Klimaschädliche Fahrzeuge und Maschinen auf Bauernhöfen nicht weiter subventionieren

ShortId
18.4261
Id
20184261
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Klimaschädliche Fahrzeuge und Maschinen auf Bauernhöfen nicht weiter subventionieren
AdditionalIndexing
48;55;24;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist gemäss ihrem Bericht vom 3. Mai 2018 der Meinung, dass der Rückerstattungsmechanismus für die Mineralölsteuer veraltet ist. Ebenso steht die Rückerstattung im Widerspruch zum Subventionsgesetz und zu internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich Klimaschutz. Die Unterstützung der Landwirtschaft habe auf anderem Weg, insbesondere mittels Direktzahlungen, zu erfolgen und nicht nach dem Giesskannenprinzip.</p><p>Der Fehlanreiz der Rückerstattung ist schlecht für das Klima und verursacht Mehrkosten für die ganze Gesellschaft. So fliessen gemäss einem Bericht des "Tages-Anzeigers" rund 65 Millionen Franken jährlich als Subvention an die Bauern zurück. </p><p>Der Landwirtschaft kommt eine besondere Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zu: Sie ist insgesamt laut IPCC momentan für rund einen Drittel aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Angesichts der Umsetzung des Klimaabkommens von Paris sind diese Rückerstattungen ein falsches Signal: Alternative, umweltverträglichere Techniken wie z. B. Elektrotraktoren sind bei einer Lebenszykluskosten-Betrachtung marktfähig. </p><p>Gemäss der Zeitschrift "Schweizer Bauer" sehen auch die Landwirte elektrische Traktoren als grosse Chance - 60 Prozent befürworten Elektrotraktoren für ihren Betrieb! Das macht auch Sinn, denn der Strom kann direkt, kostengünstig und erneuerbar auf den Dächern der Landwirtschaftsbetriebe produziert werden. Schon heute wird ein grosser Teil des Schweizer Solarstroms so hergestellt. Beim aus elektrischer und ökologischer Sicht sinnvollen Eigenverbrauch gibt es noch ein enormes Potenzial, welches mit der Elektrifizierung des Maschinenparks optimal ausgeschöpft werden kann.</p><p>Zudem profitiert die Bodenqualität vom E-Traktor: Abgase und Ölrückstände, die bisher in die Böden gelangen, können damit eliminiert werden.</p>
  • <p>Die Landwirtschaft ist für rund 13,5 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen (CO2eq) verantwortlich. Die energetischen CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Treib- und Brennstoffen (landwirtschaftliche Fahrzeuge und Grastrocknungsanlagen) sind mit einem Anteil von rund 1 Prozent der schweizerischen CO2-Emissionen gering; die landwirtschaftlichen Emissionen resultieren primär aus der Tierhaltung (Methan) und der Düngerbewirtschaftung (Lachgas).</p><p>Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft erfolgt gestützt auf Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes (SR 641.61). Dabei wird die Steuer auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch).</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle schlägt im vom Motionär erwähnten Bericht vor, eine Gesetzesrevision zur Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft vorzubereiten. Die wirtschaftliche Unterstützung des Sektors habe über die Direktzahlungen zu erfolgen. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine Lösung über die Direktzahlungen. Er sieht jedoch mit Blick auf die Ausgestaltung der geltenden Rückerstattung gestützt auf den Normverbrauch keine Dringlichkeit. Der Normverbrauch hat zur Folge, dass die Höhe der Rückerstattung nicht vom effektiven Treibstoffverbrauch abhängt. Dadurch können Betriebe profitieren, wenn sie dank einer energieeffizienten Bewirtschaftung ihrer Flächen und Kulturen (z. B. durch den Einsatz von Elektrotraktoren) einen unterdurchschnittlichen Treibstoffverbrauch aufweisen. Die Rückerstattung nach dem Normverbrauch schafft somit einen gewissen Anreiz zu einem effizienten und umweltschonenden Einsatz der Treibstoffe.</p><p>Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Umsetzung der Empfehlung bereits in der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2022 vorzuschlagen. Eine Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer mit einer Umlagerung der Finanzmittel in die Direktzahlungen hätte eine Umverteilung zwischen den Betrieben zur Folge. Sie soll deshalb in einer späteren Phase geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft abgeschafft wird.</p>
