Digitalisierung des Handels. Wie will der Bundesrat die Herausforderungen im Bereich der Wareneinfuhrprozesse bewältigen?

ShortId
18.4277
Id
20184277
Updated
28.07.2023 03:11
Language
de
Title
Digitalisierung des Handels. Wie will der Bundesrat die Herausforderungen im Bereich der Wareneinfuhrprozesse bewältigen?
AdditionalIndexing
34;15;24;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Im Jahr 2017 stellte die Schweizerische Post 146,8 Millionen Briefsendungen zu. Die entsprechende Statistik für 2018 ist noch nicht verfügbar. In der Reihenfolge ihrer Bedeutung sind die Herkunftsländer: Deutschland (Deutsche Post), China (China Post), Frankreich (La Poste) und Niederlande (PostNL). Davon waren rund 1,7 Millionen Sendungen abgabepflichtig.</p><p>2. Im Jahr 2017 versandte die Schweizerische Post 73,8 Millionen Briefsendungen ins Ausland. Die entsprechende Statistik für 2018 ist noch nicht verfügbar. In der Reihenfolge ihrer Bedeutung sind die wichtigsten Zielländer: Frankreich (La Poste), Deutschland (Deutsche Post), Italien (Poste Italiane), Grossbritannien (Royal Mail).</p><p>3. Die Bestrebungen einer vorgängigen elektronischen Zollanmeldung der UPU sind dem Bundesrat bekannt. Die Freigrenzen gewährleisten, dass der Erhebungsaufwand nicht grösser ist als die einzunehmenden Abgaben. Eine Senkung oder gar Aufhebung der Freigrenzen wird geprüft, wenn die Prozesse im Postverkehr digitalisiert sind. Bezüglich MWST-Freigrenze bestehen Bestrebungen, die ausländischen Online-Plattformen zu besteuern, um die Ungleichbehandlung zwischen den in- und ausländischen Versandhändlern zu eliminieren. Was die Zölle betrifft, so strebt der Bundesrat mittelfristig die Aufhebung der Zölle für Industriegüter an, was die Mehrheit der Paketsendungen aus dem Ausland von Zöllen befreien wird.</p><p>4./5. Die Informatikapplikation "Customs Declaration System" des Weltpostvereins soll den elektronischen Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden und den Postdienstanbieterinnen erleichtern. Die Anwendung wurde insbesondere mit Blick auf Postdienstanbieterinnen entwickelt, welche noch nicht über ein vergleichbares Informatiksystem verfügen. Die Schweizerische Post evaluierte die Anwendung bei deren Einführung, kam aber zum Schluss, dass die zwischen ihr und den Zollbehörden bereits zum Einsatz kommende Informatiklösung weiterhin ausreichend und zudem kostengünstiger ist. Die Schweizerische Post tauscht heute schon mit verschiedenen Ländern vorgängig elektronische Daten aus (Import 47 Länder, Export 29 Länder, Tendenz steigend). Bei sich verändernden Rahmenbedingungen schliesst sie eine Neubeurteilung der Situation nicht aus.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den letzten Jahren wurde der internationale Brief- und Paketversand infolge des exponentiell wachsenden Online-Handels zu einem immer wichtigeren Handelskanal. Insbesondere im Bereich der Wareneinfuhrprozesse bringt diese Entwicklung eine Vielzahl neuer Herausforderungen mit sich. Dazu gehören unter anderem die zoll- und mehrwertsteuertechnische Erfassung der Sendungen sowie die Durchsetzung von Deklarationspflichten und Sicherheitsstandards im vom Weltpostverein (UPU) geregelten internationalen Briefverkehr. Aus volkswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht sind die geltenden Zoll- und MWST-Freigrenzen sowie die mangelnde Reziprozität und digitale Normierung der Deklarationsprozesse im Rahmen von Einzeldeklarationen von Bedeutung. Diese ziehen selbst nach Einführung der neuen MWST-Regelung am 1. Januar 2019 noch eine gewisse Benachteiligung inländischer Anbieter nach sich.