Fortgesetzte Schliessungen von Verladebahnhöfen für die Holzwirtschaft. Wurden die finanziellen und ökologischen Auswirkungen untersucht, und wie kommt es zu den Entscheidungen?

ShortId
18.4041
Id
20184041
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Fortgesetzte Schliessungen von Verladebahnhöfen für die Holzwirtschaft. Wurden die finanziellen und ökologischen Auswirkungen untersucht, und wie kommt es zu den Entscheidungen?
AdditionalIndexing
52;55;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Freiverladeanlage in Yvonand ist nicht optimal gelegen, und aus diesem Grund bietet SBB Cargo an diesem Bahnhof keinen Holzverlad an. In seiner Stellungnahme zum Postulat 14.3769 wies der Bundesrat auf die geplante Neuorganisation der Güterverkehrsanlagen im Bahnhof Yvonand und auf der Linie Yverdon-Payerne hin. Dazu könnte in der Umgebung von Estavayer-le-Lac in weniger als 10 Kilometer Entfernung von Yvonand eine neue moderne Verladeanlage als Ersatz für die bestehende Anlage in Yvonand entstehen.</p><p>Derzeit wird im Bahnhof Croy-Romainmôtier kein Freiverlad betrieben. In den Stellungnahmen der Anhörung zum Konzept für den Gütertransport auf der Schiene wurde für diesen Standort keine Freiverladeanlage gefordert, weder von den Kantonen noch von den Verladern oder den Eisenbahnunternehmen. Das Holz kann unweit von Romainmôtier im von SBB Cargo betriebenen Bedienpunkt in Orbe-Industrie auf die Schiene verladen werden.</p><p>Zudem ist es Sache der Kantone, die Bedürfnisse der Holzwirtschaft in den Strategieplänen oder regionalen Güterverkehrskonzepten zu berücksichtigen.</p><p>2. Der Betrieb einer Verladeanlage und die Verladeanlage als Infrastrukturobjekt sind voneinander zu unterscheiden. Die Stilllegung oder die Fortführung des Betriebs einer Anlage wird von den Eisenbahnunternehmen beschlossen. Der Entscheid für den Erhalt oder die Schliessung einer Anlage, die zur Bahninfrastruktur gehört, wird hingegen über das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene vom Bundesrat gefällt. Die von einem Bahnunternehmen beschlossene Aufgabe der Bedienung einer Anlage als Zustellpunkt ist demzufolge nicht automatisch mit der Schliessung und dem Verschwinden dieser Anlage als Infrastrukturobjekt gleichzusetzen.</p><p>Das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene ist ein neues Instrument des Gütertransportgesetzes (GüTG, SR 742.41) und wurde vom Bundesrat am 20. Dezember 2017 verabschiedet. Vor seiner Einführung hatten die Infrastrukturbetreiberinnen mehr Entscheidungsfreiheit: Früher bauten sie eine Freiverladeanlage nach dem gefassten Betriebsaufgabebeschluss in der Regel zurück, um die hohen Unterhaltskosten einzusparen. Neu werden die Schliessung und der Rückbau einer derzeit betriebenen Anlage (z. B. Nyon oder Cossonay) von einem im Güterverkehrskonzept festgelegten Verfahren geregelt, bei dem die betroffenen Akteure angehört werden und der Bund eine Interessenabwägung vornimmt.</p><p>3. Der Betrieb der Freiverladeanlagen für den Holztransport ist eine unternehmerische Aufgabe der SBB. Der Bundesrat äussert sich nicht zu den betrieblichen Geschäftsprozessen. Als Eigentümer der SBB erwartet der Bundesrat, dass SBB Cargo die Strategie eines unternehmerisch und eigenwirtschaftlich geführten Wagenladungsverkehrs gemäss seinen strategischen Zielen für die SBB fortsetzt. Im Geschäftsbereich Schweiz erwirtschaftete SBB Cargo im Jahr 2017 ein negatives operatives Ergebnis von minus 37 Millionen Franken. Aufgrund dieses Ertragsrückgangs wurde ein Sanierungs- und Weiterentwicklungsprogramm für SBB Cargo Schweiz erforderlich, welches unter anderem auch zu einer Überprüfung der Bedienpunkte im Wagenladungsverkehr führen wird.</p><p>4. Die Bahnhöfe Cossonay und Nyon sind in den Verzeichnissen in den Anhängen zum Güterverkehrskonzept als Freiverlade aufgeführt. Ein Freiverlad im Bahnhof Eysins ist hingegen nicht verzeichnet, weil in Nyon der nächstgelegene Zugang zur Schieneninfrastruktur besteht. Jede Änderung an der Funktionalität oder der Infrastruktur dieser Freiverlade - namentlich ihre Schliessung - muss vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigt werden. Ein solcher Antrag liegt jedoch derzeit nicht vor.