Biogene Treibstoffe und Biogas. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Ende der Steuererleichterung?

ShortId
18.4254
Id
20184254
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Biogene Treibstoffe und Biogas. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Ende der Steuererleichterung?
AdditionalIndexing
66;48;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wer fossile Treibstoffe in den Verkehr überführt, wird vom CO2-Gesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, dazu verpflichtet, bis 2020 einen Anteil von 10 Prozent der CO2-Emissionen, die bei der Nutzung dieser Treibstoffe im Strassenverkehr entstehen, zu kompensieren. Drei Kernpunkte dieses Gesetzes bilden die Grundlage für den Erfolg des Instruments der Kompensation: die Steuererleichterung für biogene Treibstoffe und Biogas, der Kompensationssatz und die Sanktion in Höhe von 160 Franken pro nichtkompensierter Tonne CO2.</p><p>Auf ebendieser Grundlage stellen die Schweizer Grossverteiler ihre Lastwagenflotten - durch die Nutzung von biogenen Treibstoffen und Biogas - zurzeit in Richtung CO2-Neutralität um. Wird die Steuererleichterung nicht verlängert, so wird sich diese Entwicklung umkehren, und die Unternehmen werden zur Nutzung fossiler Treibstoffe zurückkehren. Ausserdem müssten alle Investitionen neu bewertet werden, was zum Einbruch der gesamten Branche führen würde. Es widerspricht sowohl dem Grundsatz der Rechtssicherheit als auch dem Grundsatz von Treu und Glauben, strategische Anreize zu setzen, nur um den Unternehmen der Branche diese Vorteile einige Jahre später wieder zu entziehen.</p>
  • <p>Zurzeit fördert die Schweiz biogene Treibstoffe (z. B. Biodiesel, Bioethanol oder Biogas) über Steuererleichterungen, sofern ökologische und soziale Anforderungen erfüllt sind. Das Parlament hat 2007 entschieden, die im Mineralölsteuergesetz (SR 641.61) festgehaltenen Steuererleichterungen bis zum 30. Juni 2020 zu befristen. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen müssen gemäss Gesetz durch die Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin ausgeglichen werden. Die Mineralölsteuererleichterungen alleine haben jedoch nicht zu der erhofften Steigerung der Verwendung von biogenen Treibstoffen geführt. Erst seit die Importeure fossiler Treibstoffe gemäss CO2-Gesetz ihre CO2-Emissionen teilweise kompensieren müssen und sie dafür Programme für die Produktion, den Import und den Vertrieb biogener Treibstoffe unterstützen, ist der Anteil biogener Treibstoffe an der Gesamtmenge konventioneller Treibstoffe auf rund vier Prozent angestiegen. Die dadurch bis Mitte 2020 voraussichtlich auflaufenden Mineralölsteuerausfälle werden gemäss neusten Schätzungen knapp 900 Millionen Schweizerfranken betragen. Aus zoll- und steuerrechtlichen Gründen ist es aktuell nicht möglich, den Vollzug in der Schweiz ähnlich wie in der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, 2009/28/EG) umzusetzen: So können derzeit beispielsweise massenbilanzierte Treibstoffe nicht unter Gewährung von Steuererleichterungen importiert werden. Diese fehlende Harmonisierung der Vollzugssysteme führt zu höheren Preisen für biogene Treibstoffe in der Schweiz, welche schlussendlich von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt werden.</p><p>1. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/247.pdf">BBl 2018 247</a>) die klimapolitische Bedeutung der biogenen Treibstoffe thematisiert und anstelle der Weiterführung der Steuererleichterungen eine Erweiterung der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe vorgeschlagen. So sollen auch zukünftig nachhaltig produzierte biogene Treibstoffe mindestens in ähnlichem Ausmass wie heute in Verkehr gesetzt werden. Der bundesrätliche Vorschlag ermöglicht vor allem im Bereich fortschrittlicher, erneuerbarer Treibstoffe eine stärkere Anlehnung an die EU-Regelungen. Damit können im Vergleich zum heutigen System die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten von erneuerbaren Treibstoffen reduziert werden. Als Folge davon könnten die inländischen Herstellungsbetriebe und insbesondere die Biogasproduzenten für den Treibstoffmarkt preislich weiter unter Druck geraten, da die jetzt schon günstigeren Importpreise für biogene Treibstoffe gegenüber den Herstellungskosten in der Schweiz weiter sinken.