Den Willen des Parlamentes durchsetzen, die unabhängige Stelle zur Überprüfung der Regulierungskosten umsetzen

ShortId
18.4253
Id
20184253
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Den Willen des Parlamentes durchsetzen, die unabhängige Stelle zur Überprüfung der Regulierungskosten umsetzen
AdditionalIndexing
04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motionen Vogler 15.3400, "Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalyse und Regulierungsfolgenabschätzungen", und 15.3445, "Bürokratieabbau. Regulierungskosten durch eine unabhängige Stelle aufdecken", entwickeln ein Konzept zu Messung und Überprüfung der Regulierungskosten von Vorlagen. Beide Motionen sind in beiden Räten angenommen und dem Bundesrat zur Umsetzung überwiesen worden. Bisher hat sie der Bundesrat weder erfüllt noch überhaupt ein Konzept vorgelegt, wie er dem Auftrag des Parlamentes nachkommen will.</p><p>Regulierungskosten belasten die Bevölkerung und die Wirtschaft. Trotzdem werden sie praktisch bei keiner Vorlage korrekt ermittelt und ausgewiesen. Als ob das nicht schon an sich problematisch wäre, ist das Verhalten des Bundesrates demokratiepolitisch fragwürdig. Er weigert sich, den zwei Male beschlossenen Auftrag des Parlamentes umzusetzen. Diese Verzögerungstaktik schadet dem Bundesrat und dem Parlament.</p><p>Diese Motion verlangt nichts anderes als die Durchsetzung der obengenannten, überwiesenen Vorstösse. Nach Jahren des Hinauszögerns soll der Bundesrat in den nächsten Monaten ein funktionierendes Konzept zur Messung der Regulierungskosten aller neuen Vorlagen - die methodischen Grundlagen dafür bestehen schon seit Langem - sowie zu ihrer Überprüfung durch eine verwaltungsunabhängige und -neutrale Stelle vorlegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat verschiedene Varianten zur Umsetzung der Motionen Vogler 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 entwickelt und geprüft. Die Schaffung einer neuen unabhängigen Kontrollstelle, wie sie die Motionen verlangen, ist komplex und wirft zahlreiche staatspolitische, rechtliche und methodische Fragen auf.</p><p>Er hat am 7. Dezember 2018 zudem den Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3421 zum Thema Regulierungsbremsen verabschiedet. Auf Grundlage dieser weitreichenden Vorarbeiten hat der Bundesrat am 19. Dezember 2018 zur Umsetzung der Motionen gezielte Massnahmen zur Stärkung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) innerhalb der bestehenden Strukturen beschlossen.</p><p>Es soll ein sogenannter Quick-Check eingeführt werden, welcher bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Gesetzgebungsprozess ermöglichen soll, relevante Vorlagen zu identifizieren, um deren Folgen besser abzuschätzen und die Vorlage zu optimieren, insbesondere im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren. Bei wichtigen Vorlagen sollen die Regulierungskosten systematisch abgeschätzt und in den Botschaften standardisiert dargestellt werden. Zudem soll die Anzahl vertiefter RFA erhöht werden. Nach einer Frist von vier Jahren wird die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen evaluiert und abgeschätzt, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.</p><p>Auf die Einführung einer neuen Behörde, die systematisch alle Regulierungen prüft, will der Bundesrat aus Effizienzgründen verzichten. In seiner Entscheidung hat der Bundesrat den bestehenden und bewährten institutionellen Verfahren, wie der Ämterkonsultation, dem Mitberichtsverfahren und insbesondere auch der Vernehmlassung, Rechnung getragen. Bei der Umsetzung der Motionen Vogler (15.3400) und der FDP-Liberalen Fraktion (15.3445) setzt der Bundesrat daher auf eine Optimierung der bestehenden Prozesse und auf bessere Entscheidungsgrundlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, raschestmöglich ein funktionierendes Konzept zur Umsetzung der Motionen 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 vorzulegen. Diese Motionen verlangen die verbindliche Messung der Regulierungsfolgekosten neuer Vorlagen sowie die Überprüfung dieser Kosten durch eine verwaltungsunabhängige und -neutrale Stelle.</p>
