Haltung des Bundesrates zu einem offiziellen Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus

ShortId
18.4270
Id
20184270
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Haltung des Bundesrates zu einem offiziellen Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus
AdditionalIndexing
04;09;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich, dass die Sensibilisierung der jüngeren Generationen für die Verfolgung der Opfer des Nationalsozialismus von grosser Bedeutung ist, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion Munz 17.3400, "Den internationalen Roma Holocaust Memorial Day (2. August) anerkennen", bekräftigte. Der 2015 der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorgelegte Länderbericht sowie der Bericht zum Schweizer Vorsitz der IHRA 2017 (beide auf der IHRA-Website unter <a href="http://holocaustremembrance.com/member-countries/switzerland">http://holocaustremembrance.com/member-countries/switzerland</a> einsehbar) enthalten alle in diesem Zusammenhang getroffenen Massnahmen. Die üblichen Instrumente zur Unterstützung von Projekten, auch solcher zugunsten Schweizer Opfer, stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Zu den bedeutendsten Beiträgen an das Gedenken in der Schweiz zählt die jährliche Botschaft des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Januar. Dem Bundesrat sind keine Initiativen bekannt, die ausserhalb der Schweiz spezifisch dem Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus gewidmet sind oder waren. In den Jahren 2010 und 2013 leistete die Schweiz hingegen finanzielle Beiträge zum Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, wo mehrere Schweizerinnen und Schweizer umgebracht wurden.</p><p>3./4. Der Vorschlag der Auslandschweizer-Organisation (ASO) eines Mahnmals oder einer Gedenktafel wäre eine Ergänzung der im Verlauf der letzten Jahrzehnte in der Schweiz errichteten Holocaust-Denkmäler. Der Länderbericht 2015 zuhanden der IHRA enthält eine Übersicht der bestehenden, zu denen beispielsweise die Tafel zum Gedenken an Maurice Bavaud gehört, der wegen seines Versuchs, Hitler zu töten, in Berlin hingerichtet wurde. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung stehen dem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Sobald die Projektidee konkreter ausgestaltet ist, werden sie ihre Unterstützung in Bezug auf Form und Inhalt präziser bestimmen können.</p><p>5. Die Unterlagen des Schweizerischen Bundesarchivs über die Schweizer Opfer - ob sie in nationalsozialistische Konzentrationslager deportiert wurden oder nicht - sind frei zugänglich. Diese Unterlagen waren und sind immer noch Gegenstand von Forschungsarbeiten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in solchen Fällen die Bereitstellung ausserordentlicher Mittel nicht gerechtfertigt ist. Diese Haltung bekräftigte er bereits in seinen Antworten auf die Motion Perrin 13.3304, "Zahl der im Zweiten Weltkrieg an der Schweizer Grenze Abgewiesenen. Historische statt politische Gewissheit", und auf die Interpellation Stöckli 14.4152, "Aufklärung der Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Die wissenschaftliche Forschung kann hingegen jederzeit die üblichen Förderinstrumente beanspruchen. Zudem helfen die zuständigen Bundesstellen bei der Beschaffung und der Zugänglichmachung von Informationen, die nicht im Bundesarchiv zu finden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 8. November 2018 leuchteten schweizweit Synagogen im Gedenken an die Holocaustopfer und den 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, des Beginns der systematischen Verfolgung und Vernichtung der jüdischen Menschen und anderer Minderheiten in Europa. Zwischen der "Reichskristallnacht" 1938 und dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurden Millionen von Menschen systematisch verfolgt, in Konzentrationslager deportiert und ermordet, weil sie jüdisch, homosexuell, nicht sesshaft, psychisch krank, körperlich behindert oder Widerstandskämpferinnen und -kämpfer waren. Darunter befanden sich auch Schweizerinnen und Schweizer, deren genaue Anzahl bis heute nicht klar ist. Soweit mir bekannt ist, wurden über 1000 Schweizerinnen und Schweizer in Konzentrationslager deportiert, über 200 haben den Holocaust nicht überlebt.</p><p>Es ist eine Tatsache, dass bis heute in der Schweiz ein zentrales und offizielles Denkmal oder eine Tafel mit den Namen der Schweizer Opfer fehlt. Ein solches, verbunden mit einer Erinnerungskultur, wäre jedoch absolut notwendig, damit die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus nicht in Vergessenheit geraten und auch kommende Generationen das Erinnern pflegen.</p><p>Wie man den Medien entnehmen konnte, wird dieses Anliegen sehr breit unterstützt, unter anderem auch diesen Sommer durch die ASO, die Auslandschweizer-Organisation.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beteiligt sich heute die Schweiz am Gedenken der Schweizer Opfer des Nazi-Regimes?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Meinung, dass auch zukünftige Generationen der Opfer gebührend gedenken können sollten?</p><p>3. Wie steht er zur Forderung eines zentralen Denkmals oder einer Gedenktafel?</p><p>4. Ist er bereit, die Bestrebungen für eine Gedenkstätte zu unterstützen, und welcher Art wäre diese Unterstützung?</p><p>5. Was wird unternommen, um die Namen der noch unbekannten Schweizer Opfer ausfindig zu machen? Unterstützt er diesbezügliche Forschungsbemühungen?</p>
