Schweizweit harmonisierte Studie zu abgelehnten Einbürgerungsgesuchen

ShortId
18.4249
Id
20184249
Updated
28.07.2023 03:01
Language
de
Title
Schweizweit harmonisierte Studie zu abgelehnten Einbürgerungsgesuchen
AdditionalIndexing
2811;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl das Ausländerrecht erst kürzlich geändert wurde, weichen die Einbürgerungskriterien und -verfahren noch immer stark voneinander ab. Dies ist nicht nur von einer Gemeinde zur anderen der Fall, sondern auch von einem Kanton zum anderen. Daher ist es sehr schwer, Vergleiche anzustellen. Das National Center of Competence in Research der Universität Neuenburg hat vor Kurzem eine Studie mit dem Titel "Einbürgerung und Voreingenommenheit: Was wir wissen - was unklar ist" veröffentlicht. Laut dieser Studie ist es fast unmöglich festzustellen, ob es in den Einbürgerungsverfahren zu Diskriminierungen kommt, da zurzeit zu wenige Daten vorliegen. Hohe Ablehnungsraten der Einbürgerungsgesuche allein reichen offensichtlich nicht aus, um auf Diskriminierungen zu schliessen.</p><p>Nur eine schweizweit harmonisierte Studie kann Auskünfte über eventuelle Diskriminierungen im Rahmen der Einbürgerungsverfahren geben. Die Unterschiede bei der Anwendung der Kriterien und bei den Verfahren sollten im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie ermittelt werden, die schweizweit und für eine Zeitspanne von mehreren Jahren ausgelegt ist. Das Ziel des Berichtes, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, besteht darin herauszufinden, ob die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, zu einem Rückgang der Diskriminierungen führt. Dadurch könnte festgestellt werden, ob das Einbürgerungsverfahren angepasst werden muss, und wenn ja, in welche Richtung.</p>
  • <p>Im Bürgerrechtsbereich wird zwischen ordentlichen und erleichterten Einbürgerungsverfahren unterschieden. Während bei den ordentlichen Einbürgerungen die jeweiligen Kantone und Gemeinden das Verfahren regeln und den Einbürgerungsentscheid fällen, legt der Bund bei den erleichterten Einbürgerungen das Verfahren fest und prüft den Einzelfall. Der Kanton hat nur ein Anhörungs- und Beschwerderecht. Bei den ordentlichen Verfahren hat sich der Verfassunggeber für ein Einbürgerungsmodell entschieden, in welchem die Kantone oder, je nach kantonalem Recht, auch die Gemeinden zusätzlich zu den bundesrechtlichen Mindestvorschriften eigene Anforderungen an die Einbürgerungswilligen stellen können.</p><p>Mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Dezember 2007, in Kraft seit 1. Januar 2009, wurde unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Bestimmung aufgenommen, dass ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen sind. In der gleichen Revision sind die Kantone verpflichtet worden, Gerichtsbehörden einzusetzen, welche als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide beurteilen. Die Notwendigkeit eines kantonalen Rechtsmittels ergab sich aus der in der Bundesverfassung statuierten Rechtsweggarantie. Ein ablehnender Entscheid des Kantons oder der Gemeinde kann deshalb in einem Rechtsmittelverfahren überprüft und einer Willkürprüfung unterzogen werden. Damit ist ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet.</p><p>Die geforderte Studie über die Ablehnungsgründe bei kantonalen und kommunalen Einbürgerungsverfahren wäre aufgrund der uneinheitlichen Datenlagen nur mit ausserordentlich grossem Aufwand im Rahmen einer breit und systematisch angelegten Erfassung abgelehnter Einbürgerungsgesuche auf allen kommunalen und kantonalen Ebenen möglich. Angesichts der kantonalen und kommunalen Unterschiede bliebe der Nutzen sowie die Aussagekraft der Studie trotz aufwendigen Forschungsarbeiten aber fraglich. Denn der Bundesgesetzgeber könnte die kantonale Praxis im Bereich der ordentlichen Einbürgerung kaum vereinheitlichen, ohne über den Rahmen der ihm in der Bundesverfassung eingeräumten Gesetzgebungskompetenz hinauszugehen. Vor diesem Hintergrund stehen Aufwand und Ertrag der Studie aus Sicht des Bundesrates nicht in einem vernünftigen Verhältnis.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Ablehnungsgründe von Einbürgerungsgesuchen in der ganzen Schweiz vorzulegen. Das Ziel des Berichtes ist die Ausräumung von Diskriminierungen, die noch immer bestehen könnten.</p>