</p><p>Mit dem bundesrätlichen Vorschlag werden künftig keine zu kompensierenden Steuerausfälle mehr anfallen. Die bis Mitte 2020 anfallenden Mineralölsteuerausfälle (rund 900 Millionen Franken) sollen gemäss Vorschlag des Bundesrates ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2028 über den Benzin- und Dieselölsteuersatz kompensiert werden. Damit kann die gesetzlich geforderte Ertragsneutralität mit einem Steuersatzaufschlag von rund 2 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl moderat erreicht werden.</p><p>2./3. Die Attraktivität des Einsatzes von biogenen Treibstoffen in der Schweiz wird mit dem bundesrätlichen Vorschlag gesteigert, und die bisher von der Treibstoffbranche getätigten Investitionen behalten ihren Wert. Der Bundesrat schlägt nämlich für das zukünftige CO2-Gesetz die Erhöhung des Anteils, welchen die Importeure fossiler Treibstoffe kompensieren müssen, vor. Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass der zukünftige Vollzug im Bereich der biogenen Treibstoffe an denjenigen in der EU angelehnt wird. Damit soll künftig auch der Import von massenbilanzierten Treibstoffen möglich sein. Aufgrund dieses Massnahmenpakets wird einerseits der Einsatz biogener Treibstoffe für den Treibstoffkonsumenten im Vergleich zu heute preiswerter, und andererseits erhöht sich durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Sanktion bei Nichterfüllung der Kompensationspflicht die Zahlungsbereitschaft der Importeure fossiler Treibstoffe.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist sich der Bundesrat der Konsequenzen bewusst, die sich ergeben werden, wenn die Steuererleichterung für Biogas und biogene Treibstoffe nicht verlängert wird? Eine derartige Verlängerung fordert die parlamentarische Initiative Burkart 17.405.</p><p>2. Biogene Treibstoffe und Biogas sind in letzter Zeit immer beliebter geworden. Werden sie ihre Attraktivität durch das Ende der Steuererleichterung nicht verlieren?</p><p>3. Wird das bestehende und funktionierende Kompensationsmodell, das bei den CO2-Emissionen zu einer Reduktion um Millionen Tonnen führt, dadurch nicht gefährdet?</p>
  • Biogene Treibstoffe und Biogas. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Ende der Steuererleichterung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wer fossile Treibstoffe in den Verkehr überführt, wird vom CO2-Gesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, dazu verpflichtet, bis 2020 einen Anteil von 10 Prozent der CO2-Emissionen, die bei der Nutzung dieser Treibstoffe im Strassenverkehr entstehen, zu kompensieren. Drei Kernpunkte dieses Gesetzes bilden die Grundlage für den Erfolg des Instruments der Kompensation: die Steuererleichterung für biogene Treibstoffe und Biogas, der Kompensationssatz und die Sanktion in Höhe von 160 Franken pro nichtkompensierter Tonne CO2.</p><p>Auf ebendieser Grundlage stellen die Schweizer Grossverteiler ihre Lastwagenflotten - durch die Nutzung von biogenen Treibstoffen und Biogas - zurzeit in Richtung CO2-Neutralität um. Wird die Steuererleichterung nicht verlängert, so wird sich diese Entwicklung umkehren, und die Unternehmen werden zur Nutzung fossiler Treibstoffe zurückkehren. Ausserdem müssten alle Investitionen neu bewertet werden, was zum Einbruch der gesamten Branche führen würde. Es widerspricht sowohl dem Grundsatz der Rechtssicherheit als auch dem Grundsatz von Treu und Glauben, strategische Anreize zu setzen, nur um den Unternehmen der Branche diese Vorteile einige Jahre später wieder zu entziehen.</p>
    • <p>Zurzeit fördert die Schweiz biogene Treibstoffe (z. B. Biodiesel, Bioethanol oder Biogas) über Steuererleichterungen, sofern ökologische und soziale Anforderungen erfüllt sind. Das Parlament hat 2007 entschieden, die im Mineralölsteuergesetz (SR 641.61) festgehaltenen Steuererleichterungen bis zum 30. Juni 2020 zu befristen. