Honorierung von zusätzlicher Stromerzeugung im Winterhalbjahr unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit

ShortId
18.4271
Id
20184271
Updated
28.07.2023 03:13
Language
de
Title
Honorierung von zusätzlicher Stromerzeugung im Winterhalbjahr unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fotovoltaikanlagen können erhebliche Anteile an Strom im Winterhalbjahr erzeugen, wenn sie entsprechend ausgelegt werden. Dies ist möglich, wenn man sie vertikal ausrichtet, vertikal mit bifazialen Zellen ausstattet oder indem man fokussierter als bisher alpine Standorte mit viel Sonne im Winterhalbjahr erstellt. Sie weisen dann eine erhöhte Netzdienlichkeit auf und können in Kombination mit Wasserkraft aus Speicherkraftwerken die Versorgungssicherheit in der kalten Jahreszeit eminent verbessern. Mehrproduktion im Winter kann aber zu Produktionsrückgängen im Sommerhalbjahr führen. Der Bundesrat wird eingeladen, vermehrte Anreize für die Produktion im Winterhalbjahr durch ergänzende Bestimmungen in der Energieförderungsverordnung umzusetzen.</p>
  • <p>Für eine hohe Versorgungssicherheit ist die Stromproduktion im Winterhalbjahr von zentraler Bedeutung. Die vom Bundesamt für Energie am 27. Oktober 2017 publizierte Studie zur System Adequacy der Schweizer Stromversorgung zeigt anhand mehrerer Entwicklungsszenarien auf, dass die Versorgungssicherheit bis 2035 auch im Winter gewährleistet ist und auch langfristig im Verbund mit unseren Nachbarstaaten sichergestellt werden kann (<a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Versorgung &gt; Stromversorgung &gt; Stromversorgungsgesetz &gt; System Adequacy). Wie sich die Versorgungssituation und die Importmöglichkeiten aus dem Ausland in den nächsten Jahren real entwickeln, wird ständig beobachtet.</p><p>Die Förderung von Fotovoltaikanlagen mittels Einmalvergütungen deckt rund 20 bis maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Die verbleibenden Kosten werden durch Erträge aus der Einspeisung ins Stromnetz sowie durch Eigenverbrauch amortisiert.</p><p>Die Einmalvergütung kann aufgrund des gesetzlich vorgegebenen maximalen Fördersatzes auch für Winterstrom-optimierte Anlagen nicht weiter erhöht werden. Die Rentabilität von Fotovoltaikanlagen wird aber ohnehin zu etwa drei Vierteln durch den Einspeise- und den Elektrizitätstarif des lokalen Verteilnetzbetreibers bestimmt. Anlagen an alpinen Standorten erzielen alleine durch die höhere Sonneneinstrahlung höhere Erträge aus der Einspeisung ins Stromnetz als Anlagen im Mittelland. Um eine Mehrproduktion im Winterhalbjahr zusätzlich zu fördern, haben die Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, die Einspeise- und Elektrizitätstarife so auszugestalten, dass sie die höheren Strommarktpreise im Winter widerspiegeln und damit die Einspeisung zu diesem Zeitpunkt belohnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Fotovoltaikanlagen mit einer überdurchschnittlichen Produktion im Winterhalbjahr sollten so entschädigt werden, dass sie an guten Standorten rentabel erstellt und betrieben werden können; der Bundesrat wird eingeladen, die Regeln für die Erteilung der Einmalvergütungen dahingehend zu ergänzen, ohne die Vergütungen für die herkömmlichen, dachgeständerten Anlagen deswegen zu reduzieren.</p>
  • Honorierung von zusätzlicher Stromerzeugung im Winterhalbjahr unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fotovoltaikanlagen können erhebliche Anteile an Strom im Winterhalbjahr erzeugen, wenn sie entsprechend ausgelegt werden. Dies ist möglich, wenn man sie vertikal ausrichtet, vertikal mit bifazialen Zellen ausstattet oder indem man fokussierter als bisher alpine Standorte mit viel Sonne im Winterhalbjahr erstellt. Sie weisen dann eine erhöhte Netzdienlichkeit auf und können in Kombination mit Wasserkraft aus Speicherkraftwerken die Versorgungssicherheit in der kalten Jahreszeit eminent verbessern. Mehrproduktion im Winter kann aber zu Produktionsrückgängen im Sommerhalbjahr führen. Der Bundesrat wird eingeladen, vermehrte Anreize für die Produktion im Winterhalbjahr durch ergänzende Bestimmungen in der Energieförderungsverordnung umzusetzen.</p>
    • <p>Für eine hohe Versorgungssicherheit ist die Stromproduktion im Winterhalbjahr von zentraler Bedeutung. Die vom Bundesamt für Energie am 27. Oktober 2017 publizierte Studie zur System Adequacy der Schweizer Stromversorgung zeigt anhand mehrerer Entwicklungsszenarien auf, dass die Versorgungssicherheit bis 2035 auch im Winter gewährleistet ist und auch langfristig im Verbund mit unseren Nachbarstaaten sichergestellt werden kann (<a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Versorgung &gt; Stromversorgung &gt; Stromversorgungsgesetz &gt; System Adequacy). Wie sich die Versorgungssituation und die Importmöglichkeiten aus dem Ausland in den nächsten Jahren real entwickeln, wird ständig beobachtet.</p><p>Die Förderung von Fotovoltaikanlagen mittels Einmalvergütungen deckt rund 20 bis maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Die verbleibenden Kosten werden durch Erträge aus der Einspeisung ins Stromnetz sowie durch Eigenverbrauch amortisiert.</p><p>Die Einmalvergütung kann aufgrund des gesetzlich vorgegebenen maximalen Fördersatzes auch für Winterstrom-optimierte Anlagen nicht weiter erhöht werden. Die Rentabilität von Fotovoltaikanlagen wird aber ohnehin zu etwa drei Vierteln durch den Einspeise- und den Elektrizitätstarif des lokalen Verteilnetzbetreibers bestimmt. Anlagen an alpinen Standorten erzielen alleine durch die höhere Sonneneinstrahlung höhere Erträge aus der Einspeisung ins Stromnetz als Anlagen im Mittelland. Um eine Mehrproduktion im Winterhalbjahr zusätzlich zu fördern, haben die Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, die Einspeise- und Elektrizitätstarife so auszugestalten, dass sie die höheren Strommarktpreise im Winter widerspiegeln und damit die Einspeisung zu diesem Zeitpunkt belohnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Fotovoltaikanlagen mit einer überdurchschnittlichen Produktion im Winterhalbjahr sollten so entschädigt werden, dass sie an guten Standorten rentabel erstellt und betrieben werden können; der Bundesrat wird eingeladen, die Regeln für die Erteilung der Einmalvergütungen dahingehend zu ergänzen, ohne die Vergütungen für die herkömmlichen, dachgeständerten Anlagen deswegen zu reduzieren.</p>
    • Honorierung von zusätzlicher Stromerzeugung im Winterhalbjahr unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit

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