Statements der Schweiz bei Chinas dritter Runde der allgemeinen periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage im Uno-Menschenrechtsrat

ShortId
18.4269
Id
20184269
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Statements der Schweiz bei Chinas dritter Runde der allgemeinen periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage im Uno-Menschenrechtsrat
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz, insbesondere durch ihre Botschaft in Peking, verfolgt die Situation in den tibetischen Gebieten Chinas genau. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte der tibetischen Gemeinschaft in China ein, dies sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Im Uno-Menschenrechtsrat und in der allgemeinen periodischen Überprüfung (UPR) hat die Schweiz mehrmals ihre Besorgnis über die Einschränkungen der Religions-, Meinungsäusserungs- und Bewegungsfreiheit der ethnischen und religiösen Minderheiten in China, insbesondere in den tibetischen und uigurischen Gebieten, ausgedrückt. Die Schweiz hat China aufgerufen, die Grundrechte zu garantieren, inklusive jener von ethnischen und religiösen Minderheiten. Bilateral führen die Schweiz und China seit 1991 einen Menschenrechtsdialog. Die 16. Runde fand im Juni 2018 in Peking statt. In diesem Kontext fordert die Schweiz China regelmässig dazu auf, allen Minderheiten, inklusive jener der Tibeter, die Bewegungs- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf eigene Kultur und Sprache gemäss chinesischer Verfassung zu gewähren. Darüber hinaus werden spezifische Einzelfälle von tibetischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern besprochen. Die Schweiz ermutigt dabei die chinesische Regierung zur baldigen Wiederaufnahme des Dialogs mit den Vertretern der tibetischen Gemeinschaft.</p><p>2. Es obliegt dem überprüften Staat zu entscheiden, welche Empfehlungen er an- oder zur Kenntnis nimmt. Die Stellungnahme Chinas zur dritten UPR wird in der Frühjahrssession 2019 des Menschenrechtsrates erfolgen. Die dabei akzeptierten Empfehlungen wie auch die Empfehlungen der vergangenen zwei Zyklen dienen als Grundlage für die im bilateralen Austausch angesprochenen Themen.</p><p>3. Die Schweizer Empfehlung betreffend Besuch des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) in den tibetischen und uigurischen Gebieten ist die einzige Empfehlung zu Tibet, die China im zweiten UPR-Zyklus angenommen hat. Nichtsdestotrotz wurde die Empfehlung bislang noch nicht umgesetzt. Für ihre baldige Umsetzung setzt sich die Schweiz beim chinesischen Aussenministerium und beim OHCHR ein. Entsprechend hat die Schweiz diese Empfehlung in der dritten UPR wiederholt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>China wurde am 6. November 2018 das dritte Mal einer allgemeinen periodischen Überprüfung (UPR) der Menschenrechtssituation unterzogen.</p><p>Die Schweiz hat folgende Anträge gestellt:</p><p>- Hauptfrage: "China soll alle Menschenrechte des tibetischen Volkes und anderer Minderheiten respektieren, einschliesslich der Sicherstellung einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt, die für die Gewährleistung der meisten dieser Rechte von entscheidender Bedeutung ist."</p><p>- Empfehlung: "Wir sind besonders erfreut darüber, dass China unsere Empfehlung im zweiten Zyklus hinsichtlich des Besuchs des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in der tibetischen Autonomen Region und in der Autonomen Region der Uiguren von Xinjiang akzeptiert hat. Welche Schritte haben Sie mit dem neuen Hochkommissar unternommen, diese Empfehlung uneingeschränkt umzusetzen? Wie ist der Status der anderen noch offenen Empfehlungen anderer UN-Mandatsträger?"</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Schritte unternimmt er, um sicherzustellen, dass China die grundlegenden Menschenrechte der Tibeter in Tibet nicht verletzt?</p><p>2. Welche Anstrengungen wird er unternehmen, um nachzuverfolgen, wie China die akzeptierten Empfehlungen umsetzt?</p><p>3. Was unternimmt er speziell, um sicherzustellen, dass China den schon in der zweiten UPR-Runde akzeptierten Besuch des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Tibet und anderen Gebieten Chinas erlaubt?</p>
