Kompetenzzentrum für künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung

ShortId
18.4037
Id
20184037
Updated
28.07.2023 03:08
Language
de
Title
Kompetenzzentrum für künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
34;04;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Spitzentechnologien, die mit künstlicher Intelligenz operieren, erlauben ganz neue Entwicklungen, insbesondere in Aufgabenbereichen, in denen es darum geht, etwas aufzudecken oder Entscheidungen auf der Grundlage einer grossen Datenmenge zu fällen. Der Mensch, wenn er ohne technologische Unterstützung vor der Entscheidung steht, wie er Kontrollen durchführen soll, wird oftmals Opfer von kognitiven Fehlleistungen, die Diskriminierungen zur Folge haben oder zu Ineffizienz führen können.</p><p>Das maschinelle Lernen und verwandte Technologien erlauben eine Verbesserung der Qualität von Entscheidungen; die ihnen zugrunde liegenden Algorithmen sind transparent, und sie steuern die Systeme so, dass ungerechte Formen von Diskriminierung vermieden werden. Eine ethische Anwendung dieser Technologien in der Praxis würde deutlich bessere Entscheidungen ermöglichen, sowohl in ethischer Hinsicht wie mit Blick auf die Effizienz.</p><p>Diese Technologien sind von hoher Komplexität. Darum wäre die Schaffung eines internen Kompetenzzentrums, das im Übrigen auch Rückgriff auf externe Kompetenzen nehmen könnte, ein wirksames Vorgehen, um innerhalb der Verwaltung Pilotprojekte durchzuführen und dabei Redundanzen zu vermeiden. Ein solches Zentrum erlaubte auch eine umfassende Prüfung der ethischen und der technischen Fragen.</p>
  • <p>Im Rahmen der Aktualisierung der Strategie Digitale Schweiz hat der Bundesrat am 5. September 2018 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem Eidgenössischen Departement des Innern, dem Eidgenössischen Finanzdepartement, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Arbeitsgruppe zum Thema der künstlichen Intelligenz zusammenzustellen. Die Arbeitsgruppe soll namentlich den Wissens- und Meinungsaustausch sicherstellen. Sie wird dem Bundesrat bis im Herbst 2019 eine Übersicht über bestehende Aktivitäten inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung im Bereich der künstlichen Intelligenz unterbreiten und nimmt auf Basis bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Einschätzung zu neuen Handlungsfeldern vor. Dies beinhaltet auch Überlegungen zu einem transparenten und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie eine Analyse zur Schaffung eines möglichen Kompetenzzentrums, wie vom Motionär beschrieben.</p><p>Mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe hat der Bundesrat die Grundlagen geschaffen, um die vom Postulanten beschriebenen Chancen und Herausforderungen in der Anwendung von Künstlicher Intelligenz - auch in der Verwaltung - im Rahmen einer departementsübergreifenden Arbeitsgruppe aufzunehmen. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf, den Arbeiten dieser Arbeitsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt vorzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein internes Kompetenzzentrum, zum Beispiel im Eidgenössischen Departement des Innern, zu schaffen, das die Verwendung von künstlicher Intelligenz und von neuen Verfahren wie dem maschinellen Lernen (Machine Learning) durch den Bund entwickelt, unterstützt und ihr einen Rahmen setzt. Damit soll insbesondere die Effizienz der Bundesverwaltung gesteigert werden, etwa bei Kontrolltätigkeiten oder bei der Feststellung von Risiken; es sollen damit aber auch gewisse Fehlleistungen wie etwa Diskriminierungen vermieden werden. Solche Technologien können hilfreich sein bei der Aufdeckung von Betrugsfällen, etwa im Steuerbereich, bei der Wahl geeigneter Mittel, um Strategien für unangemeldete Kontrollen zu entwickeln, bei der Analyse von Sicherheitsrisiken und in weiteren Bereichen.</p><p>Der Bundesrat soll ein besonderes Augenmerk auf ethische Gesichtspunkte legen sowie auf Transparenz; es soll gewährleistet sein, dass die möglicherweise zu entwickelnden Werkzeuge die Effizienz und die Qualität der Entscheidungen verbessern und dass sie nicht im Vergleich zu den aktuellen Vorgehensweisen zusätzliche ethische Fragen aufwerfen. </p>