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen müssen gemäss Gesetz durch die Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin ausgeglichen werden. Die Mineralölsteuererleichterungen alleine haben jedoch nicht zu der erhofften Steigerung der Verwendung von biogenen Treibstoffen geführt. Erst seit die Importeure fossiler Treibstoffe gemäss CO2-Gesetz ihre CO2-Emissionen teilweise kompensieren müssen und sie dafür Programme für die Produktion, den Import und den Vertrieb biogener Treibstoffe unterstützen, ist der Anteil biogener Treibstoffe an der Gesamtmenge konventioneller Treibstoffe auf rund vier Prozent angestiegen. Die dadurch bis Mitte 2020 voraussichtlich auflaufenden Mineralölsteuerausfälle werden gemäss neusten Schätzungen knapp 900 Millionen Schweizerfranken betragen. Aus zoll- und steuerrechtlichen Gründen ist es aktuell nicht möglich, den Vollzug in der Schweiz ähnlich wie in der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, 2009/28/EG) umzusetzen: So können derzeit beispielsweise massenbilanzierte Treibstoffe nicht unter Gewährung von Steuererleichterungen importiert werden. Diese fehlende Harmonisierung der Vollzugssysteme führt zu höheren Preisen für biogene Treibstoffe in der Schweiz, welche schlussendlich von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt werden.</p><p>1. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/247.pdf">BBl 2018 247</a>) die klimapolitische Bedeutung der biogenen Treibstoffe thematisiert und anstelle der Weiterführung der Steuererleichterungen eine Erweiterung der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe vorgeschlagen. So sollen auch zukünftig nachhaltig produzierte biogene Treibstoffe mindestens in ähnlichem Ausmass wie heute in Verkehr gesetzt werden. Der bundesrätliche Vorschlag ermöglicht vor allem im Bereich fortschrittlicher, erneuerbarer Treibstoffe eine stärkere Anlehnung an die EU-Regelungen. Damit können im Vergleich zum heutigen System die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten von erneuerbaren Treibstoffen reduziert werden. Als Folge davon könnten die inländischen Herstellungsbetriebe und insbesondere die Biogasproduzenten für den Treibstoffmarkt preislich weiter unter Druck geraten, da die jetzt schon günstigeren Importpreise für biogene Treibstoffe gegenüber den Herstellungskosten in der Schweiz weiter sinken.</p><p>Mit dem bundesrätlichen Vorschlag werden künftig keine zu kompensierenden Steuerausfälle mehr anfallen. Die bis Mitte 2020 anfallenden Mineralölsteuerausfälle (rund 900 Millionen Franken) sollen gemäss Vorschlag des Bundesrates ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2028 über den Benzin- und Dieselölsteuersatz kompensiert werden. Damit kann die gesetzlich geforderte Ertragsneutralität mit einem Steuersatzaufschlag von rund 2 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl moderat erreicht werden.</p><p>2./3. Die Attraktivität des Einsatzes von biogenen Treibstoffen in der Schweiz wird mit dem bundesrätlichen Vorschlag gesteigert, und die bisher von der Treibstoffbranche getätigten Investitionen behalten ihren Wert. Der Bundesrat schlägt nämlich für das zukünftige CO2-Gesetz die Erhöhung des Anteils, welchen die Importeure fossiler Treibstoffe kompensieren müssen, vor. Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass der zukünftige Vollzug im Bereich der biogenen Treibstoffe an denjenigen in der EU angelehnt wird. Damit soll künftig auch der Import von massenbilanzierten Treibstoffen möglich sein. Aufgrund dieses Massnahmenpakets wird einerseits der Einsatz biogener Treibstoffe für den Treibstoffkonsumenten im Vergleich zu heute preiswerter, und andererseits erhöht sich durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Sanktion bei Nichterfüllung der Kompensationspflicht die Zahlungsbereitschaft der Importeure fossiler Treibstoffe.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist sich der Bundesrat der Konsequenzen bewusst, die sich ergeben werden, wenn die Steuererleichterung für Biogas und biogene Treibstoffe nicht verlängert wird? Eine derartige Verlängerung fordert die parlamentarische Initiative Burkart 17.405.</p><p>2. Biogene Treibstoffe und Biogas sind in letzter Zeit immer beliebter geworden. Werden sie ihre Attraktivität durch das Ende der Steuererleichterung nicht verlieren?</p><p>3. Wird das bestehende und funktionierende Kompensationsmodell, das bei den CO2-Emissionen zu einer Reduktion um Millionen Tonnen führt, dadurch nicht gefährdet?</p>
    • Biogene Treibstoffe und Biogas. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Ende der Steuererleichterung?

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