Der Bund darf Unternehmen und Start-ups nicht konkurrenzieren

ShortId
18.4298
Id
20184298
Updated
28.07.2023 03:02
Language
de
Title
Der Bund darf Unternehmen und Start-ups nicht konkurrenzieren
AdditionalIndexing
04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf kantonaler Ebene erlangt das Thema "Der Staat als Konkurrent" unter dem Titel "Fair ist anders!" erhöhte Aufmerksamkeit. Die öffentliche Hand mit ihren Unternehmen und Tätigkeiten nutzt ihre Monopolstellung immer weiter aus und wird so auch zu einem direkten Konkurrenten von KMU. Auf Bundesebene redet man diesbezüglich relativ rasch von den grossen Staatsunternehmen Post, SBB oder Ruag sowie über deren Konkurrenz mit ähnlichen Unternehmen. Es gibt aber keine Debatte darüber, dass in der Bundesverwaltung und bei staatsnahen Betrieben auch kleinere Tätigkeiten und Unternehmensbereiche direkte Konkurrenzsituationen zu KMU und Start-ups schaffen. Als Beispiel dienen hier etwa bundeseigene Druckereien oder IT-Dienstleistungen in den Bereichen Swisstopo oder Meteo Schweiz. Es ist dabei vielleicht nicht die einzelne Konkurrenzsituation ausschlaggebend, sondern die Masse an Beispielen, die volkswirtschaftlich relevant den Markt verzerren oder eben sogar Start-ups und Innovation verhindern. Wenn wir KMU schützen und Start-ups fördern wollen, müssen wir auch die kleinsten unfairen Konkurrenzsituationen durch den Staat überprüfen und wenn möglich verhindern. Der Bund soll sich auf seine Kerntätigkeiten konzentrieren und nach dem Subsidiaritätsprinzip nur das tun, was Private, Unternehmen, die Zivilgesellschaft oder Kantone und Gemeinden nicht tun können.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 einen Bericht zur Frage der Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Tätigkeiten staatsnaher Unternehmen veröffentlicht ("Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte") und damit zwei vom Parlament überwiesene Postulate erfüllt (Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 und Schilliger 15.3880). Der Bericht zeigt die möglichen Ursachen und Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen durch staatsnahe Unternehmen auf Wettbewerbsmärkten detailliert auf.</p><p>Zudem führt er Massnahmen an, wie diese Wettbewerbsverzerrungen reduziert oder beseitigt werden könnten (z. B. Privatisierung, Verbot bestimmter Tätigkeiten, Konzept der "Wettbewerbsneutralität"). Damit private Unternehmen möglichst dieselben Rahmenbedingungen haben wie ihre staatlichen Konkurrenten, setzt der Bundesrat auf die Wettbewerbsneutralität. Ist diese gegeben, halten sich die negativen Folgen der Wettbewerbsverzerrungen in Grenzen.</p><p>Der Bericht thematisiert zudem ausgewählte Fallbeispiele auf Bundesebene (Swisscom, Post, SBB und Ruag) und geht auf die Tätigkeiten dieser Unternehmen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ein. Die Situation auf Kantons- und Gemeindeebene wurde durch eine externe Studie analysiert. Diese konzentrierte sich einerseits auf Fallbeispiele im Gesundheits- und Finanzsektor, andererseits auf eine umfassende Online-Befragung in den Bereichen Verkehr und Energie.</p><p>Angesichts der zu dieser Frage bereits erfolgten Arbeiten hält es der Bundesrat nicht für nötig, dass die Verwaltung erneut einen Bericht erstellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht zu erstellen, der folgende Punkte beantwortet:</p><p>1. In welchen Teilen der Bundesverwaltung und bei staatsnahen Betrieben werden Dienstleistungen erbracht und Tätigkeiten ausgeführt, die auch explizit private Unternehmen (insbesondere KMU und Start-ups) ausführen könnten? Ausgenommen sind hoheitliche Aufgaben und einfache, administrative Arbeiten.</p><p>2. Es sind die gesetzlichen Grundlagen dieser Tätigkeiten aufzuzeigen.</p><p>3. Wie könnten diese Dienstleistungen und Tätigkeiten im Einzelnen stärker eingegrenzt, ausgelagert oder privatisiert werden?</p>
