Tuberkulose über Asylanten einschleppen. Wie lange will der Bundesrat noch die Augen verschliessen?

ShortId
18.4266
Id
20184266
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Tuberkulose über Asylanten einschleppen. Wie lange will der Bundesrat noch die Augen verschliessen?
AdditionalIndexing
2811;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass gewisse übertragbare Krankheiten in den Herkunftsregionen von Asylsuchenden häufiger vorkommen als in der Schweiz und die entsprechenden sanitären Massnahmen in den betroffenen Ländern oft unzureichend sind. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass die Einführung von übertragbaren Krankheiten durch Asylsuchende für die Bevölkerung in der Schweiz keine Gefahr darstellt.</p><p>Das Beispiel der Tuberkulose bestätigt diese Einschätzung: In vielen Ländern ausserhalb Europas ist die Tuberkulose noch weit verbreitet. Tatsächlich entwickeln Menschen aus solchen Ländern auch nach der Einreise in die Schweiz eher eine Tuberkulose als Einheimische. Die Tuberkulose ist aber nicht sehr ansteckend. Zudem entwickeln die meisten Angesteckten nie eine Tuberkulose und stecken somit auch niemanden an. Falls sich eine Tuberkulose entwickelt, ist sie meist gut behandelbar.</p><p>Die in der Interpellation erwähnten Zahlen von Kindern illustrieren diese Tatsache: Es gab in den Jahren 2015 und 2016 vermehrt Fälle bei Asylsuchenden, da mehr Asylsuchende einreisten. Allerdings gab es sowohl bei Kindern wie bei Erwachsenen wieder einen Rückgang der Anzahl Tuberkulosefälle in den Jahren 2017 und 2018. Die Zahl der Fälle bei Einheimischen bleibt seit Jahren tief, betrifft in erster Linie Personen im Pensionsalter und ist den jährlichen Schwankungen nicht unterworfen. Bei einheimischen Kindern liegt die jährliche Anzahl Tuberkulose-Erkrankungen im tiefen einstelligen Bereich.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der grenzüberschreitende Personenverkehr die Übertragung von Infektionskrankheiten und Antibiotikaresistenzen über die Landesgrenzen hinweg ermöglicht. Das Bundesamt für Gesundheit ist auf der gesetzlichen Grundlage des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern Programme im Bereich der Antibiotikaresistenzen und der Healthcare-assoziierten Infektionen zu entwickeln und diese in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden sowie privaten und öffentlichen Institutionen umzusetzen. Gesetzlich verankerte, obligatorische Meldesysteme für übertragbare Krankheiten sowie epidemiologische Überwachungsarbeit ermöglichen es, die Wirksamkeit dieser Massnahmen kontinuierlich zu überprüfen und wo nötig zeitnah Bekämpfungsmassnahmen einzuleiten.</p><p>3. Flüchtlinge, die im Rahmen des Resettlement-Programmes mit fliegerischer Abholung aufgenommen werden, unterstehen wie alle anderen Asylsuchenden dem EpG. Es gelten dieselben Vorgaben zur Erkennung, Verhütung und Behandlung von übertragbaren Krankheiten. Zudem wird der Gesundheitszustand von Resettlement-Flüchtlingen vor Ort im Erstaufnahmestaat überprüft, noch bevor sie in die Schweiz kommen.</p><p>Innerhalb von maximal drei Tagen nach Ankunft in den Bundesasylzentren erhalten die Gesuchstellenden eine medizinische Eintrittsinformation. Die medizinische Erstkonsultation des Asylsuchenden findet in der Regel im Anschluss an die medizinische Eintrittsinformation statt mit dem Ziel, bei dringenden und akuten Gesundheitsproblemen oder Verdacht auf eine übertragbare Krankheit eine ärztliche Zuweisung zu ermöglichen. Die Ermittlung des Tuberkuloserisikos, entsprechende diagnostische Abklärung und wo nötig Behandlung stellen einen festen Bestandteil jeder medizinischen Erstkonsultation dar. Angemessene krankheitsspezifische Isolationsmassnahmen zum Schutz der Asylsuchenden und der Bevölkerung werden in den Asylzentren angeordnet, sobald ein Verdachtsfall einer ansteckenden Krankheit auftritt. Ebenso werden umgehend prophylaktische Massnahmen für Kontaktpersonen eingeleitet.