  • Klimaschädliche Fahrzeuge und Maschinen auf Bauernhöfen nicht weiter subventionieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist gemäss ihrem Bericht vom 3. Mai 2018 der Meinung, dass der Rückerstattungsmechanismus für die Mineralölsteuer veraltet ist. Ebenso steht die Rückerstattung im Widerspruch zum Subventionsgesetz und zu internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich Klimaschutz. Die Unterstützung der Landwirtschaft habe auf anderem Weg, insbesondere mittels Direktzahlungen, zu erfolgen und nicht nach dem Giesskannenprinzip.</p><p>Der Fehlanreiz der Rückerstattung ist schlecht für das Klima und verursacht Mehrkosten für die ganze Gesellschaft. So fliessen gemäss einem Bericht des "Tages-Anzeigers" rund 65 Millionen Franken jährlich als Subvention an die Bauern zurück. </p><p>Der Landwirtschaft kommt eine besondere Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zu: Sie ist insgesamt laut IPCC momentan für rund einen Drittel aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Angesichts der Umsetzung des Klimaabkommens von Paris sind diese Rückerstattungen ein falsches Signal: Alternative, umweltverträglichere Techniken wie z. B. Elektrotraktoren sind bei einer Lebenszykluskosten-Betrachtung marktfähig. </p><p>Gemäss der Zeitschrift "Schweizer Bauer" sehen auch die Landwirte elektrische Traktoren als grosse Chance - 60 Prozent befürworten Elektrotraktoren für ihren Betrieb! Das macht auch Sinn, denn der Strom kann direkt, kostengünstig und erneuerbar auf den Dächern der Landwirtschaftsbetriebe produziert werden. Schon heute wird ein grosser Teil des Schweizer Solarstroms so hergestellt. Beim aus elektrischer und ökologischer Sicht sinnvollen Eigenverbrauch gibt es noch ein enormes Potenzial, welches mit der Elektrifizierung des Maschinenparks optimal ausgeschöpft werden kann.</p><p>Zudem profitiert die Bodenqualität vom E-Traktor: Abgase und Ölrückstände, die bisher in die Böden gelangen, können damit eliminiert werden.</p>
    • <p>Die Landwirtschaft ist für rund 13,5 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen (CO2eq) verantwortlich. Die energetischen CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Treib- und Brennstoffen (landwirtschaftliche Fahrzeuge und Grastrocknungsanlagen) sind mit einem Anteil von rund 1 Prozent der schweizerischen CO2-Emissionen gering; die landwirtschaftlichen Emissionen resultieren primär aus der Tierhaltung (Methan) und der Düngerbewirtschaftung (Lachgas).</p><p>Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft erfolgt gestützt auf Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes (SR 641.61). Dabei wird die Steuer auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch).</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle schlägt im vom Motionär erwähnten Bericht vor, eine Gesetzesrevision zur Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft vorzubereiten. Die wirtschaftliche Unterstützung des Sektors habe über die Direktzahlungen zu erfolgen. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine Lösung über die Direktzahlungen. Er sieht jedoch mit Blick auf die Ausgestaltung der geltenden Rückerstattung gestützt auf den Normverbrauch keine Dringlichkeit. Der Normverbrauch hat zur Folge, dass die Höhe der Rückerstattung nicht vom effektiven Treibstoffverbrauch abhängt. Dadurch können Betriebe profitieren, wenn sie dank einer energieeffizienten Bewirtschaftung ihrer Flächen und Kulturen (z. B. durch den Einsatz von Elektrotraktoren) einen unterdurchschnittlichen Treibstoffverbrauch aufweisen. Die Rückerstattung nach dem Normverbrauch schafft somit einen gewissen Anreiz zu einem effizienten und umweltschonenden Einsatz der Treibstoffe.</p><p>Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Umsetzung der Empfehlung bereits in der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2022 vorzuschlagen. Eine Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer mit einer Umlagerung der Finanzmittel in die Direktzahlungen hätte eine Umverteilung zwischen den Betrieben zur Folge. Sie soll deshalb in einer späteren Phase geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft abgeschafft wird.</p>
    • Klimaschädliche Fahrzeuge und Maschinen auf Bauernhöfen nicht weiter subventionieren

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