</p><p>Um die wachsenden Herausforderungen im Bereich des internationalen Briefversands und der Zollverfahren zu bewältigen, treibt die UPU konsequent den Ansatz einer digitalen Einzeldeklaration von Briefsendungen (internationaler Standard bis 2 Kilogramm und 90 Zentimeter Umfang) auf der Basis einer vorgängigen elektronischen Zoll- und MWST-Deklaration voran ("predeclaration"). Aufgrund der internationalen Entwicklungen (z. B. EU ab 2021) geht die UPU davon aus, dass Zoll- und MWST-Freigrenzen langfristig wegfallen werden. Jede Sendung müsste somit deklariert werden, was optimierte digitale Prozesse erfordert. Die UPU baut deswegen in Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation (WZO) ein digitales Informationssystem auf, das es den nationalen Postunternehmen erlaubt, den Zoll- und MWST-Behörden des Ziellandes standardisiert Informationen zu Absender, Inhalt und Wert einer Paketsendung zu senden. Die vorgängige elektronische Übermittlung dieser Angaben ermöglicht wesentlich effizientere Deklarationsprozesse und eine bessere Kontrolle der Warenflüsse. Zudem stärkt sie den Grundsatz der Reziprozität bei der zollrechtlichen Erfassung internationaler Sendungen. Derzeit wird das System im Rahmen von Pilotprojekten getestet, an denen sich unter anderem Kanada und Australien beteiligen. Es ist gemäss UPU denkbar, dass diese Prozesse auch für Paketsendungen angewendet werden können.</p><p>Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse in Bezug auf die von der UPU angedachte konsequente Einzeldeklaration ersuche ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Briefsendungen trafen 2018 unter der UPU-Konvention in der Schweiz ein und wurden von der Schweizerischen Post zugestellt? Welches sind die wichtigsten Herkunftsländer? Wie viele dieser Sendungen waren abgabepflichtig (MWST und/oder Zoll)?</p><p>2. Wie viele Briefsendungen hat die Schweiz bzw. die Schweizerische Post unter der UPU-Konvention ins Ausland verschickt? Welches sind die wichtigsten Zielländer?</p><p>3. Sind ihm die Bestrebungen der UPU im Bereich der digitalen Einzeldeklaration und der vorgängigen elektronischen Zoll- und MWST-Deklaration ("predeclaration") bekannt? Kann er sich eine vollständige Aufhebung der Freigrenzen ebenfalls vorstellen?</p><p>4. Erachtet er das von der UPU entwickelte System einer systematischen Einzeldeklaration auf der Grundlage eines internationalen Informationsaustausches als ein auch für die Schweiz geeignetes Modell, um die deklaratorischen Herausforderungen im Bereich der Wareneinfuhrprozesse durch die Schweizerische Post zu bewältigen?</p><p>5. Aus welchen Gründen hat sich die Schweizerische Post bisher nicht an den Pilotprojekten der UPU beteiligt? Wie beurteilt er die Möglichkeit einer solchen Teilnahme?</p>
  • Digitalisierung des Handels. Wie will der Bundesrat die Herausforderungen im Bereich der Wareneinfuhrprozesse bewältigen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahr 2017 stellte die Schweizerische Post 146,8 Millionen Briefsendungen zu. Die entsprechende Statistik für 2018 ist noch nicht verfügbar. In der Reihenfolge ihrer Bedeutung sind die Herkunftsländer: Deutschland (Deutsche Post), China (China Post), Frankreich (La Poste) und Niederlande (PostNL). Davon waren rund 1,7 Millionen Sendungen abgabepflichtig.</p><p>2. Im Jahr 2017 versandte die Schweizerische Post 73,8 Millionen Briefsendungen ins Ausland. Die entsprechende Statistik für 2018 ist noch nicht verfügbar. In der Reihenfolge ihrer Bedeutung sind die wichtigsten Zielländer: Frankreich (La Poste), Deutschland (Deutsche Post), Italien (Poste Italiane), Grossbritannien (Royal Mail).</p><p>3. Die Bestrebungen einer vorgängigen elektronischen Zollanmeldung der UPU sind dem Bundesrat bekannt. Die Freigrenzen gewährleisten, dass der Erhebungsaufwand nicht grösser ist als die einzunehmenden Abgaben. Eine Senkung oder gar Aufhebung der Freigrenzen wird geprüft, wenn die Prozesse im Postverkehr digitalisiert sind. Bezüglich MWST-Freigrenze bestehen Bestrebungen, die ausländischen Online-Plattformen zu besteuern, um die Ungleichbehandlung zwischen den in- und ausländischen Versandhändlern zu eliminieren. Was die Zölle betrifft, so strebt der Bundesrat mittelfristig die Aufhebung der Zölle für Industriegüter an, was die Mehrheit der Paketsendungen aus dem Ausland von Zöllen befreien wird.</p><p>4./5. Die Informatikapplikation "Customs Declaration System" des Weltpostvereins soll den elektronischen Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden und den Postdienstanbieterinnen erleichtern. Die Anwendung wurde insbesondere mit Blick auf Postdienstanbieterinnen entwickelt, welche noch nicht über ein vergleichbares Informatiksystem verfügen. Die Schweizerische Post evaluierte die Anwendung bei deren Einführung, kam aber zum Schluss, dass die zwischen ihr und den Zollbehörden bereits zum Einsatz kommende Informatiklösung weiterhin ausreichend und zudem kostengünstiger ist. Die Schweizerische Post tauscht heute schon mit verschiedenen Ländern vorgängig elektronische Daten aus (Import 47 Länder, Export 29 Länder, Tendenz steigend). Bei sich verändernden Rahmenbedingungen schliesst sie eine Neubeurteilung der Situation nicht aus.