</p><p>4. Der Bundesrat sieht keinen Zielkonflikt. Zum Infektionsschutz der schweizerischen Bevölkerung werden die nötigen Mittel und Massnahmen bereitgestellt, während gleichzeitig humanitäre Aufgaben wahrgenommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut Gesundheitsstatistiken werden durch die Migration von Asylanten in die Schweiz Infektionen, insbesondere die Tuberkulose, reaktiviert. Die Impfungen von Kindern in den Herkunftsländern, wenn überhaupt vorhanden, sind mit dem Impfstatus der Kinder in der Schweiz nicht zu vergleichen, ebenso die hygienischen Verhältnisse, in denen solche Migrationskinder aufwachsen. Die Statistik der Schweizer Kinderärzte (SPSU-Jahresbericht 2017) zeigt, dass die Tuberkulose in den Jahren 2014 bis 2017 fallmässig zugenommen hat und dass die erkrankten Kinder zu über 90 Prozent ausländischer Herkunft sind.</p><p>Ähnliche statistische Angaben macht das Robert-Koch-Institut in Deutschland, wo 2017 4957 Tuberkulosefälle (Erwachsene und Kinder) gemeldet wurden, davon waren 1286 (25 Prozent) Asylanten.</p><p>Andere epidemiologische Statistiken zeigen gleich eindrückliche Zahlen; somit ist klar, dass durch die Migration von Asylanten die Schweizer Bevölkerung durch eingeschleppte Infektionen, die in der Schweiz durch hygienische Massnahmen oder Impfmassnahmen ausgerottet oder wegen der geografischen Lage nicht bekannt waren, zunehmend bedroht ist.</p><p>Die vom Bundesrat geplante zusätzliche Aufnahme von jährlich 750 bis 1000 Flüchtlingen mit fliegerischer Abholung aus dem Ausland lässt nicht nur aus Kostengründen, sondern auch aus epidemiologischen Gründen aufhorchen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass durch die erhöhte Aufnahme von Asylsuchenden auch die Gefahr des Einschleppens von Infektionskrankheiten in die Schweiz erhöht ist?</p><p>2. Ist ihm bewusst, dass Migration, Infektionserkrankungen, Antibiotikaresistenz und resistente Hospitalisationskeime eng zusammengehören?</p><p>3. Welche konkreten Anordnungen will der Bundesrat bei Asylanten treffen, die der Schweizer epidemiologischen Gesetzgebung (EpG), wie Abklärung, Diagnose, Isolation und Therapie, vor der Einreise in die Schweiz nicht gerecht werden?</p><p>4. Haben für ihn humanitäre Aufgaben Priorität vor dem Infektionsschutz der Schweizer Bevölkerung?</p>
  • Tuberkulose über Asylanten einschleppen. Wie lange will der Bundesrat noch die Augen verschliessen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass gewisse übertragbare Krankheiten in den Herkunftsregionen von Asylsuchenden häufiger vorkommen als in der Schweiz und die entsprechenden sanitären Massnahmen in den betroffenen Ländern oft unzureichend sind. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass die Einführung von übertragbaren Krankheiten durch Asylsuchende für die Bevölkerung in der Schweiz keine Gefahr darstellt.</p><p>Das Beispiel der Tuberkulose bestätigt diese Einschätzung: In vielen Ländern ausserhalb Europas ist die Tuberkulose noch weit verbreitet. Tatsächlich entwickeln Menschen aus solchen Ländern auch nach der Einreise in die Schweiz eher eine Tuberkulose als Einheimische. Die Tuberkulose ist aber nicht sehr ansteckend. Zudem entwickeln die meisten Angesteckten nie eine Tuberkulose und stecken somit auch niemanden an. Falls sich eine Tuberkulose entwickelt, ist sie meist gut behandelbar.</p><p>Die in der Interpellation erwähnten Zahlen von Kindern illustrieren diese Tatsache: Es gab in den Jahren 2015 und 2016 vermehrt Fälle bei Asylsuchenden, da mehr Asylsuchende einreisten. Allerdings gab es sowohl bei Kindern wie bei Erwachsenen wieder einen Rückgang der Anzahl Tuberkulosefälle in den Jahren 2017 und 2018. Die Zahl der Fälle bei Einheimischen bleibt seit Jahren tief, betrifft in erster Linie Personen im Pensionsalter und ist den jährlichen Schwankungen nicht unterworfen. Bei einheimischen Kindern liegt die jährliche Anzahl Tuberkulose-Erkrankungen im tiefen einstelligen Bereich.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der grenzüberschreitende Personenverkehr die Übertragung von Infektionskrankheiten und Antibiotikaresistenzen über die Landesgrenzen hinweg ermöglicht. Das Bundesamt für Gesundheit ist auf der gesetzlichen Grundlage des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern Programme im Bereich der Antibiotikaresistenzen und der Healthcare-assoziierten Infektionen zu entwickeln und diese in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden sowie privaten und öffentlichen Institutionen umzusetzen. Gesetzlich verankerte, obligatorische Meldesysteme für übertragbare Krankheiten sowie epidemiologische Überwachungsarbeit ermöglichen es, die Wirksamkeit dieser Massnahmen kontinuierlich zu überprüfen und wo nötig zeitnah Bekämpfungsmassnahmen einzuleiten.