Waffenexporte. Kontrollen verstärken

ShortId
18.4084
Id
20184084
Updated
28.07.2023 14:37
Language
de
Title
Waffenexporte. Kontrollen verstärken
AdditionalIndexing
09;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zeigt Probleme auf im Zusammenhang mit den Kontrollen der Rüstungsexporte. Diese Beurteilung ist unabhängig von den Entscheiden, die der Bundesrat im Zusammenhang mit einer allfälligen Lockerung der Kriegsmaterialverordnung fällen wird. Ob die Kriegsmaterialverordnung unverändert bleibt oder gelockert wird: Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Politik in diesem Bereich hängt zu einem grossen Teil von der Qualität der durchgeführten Kontrollen ab. Wenn die Kontrollen ungenügend oder ineffizient sind, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass in der Schweiz hergestellte Waffen in falsche Hände geraten, was ein grosses Risiko für das Image unseres Landes darstellt.</p><p>Es ist daher unerlässlich, dass der Bundesrat so schnell wie möglich die Massnahmen ergreift, die notwendig sind, um die Kontrollen der Waffenexporte zu verbessern, und dass er die entsprechenden Änderungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe vorlegt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die "Prüfung der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial" am 15. Juni 2018 in der gleichen Sitzung behandelt, in der er auch den Richtungsentscheid zur Anpassung der Kriegsmaterialverordnung getroffen hat. Er hat dabei Kenntnis davon genommen, dass die EFK in ihrem Schlussbericht vom 25. Mai 2018 zum Schluss kommt, dass sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bei seinen Bewilligungsabläufen an die Kriegsmaterialgesetzgebung und die Auslegungspraxis des Bundesrates hält und die geprüften Kriegsmaterialexporte aus dem Jahr 2016 alle korrekt bewilligt worden sind.</p><p>Die Empfehlung der EFK, mehr risikobasierte Firmenkontrollen in der Schweiz durchzuführen, steht im Einklang mit den bereits eingeleiteten Bestrebungen des Seco, welche eine höhere Anzahl an Überprüfungen vorsehen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ermöglicht wird dies unter anderem durch eine bereits erfolgte Verschiebung von Ressourcen innerhalb des Seco und eine stärker risikobasierte Ausgestaltung der Firmenkontrollen.</p><p>Ausfuhrbewilligungen werden grundsätzlich vom Seco im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten erteilt. Bei Differenzen oder bei Gesuchen mit grosser aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite entscheidet der Bundesrat. Je nach Geschäft werden auch die Botschaft vor Ort, die Kooperationsbüros und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie allfällige weitere Bundesstellen in die Gesuchsbeurteilung mit einbezogen. Beispielsweise werden die Situation im Bestimmungsland und auch der internationale sowie regionale Kontext, in welchem sich das Bestimmungsland befindet, geprüft. Besteht ein hohes Risiko, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird, muss das Ausfuhrgesuch zwingend abgelehnt werden. </p><p>Weitere Massnahmen zur Reduktion des Risikos sind die von der zuständigen Regierungsstelle des Empfängerlands zu unterzeichnende Nichtwiederausfuhr-Erklärung sowie die Kontrollen vor Ort (Post-shipment Verification, PSV). Das Seco wird bei seinen PSV regelmässig von einem Vertreter der Schweizer Botschaft vor Ort und/oder einem Schweizer Verteidigungsattaché begleitet.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die richtigen Kompetenzstellen innerhalb der Bundesverwaltung in die Beurteilung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial eingebunden sind. Damit werden eine sorgfältige Prüfung des Risikos einer Weiterleitung an einen unerwünschten Endempfänger und die Ergreifung der notwendigen Massnahmen bis hin zu einer Ablehnung eines konkreten Gesuchs gewährleistet. </p><p>Die PSV ist ein gutes Instrument, um die Einhaltung der vom Empfängerland zu unterzeichnenden Nichtwiederausfuhr-Erklärung im Ausland risikoorientiert zu überprüfen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die PSV durchführen; sie nimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein. Für die Einhaltung der Kriegsmaterialgesetzgebung innerhalb der Schweiz werden Kontrollen bei den kriegsmaterialproduzierenden Unternehmen in der Schweiz durchgeführt.</p><p>Die Umsetzung der Feststellung, dass ein besser koordiniertes und engmaschigeres Kontrollnetzwerk notwendig sei, unterstützt bestehende Prozesse. Das Seco prüft momentan die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Bestandesanalyse und Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts.</p><p>Abschliessend ist festzuhalten, dass die schweizerische Gesetzgebung und Bewilligungspraxis betreffend Rüstungsausfuhren im internationalen Vergleich als streng gelten (vgl. dazu auch den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Frick 10.3622 vom 18. Juni 2010, "Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe die Änderungen vorzulegen, die notwendig sind, um die Kontrollen im Zusammenhang mit Kriegsmaterialexporten zu verstärken.</p>
