Wann wird die 2012 angenommene Motion Fridez 12.3111 umgesetzt, die fordert, dass Fusspflegeleistungen bei Diabetikerinnen und Diabetikern erstattet werden?

ShortId
18.4267
Id
20184267
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Wann wird die 2012 angenommene Motion Fridez 12.3111 umgesetzt, die fordert, dass Fusspflegeleistungen bei Diabetikerinnen und Diabetikern erstattet werden?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der diabetische Fuss ist noch immer eine häufig auftretende Komplikation bei Diabetes, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Untersuchung des Fusses und die Abschätzung des Risikos einer Komplikation sind sehr wichtig. Dank dieser Schritte kann die Behandlung entsprechend angepasst, die Beratung der Patientinnen und Patienten optimal auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und dem Risiko einer Amputation entgegengewirkt werden. Die Tatsache, dass die Kosten der Fusspflegeleistung nicht von der Grundversorgung übernommen werden, hält viele Patientinnen und Patienten von der Inanspruchnahme dieser Behandlungen ab, auch wenn die Behandlungen medizinisch gerechtfertigt wären. Eine Alternative stellt die Behandlung durch auf Diabetes spezialisierte Pflegefachleute dar, deren Kosten von der Krankenversicherung erstattet werden. Es gibt allerdings zu wenige dieser Fachkräfte, um den gesamten Bedarf zu decken. In der Waadt wurde die Inanspruchnahme von Fusspflegeleistungen durch das 2010 gestartete kantonale Diabetesprogramm erleichtert. Eine erste Bilanz dieses Programms ist sehr erfreulich: Im Zeitraum 2008-2015 ist im Kanton ein Rückgang der Amputationen zu verzeichnen. Auch wenn diese Ergebnisse noch über einen längeren Zeitraum hinweg bestätigt werden müssen, steht eines fest: Werden Diabetikerinnen und Diabetiker, bei denen das Risiko von Fusserkrankungen besteht, von Fussspezialistinnen und Fussspezialisten behandelt, so führt dies zu weniger Komplikationen und folglich auch zu weniger Kosten. Abgesehen von der finanziellen Komponente würde eine solche Kostenübernahme auch dafür sorgen, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten zu erhalten, da das Risiko einer Amputation abnehmen würde. Die Möglichkeit, sich regelmässigen Behandlungen durch Podologinnen und Podologen zu unterziehen, ist daher ein entscheidender Faktor, um Fusskrankheiten bei Diabetikerinnen und Diabetikern zu verhindern, bei denen das Risiko solcher Komplikationen besteht. (Ein sehr hohes Risiko besteht, wenn vorherige Geschwüre oder Amputationen, eine periphere arterielle Verschlusskrankheit in Verbindung mit einer schweren Nervenkrankheit und Verformungen oder eine terminale Niereninsuffizienz vorliegen.)</p><p>Die folgende Anmerkung zeigt, wie wichtig Fussbehandlungen sind: In Arizona wurde im Jahr 2009 die Erstattung dieser Behandlungskosten abgeschafft, dies führte zu einer Zunahme der Spitalaufenthalte wegen Komplikationen (diabetischem Fuss) um 40 Prozent.</p>
  • <p>Bereits heute gehört die Fusspflege bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus zu den Leistungen der Krankenpflege, welche Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegeheime zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchführen können.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Arbeiten zur Umsetzung der angesprochenen Motion 12.3111 aufgenommen. Es hatte in einem ersten Schritt die betroffenen Organisationen und Verbände angeschrieben, um den Bedarf an Fusspflegeleistungen für Diabetiker und Diabetikerinnen zu erheben und Informationen über die aktuelle Praxis in der Schweiz zu erhalten. Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat sich gezeigt, dass ergänzend noch Informationen zu den Kostenfolgen und weiteren Aspekten (z. B. verschiedene Ausbildungen, Behandlungsqualität) vertieft erörtert werden müssen, bevor eine umfassende Einschätzung zum konkreten weiteren Vorgehen vorgenommen werden kann. Das BAG hat Anfang 2018 zur Klärung eines Teils der Fragestellungen einen externen Auftrag erteilt. Die Ergebnisse liegen seit November 2018 vor. Die Resultate dieser Studie bilden nun die Basis für die weiteren Arbeiten. Diese wurden im Hinblick auf einen Vernehmlassungsentwurf zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) in Angriff genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2013 hat das Parlament die vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion Fridez 12.3111 angenommen und somit eingewilligt, dass Fusspflegeleistungen, die bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch Podologinnen oder Podologen erbracht werden, von der Grundversicherung erstattet werden. Jedoch steht bis zum heutigen Tag nicht fest, wie dieser Entscheid konkret umgesetzt werden soll. </p><p>Welche aufgetretenen Schwierigkeiten können dies erklären?</p>