  • Der Bund darf Unternehmen und Start-ups nicht konkurrenzieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf kantonaler Ebene erlangt das Thema "Der Staat als Konkurrent" unter dem Titel "Fair ist anders!" erhöhte Aufmerksamkeit. Die öffentliche Hand mit ihren Unternehmen und Tätigkeiten nutzt ihre Monopolstellung immer weiter aus und wird so auch zu einem direkten Konkurrenten von KMU. Auf Bundesebene redet man diesbezüglich relativ rasch von den grossen Staatsunternehmen Post, SBB oder Ruag sowie über deren Konkurrenz mit ähnlichen Unternehmen. Es gibt aber keine Debatte darüber, dass in der Bundesverwaltung und bei staatsnahen Betrieben auch kleinere Tätigkeiten und Unternehmensbereiche direkte Konkurrenzsituationen zu KMU und Start-ups schaffen. Als Beispiel dienen hier etwa bundeseigene Druckereien oder IT-Dienstleistungen in den Bereichen Swisstopo oder Meteo Schweiz. Es ist dabei vielleicht nicht die einzelne Konkurrenzsituation ausschlaggebend, sondern die Masse an Beispielen, die volkswirtschaftlich relevant den Markt verzerren oder eben sogar Start-ups und Innovation verhindern. Wenn wir KMU schützen und Start-ups fördern wollen, müssen wir auch die kleinsten unfairen Konkurrenzsituationen durch den Staat überprüfen und wenn möglich verhindern. Der Bund soll sich auf seine Kerntätigkeiten konzentrieren und nach dem Subsidiaritätsprinzip nur das tun, was Private, Unternehmen, die Zivilgesellschaft oder Kantone und Gemeinden nicht tun können.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 einen Bericht zur Frage der Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Tätigkeiten staatsnaher Unternehmen veröffentlicht ("Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte") und damit zwei vom Parlament überwiesene Postulate erfüllt (Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 und Schilliger 15.3880). Der Bericht zeigt die möglichen Ursachen und Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen durch staatsnahe Unternehmen auf Wettbewerbsmärkten detailliert auf.</p><p>Zudem führt er Massnahmen an, wie diese Wettbewerbsverzerrungen reduziert oder beseitigt werden könnten (z. B. Privatisierung, Verbot bestimmter Tätigkeiten, Konzept der "Wettbewerbsneutralität"). Damit private Unternehmen möglichst dieselben Rahmenbedingungen haben wie ihre staatlichen Konkurrenten, setzt der Bundesrat auf die Wettbewerbsneutralität. Ist diese gegeben, halten sich die negativen Folgen der Wettbewerbsverzerrungen in Grenzen.</p><p>Der Bericht thematisiert zudem ausgewählte Fallbeispiele auf Bundesebene (Swisscom, Post, SBB und Ruag) und geht auf die Tätigkeiten dieser Unternehmen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ein. Die Situation auf Kantons- und Gemeindeebene wurde durch eine externe Studie analysiert. Diese konzentrierte sich einerseits auf Fallbeispiele im Gesundheits- und Finanzsektor, andererseits auf eine umfassende Online-Befragung in den Bereichen Verkehr und Energie.</p><p>Angesichts der zu dieser Frage bereits erfolgten Arbeiten hält es der Bundesrat nicht für nötig, dass die Verwaltung erneut einen Bericht erstellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht zu erstellen, der folgende Punkte beantwortet:</p><p>1. In welchen Teilen der Bundesverwaltung und bei staatsnahen Betrieben werden Dienstleistungen erbracht und Tätigkeiten ausgeführt, die auch explizit private Unternehmen (insbesondere KMU und Start-ups) ausführen könnten? Ausgenommen sind hoheitliche Aufgaben und einfache, administrative Arbeiten.</p><p>2. Es sind die gesetzlichen Grundlagen dieser Tätigkeiten aufzuzeigen.</p><p>3. Wie könnten diese Dienstleistungen und Tätigkeiten im Einzelnen stärker eingegrenzt, ausgelagert oder privatisiert werden?</p>
    • Der Bund darf Unternehmen und Start-ups nicht konkurrenzieren

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