  • Waffenexporte. Kontrollen verstärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zeigt Probleme auf im Zusammenhang mit den Kontrollen der Rüstungsexporte. Diese Beurteilung ist unabhängig von den Entscheiden, die der Bundesrat im Zusammenhang mit einer allfälligen Lockerung der Kriegsmaterialverordnung fällen wird. Ob die Kriegsmaterialverordnung unverändert bleibt oder gelockert wird: Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Politik in diesem Bereich hängt zu einem grossen Teil von der Qualität der durchgeführten Kontrollen ab. Wenn die Kontrollen ungenügend oder ineffizient sind, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass in der Schweiz hergestellte Waffen in falsche Hände geraten, was ein grosses Risiko für das Image unseres Landes darstellt.</p><p>Es ist daher unerlässlich, dass der Bundesrat so schnell wie möglich die Massnahmen ergreift, die notwendig sind, um die Kontrollen der Waffenexporte zu verbessern, und dass er die entsprechenden Änderungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe vorlegt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die "Prüfung der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial" am 15. Juni 2018 in der gleichen Sitzung behandelt, in der er auch den Richtungsentscheid zur Anpassung der Kriegsmaterialverordnung getroffen hat. Er hat dabei Kenntnis davon genommen, dass die EFK in ihrem Schlussbericht vom 25. Mai 2018 zum Schluss kommt, dass sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bei seinen Bewilligungsabläufen an die Kriegsmaterialgesetzgebung und die Auslegungspraxis des Bundesrates hält und die geprüften Kriegsmaterialexporte aus dem Jahr 2016 alle korrekt bewilligt worden sind.</p><p>Die Empfehlung der EFK, mehr risikobasierte Firmenkontrollen in der Schweiz durchzuführen, steht im Einklang mit den bereits eingeleiteten Bestrebungen des Seco, welche eine höhere Anzahl an Überprüfungen vorsehen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ermöglicht wird dies unter anderem durch eine bereits erfolgte Verschiebung von Ressourcen innerhalb des Seco und eine stärker risikobasierte Ausgestaltung der Firmenkontrollen.</p><p>Ausfuhrbewilligungen werden grundsätzlich vom Seco im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten erteilt. Bei Differenzen oder bei Gesuchen mit grosser aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite entscheidet der Bundesrat. Je nach Geschäft werden auch die Botschaft vor Ort, die Kooperationsbüros und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie allfällige weitere Bundesstellen in die Gesuchsbeurteilung mit einbezogen. Beispielsweise werden die Situation im Bestimmungsland und auch der internationale sowie regionale Kontext, in welchem sich das Bestimmungsland befindet, geprüft. Besteht ein hohes Risiko, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird, muss das Ausfuhrgesuch zwingend abgelehnt werden. </p><p>Weitere Massnahmen zur Reduktion des Risikos sind die von der zuständigen Regierungsstelle des Empfängerlands zu unterzeichnende Nichtwiederausfuhr-Erklärung sowie die Kontrollen vor Ort (Post-shipment Verification, PSV). Das Seco wird bei seinen PSV regelmässig von einem Vertreter der Schweizer Botschaft vor Ort und/oder einem Schweizer Verteidigungsattaché begleitet.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die richtigen Kompetenzstellen innerhalb der Bundesverwaltung in die Beurteilung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial eingebunden sind. Damit werden eine sorgfältige Prüfung des Risikos einer Weiterleitung an einen unerwünschten Endempfänger und die Ergreifung der notwendigen Massnahmen bis hin zu einer Ablehnung eines konkreten Gesuchs gewährleistet. </p><p>Die PSV ist ein gutes Instrument, um die Einhaltung der vom Empfängerland zu unterzeichnenden Nichtwiederausfuhr-Erklärung im Ausland risikoorientiert zu überprüfen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die PSV durchführen; sie nimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein. Für die Einhaltung der Kriegsmaterialgesetzgebung innerhalb der Schweiz werden Kontrollen bei den kriegsmaterialproduzierenden Unternehmen in der Schweiz durchgeführt.</p><p>Die Umsetzung der Feststellung, dass ein besser koordiniertes und engmaschigeres Kontrollnetzwerk notwendig sei, unterstützt bestehende Prozesse. Das Seco prüft momentan die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Bestandesanalyse und Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts.</p><p>Abschliessend ist festzuhalten, dass die schweizerische Gesetzgebung und Bewilligungspraxis betreffend Rüstungsausfuhren im internationalen Vergleich als streng gelten (vgl. dazu auch den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Frick 10.3622 vom 18. Juni 2010, "Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe die Änderungen vorzulegen, die notwendig sind, um die Kontrollen im Zusammenhang mit Kriegsmaterialexporten zu verstärken.</p>
    • Waffenexporte. Kontrollen verstärken

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