  • Haltung des Bundesrates zu einem offiziellen Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich, dass die Sensibilisierung der jüngeren Generationen für die Verfolgung der Opfer des Nationalsozialismus von grosser Bedeutung ist, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion Munz 17.3400, "Den internationalen Roma Holocaust Memorial Day (2. August) anerkennen", bekräftigte. Der 2015 der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorgelegte Länderbericht sowie der Bericht zum Schweizer Vorsitz der IHRA 2017 (beide auf der IHRA-Website unter <a href="http://holocaustremembrance.com/member-countries/switzerland">http://holocaustremembrance.com/member-countries/switzerland</a> einsehbar) enthalten alle in diesem Zusammenhang getroffenen Massnahmen. Die üblichen Instrumente zur Unterstützung von Projekten, auch solcher zugunsten Schweizer Opfer, stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Zu den bedeutendsten Beiträgen an das Gedenken in der Schweiz zählt die jährliche Botschaft des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Januar. Dem Bundesrat sind keine Initiativen bekannt, die ausserhalb der Schweiz spezifisch dem Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus gewidmet sind oder waren. In den Jahren 2010 und 2013 leistete die Schweiz hingegen finanzielle Beiträge zum Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, wo mehrere Schweizerinnen und Schweizer umgebracht wurden.</p><p>3./4. Der Vorschlag der Auslandschweizer-Organisation (ASO) eines Mahnmals oder einer Gedenktafel wäre eine Ergänzung der im Verlauf der letzten Jahrzehnte in der Schweiz errichteten Holocaust-Denkmäler. Der Länderbericht 2015 zuhanden der IHRA enthält eine Übersicht der bestehenden, zu denen beispielsweise die Tafel zum Gedenken an Maurice Bavaud gehört, der wegen seines Versuchs, Hitler zu töten, in Berlin hingerichtet wurde. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung stehen dem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Sobald die Projektidee konkreter ausgestaltet ist, werden sie ihre Unterstützung in Bezug auf Form und Inhalt präziser bestimmen können.</p><p>5. Die Unterlagen des Schweizerischen Bundesarchivs über die Schweizer Opfer - ob sie in nationalsozialistische Konzentrationslager deportiert wurden oder nicht - sind frei zugänglich. Diese Unterlagen waren und sind immer noch Gegenstand von Forschungsarbeiten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in solchen Fällen die Bereitstellung ausserordentlicher Mittel nicht gerechtfertigt ist. Diese Haltung bekräftigte er bereits in seinen Antworten auf die Motion Perrin 13.3304, "Zahl der im Zweiten Weltkrieg an der Schweizer Grenze Abgewiesenen. Historische statt politische Gewissheit", und auf die Interpellation Stöckli 14.4152, "Aufklärung der Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Die wissenschaftliche Forschung kann hingegen jederzeit die üblichen Förderinstrumente beanspruchen. Zudem helfen die zuständigen Bundesstellen bei der Beschaffung und der Zugänglichmachung von Informationen, die nicht im Bundesarchiv zu finden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 8. November 2018 leuchteten schweizweit Synagogen im Gedenken an die Holocaustopfer und den 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, des Beginns der systematischen Verfolgung und Vernichtung der jüdischen Menschen und anderer Minderheiten in Europa. Zwischen der "Reichskristallnacht" 1938 und dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurden Millionen von Menschen systematisch verfolgt, in Konzentrationslager deportiert und ermordet, weil sie jüdisch, homosexuell, nicht sesshaft, psychisch krank, körperlich behindert oder Widerstandskämpferinnen und -kämpfer waren. Darunter befanden sich auch Schweizerinnen und Schweizer, deren genaue Anzahl bis heute nicht klar ist. Soweit mir bekannt ist, wurden über 1000 Schweizerinnen und Schweizer in Konzentrationslager deportiert, über 200 haben den Holocaust nicht überlebt.</p><p>Es ist eine Tatsache, dass bis heute in der Schweiz ein zentrales und offizielles Denkmal oder eine Tafel mit den Namen der Schweizer Opfer fehlt. Ein solches, verbunden mit einer Erinnerungskultur, wäre jedoch absolut notwendig, damit die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus nicht in Vergessenheit geraten und auch kommende Generationen das Erinnern pflegen.</p><p>Wie man den Medien entnehmen konnte, wird dieses Anliegen sehr breit unterstützt, unter anderem auch diesen Sommer durch die ASO, die Auslandschweizer-Organisation.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beteiligt sich heute die Schweiz am Gedenken der Schweizer Opfer des Nazi-Regimes?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Meinung, dass auch zukünftige Generationen der Opfer gebührend gedenken können sollten?</p><p>3. Wie steht er zur Forderung eines zentralen Denkmals oder einer Gedenktafel?</p><p>4. Ist er bereit, die Bestrebungen für eine Gedenkstätte zu unterstützen, und welcher Art wäre diese Unterstützung?</p><p>5. Was wird unternommen, um die Namen der noch unbekannten Schweizer Opfer ausfindig zu machen? Unterstützt er diesbezügliche Forschungsbemühungen?</p>
    • Haltung des Bundesrates zu einem offiziellen Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus

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