Die Arbeitgeber dazu motivieren, dem Arbeitsmarkt qualifizierte Personen zu übergeben

ShortId
18.4035
Id
20184035
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Die Arbeitgeber dazu motivieren, dem Arbeitsmarkt qualifizierte Personen zu übergeben
AdditionalIndexing
44;2836;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist klar, dass Arbeitgeber einen Teil der Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Langzeitangestellten verantworten, und zwar über die Weiterbildung, die sie ihren Angestellten bieten. Ein Arbeitgeber, der beispielsweise vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung nicht in die Kompetenzen seines Personals investiert und seine Angestellten nicht regelmässig in Funktion seiner strategischen Ausrichtung weiterbildet, bürdet der Allgemeinheit die Kosten dieses Entscheids auf, wenn er Angestellte entlässt. Das ist nicht richtig. Der Gesellschaft fallen nämlich Kosten an, weil sie die Arbeitsmarktfähigkeit Stellensuchender verbessern muss. An diesen Kosten sollten sich die Unternehmen beteiligen müssen. Diese Anreizmassnahmen sollen nicht die Unternehmen treffen, die ihren Angestellten angemessene Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, sondern die Unternehmen, die ihren Angestellten über Jahre kaum oder keine solchen Möglichkeiten bieten und dann Leute auf die Strasse stellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, wonach die Arbeitsmarktfähigkeit zentral ist, um eine Stelle zu finden und diese zu behalten. Entsprechend wichtig sind die Förderung des lebenslangen Lernens und damit die Sicherstellung und Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit während dem Erwerbsleben.</p><p>Gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) trägt der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung. Die öffentlichen und privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.</p><p>Gemäss dem Bundesamt für Statistik hat die Aus- und Weiterbildung für über drei Viertel der Unternehmen (77 Prozent) eine wichtige oder sehr wichtige Bedeutung für die Unternehmensstrategie. 2015 haben 89 Prozent der Unternehmen Weiterbildungen ihrer Beschäftigten unterstützt. Dieser Anteil ist seit 2011 um 6 Prozentpunkte gestiegen.</p><p>Um die Investitionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden in die Arbeitsmarktfähigkeit zu stärken, setzen Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der Fachkräfte-Initiative (FKI) auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene durch die Verbundpartner. Gemeinsam setzen sie sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung für Erwachsene ein und streben ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und erwachsenengerechten Bildungsgängen an. Jährlich erwerben rund 9000 über 24-Jährige ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) und verbessern damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.</p><p>Die Bedeutung von Weiterbildung ist auch Inhalt der verbundpartnerschaftlichen Diskussion zum Thema ältere Arbeitnehmende. Im Rahmen der vierten nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende haben die Arbeitgeber sich dafür ausgesprochen, sich aktiv für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmender einzusetzen. Sie bieten Arbeitsbedingungen an, welche die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmenden unterstützen, und schaffen ein günstiges Umfeld für Bildung im Betrieb.</p><p>Die geforderte Kontrolle und Sanktionierung der Arbeitgeber widerspricht aus Sicht des Bundesrates den ordnungspolitischen Grundsätzen der geltenden Arbeitsmarktpolitik, welche zum Erfolg des Schweizer Arbeitsmarkts beitragen. Zudem ist die Nachverfolgung von Weiterbildungsbemühungen der Arbeitgeber über Jahre zurück schwer umsetzbar. Angesichts des Engagements und der bereits hohen Beteiligung der Arbeitgeber an der Förderung des lebenslangen Lernens ihrer Mitarbeitenden erachtet der Bundesrat einen Eingriff dieser Art als nicht zielführend. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Aktivieren der Unternehmen zur Beteiligung an der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aus eigener Überzeugung nachhaltiger wirkt als ein staatlicher Eingriff in die betriebliche Personalpolitik.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die die Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen, dazu motivieren, ihre Verantwortung in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit dieser Personen wahrzunehmen. </p><p>Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen Personen entlässt, die während langen Jahren bei ihm gearbeitet haben, muss es für allfällige Kosten, die für die berufliche Neuausrichtung anfallen, aufkommen, sofern es in der Zeit, während der die betreffende Person bei ihm angestellt war, in diesem Bereich nicht genügend unternommen hat.</p>
