Flankierende Massnahmen modernisieren

ShortId
18.4250
Id
20184250
Updated
28.07.2023 02:58
Language
de
Title
Flankierende Massnahmen modernisieren
AdditionalIndexing
10;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping zu schützen, welches nach Ansicht des Bundesrates und einer Mehrheit der eidgenössischen Parlamentarier mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte, wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Werden wiederholt Missbräuche festgestellt, können Massnahmen ergriffen werden, die zwingende Mindestbedingungen festlegen. </p><p>Die flankierenden Massnahmen stehen in ihrem Gehalt politisch nicht zur Diskussion. Hingegen zeigen sich Probleme beim Vollzug. Bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie selbstständigen Dienstleistungserbringern hat die Meldung spätestens acht Tage vor Ausübung der Dienstleistung auf den dafür vorgesehenen Formularen zu erfolgen. Mit dieser Frist soll den kantonalen Vollzugsorganen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen anzuordnen. Im grenznahen Verkehr erweist sich diese Frist als problematisch und führte schon bald nach deren Einführung zu wiederholter Kritik aus den Nachbarländern. Aufgrund von deren Intervention in Brüssel wurde die Kritik von der Europäischen Kommission übernommen. In der Folge wurden von der Schweiz wiederholt Korrekturen bei den flankierenden Massnahmen verlangt. Wie erwähnt, ist das Ziel der flankierenden Massnahmen, Sozial- und Lohndumping im Zusammenhang mit der Einführung der Personenfreizügigkeit zu verhindern. Die für die Voranmeldung gesetzte Frist von acht Tagen dient nicht direkt dieser inhaltlichen Zielsetzung, sondern einzig den Bedürfnissen des administrativen Vollzugs durch die zuständigen Behörden durch die Gewährleistung einer internen Verarbeitungszeit von acht Tagen. Ziel der Reform muss sein, durch die Nutzung der technischen Möglichkeiten diese Frist zu verkürzen.</p>
  • <p>Die flankierenden Massnahmen (Flam) wurden 2004 in Kraft gesetzt und seither laufend auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und bei Bedarf angepasst.</p><p>So wurden zuletzt per 1. Januar 2017 die maximalen Beträge für Sanktionen bei Verstössen gegen das Entsendegesetz angehoben. Ferner hat der Bundesrat im Herbst 2017 die jährliche Mindestzahl der Flam-Kontrollen auf 35 000 Kontrollen erhöht. Neben den Gesetzesanpassungen standen in jüngster Zeit zudem vor allem Vollzugsverbesserungen im Zentrum.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die technischen Instrumente für den Vollzug der Flam - namentlich das Online-Meldeverfahren - zu optimieren sind. So hat er kürzlich in seiner Antwort auf die Motion Regazzi 18.3758 festgehalten, dass die bestehenden Optimierungsmöglichkeiten im Sinne dieser Motion im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umzusetzen sind.</p><p>Die vom Motionär ebenfalls angeregte Zertifizierung von Entsendebetrieben wurde 2012 vom Seco unter Einbezug von interessierten Kantonen und Sozialpartnern analysiert und aufgrund des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses nicht weiterverfolgt. Inwiefern sich die damalige Ausgangslage verändert hat, ist in Berücksichtigung der weiterentwickelten Technologien erneut zu analysieren.</p><p>In den Verhandlungen mit der EU hat der Bundesrat beschlossen, das institutionelle Abkommen vorerst nicht zu paraphieren, insbesondere wegen der ungelösten Fragen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen und der Unionsbürgerrichtlinie. Er berät derzeit über den Textentwurf. Der Bundesrat erachtet es daher zum heutigen Zeitpunkt als verfrüht, den gesetzlichen Anpassungsbedarf für eine Verkürzung der Voranmeldefrist zu prüfen. Er wird sich im Frühling mit den Ergebnissen der Konsultationen befassen und das weitere Vorgehen beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Modernisierung der flankierenden Massnahmen, eingedenk der gewünschten Wirkung, eingedenk der gemachten Erfahrungen, vorzuschlagen. Dabei sind die neuen technischen Möglichkeiten so zu nutzen, dass die Anmeldefrist verkürzt werden kann und der bestehende Lohnschutz in vollem Umfang weiterhin gewährleistet ist. Zu prüfen ist auch die Zertifizierung von Entsendebetrieben mit einer Pauschalbewilligung für eine begrenzte Zeit.</p>
