rückerstattungsfristen. Mit dieser Anpassung sind Einsparungen von ungefähr 47 Millionen Franken zugunsten der OKP zu erwarten, davon gehen ungefähr 26 Millionen Franken zulasten der Apotheken. Mit dem Vorhaben wird auch die Abgabe von Generika gefördert. Die Vernehmlassung dauert bis 14. Dezember 2018 (Unterlagen sind abrufbar unter www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen).</p><p>3. Neben der Abgeltung der Logistikleistungen in Zusammenhang mit der Abgabe nach verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (nach Art. 38 KLV) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bestimmte pharmazeutische Leistungen in Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Art. 4a KLV). Die Vergütung für diese Leistungen wird in einem Vertrag zwischen dem Dachverband der Apotheken und den Krankenversicherungsverbänden vereinbart. Entsprechende Leistungen müssen sich aber immer in die für Apothekerinnen und Apotheker vorgesehene Rolle einfügen und somit mit der Abgabe von ärztlich verordneten Arzneimitteln verbunden sein. Der Bundesrat hat sich mit seinem Antrag zur Annahme der Motion SGK-N 18.3387, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", bereiterklärt, zu prüfen, wie das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) angepasst werden kann, sodass im Rahmen von organisierten und qualitätsgesicherten Programmen zur Früherkennung und Prävention sowie Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten die nichtärztlichen Leistungserbringer weiter gehende Leistungen zulasten der OKP erbringen können, als dies bei der selbstständigen Leistungserbringung ausserhalb von Programmen derzeit vorgesehen ist. Dieser strikte Rahmen soll eine bessere Kontrolle der Mengen von erbrachten Leistungen und somit eine bessere Kostenkontrolle ermöglichen. </p><p>4. Im Rahmen der Revision von Artikel 38 KLV in Vernehmlassung hat der Bundesrat auch den Anstieg gewisser Vertriebskosten berücksichtigt, namentlich bei den teuersten Arzneimitteln. Er schlägt vor, bei Arzneimitteln ab einem Fabrikabgabepreis von 3070 Franken den Vertriebsanteil von 240 auf 300 Franken zu erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz gibt es ein Apothekennetz, das einen "Service public" von hoher Qualität anbietet. Die beiden Haupteinnahmequellen der Apotheken sind der Verkauf von Medikamenten und die Leistungen zugunsten eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Medikamenten. Diese Tätigkeiten sind stark reguliert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Abgeltung für die Vertriebsleistung der Medikamente fest, und die Krankenkassen legen die Tarife für die bei der Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker in einem Vertrag fest. 2001 verabschiedeten die Apothekerinnen und Apotheker ein neues leistungsorientiertes Abgeltungssystem (LOA). Damit wurde ihr aus der Grundversicherung stammendes Einkommen von den Medikamentenpreisen entkoppelt, mit dem Ziel, die Abgabe von Generika zu fördern. Die Bilanz ist weitgehend positiv. Das Parlament hat überdies 2015 das Medizinalberufegesetz und 2016 das Heilmittelgesetz dahingehend revidiert, dass die Kompetenzen und Infrastrukturen der Apotheken besser genutzt werden (vgl. Bericht zum Postulat 12.3864).</p><p>Ich bitte nun den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. In den vergangenen zehn Jahren nahm das Arbeitsvolumen der Apotheken um 17,5 Prozent zu, das Nettoeinkommen um 5,2 Prozent. Seit dem Jahr 2001 wurde der vom BAG festgelegte Vertriebsanteil gesenkt, und die mit den Krankenversicherern ausgehandelten Tarifpunkte blieben unverändert. Eine rollende Studie der KOF der ETHZ kommt zum Schluss, dass 26 Prozent der Apotheken in ihrer Existenz bedroht sind. Hat der Bundesrat Massnahmen vorgesehen, um diesen Service public auf Dauer aufrechtzuerhalten?</p><p>2. Der Expertenbericht des Bundesrates sieht eine Anpassung der Vertriebsmarge vor (M23). Befürchtet der Bundesrat nicht auch, dass damit die Entkoppelung von den Medikamentenpreisen und die Abgabe von Generika infrage gestellt werden? Wären die Apotheken, die nebenher nicht noch eine andere Tätigkeit ausüben, beispielsweise mit einer Parfümerie, dadurch nicht bedroht?</p><p>3. Zurzeit kommen die Grundversicherer nur für Leistungen der Apothekerin oder des Apothekers auf, die im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente stehen. Wie stellt sich der Bundesrat die dauerhafte Abgeltung der mit ihren neuen Kompetenzen verbundenen Leistungen vor?</p><p>4. Apothekerin und Grossist teilen sich eine Bruttomarge von 240 Franken, wenn sie ein Medikament abgeben, dessen Fabrikabgabepreis über 2570 Franken liegt (Art. 38 der Verordnung des EDI über die Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung). Nun erscheinen aber auch Medikamente, die über 10 000 Franken pro Packung kosten. Was ist vorgesehen, damit deren Abgabe für die Apotheken kein Defizitgeschäft wird und die Apotheken die Compliance und die Sicherheit der Behandlung sicherstellen? </p>
    • Der "Service public" der öffentlichen Apotheken soll auf Dauer erhalten werden

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