  • Schweizweit harmonisierte Studie zu abgelehnten Einbürgerungsgesuchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl das Ausländerrecht erst kürzlich geändert wurde, weichen die Einbürgerungskriterien und -verfahren noch immer stark voneinander ab. Dies ist nicht nur von einer Gemeinde zur anderen der Fall, sondern auch von einem Kanton zum anderen. Daher ist es sehr schwer, Vergleiche anzustellen. Das National Center of Competence in Research der Universität Neuenburg hat vor Kurzem eine Studie mit dem Titel "Einbürgerung und Voreingenommenheit: Was wir wissen - was unklar ist" veröffentlicht. Laut dieser Studie ist es fast unmöglich festzustellen, ob es in den Einbürgerungsverfahren zu Diskriminierungen kommt, da zurzeit zu wenige Daten vorliegen. Hohe Ablehnungsraten der Einbürgerungsgesuche allein reichen offensichtlich nicht aus, um auf Diskriminierungen zu schliessen.</p><p>Nur eine schweizweit harmonisierte Studie kann Auskünfte über eventuelle Diskriminierungen im Rahmen der Einbürgerungsverfahren geben. Die Unterschiede bei der Anwendung der Kriterien und bei den Verfahren sollten im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie ermittelt werden, die schweizweit und für eine Zeitspanne von mehreren Jahren ausgelegt ist. Das Ziel des Berichtes, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, besteht darin herauszufinden, ob die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, zu einem Rückgang der Diskriminierungen führt. Dadurch könnte festgestellt werden, ob das Einbürgerungsverfahren angepasst werden muss, und wenn ja, in welche Richtung.</p>
    • <p>Im Bürgerrechtsbereich wird zwischen ordentlichen und erleichterten Einbürgerungsverfahren unterschieden. Während bei den ordentlichen Einbürgerungen die jeweiligen Kantone und Gemeinden das Verfahren regeln und den Einbürgerungsentscheid fällen, legt der Bund bei den erleichterten Einbürgerungen das Verfahren fest und prüft den Einzelfall. Der Kanton hat nur ein Anhörungs- und Beschwerderecht. Bei den ordentlichen Verfahren hat sich der Verfassunggeber für ein Einbürgerungsmodell entschieden, in welchem die Kantone oder, je nach kantonalem Recht, auch die Gemeinden zusätzlich zu den bundesrechtlichen Mindestvorschriften eigene Anforderungen an die Einbürgerungswilligen stellen können.</p><p>Mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Dezember 2007, in Kraft seit 1. Januar 2009, wurde unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Bestimmung aufgenommen, dass ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen sind. In der gleichen Revision sind die Kantone verpflichtet worden, Gerichtsbehörden einzusetzen, welche als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide beurteilen. Die Notwendigkeit eines kantonalen Rechtsmittels ergab sich aus der in der Bundesverfassung statuierten Rechtsweggarantie. Ein ablehnender Entscheid des Kantons oder der Gemeinde kann deshalb in einem Rechtsmittelverfahren überprüft und einer Willkürprüfung unterzogen werden. Damit ist ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet.</p><p>Die geforderte Studie über die Ablehnungsgründe bei kantonalen und kommunalen Einbürgerungsverfahren wäre aufgrund der uneinheitlichen Datenlagen nur mit ausserordentlich grossem Aufwand im Rahmen einer breit und systematisch angelegten Erfassung abgelehnter Einbürgerungsgesuche auf allen kommunalen und kantonalen Ebenen möglich. Angesichts der kantonalen und kommunalen Unterschiede bliebe der Nutzen sowie die Aussagekraft der Studie trotz aufwendigen Forschungsarbeiten aber fraglich. Denn der Bundesgesetzgeber könnte die kantonale Praxis im Bereich der ordentlichen Einbürgerung kaum vereinheitlichen, ohne über den Rahmen der ihm in der Bundesverfassung eingeräumten Gesetzgebungskompetenz hinauszugehen. Vor diesem Hintergrund stehen Aufwand und Ertrag der Studie aus Sicht des Bundesrates nicht in einem vernünftigen Verhältnis.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Ablehnungsgründe von Einbürgerungsgesuchen in der ganzen Schweiz vorzulegen. Das Ziel des Berichtes ist die Ausräumung von Diskriminierungen, die noch immer bestehen könnten.</p>
    • Schweizweit harmonisierte Studie zu abgelehnten Einbürgerungsgesuchen

Back to List