  • Flankierende Massnahmen modernisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping zu schützen, welches nach Ansicht des Bundesrates und einer Mehrheit der eidgenössischen Parlamentarier mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte, wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Werden wiederholt Missbräuche festgestellt, können Massnahmen ergriffen werden, die zwingende Mindestbedingungen festlegen. </p><p>Die flankierenden Massnahmen stehen in ihrem Gehalt politisch nicht zur Diskussion. Hingegen zeigen sich Probleme beim Vollzug. Bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie selbstständigen Dienstleistungserbringern hat die Meldung spätestens acht Tage vor Ausübung der Dienstleistung auf den dafür vorgesehenen Formularen zu erfolgen. Mit dieser Frist soll den kantonalen Vollzugsorganen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen anzuordnen. Im grenznahen Verkehr erweist sich diese Frist als problematisch und führte schon bald nach deren Einführung zu wiederholter Kritik aus den Nachbarländern. Aufgrund von deren Intervention in Brüssel wurde die Kritik von der Europäischen Kommission übernommen. In der Folge wurden von der Schweiz wiederholt Korrekturen bei den flankierenden Massnahmen verlangt. Wie erwähnt, ist das Ziel der flankierenden Massnahmen, Sozial- und Lohndumping im Zusammenhang mit der Einführung der Personenfreizügigkeit zu verhindern. Die für die Voranmeldung gesetzte Frist von acht Tagen dient nicht direkt dieser inhaltlichen Zielsetzung, sondern einzig den Bedürfnissen des administrativen Vollzugs durch die zuständigen Behörden durch die Gewährleistung einer internen Verarbeitungszeit von acht Tagen. Ziel der Reform muss sein, durch die Nutzung der technischen Möglichkeiten diese Frist zu verkürzen.</p>
    • <p>Die flankierenden Massnahmen (Flam) wurden 2004 in Kraft gesetzt und seither laufend auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und bei Bedarf angepasst.</p><p>So wurden zuletzt per 1. Januar 2017 die maximalen Beträge für Sanktionen bei Verstössen gegen das Entsendegesetz angehoben. Ferner hat der Bundesrat im Herbst 2017 die jährliche Mindestzahl der Flam-Kontrollen auf 35 000 Kontrollen erhöht. Neben den Gesetzesanpassungen standen in jüngster Zeit zudem vor allem Vollzugsverbesserungen im Zentrum.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die technischen Instrumente für den Vollzug der Flam - namentlich das Online-Meldeverfahren - zu optimieren sind. So hat er kürzlich in seiner Antwort auf die Motion Regazzi 18.3758 festgehalten, dass die bestehenden Optimierungsmöglichkeiten im Sinne dieser Motion im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umzusetzen sind.</p><p>Die vom Motionär ebenfalls angeregte Zertifizierung von Entsendebetrieben wurde 2012 vom Seco unter Einbezug von interessierten Kantonen und Sozialpartnern analysiert und aufgrund des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses nicht weiterverfolgt. Inwiefern sich die damalige Ausgangslage verändert hat, ist in Berücksichtigung der weiterentwickelten Technologien erneut zu analysieren.</p><p>In den Verhandlungen mit der EU hat der Bundesrat beschlossen, das institutionelle Abkommen vorerst nicht zu paraphieren, insbesondere wegen der ungelösten Fragen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen und der Unionsbürgerrichtlinie. Er berät derzeit über den Textentwurf. Der Bundesrat erachtet es daher zum heutigen Zeitpunkt als verfrüht, den gesetzlichen Anpassungsbedarf für eine Verkürzung der Voranmeldefrist zu prüfen. Er wird sich im Frühling mit den Ergebnissen der Konsultationen befassen und das weitere Vorgehen beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Modernisierung der flankierenden Massnahmen, eingedenk der gewünschten Wirkung, eingedenk der gemachten Erfahrungen, vorzuschlagen. Dabei sind die neuen technischen Möglichkeiten so zu nutzen, dass die Anmeldefrist verkürzt werden kann und der bestehende Lohnschutz in vollem Umfang weiterhin gewährleistet ist. Zu prüfen ist auch die Zertifizierung von Entsendebetrieben mit einer Pauschalbewilligung für eine begrenzte Zeit.</p>
    • Flankierende Massnahmen modernisieren

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