Nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt

ShortId
18.4047
Id
20184047
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt
AdditionalIndexing
28;44;04;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dank der Me-too-Bewegung und dank mehrerer Studien und Untersuchungen wird die Stimme der Opfer sexueller Übergriffe endlich gehört. Diese Stimme der Opfer bricht sich nach und nach freie Bahn, doch die Massnahmen der Politik lassen noch immer auf sich warten. </p><p>Dabei wird die Schweiz vom Phänomen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum keineswegs verschont. </p><p>Gemäss einer Studie des Seco wurden 28,3 Prozent der Frauen im Laufe ihres Berufslebens mindestens einmal Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine in Lausanne durchgeführte Studie zeigt auf, dass 72 Prozent der Frauen zwischen 16 und 25 Jahren schon einmal im öffentlichen Raum sexuell belästigt wurden. 82 Prozent von diesen Frauen sind der Meinung, dass dieses Verhalten geahndet werden sollte; sie verzichten allerdings darauf, die Täter anzuzeigen, weil sie der Meinung sind, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um diese Form der Aggression zufriedenstellend zu ahnden. Seit dem Aufkommen der Me-too-Bewegung wurden in zahlreichen Ländern Plakat- und andere Sensibilisierungskampagnen gestartet. Diese sind nicht nur für die Opfer wichtig, sondern mit ihnen sollen auch diese inakzeptablen Übergriffe eingedämmt werden.</p><p>In der Schweiz plant man bis heute keine nationale Kampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt. Dabei startet der Bund regelmässig Präventions- und Informationskampagnen zu gesellschaftlichen Problemen, derer sich anschliessend die Kantone annehmen, wie zum Beispiel im Bereich der häuslichen Gewalt.</p>
  • <p>Der Bundesrat verurteilt Gewalt in jeder Form. Insbesondere kann Gewalt gegen Frauen nicht akzeptiert werden. Wie in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20181047">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a>, "Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!", ausgeführt, sind die Umsetzungsarbeiten zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention (SR 0.311.35), auf Ebene Bund und Kantone angelaufen. Sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung sind Gewaltformen, deren Prävention und Bekämpfung auch die Istanbul-Konvention vorsieht. </p><p>Für die nationale Koordination, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der erforderlichen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zuständig. Ein Ziel des Bundesrates für 2018 ist es, in Absprache mit den Kantonen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten (Ziele des Bundesrates Band II, EDI Ziel 7). Dieses Umsetzungskonzept wurde anlässlich der nationalen Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz vom 13. November 2018 präsentiert und auf der Website des EBG publiziert. Ebenso wurde eine Übersicht der ständigen und laufenden Massnahmen des Bundes zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt publiziert. Auch die Kantone präsentierten an dieser Konferenz eine Bestandsaufnahme ihrer laufenden Massnahmen.</p><p>Was das Engagement des Bundes zur Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz anbelangt, verweist der Bundesrat auf seine ausführliche Stellungnahme zur <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173989">Motion Reynard 17.3989</a>,"Aktionsplan gegen sexuelle Belästigung".</p><p>Aufgrund der laufenden Massnahmen und wie in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44704">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a> erwähnt, zieht der Bundesrat eine nationale Präventionskampagne mit Blick auf die kantonale Zuständigkeit derzeit nicht in Betracht (vgl. auch die Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage Feri Yvonne 16.1043</a>, "Präventionskampagne 'Nein heisst Nein'"). Allerdings wird diese Frage im Rahmen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention mit den Kantonen thematisiert. Um genügend Sichtbarkeit zu erwirken, müssten für eine nationale Kampagne erfahrungsgemäss jährlich mindestens 2 Millionen Franken eingesetzt werden (vgl. Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage Feri Yvonne 16.1043</a>). Die Nachhaltigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Kampagne mehrere Jahre und mit gleichbleibender Finanzierung wiederholt wird. Zurzeit stehen solche Mittel nicht zur Verfügung. In Bezug auf die Thematik der sexuellen Belästigung und der sexuellen Gewalt müsste mit den relevanten kantonalen Stellen zudem geklärt werden, ob eine nationale Präventionskampagne tatsächlich ein geeignetes Instrument darstellt, um das Verhalten von Tatpersonen zu beeinflussen und die Opfer besser auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, oder ob andere Massnahmen zielführender sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt zu lancieren. Diese Kampagne soll die gegenwärtig vom Bund, von den Kantonen und den Gemeinden unternommenen Anstrengungen in diesem Bereich bündeln.</p>
  • Nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dank der Me-too-Bewegung und dank mehrerer Studien und Untersuchungen wird die Stimme der Opfer sexueller Übergriffe endlich gehört. Diese Stimme der Opfer bricht sich nach und nach freie Bahn, doch die Massnahmen der Politik lassen noch immer auf sich warten. </p><p>Dabei wird die Schweiz vom Phänomen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum keineswegs verschont. </p><p>Gemäss einer Studie des Seco wurden 28,3 Prozent der Frauen im Laufe ihres Berufslebens mindestens einmal Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine in Lausanne durchgeführte Studie zeigt auf, dass 72 Prozent der Frauen zwischen 16 und 25 Jahren schon einmal im öffentlichen Raum sexuell belästigt wurden. 82 Prozent von diesen Frauen sind der Meinung, dass dieses Verhalten geahndet werden sollte; sie verzichten allerdings darauf, die Täter anzuzeigen, weil sie der Meinung sind, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um diese Form der Aggression zufriedenstellend zu ahnden. Seit dem Aufkommen der Me-too-Bewegung wurden in zahlreichen Ländern Plakat- und andere Sensibilisierungskampagnen gestartet. Diese sind nicht nur für die Opfer wichtig, sondern mit ihnen sollen auch diese inakzeptablen Übergriffe eingedämmt werden.</p><p>In der Schweiz plant man bis heute keine nationale Kampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt. Dabei startet der Bund regelmässig Präventions- und Informationskampagnen zu gesellschaftlichen Problemen, derer sich anschliessend die Kantone annehmen, wie zum Beispiel im Bereich der häuslichen Gewalt.</p>
    • <p>Der Bundesrat verurteilt Gewalt in jeder Form. Insbesondere kann Gewalt gegen Frauen nicht akzeptiert werden. Wie in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20181047">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a>, "Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!", ausgeführt, sind die Umsetzungsarbeiten zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention (SR 0.311.35), auf Ebene Bund und Kantone angelaufen. Sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung sind Gewaltformen, deren Prävention und Bekämpfung auch die Istanbul-Konvention vorsieht. </p><p>Für die nationale Koordination, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der erforderlichen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zuständig. Ein Ziel des Bundesrates für 2018 ist es, in Absprache mit den Kantonen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten (Ziele des Bundesrates Band II, EDI Ziel 7). Dieses Umsetzungskonzept wurde anlässlich der nationalen Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz vom 13. November 2018 präsentiert und auf der Website des EBG publiziert. Ebenso wurde eine Übersicht der ständigen und laufenden Massnahmen des Bundes zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt publiziert. Auch die Kantone präsentierten an dieser Konferenz eine Bestandsaufnahme ihrer laufenden Massnahmen.</p><p>Was das Engagement des Bundes zur Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz anbelangt, verweist der Bundesrat auf seine ausführliche Stellungnahme zur <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173989">Motion Reynard 17.3989</a>,"Aktionsplan gegen sexuelle Belästigung".</p><p>Aufgrund der laufenden Massnahmen und wie in seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44704">dringliche Anfrage der SP-Fraktion 18.1047</a> erwähnt, zieht der Bundesrat eine nationale Präventionskampagne mit Blick auf die kantonale Zuständigkeit derzeit nicht in Betracht (vgl. auch die Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage Feri Yvonne 16.1043</a>, "Präventionskampagne 'Nein heisst Nein'"). Allerdings wird diese Frage im Rahmen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention mit den Kantonen thematisiert. Um genügend Sichtbarkeit zu erwirken, müssten für eine nationale Kampagne erfahrungsgemäss jährlich mindestens 2 Millionen Franken eingesetzt werden (vgl. Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20161043">Anfrage Feri Yvonne 16.1043</a>). Die Nachhaltigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Kampagne mehrere Jahre und mit gleichbleibender Finanzierung wiederholt wird. Zurzeit stehen solche Mittel nicht zur Verfügung. In Bezug auf die Thematik der sexuellen Belästigung und der sexuellen Gewalt müsste mit den relevanten kantonalen Stellen zudem geklärt werden, ob eine nationale Präventionskampagne tatsächlich ein geeignetes Instrument darstellt, um das Verhalten von Tatpersonen zu beeinflussen und die Opfer besser auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, oder ob andere Massnahmen zielführender sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt zu lancieren. Diese Kampagne soll die gegenwärtig vom Bund, von den Kantonen und den Gemeinden unternommenen Anstrengungen in diesem Bereich bündeln.</p>
    • Nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt

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