</p><p>Anpassungen erfolgen auf Antrag der Infrastrukturbetreiberinnen oder der Kantone. Die Antragstellerin oder der Antragsteller legt dem BAV eine Abwägung der Interessen aller von den Anpassungen betroffenen Akteure vor (zuständige kantonale und kommunale Behörden, Infrastrukturbetreiberin, betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verlader). Das UVEK entscheidet aufgrund der Beurteilung der allgemeinen Auswirkungen auf den Verkehr und auf die räumliche Entwicklung. Bei seinem Entscheid berücksichtigt es insbesondere regionale Güterverkehrskonzepte und Strategiepläne der Kantone. Auf Antrag kann eine Anlage aufgehoben werden, wenn sie langfristig für die Bewältigung des regionalen Güterverkehrsaufkommens nicht mehr benötigt wird oder in einer Region für die Verlader und die Bahnen tragbare Alternativen bestehen oder solche geschaffen werden.</p><p>5. Bei seinem Entscheid, Verladeanlagen zu schliessen, berücksichtigt der Bund - wie im Konzept vorgesehen - die Auswirkungen der Schliessung auf die Wirtschaft und auf die Umwelt. Angesichts des grossen Einflusses des Gütertransportmarktes auf die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Ressource Holz und der damit verbundenen politischen Bedeutung hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Studie in Auftrag gegeben. Sie zeigt auf, dass die Bereitstellung des dezentral anfallenden Rohstoffs Holz mit erheblichen Transportleistungen verbunden ist. Für die verarbeitende Industrie ist der Holztransport von grosser wirtschaftlicher Bedeutung, da die Transportkosten je nach Sortiment 25 bis 30 Prozent der Rohstoffkosten bei Werkseingang betragen. Die Studie untersuchte die aktuelle Situation im Bereich Holztransporte auf breiter Ebene und identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten in organisatorischer, technischer und normativer Hinsicht. Zudem wurden die Kostenstrukturen in der Schweiz mit denjenigen der Nachbarländer verglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Waldwirtschaft macht immer wieder schwierige Zeiten durch, sowohl aus konjunkturellen und ökonomischen wie auch aus meteorologischen Gründen. Nun setzt aber in unserem Land die Schliessung zahlreicher Bahnhöfe, die für den Verlad von Industrieholz bestens ausgerüstet sind, diesen Wirtschaftszweig unter zusätzlichen Druck.</p><p>Der Verzicht auf Bahntransporte führt zu längeren Strassentransporten. Dies verursacht zusätzliche Kosten, belastet unnötigerweise den Strassenverkehr, auch auf Autobahnen und sogar durch Städte, auf dem Weg zu Bahnhöfen, die fernab von den Produktionsstätten - sprich den Wäldern - liegen.</p><p>Im Kanton Waadt wurden mehrere Bahnhöfe geschlossen, die für den Verlad von Industrieholz perfekt eingerichtet sind. Dabei sollte doch gerade die Entwicklung in entgegengesetzter Richtung gefördert werden. Im Jahr 2007 wurden die Bahnhöfe Yvonand und Chavornay geschlossen, 2014 folgten Croy-Romainmôtier und Le Sentier, 2017 Ste-Croix, und für 2020 ist die Schliessung der Bahnhöfe von Eysins und Cossonay vorgesehen.</p><p>Es verwundert mich, dass der Bund die Schliessung dieser günstig gelegenen Bahnhöfe gutheisst, und ich stelle deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie könnten die Bahnhöfe von Yvonand und Croy-Romainmôtier wieder für den Verlad von Industrieholz funktionstüchtig gemacht werden?</p><p>2. Wurde die Strategie, zahlreiche Bahnhöfe mit einer Infrastruktur für den Verlad von Nutzholz zu schliessen, jeweils mit den regionalen Akteuren aus Wirtschaft und Politik diskutiert?</p><p>3. Welcher Logik folgen die Überlegungen und Entscheidungen über diese Schliessungen?</p><p>4. Kann die geplante Schliessung der Bahnhöfe von Eysins und Cossonay überprüft werden?</p><p>5. Ist sich der Bund bewusst, welche finanziellen Folgen für die Waldwirtschaft und welche ökologischen Auswirkungen auf die Umwelt die Schliessungen günstig gelegener Bahnhöfe zeitigen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.</p>