  • Statements der Schweiz bei Chinas dritter Runde der allgemeinen periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage im Uno-Menschenrechtsrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz, insbesondere durch ihre Botschaft in Peking, verfolgt die Situation in den tibetischen Gebieten Chinas genau. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte der tibetischen Gemeinschaft in China ein, dies sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Im Uno-Menschenrechtsrat und in der allgemeinen periodischen Überprüfung (UPR) hat die Schweiz mehrmals ihre Besorgnis über die Einschränkungen der Religions-, Meinungsäusserungs- und Bewegungsfreiheit der ethnischen und religiösen Minderheiten in China, insbesondere in den tibetischen und uigurischen Gebieten, ausgedrückt. Die Schweiz hat China aufgerufen, die Grundrechte zu garantieren, inklusive jener von ethnischen und religiösen Minderheiten. Bilateral führen die Schweiz und China seit 1991 einen Menschenrechtsdialog. Die 16. Runde fand im Juni 2018 in Peking statt. In diesem Kontext fordert die Schweiz China regelmässig dazu auf, allen Minderheiten, inklusive jener der Tibeter, die Bewegungs- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf eigene Kultur und Sprache gemäss chinesischer Verfassung zu gewähren. Darüber hinaus werden spezifische Einzelfälle von tibetischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern besprochen. Die Schweiz ermutigt dabei die chinesische Regierung zur baldigen Wiederaufnahme des Dialogs mit den Vertretern der tibetischen Gemeinschaft.</p><p>2. Es obliegt dem überprüften Staat zu entscheiden, welche Empfehlungen er an- oder zur Kenntnis nimmt. Die Stellungnahme Chinas zur dritten UPR wird in der Frühjahrssession 2019 des Menschenrechtsrates erfolgen. Die dabei akzeptierten Empfehlungen wie auch die Empfehlungen der vergangenen zwei Zyklen dienen als Grundlage für die im bilateralen Austausch angesprochenen Themen.</p><p>3. Die Schweizer Empfehlung betreffend Besuch des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) in den tibetischen und uigurischen Gebieten ist die einzige Empfehlung zu Tibet, die China im zweiten UPR-Zyklus angenommen hat. Nichtsdestotrotz wurde die Empfehlung bislang noch nicht umgesetzt. Für ihre baldige Umsetzung setzt sich die Schweiz beim chinesischen Aussenministerium und beim OHCHR ein. Entsprechend hat die Schweiz diese Empfehlung in der dritten UPR wiederholt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>China wurde am 6. November 2018 das dritte Mal einer allgemeinen periodischen Überprüfung (UPR) der Menschenrechtssituation unterzogen.</p><p>Die Schweiz hat folgende Anträge gestellt:</p><p>- Hauptfrage: "China soll alle Menschenrechte des tibetischen Volkes und anderer Minderheiten respektieren, einschliesslich der Sicherstellung einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt, die für die Gewährleistung der meisten dieser Rechte von entscheidender Bedeutung ist."</p><p>- Empfehlung: "Wir sind besonders erfreut darüber, dass China unsere Empfehlung im zweiten Zyklus hinsichtlich des Besuchs des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in der tibetischen Autonomen Region und in der Autonomen Region der Uiguren von Xinjiang akzeptiert hat. Welche Schritte haben Sie mit dem neuen Hochkommissar unternommen, diese Empfehlung uneingeschränkt umzusetzen? Wie ist der Status der anderen noch offenen Empfehlungen anderer UN-Mandatsträger?"</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Schritte unternimmt er, um sicherzustellen, dass China die grundlegenden Menschenrechte der Tibeter in Tibet nicht verletzt?</p><p>2. Welche Anstrengungen wird er unternehmen, um nachzuverfolgen, wie China die akzeptierten Empfehlungen umsetzt?</p><p>3. Was unternimmt er speziell, um sicherzustellen, dass China den schon in der zweiten UPR-Runde akzeptierten Besuch des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Tibet und anderen Gebieten Chinas erlaubt?</p>
    • Statements der Schweiz bei Chinas dritter Runde der allgemeinen periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage im Uno-Menschenrechtsrat

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