Erleichterter Informationsaustausch durch die Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung

ShortId
18.4276
Id
20184276
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Erleichterter Informationsaustausch durch die Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;34;1236
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund betreibt heute einen grossen Aufwand, um seine Leistungen den Unternehmen und den Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nur analog, sondern auch digital zugänglich zu machen. Dazu entwickelt er immer mehr amts- oder departementsspezifische Portale (Websites). Betreiberinnen und Betreiber wie auch Nutzerinnen und Nutzer müssen bald unzählige Portale bewirtschaften, was einen grossen Aufwand erfordert. </p><p>Diese amts- oder departementsspezifischen Portale sind sowohl im Aufbau als auch im Betrieb teuer, tragen aber oft wenig zur weiteren Automatisierung der Prozesse bei. Gerade die Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung kommt beim Fokus auf Portale zu kurz, weshalb auf strategischer Ebene der Fokus inskünftig vor allem auf die Einrichtung elektronischer Schnittstellen (sogenannte API: Application Programming Interfaces oder Programmierschnittstellen) gelegt werden soll. </p><p>Elektronische Schnittstellen ermöglichen es Behörden wie auch Unternehmen und Privatpersonen, direkt, also automatisiert, beispielsweise über unternehmensinterne ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning Systems oder Geschäftsressourcenplanungssysteme), mit den Behörden Daten auszutauschen. Damit lassen sich dynamische Ökosysteme schaffen und die Vorzüge der Digitalisierung effizient nutzen. Dieser Weg ist einfacher, sicherer und viel kostengünstiger als der Umweg über amts- oder departementsspezifische Portale. Die breite Einrichtung solcher Schnittstellen würde auch die Bestrebungen für eine einzige behördenübergreifende Plattform, wie zum Beispiel Easygov.swiss, unterstützen. Der Datenschutz ist zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den direkten Informationsaustausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundesverwaltung und Unternehmen beziehungsweise Einwohnerinnen und Einwohnern mittels Schaffung von elektronischen Schnittstellen bis spätestens 2022 zu ermöglichen.</p>
  • Erleichterter Informationsaustausch durch die Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund betreibt heute einen grossen Aufwand, um seine Leistungen den Unternehmen und den Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nur analog, sondern auch digital zugänglich zu machen. Dazu entwickelt er immer mehr amts- oder departementsspezifische Portale (Websites). Betreiberinnen und Betreiber wie auch Nutzerinnen und Nutzer müssen bald unzählige Portale bewirtschaften, was einen grossen Aufwand erfordert. </p><p>Diese amts- oder departementsspezifischen Portale sind sowohl im Aufbau als auch im Betrieb teuer, tragen aber oft wenig zur weiteren Automatisierung der Prozesse bei. Gerade die Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung kommt beim Fokus auf Portale zu kurz, weshalb auf strategischer Ebene der Fokus inskünftig vor allem auf die Einrichtung elektronischer Schnittstellen (sogenannte API: Application Programming Interfaces oder Programmierschnittstellen) gelegt werden soll. </p><p>Elektronische Schnittstellen ermöglichen es Behörden wie auch Unternehmen und Privatpersonen, direkt, also automatisiert, beispielsweise über unternehmensinterne ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning Systems oder Geschäftsressourcenplanungssysteme), mit den Behörden Daten auszutauschen. Damit lassen sich dynamische Ökosysteme schaffen und die Vorzüge der Digitalisierung effizient nutzen. Dieser Weg ist einfacher, sicherer und viel kostengünstiger als der Umweg über amts- oder departementsspezifische Portale. Die breite Einrichtung solcher Schnittstellen würde auch die Bestrebungen für eine einzige behördenübergreifende Plattform, wie zum Beispiel Easygov.swiss, unterstützen. Der Datenschutz ist zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den direkten Informationsaustausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundesverwaltung und Unternehmen beziehungsweise Einwohnerinnen und Einwohnern mittels Schaffung von elektronischen Schnittstellen bis spätestens 2022 zu ermöglichen.</p>
    • Erleichterter Informationsaustausch durch die Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung

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