  • Den Willen des Parlamentes durchsetzen, die unabhängige Stelle zur Überprüfung der Regulierungskosten umsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motionen Vogler 15.3400, "Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalyse und Regulierungsfolgenabschätzungen", und 15.3445, "Bürokratieabbau. Regulierungskosten durch eine unabhängige Stelle aufdecken", entwickeln ein Konzept zu Messung und Überprüfung der Regulierungskosten von Vorlagen. Beide Motionen sind in beiden Räten angenommen und dem Bundesrat zur Umsetzung überwiesen worden. Bisher hat sie der Bundesrat weder erfüllt noch überhaupt ein Konzept vorgelegt, wie er dem Auftrag des Parlamentes nachkommen will.</p><p>Regulierungskosten belasten die Bevölkerung und die Wirtschaft. Trotzdem werden sie praktisch bei keiner Vorlage korrekt ermittelt und ausgewiesen. Als ob das nicht schon an sich problematisch wäre, ist das Verhalten des Bundesrates demokratiepolitisch fragwürdig. Er weigert sich, den zwei Male beschlossenen Auftrag des Parlamentes umzusetzen. Diese Verzögerungstaktik schadet dem Bundesrat und dem Parlament.</p><p>Diese Motion verlangt nichts anderes als die Durchsetzung der obengenannten, überwiesenen Vorstösse. Nach Jahren des Hinauszögerns soll der Bundesrat in den nächsten Monaten ein funktionierendes Konzept zur Messung der Regulierungskosten aller neuen Vorlagen - die methodischen Grundlagen dafür bestehen schon seit Langem - sowie zu ihrer Überprüfung durch eine verwaltungsunabhängige und -neutrale Stelle vorlegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat verschiedene Varianten zur Umsetzung der Motionen Vogler 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 entwickelt und geprüft. Die Schaffung einer neuen unabhängigen Kontrollstelle, wie sie die Motionen verlangen, ist komplex und wirft zahlreiche staatspolitische, rechtliche und methodische Fragen auf.</p><p>Er hat am 7. Dezember 2018 zudem den Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3421 zum Thema Regulierungsbremsen verabschiedet. Auf Grundlage dieser weitreichenden Vorarbeiten hat der Bundesrat am 19. Dezember 2018 zur Umsetzung der Motionen gezielte Massnahmen zur Stärkung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) innerhalb der bestehenden Strukturen beschlossen.</p><p>Es soll ein sogenannter Quick-Check eingeführt werden, welcher bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Gesetzgebungsprozess ermöglichen soll, relevante Vorlagen zu identifizieren, um deren Folgen besser abzuschätzen und die Vorlage zu optimieren, insbesondere im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren. Bei wichtigen Vorlagen sollen die Regulierungskosten systematisch abgeschätzt und in den Botschaften standardisiert dargestellt werden. Zudem soll die Anzahl vertiefter RFA erhöht werden. Nach einer Frist von vier Jahren wird die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen evaluiert und abgeschätzt, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.</p><p>Auf die Einführung einer neuen Behörde, die systematisch alle Regulierungen prüft, will der Bundesrat aus Effizienzgründen verzichten. In seiner Entscheidung hat der Bundesrat den bestehenden und bewährten institutionellen Verfahren, wie der Ämterkonsultation, dem Mitberichtsverfahren und insbesondere auch der Vernehmlassung, Rechnung getragen. Bei der Umsetzung der Motionen Vogler (15.3400) und der FDP-Liberalen Fraktion (15.3445) setzt der Bundesrat daher auf eine Optimierung der bestehenden Prozesse und auf bessere Entscheidungsgrundlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, raschestmöglich ein funktionierendes Konzept zur Umsetzung der Motionen 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 vorzulegen. Diese Motionen verlangen die verbindliche Messung der Regulierungsfolgekosten neuer Vorlagen sowie die Überprüfung dieser Kosten durch eine verwaltungsunabhängige und -neutrale Stelle.</p>
    • Den Willen des Parlamentes durchsetzen, die unabhängige Stelle zur Überprüfung der Regulierungskosten umsetzen

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