Transparenz bei Investitionsbeiträgen

ShortId
18.4264
Id
20184264
Updated
28.07.2023 03:16
Language
de
Title
Transparenz bei Investitionsbeiträgen
AdditionalIndexing
66;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Beratungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 hat das Parlament auch Investitionsbeiträge für neue Wasserkraftwerke und für die Erneuerung und Erweiterung bestehender Anlagen beschlossen. In der Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen ist von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern kritisiert worden, dass das Verfahren zu aufwendig und die Kriterien zur Erlangung von Investitionsbeiträgen ungeeignet bzw. zu restriktiv sind. Inzwischen sind gemäss BFE mehrere Anträge eingereicht worden.</p>
  • <p>1. 2018 wurden 22 Gesuche für Kleinwasserkraftanlagen eingereicht. Davon werden voraussichtlich acht Anspruch auf einen Investitionsbeitrag haben. Bei sechs weiteren Anlagen wird zurzeit abgeklärt, ob sie künftig einen Investitionsbeitrag, die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) oder die Mehrkostenfinanzierung (MKF) erhalten können.</p><p>Von den fünf eingegangenen Gesuchen für Grosswasserkraftanlagen werden voraussichtlich drei Gesuche Anspruch auf einen Investitionsbeitrag haben.</p><p>2. Da die Verfahren noch hängig sind, können zurzeit keine Angaben dazu gemacht werden. Nach Erlass der Verfügungen wird das BFE die Angaben zu den Investitionsbeiträgen gemäss den Vorgaben von Artikel 98 Absatz 3 der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV; SR 730.03) publizieren.</p><p>3./4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Mittel vollständig ausgeschöpft werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die nichtverwendeten Mittel bei den Kleinwasserkraftanlagen auf das Budget des Folgejahrs und bei den Grosswasserkraftanlagen auf die nächste Zweijahresperiode übertragen.</p><p>5. Bei den Kleinwasserkraftanlagen: Nach heutigem Kenntnisstand werden die Mittel für das Jahr 2018 ungefähr je hälftig zugunsten von erheblichen Erweiterungen und erheblichen Erneuerungen eingesetzt.</p><p>Bei den Grosswasserkraftanlagen: Voraussichtlich werden etwa 45 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterstützung einer Neuanlage (kompletter Ersatz einer bestehenden Anlage) und die restlichen 55 Prozent für erhebliche Erweiterungen verwendet. Erneuerungen können voraussichtlich nicht berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie viele der eingereichten Gesuche um Investitionsbeiträge können bewilligt werden?</p><p>2. Um welche handelt es sich?</p><p>3. Werden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vollständig ausgeschöpft?</p><p>4. Wenn nein, was geschieht mit den Mitteln?</p><p>5. Welcher Anteil der zur Verfügung gestellten Mittel entfällt auf die jeweiligen Projektkategorien (Erneuerung, Erweiterung, neue Anlagen)?</p>
  • Transparenz bei Investitionsbeiträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Beratungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 hat das Parlament auch Investitionsbeiträge für neue Wasserkraftwerke und für die Erneuerung und Erweiterung bestehender Anlagen beschlossen. In der Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen ist von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern kritisiert worden, dass das Verfahren zu aufwendig und die Kriterien zur Erlangung von Investitionsbeiträgen ungeeignet bzw. zu restriktiv sind. Inzwischen sind gemäss BFE mehrere Anträge eingereicht worden.</p>
    • <p>1. 2018 wurden 22 Gesuche für Kleinwasserkraftanlagen eingereicht. Davon werden voraussichtlich acht Anspruch auf einen Investitionsbeitrag haben. Bei sechs weiteren Anlagen wird zurzeit abgeklärt, ob sie künftig einen Investitionsbeitrag, die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) oder die Mehrkostenfinanzierung (MKF) erhalten können.</p><p>Von den fünf eingegangenen Gesuchen für Grosswasserkraftanlagen werden voraussichtlich drei Gesuche Anspruch auf einen Investitionsbeitrag haben.</p><p>2. Da die Verfahren noch hängig sind, können zurzeit keine Angaben dazu gemacht werden. Nach Erlass der Verfügungen wird das BFE die Angaben zu den Investitionsbeiträgen gemäss den Vorgaben von Artikel 98 Absatz 3 der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV; SR 730.03) publizieren.</p><p>3./4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Mittel vollständig ausgeschöpft werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die nichtverwendeten Mittel bei den Kleinwasserkraftanlagen auf das Budget des Folgejahrs und bei den Grosswasserkraftanlagen auf die nächste Zweijahresperiode übertragen.</p><p>5. Bei den Kleinwasserkraftanlagen: Nach heutigem Kenntnisstand werden die Mittel für das Jahr 2018 ungefähr je hälftig zugunsten von erheblichen Erweiterungen und erheblichen Erneuerungen eingesetzt.</p><p>Bei den Grosswasserkraftanlagen: Voraussichtlich werden etwa 45 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterstützung einer Neuanlage (kompletter Ersatz einer bestehenden Anlage) und die restlichen 55 Prozent für erhebliche Erweiterungen verwendet. Erneuerungen können voraussichtlich nicht berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie viele der eingereichten Gesuche um Investitionsbeiträge können bewilligt werden?</p><p>2. Um welche handelt es sich?</p><p>3. Werden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vollständig ausgeschöpft?</p><p>4. Wenn nein, was geschieht mit den Mitteln?</p><p>5. Welcher Anteil der zur Verfügung gestellten Mittel entfällt auf die jeweiligen Projektkategorien (Erneuerung, Erweiterung, neue Anlagen)?</p>
    • Transparenz bei Investitionsbeiträgen

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