Für eine vielfältige, die demokratische Meinungsbildung unterstützende Schweizer Presse

ShortId
18.4284
Id
20184284
Updated
28.07.2023 03:05
Language
de
Title
Für eine vielfältige, die demokratische Meinungsbildung unterstützende Schweizer Presse
AdditionalIndexing
34;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die für die Meinungsbildung in der Schweiz zentrale Presse steht vor existenziellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der radikale technologische Umbruch verbunden mit der Konvergenz hat zu einer Erosion des Werbemarkts geführt. Die laufende Konsolidierung der Zeitungslandschaft wird schon mittelfristig zu einem staatspolitischen Problem erster Güte werden. Zwar gibt es innovative Lösungsansätze, aber nachhaltige Geschäftsmodelle für digitale Angebote werden erst auf lange Sicht profitabel betrieben werden können. </p><p>Das Echo auf den Vernehmlassungsentwurf für das BGeM war mehrheitlich ablehnend. Die Forderung nach einer Verstärkung der indirekten Presseförderung indessen stiess auf ein überwiegend positives Echo, auch bei der SRG. </p><p>Bei den öffentlichen und privaten Medien besteht heute Einigkeit, dass dieser Schritt aufgrund der verschärften Krise bei den Printmedien im Interesse des gesamten Mediensystems notwendig und dringlich ist. Dies umso mehr, als mit dieser Lösung den heutigen Empfängern der Medienabgabe keine Mittel entzogen würden.</p><p>Obwohl es Handlungsbedarf gibt, bietet der Bundesrat bisher nicht Hand für eine Entschärfung der Problematik, die durch die Aufstockung der indirekten Presseförderung aus dem Überschuss der Medienabgabe möglich wäre. Die Printmedien könnten so während der Phase der herausfordernden digitalen Transformation entlastet werden. Mit dem verfassungsmässigen Rücksichtnahmegebot gemäss Artikel 93 Absatz 4 besteht eine ausreichende Basis für wirksame Ausgleichsmassnahmen im BGeM oder im RTVG. Dieser Artikel ist nun aktiv anzuwenden.</p><p>Mit einer Aufstockung der indirekten Presseförderung über die vorhandenen Mittel aus der Medienabgabe hätten die privaten Medien in den kommenden Jahren den nötigen finanziellen Rückhalt, neue digitale Geschäftsmodelle einzuführen, und es könnte die Grundsatzdebatte über die medienpolitische Zukunft der Schweiz geführt werden.</p>
  • <p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Vonlanthen 18.3070, "Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik", dargestellt, haben die indirekte Presseförderung und die Radio- und Fernsehabgabe ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Presseförderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel 92 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gewährleistet den Service public bei den elektronischen Medien, gestützt auf Artikel 93 BV. Gemäss Artikel 16 Absatz 7 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen für die indirekte Presseförderung 50 Millionen Franken zur Verfügung (30 Millionen für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Sowohl ein Ausbau des Förderkreises der indirekten Presseförderung - beispielsweise für den vom Motionär geforderten Ausbau unabhängig von Auflagenobergrenzen oder Zugehörigkeit zu Kopfblattverbund bzw. Zustellermässigung für die Sonntagspresse - als auch eine Erhöhung der Fördermittel bedürfte einer Anpassung des Postgesetzes.</p><p>Eine finanzielle Ausweitung der indirekten Presseförderung aus Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe fällt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage derzeit ausser Betracht. Kürzlich wurden aber verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Änderung von Artikel 93 BV zu einem umfassenden Medienartikel zum Ziel haben (parlamentarische Initiativen Aebischer Matthias 18.470, Guhl 18.471, Feller 18.472, Lombardi 18.473, Grossen Jürg 18.474).</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation der Printmedien bewusst. Aus diesem Grund hat er in der Antwort zur Interpellation Guhl 18.3941, "Indirekte Presseförderung evaluieren und verbessern", angekündigt, im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) zusätzliche Massnahmen für eine Unterstützung der Presse bei der digitalen Transformation zu prüfen, die innerhalb des existierenden verfassungsrechtlichen Rahmens realisierbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die indirekte Presseförderung neu im geplanten Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) oder im Radio- und TV-Gesetz zu verankern (RTVG) und um 90 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Damit soll die Presse in der Phase des digitalen Wandels bei den Betriebskosten entlastet werden. Diese Hilfe soll den abonnierten Tageszeitungen, den regionalen Wochenzeitungen und den Sonntagszeitungen unabhängig von Auflagenhöhe oder Zugehörigkeit zu einem Kopfblattverbund zugutekommen.</p>
