Vereine haben keine Lobby

ShortId
18.4268
Id
20184268
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Vereine haben keine Lobby
AdditionalIndexing
1211;04;1236;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Regeln über die Ausarbeitung von Gesetzen für Vereine sind die gleichen wie für alle anderen Rechtseinheiten. Es finden dieselben gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere ist ein Vernehmlassungsverfahren unter Beizug der interessierten Kreise durchzuführen (siehe das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren, SR 172.061). Es gibt keine spezifischen Überwachungsregeln, die über die für Unternehmen geltenden Regeln hinausgehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Arbeit des KMU-Forums und die Praxis der Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) hingewiesen.</p><p>2. Die Finanzgesetzgebung ist mit Blick auf die verschiedenen Rechtsformen grundsätzlich neutral unter Berücksichtigung der von der Rechtseinheit ausgehenden Risiken oder ihrer Tätigkeit; man kann daher eine Diskriminierung von Vereinen ausschliessen.</p><p>3. Die im Rahmen der Vernehmlassung vom 1. Juni bis am 21. September 2018 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes vorgeschlagenen neuen Pflichten zur Transparenz der Vereine betreffen lediglich solche, die im erwähnten Bereich besondere Risiken aufweisen. Konkret handelt es sich um Vereine, welche hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland sammeln oder verteilen, die für karitative Zwecke bestimmt sind. Des Weiteren kann der Bundesrat aufgrund der Höhe, der Herkunft, des Ziels oder des Verwendungszwecks der gesammelten oder verteilten Vermögenswerte einen Verein von den Pflichten ausnehmen. Diese legislative Entwicklung zielt auf die Umsetzung der internationalen Standards ab ("level playing field").</p><p>4. Auch im Bereich des Datenschutzes folgen die schweizerischen Vorschriften der internationalen Entwicklung. Wie alle anderen Rechtseinheiten des Privatrechtes unterstehen auch die Vereine dem Datenschutzgesetz (SR 235.1). Bei der Anwendung des Gesetzes wird jedoch das Risiko berücksichtigt, das sich aus der Art der verarbeiteten Daten und der verwendeten Verarbeitungsmethode ergibt. Derzeit ist keine besondere Opting-out-Klausel für Vereine vorgesehen.</p><p>5. Alle Rechtsänderungen in der Schweiz sind jeweils das Ergebnis eines partizipativ ausgestalteten Verfahrens, das die Einbindung aller Interessengruppen, eine breite öffentliche Debatte sowie tiefgreifende parlamentarische Diskussionen gewährleistet und eine hohe Qualität sowie die erforderliche demokratische Legitimation der Gesetze verbürgt. Eine wichtige Herausforderung besteht namentlich im Privatrecht darin, nur im Bedarfsfall Gesetze zu erlassen und diese wirkungsvoll und verhältnismässig auszugestalten, gleichzeitig aber auch die Gleichbehandlung aller Rechtsformen in derselben Situation sicherzustellen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Vereinswesen in der Schweiz allgemein gut funktioniert. Er verfolgt jedoch aufmerksam die Entwicklungen im Bereich der Vereine und schlägt dem Parlament - sofern sich dies als zweckdienlich erweist - geeignete Massnahmen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz wird gerne als Vereins-Land bezeichnet. Nichts sei so einfach, wie einen Verein zu gründen. Die Regulierungsdynamik und Bürokratisierung der letzten Jahre hat aber auch die Vereine erreicht. Gleichzeitig haben auch Vereine immer mehr Mühe, ihre Vorstände mit Personen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen und bereit sind, ehrenamtlich ihre Zeit zu investieren, zu alimentieren. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern wird generell auf Stufe Bund bei der Erarbeitung von Regulierungen und Gesetzen auf die Bedürfnisse der Vereine Rücksicht genommen? Gibt es spezielle Monitorings oder Kontrollen zum Schutz der Vereine?</p><p>2. Konkret haben Bankenregulierungen zu einer unnötigen Bürokratisierung der Vereinstätigkeiten geführt. Für kleine oder kurzzeitig benötigte Vereine ist die Eröffnung eines Bankkontos heute schwierig. Sieht der Bundesrat Lösungsmöglichkeiten, sodass Vereine und insbesondere auch kleine Vereine nicht unnötiger Bürokratie ausgesetzt werden?</p><p>3. Bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist ebenfalls ein neuer Bürokratieschub für viele Vereine zu erwarten. Wie gedenkt der Bundesrat hierbei eine massvolle und verhältnismässige Regelung zu finden, sodass beispielsweise kleine Vereine nicht mit unnötigem Bürokratieaufwand und zusätzlichen Kosten belastet werden (Handelsregistereintrag, Mutationsgebühren, Mitgliederverzeichnisse, Aufbewahrungspflichten usw.)?</p><p>4. Auch die potenzielle Übernahme von EU-Datenschutzregulierungen bereitet Sorgen. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass für Vereine grosse Unsicherheiten bestehen und ihre Tätigkeit dadurch zusätzlich verkompliziert wird. Wird man beim Datenschutz auf die Vereine Rücksicht nehmen, zum Beispiel im Sinne von geschickten Opting-out-Regeln?</p><p>5. Wie kann in Zukunft garantiert werden, dass das durch unser Milizsystem geprägte Vereinswesen in der Schweiz keine weiteren bürokratischen Lasten aufgebürdet bekommt, welche keinen richtigen Mehrwert schaffen? Weitere Themen sind beispielsweise Haftungsausschlussfragen für ehrenamtliche Tätigkeit, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen oder etwa die angemessene Honorierung in Verbindung mit der Steuerbefreiung.</p><p>6. Hat der Bundesrat eine Strategie, die offenlegt, wie die obenstehenden Bedenken zum Wohle der Vereine ernst genommen werden?</p>
