Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich

ShortId
18.4291
Id
20184291
Updated
10.04.2024 16:44
Language
de
Title
Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2017 wurden in der Schweiz rund 340 000 Velos verkauft. Die Tendenz ist steigend. Noch stärker zugelegt haben die Verkäufe von E-Bikes. Die jährlichen Verkaufszahlen sind bereits bei rund 90 000 Stück pro Jahr angelangt. Immer beliebter werden auch die sogenannten schnellen E-Bikes, die eine Tretunterstützung auch über 25 Stundenkilometer bieten. </p><p>Für die sogenannten elektrischen fahrzeugähnlichen Geräte liegen zwar keine beglaubigten Verkaufszahlen vor, aber auch hier ist davon auszugehen, dass der Absatz dieser Geräte laufend zunimmt.</p><p>Hinzu kommen immer mehr Sharing-Angebote im Bereich des Langsamverkehrs. Neben den "klassischen" Fahrrädern sind heute auch Angebote für Lastenräder bis hin zu den E-Trottinetten anzutreffen.</p><p>Entsprechend dieser Entwicklung im Langsamverkehr sind Bestrebungen absehbar, die Nutzung dieser Fahrzeuge oder fahrzeugähnlichen Geräte neu zu regeln. Der Bundesrat selber hat in seiner Antwort vom Februar zu meinem Postulat 17.3982, "Mobilität der letzten Meile", angekündigt, prüfen zu wollen, ob bestimmte elektrische fahrzeugähnliche Geräte, welche die technischen Anforderungen für Mofas erfüllen (z. B. einige motorisierte Trottinette und Stehroller), auf Radverkehrsflächen fahren dürfen. </p><p>Immer häufiger stellt sich auch die Frage nach den Geschwindigkeiten, mit denen diese Fahrzeuge auf Flächen des Langsamverkehrs unterwegs sein dürfen. Mit der Ausdehnung von Fussgängerzonen in den Innenstädten ergibt sich zudem noch die Frage, auf welchen Flächen in Zukunft mit welchen Fahrzeugen gefahren werden darf.</p><p>Bevor voreilig weitere Legiferierungsschritte ins Auge gefasst werden, sollte daher eine Auslegeordnung im Sinne des Postulatstextes gemacht werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der eine Gesamtsicht liefert über den heutigen und künftigen Einsatz der Fahrzeuge im Bereich des sogenannten Langsamverkehrs (E-Bikes, Fahrräder, fahrzeugähnliche Geräte und elektrische fahrzeugähnliche Geräte). Der Bericht soll Auskunft geben, wer mit welchem Gerät unter welchen Bedingungen auf welchen Verkehrsflächen verkehren darf. Dabei sind insbesondere die Platzverhältnisse, die zunehmende Mobilität beim mobilen Individualverkehr, öffentlichen Verkehr, Langsam- und Güterverkehr sowie die Entwicklung neuer Mobilitätsformen zu berücksichtigen.</p>
  • Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2017 wurden in der Schweiz rund 340 000 Velos verkauft. Die Tendenz ist steigend. Noch stärker zugelegt haben die Verkäufe von E-Bikes. Die jährlichen Verkaufszahlen sind bereits bei rund 90 000 Stück pro Jahr angelangt. Immer beliebter werden auch die sogenannten schnellen E-Bikes, die eine Tretunterstützung auch über 25 Stundenkilometer bieten. </p><p>Für die sogenannten elektrischen fahrzeugähnlichen Geräte liegen zwar keine beglaubigten Verkaufszahlen vor, aber auch hier ist davon auszugehen, dass der Absatz dieser Geräte laufend zunimmt.</p><p>Hinzu kommen immer mehr Sharing-Angebote im Bereich des Langsamverkehrs. Neben den "klassischen" Fahrrädern sind heute auch Angebote für Lastenräder bis hin zu den E-Trottinetten anzutreffen.</p><p>Entsprechend dieser Entwicklung im Langsamverkehr sind Bestrebungen absehbar, die Nutzung dieser Fahrzeuge oder fahrzeugähnlichen Geräte neu zu regeln. Der Bundesrat selber hat in seiner Antwort vom Februar zu meinem Postulat 17.3982, "Mobilität der letzten Meile", angekündigt, prüfen zu wollen, ob bestimmte elektrische fahrzeugähnliche Geräte, welche die technischen Anforderungen für Mofas erfüllen (z. B. einige motorisierte Trottinette und Stehroller), auf Radverkehrsflächen fahren dürfen. </p><p>Immer häufiger stellt sich auch die Frage nach den Geschwindigkeiten, mit denen diese Fahrzeuge auf Flächen des Langsamverkehrs unterwegs sein dürfen. Mit der Ausdehnung von Fussgängerzonen in den Innenstädten ergibt sich zudem noch die Frage, auf welchen Flächen in Zukunft mit welchen Fahrzeugen gefahren werden darf.</p><p>Bevor voreilig weitere Legiferierungsschritte ins Auge gefasst werden, sollte daher eine Auslegeordnung im Sinne des Postulatstextes gemacht werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der eine Gesamtsicht liefert über den heutigen und künftigen Einsatz der Fahrzeuge im Bereich des sogenannten Langsamverkehrs (E-Bikes, Fahrräder, fahrzeugähnliche Geräte und elektrische fahrzeugähnliche Geräte). Der Bericht soll Auskunft geben, wer mit welchem Gerät unter welchen Bedingungen auf welchen Verkehrsflächen verkehren darf. Dabei sind insbesondere die Platzverhältnisse, die zunehmende Mobilität beim mobilen Individualverkehr, öffentlichen Verkehr, Langsam- und Güterverkehr sowie die Entwicklung neuer Mobilitätsformen zu berücksichtigen.</p>
    • Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich

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