</p><p>3. Flüchtlinge, die im Rahmen des Resettlement-Programmes mit fliegerischer Abholung aufgenommen werden, unterstehen wie alle anderen Asylsuchenden dem EpG. Es gelten dieselben Vorgaben zur Erkennung, Verhütung und Behandlung von übertragbaren Krankheiten. Zudem wird der Gesundheitszustand von Resettlement-Flüchtlingen vor Ort im Erstaufnahmestaat überprüft, noch bevor sie in die Schweiz kommen.</p><p>Innerhalb von maximal drei Tagen nach Ankunft in den Bundesasylzentren erhalten die Gesuchstellenden eine medizinische Eintrittsinformation. Die medizinische Erstkonsultation des Asylsuchenden findet in der Regel im Anschluss an die medizinische Eintrittsinformation statt mit dem Ziel, bei dringenden und akuten Gesundheitsproblemen oder Verdacht auf eine übertragbare Krankheit eine ärztliche Zuweisung zu ermöglichen. Die Ermittlung des Tuberkuloserisikos, entsprechende diagnostische Abklärung und wo nötig Behandlung stellen einen festen Bestandteil jeder medizinischen Erstkonsultation dar. Angemessene krankheitsspezifische Isolationsmassnahmen zum Schutz der Asylsuchenden und der Bevölkerung werden in den Asylzentren angeordnet, sobald ein Verdachtsfall einer ansteckenden Krankheit auftritt. Ebenso werden umgehend prophylaktische Massnahmen für Kontaktpersonen eingeleitet.</p><p>4. Der Bundesrat sieht keinen Zielkonflikt. Zum Infektionsschutz der schweizerischen Bevölkerung werden die nötigen Mittel und Massnahmen bereitgestellt, während gleichzeitig humanitäre Aufgaben wahrgenommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut Gesundheitsstatistiken werden durch die Migration von Asylanten in die Schweiz Infektionen, insbesondere die Tuberkulose, reaktiviert. Die Impfungen von Kindern in den Herkunftsländern, wenn überhaupt vorhanden, sind mit dem Impfstatus der Kinder in der Schweiz nicht zu vergleichen, ebenso die hygienischen Verhältnisse, in denen solche Migrationskinder aufwachsen. Die Statistik der Schweizer Kinderärzte (SPSU-Jahresbericht 2017) zeigt, dass die Tuberkulose in den Jahren 2014 bis 2017 fallmässig zugenommen hat und dass die erkrankten Kinder zu über 90 Prozent ausländischer Herkunft sind.</p><p>Ähnliche statistische Angaben macht das Robert-Koch-Institut in Deutschland, wo 2017 4957 Tuberkulosefälle (Erwachsene und Kinder) gemeldet wurden, davon waren 1286 (25 Prozent) Asylanten.</p><p>Andere epidemiologische Statistiken zeigen gleich eindrückliche Zahlen; somit ist klar, dass durch die Migration von Asylanten die Schweizer Bevölkerung durch eingeschleppte Infektionen, die in der Schweiz durch hygienische Massnahmen oder Impfmassnahmen ausgerottet oder wegen der geografischen Lage nicht bekannt waren, zunehmend bedroht ist.</p><p>Die vom Bundesrat geplante zusätzliche Aufnahme von jährlich 750 bis 1000 Flüchtlingen mit fliegerischer Abholung aus dem Ausland lässt nicht nur aus Kostengründen, sondern auch aus epidemiologischen Gründen aufhorchen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass durch die erhöhte Aufnahme von Asylsuchenden auch die Gefahr des Einschleppens von Infektionskrankheiten in die Schweiz erhöht ist?</p><p>2. Ist ihm bewusst, dass Migration, Infektionserkrankungen, Antibiotikaresistenz und resistente Hospitalisationskeime eng zusammengehören?</p><p>3. Welche konkreten Anordnungen will der Bundesrat bei Asylanten treffen, die der Schweizer epidemiologischen Gesetzgebung (EpG), wie Abklärung, Diagnose, Isolation und Therapie, vor der Einreise in die Schweiz nicht gerecht werden?</p><p>4. Haben für ihn humanitäre Aufgaben Priorität vor dem Infektionsschutz der Schweizer Bevölkerung?</p>
    • Tuberkulose über Asylanten einschleppen. Wie lange will der Bundesrat noch die Augen verschliessen?

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