Wurden die Eltern vergessen, die schwerkranke Kinder oder Kinder mit Behinderungen betreuen?

ShortId
18.4044
Id
20184044
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Wurden die Eltern vergessen, die schwerkranke Kinder oder Kinder mit Behinderungen betreuen?
AdditionalIndexing
28;2836;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Zurzeit ist der Erlassentwurf und der erläuternde Bericht zur Betreuungsentschädigung für Eltern schwer beeinträchtigter oder verunfallter Kinder in der Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauerte bis am 16. November 2018. Der Bundesrat wird im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsantworten und im Hinblick auf eine allfällige Ausarbeitung einer Botschaft die Koordination zwischen einer Entschädigung für betreuende Angehörige und dem Intensivpflegezuschlag (IPZ) einer vertieften Überprüfung unterziehen. Dabei wird er auch die Argumente des Interpellanten einbeziehen und allenfalls eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung vorschlagen.</p><p>2. Die Regeln zur Streichung der Hilflosenentschädigung (HE) bei Erwachsenen hängen damit zusammen, dass ihre Situation in der Regel konstant und ihr HE-Betrag daher jeden Monat gleich ist. Im Gegensatz dazu besuchen viele Kinder eine Sonderschule, teilweise im Internat. Somit können die von den Eltern getragenen Kosten jeden Monat anders ausfallen, hauptsächlich aufgrund der Schulferien. Deshalb müssen die Eltern quartalsweise eine Rechnung vorlegen und angeben, wie viele Nächte das Kind zu Hause verbracht hat. Anhand dieser Angaben werden die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag dann quartalsweise berechnet. Das erklärt überdies, weshalb bei Kindern Spitalaufenthalte auch tageweise berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine Vorlage zur "Angehörigenbetreuung" ist gegenwärtig in der Vernehmlassung. Der erläuternde Bericht anerkennt, dass "Familienmitglieder gegenüber Kindern ... unverzichtbare Betreuungs- und Pflegeaufgaben" übernehmen. Er hält auch fest, dass "bei Kindern ... die akuten Krankheitsphasen sehr betreuungs- und pflegeintensiv (sind), da sie bei jedem Arztbesuch oder Spitalaufenthalt von mindestens einem Elternteil begleitet werden müssen".</p><p>Umso irritierter muss man feststellen, dass zwar für kranke Kinder, deren Eltern berufstätig sind und nur zeitlich begrenzt eine Einkommenseinbusse erleiden, wesentliche Verbesserungen vorgesehen sind, dass dies aber nicht gilt für Familien mit schwerkranken Kindern oder Kindern mit Behinderungen. Dabei geben Eltern oft gerade in diesen Fällen aufgrund der im erläuternden Bericht genannten Herausforderungen ihre Erwerbstätigkeit vollständig auf. Die besonders aufreibenden und anhaltenden Spitalaufenthalte sind mit einer Erwerbstätigkeit beider Elternteile schwer vereinbar. In vielen Fällen ist die Anwesenheit der Eltern im Spital sogar nötig, gerade wegen der Behinderung, beispielsweise für einen Teil der Behandlung oder im Sinne einer therapeutischen Präsenz.</p><p>Diese Familien erhalten eine Hilflosenentschädigung (HE) und möglicherweise einen Intensivpflegezuschlag (IPZ), die oft die Funktion eines "Ersatzeinkommens" haben. Aber die HE und der IPZ werden bei jeder Übernachtung des Kindes im Spital unterbrochen - dies aufgrund der Überlegung, dass das Kind in dieser Zeit seine Eltern nicht braucht. Diese Begründung ist aber nicht vereinbar mit den Feststellungen im erläuternden Bericht zur besagten Vernehmlassungsvorlage. Denn es ist schlicht unmöglich, das Kind einfach "abzugeben" und die Arbeit in dieser Zeit wiederaufzunehmen. Und auch die laufenden Kosten - Aufwendungen für die Betreuung der Geschwister, Kinderhort-Kosten, die weiterlaufen oder sich infolge der Behinderung erhöhen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Elternteils im Spital, nichtvergütete Reisekosten - können nicht einfach gestoppt werden.</p><p>1. Stellt der Bundesrat ebenfalls einen Widerspruch zwischen der eingangs genannten Vernehmlassungsvorlage und den geltenden Bestimmungen über die HE und den IPZ fest?</p><p>2. Weshalb sind die Regelungen über die Streichung der HE bei Kindern strenger als bei Erwachsenen?</p><p>3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, im Hinblick auf eine mögliche Botschaft auf die Streichung der HE und des IPZ bei Spitalaufenthalten zu verzichten?</p>