  • Vereine haben keine Lobby
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Regeln über die Ausarbeitung von Gesetzen für Vereine sind die gleichen wie für alle anderen Rechtseinheiten. Es finden dieselben gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere ist ein Vernehmlassungsverfahren unter Beizug der interessierten Kreise durchzuführen (siehe das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren, SR 172.061). Es gibt keine spezifischen Überwachungsregeln, die über die für Unternehmen geltenden Regeln hinausgehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Arbeit des KMU-Forums und die Praxis der Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) hingewiesen.</p><p>2. Die Finanzgesetzgebung ist mit Blick auf die verschiedenen Rechtsformen grundsätzlich neutral unter Berücksichtigung der von der Rechtseinheit ausgehenden Risiken oder ihrer Tätigkeit; man kann daher eine Diskriminierung von Vereinen ausschliessen.</p><p>3. Die im Rahmen der Vernehmlassung vom 1. Juni bis am 21. September 2018 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes vorgeschlagenen neuen Pflichten zur Transparenz der Vereine betreffen lediglich solche, die im erwähnten Bereich besondere Risiken aufweisen. Konkret handelt es sich um Vereine, welche hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland sammeln oder verteilen, die für karitative Zwecke bestimmt sind. Des Weiteren kann der Bundesrat aufgrund der Höhe, der Herkunft, des Ziels oder des Verwendungszwecks der gesammelten oder verteilten Vermögenswerte einen Verein von den Pflichten ausnehmen. Diese legislative Entwicklung zielt auf die Umsetzung der internationalen Standards ab ("level playing field").</p><p>4. Auch im Bereich des Datenschutzes folgen die schweizerischen Vorschriften der internationalen Entwicklung. Wie alle anderen Rechtseinheiten des Privatrechtes unterstehen auch die Vereine dem Datenschutzgesetz (SR 235.1). Bei der Anwendung des Gesetzes wird jedoch das Risiko berücksichtigt, das sich aus der Art der verarbeiteten Daten und der verwendeten Verarbeitungsmethode ergibt. Derzeit ist keine besondere Opting-out-Klausel für Vereine vorgesehen.</p><p>5. Alle Rechtsänderungen in der Schweiz sind jeweils das Ergebnis eines partizipativ ausgestalteten Verfahrens, das die Einbindung aller Interessengruppen, eine breite öffentliche Debatte sowie tiefgreifende parlamentarische Diskussionen gewährleistet und eine hohe Qualität sowie die erforderliche demokratische Legitimation der Gesetze verbürgt. Eine wichtige Herausforderung besteht namentlich im Privatrecht darin, nur im Bedarfsfall Gesetze zu erlassen und diese wirkungsvoll und verhältnismässig auszugestalten, gleichzeitig aber auch die Gleichbehandlung aller Rechtsformen in derselben Situation sicherzustellen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Vereinswesen in der Schweiz allgemein gut funktioniert. Er verfolgt jedoch aufmerksam die Entwicklungen im Bereich der Vereine und schlägt dem Parlament - sofern sich dies als zweckdienlich erweist - geeignete Massnahmen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz wird gerne als Vereins-Land bezeichnet. Nichts sei so einfach, wie einen Verein zu gründen. Die Regulierungsdynamik und Bürokratisierung der letzten Jahre hat aber auch die Vereine erreicht. Gleichzeitig haben auch Vereine immer mehr Mühe, ihre Vorstände mit Personen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen und bereit sind, ehrenamtlich ihre Zeit zu investieren, zu alimentieren. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern wird generell auf Stufe Bund bei der Erarbeitung von Regulierungen und Gesetzen auf die Bedürfnisse der Vereine Rücksicht genommen? Gibt es spezielle Monitorings oder Kontrollen zum Schutz der Vereine?</p><p>2. Konkret haben Bankenregulierungen zu einer unnötigen Bürokratisierung der Vereinstätigkeiten geführt. Für kleine oder kurzzeitig benötigte Vereine ist die Eröffnung eines Bankkontos heute schwierig. Sieht der Bundesrat Lösungsmöglichkeiten, sodass Vereine und insbesondere auch kleine Vereine nicht unnötiger Bürokratie ausgesetzt werden?</p><p>3. Bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist ebenfalls ein neuer Bürokratieschub für viele Vereine zu erwarten. Wie gedenkt der Bundesrat hierbei eine massvolle und verhältnismässige Regelung zu finden, sodass beispielsweise kleine Vereine nicht mit unnötigem Bürokratieaufwand und zusätzlichen Kosten belastet werden (Handelsregistereintrag, Mutationsgebühren, Mitgliederverzeichnisse, Aufbewahrungspflichten usw.)?</p><p>4. Auch die potenzielle Übernahme von EU-Datenschutzregulierungen bereitet Sorgen. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass für Vereine grosse Unsicherheiten bestehen und ihre Tätigkeit dadurch zusätzlich verkompliziert wird. Wird man beim Datenschutz auf die Vereine Rücksicht nehmen, zum Beispiel im Sinne von geschickten Opting-out-Regeln?</p><p>5. Wie kann in Zukunft garantiert werden, dass das durch unser Milizsystem geprägte Vereinswesen in der Schweiz keine weiteren bürokratischen Lasten aufgebürdet bekommt, welche keinen richtigen Mehrwert schaffen? Weitere Themen sind beispielsweise Haftungsausschlussfragen für ehrenamtliche Tätigkeit, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen oder etwa die angemessene Honorierung in Verbindung mit der Steuerbefreiung.</p><p>6. Hat der Bundesrat eine Strategie, die offenlegt, wie die obenstehenden Bedenken zum Wohle der Vereine ernst genommen werden?</p>
    • Vereine haben keine Lobby

Back to List