  • Fortgesetzte Schliessungen von Verladebahnhöfen für die Holzwirtschaft. Wurden die finanziellen und ökologischen Auswirkungen untersucht, und wie kommt es zu den Entscheidungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Freiverladeanlage in Yvonand ist nicht optimal gelegen, und aus diesem Grund bietet SBB Cargo an diesem Bahnhof keinen Holzverlad an. In seiner Stellungnahme zum Postulat 14.3769 wies der Bundesrat auf die geplante Neuorganisation der Güterverkehrsanlagen im Bahnhof Yvonand und auf der Linie Yverdon-Payerne hin. Dazu könnte in der Umgebung von Estavayer-le-Lac in weniger als 10 Kilometer Entfernung von Yvonand eine neue moderne Verladeanlage als Ersatz für die bestehende Anlage in Yvonand entstehen.</p><p>Derzeit wird im Bahnhof Croy-Romainmôtier kein Freiverlad betrieben. In den Stellungnahmen der Anhörung zum Konzept für den Gütertransport auf der Schiene wurde für diesen Standort keine Freiverladeanlage gefordert, weder von den Kantonen noch von den Verladern oder den Eisenbahnunternehmen. Das Holz kann unweit von Romainmôtier im von SBB Cargo betriebenen Bedienpunkt in Orbe-Industrie auf die Schiene verladen werden.</p><p>Zudem ist es Sache der Kantone, die Bedürfnisse der Holzwirtschaft in den Strategieplänen oder regionalen Güterverkehrskonzepten zu berücksichtigen.</p><p>2. Der Betrieb einer Verladeanlage und die Verladeanlage als Infrastrukturobjekt sind voneinander zu unterscheiden. Die Stilllegung oder die Fortführung des Betriebs einer Anlage wird von den Eisenbahnunternehmen beschlossen. Der Entscheid für den Erhalt oder die Schliessung einer Anlage, die zur Bahninfrastruktur gehört, wird hingegen über das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene vom Bundesrat gefällt. Die von einem Bahnunternehmen beschlossene Aufgabe der Bedienung einer Anlage als Zustellpunkt ist demzufolge nicht automatisch mit der Schliessung und dem Verschwinden dieser Anlage als Infrastrukturobjekt gleichzusetzen.</p><p>Das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene ist ein neues Instrument des Gütertransportgesetzes (GüTG, SR 742.41) und wurde vom Bundesrat am 20. Dezember 2017 verabschiedet. Vor seiner Einführung hatten die Infrastrukturbetreiberinnen mehr Entscheidungsfreiheit: Früher bauten sie eine Freiverladeanlage nach dem gefassten Betriebsaufgabebeschluss in der Regel zurück, um die hohen Unterhaltskosten einzusparen. Neu werden die Schliessung und der Rückbau einer derzeit betriebenen Anlage (z. B. Nyon oder Cossonay) von einem im Güterverkehrskonzept festgelegten Verfahren geregelt, bei dem die betroffenen Akteure angehört werden und der Bund eine Interessenabwägung vornimmt.</p><p>3. Der Betrieb der Freiverladeanlagen für den Holztransport ist eine unternehmerische Aufgabe der SBB. Der Bundesrat äussert sich nicht zu den betrieblichen Geschäftsprozessen. Als Eigentümer der SBB erwartet der Bundesrat, dass SBB Cargo die Strategie eines unternehmerisch und eigenwirtschaftlich geführten Wagenladungsverkehrs gemäss seinen strategischen Zielen für die SBB fortsetzt. Im Geschäftsbereich Schweiz erwirtschaftete SBB Cargo im Jahr 2017 ein negatives operatives Ergebnis von minus 37 Millionen Franken. Aufgrund dieses Ertragsrückgangs wurde ein Sanierungs- und Weiterentwicklungsprogramm für SBB Cargo Schweiz erforderlich, welches unter anderem auch zu einer Überprüfung der Bedienpunkte im Wagenladungsverkehr führen wird.</p><p>4. Die Bahnhöfe Cossonay und Nyon sind in den Verzeichnissen in den Anhängen zum Güterverkehrskonzept als Freiverlade aufgeführt. Ein Freiverlad im Bahnhof Eysins ist hingegen nicht verzeichnet, weil in Nyon der nächstgelegene Zugang zur Schieneninfrastruktur besteht. Jede Änderung an der Funktionalität oder der Infrastruktur dieser Freiverlade - namentlich ihre Schliessung - muss vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigt werden. Ein solcher Antrag liegt jedoch derzeit nicht vor.