  • Wurden die Eltern vergessen, die schwerkranke Kinder oder Kinder mit Behinderungen betreuen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Zurzeit ist der Erlassentwurf und der erläuternde Bericht zur Betreuungsentschädigung für Eltern schwer beeinträchtigter oder verunfallter Kinder in der Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauerte bis am 16. November 2018. Der Bundesrat wird im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsantworten und im Hinblick auf eine allfällige Ausarbeitung einer Botschaft die Koordination zwischen einer Entschädigung für betreuende Angehörige und dem Intensivpflegezuschlag (IPZ) einer vertieften Überprüfung unterziehen. Dabei wird er auch die Argumente des Interpellanten einbeziehen und allenfalls eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung vorschlagen.</p><p>2. Die Regeln zur Streichung der Hilflosenentschädigung (HE) bei Erwachsenen hängen damit zusammen, dass ihre Situation in der Regel konstant und ihr HE-Betrag daher jeden Monat gleich ist. Im Gegensatz dazu besuchen viele Kinder eine Sonderschule, teilweise im Internat. Somit können die von den Eltern getragenen Kosten jeden Monat anders ausfallen, hauptsächlich aufgrund der Schulferien. Deshalb müssen die Eltern quartalsweise eine Rechnung vorlegen und angeben, wie viele Nächte das Kind zu Hause verbracht hat. Anhand dieser Angaben werden die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag dann quartalsweise berechnet. Das erklärt überdies, weshalb bei Kindern Spitalaufenthalte auch tageweise berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine Vorlage zur "Angehörigenbetreuung" ist gegenwärtig in der Vernehmlassung. Der erläuternde Bericht anerkennt, dass "Familienmitglieder gegenüber Kindern ... unverzichtbare Betreuungs- und Pflegeaufgaben" übernehmen. Er hält auch fest, dass "bei Kindern ... die akuten Krankheitsphasen sehr betreuungs- und pflegeintensiv (sind), da sie bei jedem Arztbesuch oder Spitalaufenthalt von mindestens einem Elternteil begleitet werden müssen".</p><p>Umso irritierter muss man feststellen, dass zwar für kranke Kinder, deren Eltern berufstätig sind und nur zeitlich begrenzt eine Einkommenseinbusse erleiden, wesentliche Verbesserungen vorgesehen sind, dass dies aber nicht gilt für Familien mit schwerkranken Kindern oder Kindern mit Behinderungen. Dabei geben Eltern oft gerade in diesen Fällen aufgrund der im erläuternden Bericht genannten Herausforderungen ihre Erwerbstätigkeit vollständig auf. Die besonders aufreibenden und anhaltenden Spitalaufenthalte sind mit einer Erwerbstätigkeit beider Elternteile schwer vereinbar. In vielen Fällen ist die Anwesenheit der Eltern im Spital sogar nötig, gerade wegen der Behinderung, beispielsweise für einen Teil der Behandlung oder im Sinne einer therapeutischen Präsenz.</p><p>Diese Familien erhalten eine Hilflosenentschädigung (HE) und möglicherweise einen Intensivpflegezuschlag (IPZ), die oft die Funktion eines "Ersatzeinkommens" haben. Aber die HE und der IPZ werden bei jeder Übernachtung des Kindes im Spital unterbrochen - dies aufgrund der Überlegung, dass das Kind in dieser Zeit seine Eltern nicht braucht. Diese Begründung ist aber nicht vereinbar mit den Feststellungen im erläuternden Bericht zur besagten Vernehmlassungsvorlage. Denn es ist schlicht unmöglich, das Kind einfach "abzugeben" und die Arbeit in dieser Zeit wiederaufzunehmen. Und auch die laufenden Kosten - Aufwendungen für die Betreuung der Geschwister, Kinderhort-Kosten, die weiterlaufen oder sich infolge der Behinderung erhöhen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Elternteils im Spital, nichtvergütete Reisekosten - können nicht einfach gestoppt werden.</p><p>1. Stellt der Bundesrat ebenfalls einen Widerspruch zwischen der eingangs genannten Vernehmlassungsvorlage und den geltenden Bestimmungen über die HE und den IPZ fest?</p><p>2. Weshalb sind die Regelungen über die Streichung der HE bei Kindern strenger als bei Erwachsenen?</p><p>3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, im Hinblick auf eine mögliche Botschaft auf die Streichung der HE und des IPZ bei Spitalaufenthalten zu verzichten?</p>
    • Wurden die Eltern vergessen, die schwerkranke Kinder oder Kinder mit Behinderungen betreuen?

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