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den letzten Jahren wurde der internationale Brief- und Paketversand infolge des exponentiell wachsenden Online-Handels zu einem immer wichtigeren Handelskanal. Insbesondere im Bereich der Wareneinfuhrprozesse bringt diese Entwicklung eine Vielzahl neuer Herausforderungen mit sich. Dazu gehören unter anderem die zoll- und mehrwertsteuertechnische Erfassung der Sendungen sowie die Durchsetzung von Deklarationspflichten und Sicherheitsstandards im vom Weltpostverein (UPU) geregelten internationalen Briefverkehr. Aus volkswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht sind die geltenden Zoll- und MWST-Freigrenzen sowie die mangelnde Reziprozität und digitale Normierung der Deklarationsprozesse im Rahmen von Einzeldeklarationen von Bedeutung. Diese ziehen selbst nach Einführung der neuen MWST-Regelung am 1. Januar 2019 noch eine gewisse Benachteiligung inländischer Anbieter nach sich.</p><p>Um die wachsenden Herausforderungen im Bereich des internationalen Briefversands und der Zollverfahren zu bewältigen, treibt die UPU konsequent den Ansatz einer digitalen Einzeldeklaration von Briefsendungen (internationaler Standard bis 2 Kilogramm und 90 Zentimeter Umfang) auf der Basis einer vorgängigen elektronischen Zoll- und MWST-Deklaration voran ("predeclaration"). Aufgrund der internationalen Entwicklungen (z. B. EU ab 2021) geht die UPU davon aus, dass Zoll- und MWST-Freigrenzen langfristig wegfallen werden. Jede Sendung müsste somit deklariert werden, was optimierte digitale Prozesse erfordert. Die UPU baut deswegen in Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation (WZO) ein digitales Informationssystem auf, das es den nationalen Postunternehmen erlaubt, den Zoll- und MWST-Behörden des Ziellandes standardisiert Informationen zu Absender, Inhalt und Wert einer Paketsendung zu senden. Die vorgängige elektronische Übermittlung dieser Angaben ermöglicht wesentlich effizientere Deklarationsprozesse und eine bessere Kontrolle der Warenflüsse. Zudem stärkt sie den Grundsatz der Reziprozität bei der zollrechtlichen Erfassung internationaler Sendungen. Derzeit wird das System im Rahmen von Pilotprojekten getestet, an denen sich unter anderem Kanada und Australien beteiligen. Es ist gemäss UPU denkbar, dass diese Prozesse auch für Paketsendungen angewendet werden können.</p><p>Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse in Bezug auf die von der UPU angedachte konsequente Einzeldeklaration ersuche ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Briefsendungen trafen 2018 unter der UPU-Konvention in der Schweiz ein und wurden von der Schweizerischen Post zugestellt? Welches sind die wichtigsten Herkunftsländer? Wie viele dieser Sendungen waren abgabepflichtig (MWST und/oder Zoll)?</p><p>2. Wie viele Briefsendungen hat die Schweiz bzw. die Schweizerische Post unter der UPU-Konvention ins Ausland verschickt? Welches sind die wichtigsten Zielländer?</p><p>3. Sind ihm die Bestrebungen der UPU im Bereich der digitalen Einzeldeklaration und der vorgängigen elektronischen Zoll- und MWST-Deklaration ("predeclaration") bekannt? Kann er sich eine vollständige Aufhebung der Freigrenzen ebenfalls vorstellen?</p><p>4. Erachtet er das von der UPU entwickelte System einer systematischen Einzeldeklaration auf der Grundlage eines internationalen Informationsaustausches als ein auch für die Schweiz geeignetes Modell, um die deklaratorischen Herausforderungen im Bereich der Wareneinfuhrprozesse durch die Schweizerische Post zu bewältigen?</p><p>5. Aus welchen Gründen hat sich die Schweizerische Post bisher nicht an den Pilotprojekten der UPU beteiligt? Wie beurteilt er die Möglichkeit einer solchen Teilnahme?</p>
    • Digitalisierung des Handels. Wie will der Bundesrat die Herausforderungen im Bereich der Wareneinfuhrprozesse bewältigen?

Back to List