  • Kompetenzzentrum für künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Spitzentechnologien, die mit künstlicher Intelligenz operieren, erlauben ganz neue Entwicklungen, insbesondere in Aufgabenbereichen, in denen es darum geht, etwas aufzudecken oder Entscheidungen auf der Grundlage einer grossen Datenmenge zu fällen. Der Mensch, wenn er ohne technologische Unterstützung vor der Entscheidung steht, wie er Kontrollen durchführen soll, wird oftmals Opfer von kognitiven Fehlleistungen, die Diskriminierungen zur Folge haben oder zu Ineffizienz führen können.</p><p>Das maschinelle Lernen und verwandte Technologien erlauben eine Verbesserung der Qualität von Entscheidungen; die ihnen zugrunde liegenden Algorithmen sind transparent, und sie steuern die Systeme so, dass ungerechte Formen von Diskriminierung vermieden werden. Eine ethische Anwendung dieser Technologien in der Praxis würde deutlich bessere Entscheidungen ermöglichen, sowohl in ethischer Hinsicht wie mit Blick auf die Effizienz.</p><p>Diese Technologien sind von hoher Komplexität. Darum wäre die Schaffung eines internen Kompetenzzentrums, das im Übrigen auch Rückgriff auf externe Kompetenzen nehmen könnte, ein wirksames Vorgehen, um innerhalb der Verwaltung Pilotprojekte durchzuführen und dabei Redundanzen zu vermeiden. Ein solches Zentrum erlaubte auch eine umfassende Prüfung der ethischen und der technischen Fragen.</p>
    • <p>Im Rahmen der Aktualisierung der Strategie Digitale Schweiz hat der Bundesrat am 5. September 2018 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem Eidgenössischen Departement des Innern, dem Eidgenössischen Finanzdepartement, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Arbeitsgruppe zum Thema der künstlichen Intelligenz zusammenzustellen. Die Arbeitsgruppe soll namentlich den Wissens- und Meinungsaustausch sicherstellen. Sie wird dem Bundesrat bis im Herbst 2019 eine Übersicht über bestehende Aktivitäten inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung im Bereich der künstlichen Intelligenz unterbreiten und nimmt auf Basis bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Einschätzung zu neuen Handlungsfeldern vor. Dies beinhaltet auch Überlegungen zu einem transparenten und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie eine Analyse zur Schaffung eines möglichen Kompetenzzentrums, wie vom Motionär beschrieben.</p><p>Mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe hat der Bundesrat die Grundlagen geschaffen, um die vom Postulanten beschriebenen Chancen und Herausforderungen in der Anwendung von Künstlicher Intelligenz - auch in der Verwaltung - im Rahmen einer departementsübergreifenden Arbeitsgruppe aufzunehmen. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf, den Arbeiten dieser Arbeitsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt vorzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein internes Kompetenzzentrum, zum Beispiel im Eidgenössischen Departement des Innern, zu schaffen, das die Verwendung von künstlicher Intelligenz und von neuen Verfahren wie dem maschinellen Lernen (Machine Learning) durch den Bund entwickelt, unterstützt und ihr einen Rahmen setzt. Damit soll insbesondere die Effizienz der Bundesverwaltung gesteigert werden, etwa bei Kontrolltätigkeiten oder bei der Feststellung von Risiken; es sollen damit aber auch gewisse Fehlleistungen wie etwa Diskriminierungen vermieden werden. Solche Technologien können hilfreich sein bei der Aufdeckung von Betrugsfällen, etwa im Steuerbereich, bei der Wahl geeigneter Mittel, um Strategien für unangemeldete Kontrollen zu entwickeln, bei der Analyse von Sicherheitsrisiken und in weiteren Bereichen.</p><p>Der Bundesrat soll ein besonderes Augenmerk auf ethische Gesichtspunkte legen sowie auf Transparenz; es soll gewährleistet sein, dass die möglicherweise zu entwickelnden Werkzeuge die Effizienz und die Qualität der Entscheidungen verbessern und dass sie nicht im Vergleich zu den aktuellen Vorgehensweisen zusätzliche ethische Fragen aufwerfen. </p>
    • Kompetenzzentrum für künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung

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