</p><p>Anpassungen erfolgen auf Antrag der Infrastrukturbetreiberinnen oder der Kantone. Die Antragstellerin oder der Antragsteller legt dem BAV eine Abwägung der Interessen aller von den Anpassungen betroffenen Akteure vor (zuständige kantonale und kommunale Behörden, Infrastrukturbetreiberin, betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verlader). Das UVEK entscheidet aufgrund der Beurteilung der allgemeinen Auswirkungen auf den Verkehr und auf die räumliche Entwicklung. Bei seinem Entscheid berücksichtigt es insbesondere regionale Güterverkehrskonzepte und Strategiepläne der Kantone. Auf Antrag kann eine Anlage aufgehoben werden, wenn sie langfristig für die Bewältigung des regionalen Güterverkehrsaufkommens nicht mehr benötigt wird oder in einer Region für die Verlader und die Bahnen tragbare Alternativen bestehen oder solche geschaffen werden.</p><p>5. Bei seinem Entscheid, Verladeanlagen zu schliessen, berücksichtigt der Bund - wie im Konzept vorgesehen - die Auswirkungen der Schliessung auf die Wirtschaft und auf die Umwelt. Angesichts des grossen Einflusses des Gütertransportmarktes auf die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Ressource Holz und der damit verbundenen politischen Bedeutung hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Studie in Auftrag gegeben. Sie zeigt auf, dass die Bereitstellung des dezentral anfallenden Rohstoffs Holz mit erheblichen Transportleistungen verbunden ist. Für die verarbeitende Industrie ist der Holztransport von grosser wirtschaftlicher Bedeutung, da die Transportkosten je nach Sortiment 25 bis 30 Prozent der Rohstoffkosten bei Werkseingang betragen. Die Studie untersuchte die aktuelle Situation im Bereich Holztransporte auf breiter Ebene und identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten in organisatorischer, technischer und normativer Hinsicht. Zudem wurden die Kostenstrukturen in der Schweiz mit denjenigen der Nachbarländer verglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Waldwirtschaft macht immer wieder schwierige Zeiten durch, sowohl aus konjunkturellen und ökonomischen wie auch aus meteorologischen Gründen. Nun setzt aber in unserem Land die Schliessung zahlreicher Bahnhöfe, die für den Verlad von Industrieholz bestens ausgerüstet sind, diesen Wirtschaftszweig unter zusätzlichen Druck.</p><p>Der Verzicht auf Bahntransporte führt zu längeren Strassentransporten. Dies verursacht zusätzliche Kosten, belastet unnötigerweise den Strassenverkehr, auch auf Autobahnen und sogar durch Städte, auf dem Weg zu Bahnhöfen, die fernab von den Produktionsstätten - sprich den Wäldern - liegen.</p><p>Im Kanton Waadt wurden mehrere Bahnhöfe geschlossen, die für den Verlad von Industrieholz perfekt eingerichtet sind. Dabei sollte doch gerade die Entwicklung in entgegengesetzter Richtung gefördert werden. Im Jahr 2007 wurden die Bahnhöfe Yvonand und Chavornay geschlossen, 2014 folgten Croy-Romainmôtier und Le Sentier, 2017 Ste-Croix, und für 2020 ist die Schliessung der Bahnhöfe von Eysins und Cossonay vorgesehen.</p><p>Es verwundert mich, dass der Bund die Schliessung dieser günstig gelegenen Bahnhöfe gutheisst, und ich stelle deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie könnten die Bahnhöfe von Yvonand und Croy-Romainmôtier wieder für den Verlad von Industrieholz funktionstüchtig gemacht werden?</p><p>2. Wurde die Strategie, zahlreiche Bahnhöfe mit einer Infrastruktur für den Verlad von Nutzholz zu schliessen, jeweils mit den regionalen Akteuren aus Wirtschaft und Politik diskutiert?</p><p>3. Welcher Logik folgen die Überlegungen und Entscheidungen über diese Schliessungen?</p><p>4. Kann die geplante Schliessung der Bahnhöfe von Eysins und Cossonay überprüft werden?</p><p>5. Ist sich der Bund bewusst, welche finanziellen Folgen für die Waldwirtschaft und welche ökologischen Auswirkungen auf die Umwelt die Schliessungen günstig gelegener Bahnhöfe zeitigen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.</p>
    • Fortgesetzte Schliessungen von Verladebahnhöfen für die Holzwirtschaft. Wurden die finanziellen und ökologischen Auswirkungen untersucht, und wie kommt es zu den Entscheidungen?

Back to List