  • Für eine vielfältige, die demokratische Meinungsbildung unterstützende Schweizer Presse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die für die Meinungsbildung in der Schweiz zentrale Presse steht vor existenziellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der radikale technologische Umbruch verbunden mit der Konvergenz hat zu einer Erosion des Werbemarkts geführt. Die laufende Konsolidierung der Zeitungslandschaft wird schon mittelfristig zu einem staatspolitischen Problem erster Güte werden. Zwar gibt es innovative Lösungsansätze, aber nachhaltige Geschäftsmodelle für digitale Angebote werden erst auf lange Sicht profitabel betrieben werden können. </p><p>Das Echo auf den Vernehmlassungsentwurf für das BGeM war mehrheitlich ablehnend. Die Forderung nach einer Verstärkung der indirekten Presseförderung indessen stiess auf ein überwiegend positives Echo, auch bei der SRG. </p><p>Bei den öffentlichen und privaten Medien besteht heute Einigkeit, dass dieser Schritt aufgrund der verschärften Krise bei den Printmedien im Interesse des gesamten Mediensystems notwendig und dringlich ist. Dies umso mehr, als mit dieser Lösung den heutigen Empfängern der Medienabgabe keine Mittel entzogen würden.</p><p>Obwohl es Handlungsbedarf gibt, bietet der Bundesrat bisher nicht Hand für eine Entschärfung der Problematik, die durch die Aufstockung der indirekten Presseförderung aus dem Überschuss der Medienabgabe möglich wäre. Die Printmedien könnten so während der Phase der herausfordernden digitalen Transformation entlastet werden. Mit dem verfassungsmässigen Rücksichtnahmegebot gemäss Artikel 93 Absatz 4 besteht eine ausreichende Basis für wirksame Ausgleichsmassnahmen im BGeM oder im RTVG. Dieser Artikel ist nun aktiv anzuwenden.</p><p>Mit einer Aufstockung der indirekten Presseförderung über die vorhandenen Mittel aus der Medienabgabe hätten die privaten Medien in den kommenden Jahren den nötigen finanziellen Rückhalt, neue digitale Geschäftsmodelle einzuführen, und es könnte die Grundsatzdebatte über die medienpolitische Zukunft der Schweiz geführt werden.</p>
    • <p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Vonlanthen 18.3070, "Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik", dargestellt, haben die indirekte Presseförderung und die Radio- und Fernsehabgabe ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Presseförderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel 92 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gewährleistet den Service public bei den elektronischen Medien, gestützt auf Artikel 93 BV. Gemäss Artikel 16 Absatz 7 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen für die indirekte Presseförderung 50 Millionen Franken zur Verfügung (30 Millionen für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Sowohl ein Ausbau des Förderkreises der indirekten Presseförderung - beispielsweise für den vom Motionär geforderten Ausbau unabhängig von Auflagenobergrenzen oder Zugehörigkeit zu Kopfblattverbund bzw. Zustellermässigung für die Sonntagspresse - als auch eine Erhöhung der Fördermittel bedürfte einer Anpassung des Postgesetzes.</p><p>Eine finanzielle Ausweitung der indirekten Presseförderung aus Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe fällt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage derzeit ausser Betracht. Kürzlich wurden aber verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Änderung von Artikel 93 BV zu einem umfassenden Medienartikel zum Ziel haben (parlamentarische Initiativen Aebischer Matthias 18.470, Guhl 18.471, Feller 18.472, Lombardi 18.473, Grossen Jürg 18.474).</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation der Printmedien bewusst. Aus diesem Grund hat er in der Antwort zur Interpellation Guhl 18.3941, "Indirekte Presseförderung evaluieren und verbessern", angekündigt, im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) zusätzliche Massnahmen für eine Unterstützung der Presse bei der digitalen Transformation zu prüfen, die innerhalb des existierenden verfassungsrechtlichen Rahmens realisierbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die indirekte Presseförderung neu im geplanten Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) oder im Radio- und TV-Gesetz zu verankern (RTVG) und um 90 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Damit soll die Presse in der Phase des digitalen Wandels bei den Betriebskosten entlastet werden. Diese Hilfe soll den abonnierten Tageszeitungen, den regionalen Wochenzeitungen und den Sonntagszeitungen unabhängig von Auflagenhöhe oder Zugehörigkeit zu einem Kopfblattverbund zugutekommen.</p>
    • Für eine vielfältige, die demokratische Meinungsbildung unterstützende Schweizer Presse

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