  • Die Arbeitgeber dazu motivieren, dem Arbeitsmarkt qualifizierte Personen zu übergeben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist klar, dass Arbeitgeber einen Teil der Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Langzeitangestellten verantworten, und zwar über die Weiterbildung, die sie ihren Angestellten bieten. Ein Arbeitgeber, der beispielsweise vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung nicht in die Kompetenzen seines Personals investiert und seine Angestellten nicht regelmässig in Funktion seiner strategischen Ausrichtung weiterbildet, bürdet der Allgemeinheit die Kosten dieses Entscheids auf, wenn er Angestellte entlässt. Das ist nicht richtig. Der Gesellschaft fallen nämlich Kosten an, weil sie die Arbeitsmarktfähigkeit Stellensuchender verbessern muss. An diesen Kosten sollten sich die Unternehmen beteiligen müssen. Diese Anreizmassnahmen sollen nicht die Unternehmen treffen, die ihren Angestellten angemessene Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, sondern die Unternehmen, die ihren Angestellten über Jahre kaum oder keine solchen Möglichkeiten bieten und dann Leute auf die Strasse stellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, wonach die Arbeitsmarktfähigkeit zentral ist, um eine Stelle zu finden und diese zu behalten. Entsprechend wichtig sind die Förderung des lebenslangen Lernens und damit die Sicherstellung und Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit während dem Erwerbsleben.</p><p>Gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) trägt der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung. Die öffentlichen und privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.</p><p>Gemäss dem Bundesamt für Statistik hat die Aus- und Weiterbildung für über drei Viertel der Unternehmen (77 Prozent) eine wichtige oder sehr wichtige Bedeutung für die Unternehmensstrategie. 2015 haben 89 Prozent der Unternehmen Weiterbildungen ihrer Beschäftigten unterstützt. Dieser Anteil ist seit 2011 um 6 Prozentpunkte gestiegen.</p><p>Um die Investitionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden in die Arbeitsmarktfähigkeit zu stärken, setzen Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der Fachkräfte-Initiative (FKI) auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene durch die Verbundpartner. Gemeinsam setzen sie sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung für Erwachsene ein und streben ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und erwachsenengerechten Bildungsgängen an. Jährlich erwerben rund 9000 über 24-Jährige ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) und verbessern damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.</p><p>Die Bedeutung von Weiterbildung ist auch Inhalt der verbundpartnerschaftlichen Diskussion zum Thema ältere Arbeitnehmende. Im Rahmen der vierten nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende haben die Arbeitgeber sich dafür ausgesprochen, sich aktiv für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmender einzusetzen. Sie bieten Arbeitsbedingungen an, welche die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmenden unterstützen, und schaffen ein günstiges Umfeld für Bildung im Betrieb.</p><p>Die geforderte Kontrolle und Sanktionierung der Arbeitgeber widerspricht aus Sicht des Bundesrates den ordnungspolitischen Grundsätzen der geltenden Arbeitsmarktpolitik, welche zum Erfolg des Schweizer Arbeitsmarkts beitragen. Zudem ist die Nachverfolgung von Weiterbildungsbemühungen der Arbeitgeber über Jahre zurück schwer umsetzbar. Angesichts des Engagements und der bereits hohen Beteiligung der Arbeitgeber an der Förderung des lebenslangen Lernens ihrer Mitarbeitenden erachtet der Bundesrat einen Eingriff dieser Art als nicht zielführend. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Aktivieren der Unternehmen zur Beteiligung an der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aus eigener Überzeugung nachhaltiger wirkt als ein staatlicher Eingriff in die betriebliche Personalpolitik.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die die Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen, dazu motivieren, ihre Verantwortung in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit dieser Personen wahrzunehmen. </p><p>Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen Personen entlässt, die während langen Jahren bei ihm gearbeitet haben, muss es für allfällige Kosten, die für die berufliche Neuausrichtung anfallen, aufkommen, sofern es in der Zeit, während der die betreffende Person bei ihm angestellt war, in diesem Bereich nicht genügend unternommen hat.</p>
    • Die Arbeitgeber dazu motivieren, dem Arbeitsmarkt qualifizierte Personen zu übergeben

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