  • Wann wird die 2012 angenommene Motion Fridez 12.3111 umgesetzt, die fordert, dass Fusspflegeleistungen bei Diabetikerinnen und Diabetikern erstattet werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der diabetische Fuss ist noch immer eine häufig auftretende Komplikation bei Diabetes, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Untersuchung des Fusses und die Abschätzung des Risikos einer Komplikation sind sehr wichtig. Dank dieser Schritte kann die Behandlung entsprechend angepasst, die Beratung der Patientinnen und Patienten optimal auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und dem Risiko einer Amputation entgegengewirkt werden. Die Tatsache, dass die Kosten der Fusspflegeleistung nicht von der Grundversorgung übernommen werden, hält viele Patientinnen und Patienten von der Inanspruchnahme dieser Behandlungen ab, auch wenn die Behandlungen medizinisch gerechtfertigt wären. Eine Alternative stellt die Behandlung durch auf Diabetes spezialisierte Pflegefachleute dar, deren Kosten von der Krankenversicherung erstattet werden. Es gibt allerdings zu wenige dieser Fachkräfte, um den gesamten Bedarf zu decken. In der Waadt wurde die Inanspruchnahme von Fusspflegeleistungen durch das 2010 gestartete kantonale Diabetesprogramm erleichtert. Eine erste Bilanz dieses Programms ist sehr erfreulich: Im Zeitraum 2008-2015 ist im Kanton ein Rückgang der Amputationen zu verzeichnen. Auch wenn diese Ergebnisse noch über einen längeren Zeitraum hinweg bestätigt werden müssen, steht eines fest: Werden Diabetikerinnen und Diabetiker, bei denen das Risiko von Fusserkrankungen besteht, von Fussspezialistinnen und Fussspezialisten behandelt, so führt dies zu weniger Komplikationen und folglich auch zu weniger Kosten. Abgesehen von der finanziellen Komponente würde eine solche Kostenübernahme auch dafür sorgen, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten zu erhalten, da das Risiko einer Amputation abnehmen würde. Die Möglichkeit, sich regelmässigen Behandlungen durch Podologinnen und Podologen zu unterziehen, ist daher ein entscheidender Faktor, um Fusskrankheiten bei Diabetikerinnen und Diabetikern zu verhindern, bei denen das Risiko solcher Komplikationen besteht. (Ein sehr hohes Risiko besteht, wenn vorherige Geschwüre oder Amputationen, eine periphere arterielle Verschlusskrankheit in Verbindung mit einer schweren Nervenkrankheit und Verformungen oder eine terminale Niereninsuffizienz vorliegen.)</p><p>Die folgende Anmerkung zeigt, wie wichtig Fussbehandlungen sind: In Arizona wurde im Jahr 2009 die Erstattung dieser Behandlungskosten abgeschafft, dies führte zu einer Zunahme der Spitalaufenthalte wegen Komplikationen (diabetischem Fuss) um 40 Prozent.</p>
    • <p>Bereits heute gehört die Fusspflege bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus zu den Leistungen der Krankenpflege, welche Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegeheime zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchführen können.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Arbeiten zur Umsetzung der angesprochenen Motion 12.3111 aufgenommen. Es hatte in einem ersten Schritt die betroffenen Organisationen und Verbände angeschrieben, um den Bedarf an Fusspflegeleistungen für Diabetiker und Diabetikerinnen zu erheben und Informationen über die aktuelle Praxis in der Schweiz zu erhalten. Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat sich gezeigt, dass ergänzend noch Informationen zu den Kostenfolgen und weiteren Aspekten (z. B. verschiedene Ausbildungen, Behandlungsqualität) vertieft erörtert werden müssen, bevor eine umfassende Einschätzung zum konkreten weiteren Vorgehen vorgenommen werden kann. Das BAG hat Anfang 2018 zur Klärung eines Teils der Fragestellungen einen externen Auftrag erteilt. Die Ergebnisse liegen seit November 2018 vor. Die Resultate dieser Studie bilden nun die Basis für die weiteren Arbeiten. Diese wurden im Hinblick auf einen Vernehmlassungsentwurf zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) in Angriff genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2013 hat das Parlament die vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion Fridez 12.3111 angenommen und somit eingewilligt, dass Fusspflegeleistungen, die bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch Podologinnen oder Podologen erbracht werden, von der Grundversicherung erstattet werden. Jedoch steht bis zum heutigen Tag nicht fest, wie dieser Entscheid konkret umgesetzt werden soll. </p><p>Welche aufgetretenen Schwierigkeiten können dies erklären?</p>
    • Wann wird die 2012 angenommene Motion Fridez 12.3111 umgesetzt, die fordert, dass Fusspflegeleistungen bei Diabetikerinnen und Diabetikern erstattet werden?

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